Polo 6R Unfall - Reparatur oder Verkauf?

VW Polo 5 (6R / 6C)

Hallo miteinander,

mir ist letzte Woche jemand in meinen 1 1/2 Monate alten Polo Highline BMT gefahren. (Auffahrunfall auf der Autobahn, Sprinter konnte nicht Bremsen und hat ein anderes Auto auf meins geschoben)

Nun steh ich natürlich vor einem enormen Schaden, vor allem wenn ich den Wagen reparieren lassen würde und dies später beim Verkauf mal angeben müsste.

Deshalb würde ich mal gerne eure Erfahrung hören, lohnt es sich den Wagen zu verkaufen und einen neuen zu bestellen oder eher Reparieren zu lassen und mit der Wertminderung die man ausbezahlt bekommt leben?

Der Gutachter wird den Wagen vermutlich morgen schätzen.

Ein Bild hänge ich mal an:

Viele Grüße

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Bei dem Schaden und dem Alter, kommt nur ein "NEUWAGEN" in Betracht.
MfG aus Bremen

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Die Frage ist ja auch, wie lang Du warten musst bis der neue da wäre und was Du in der Zeit fahren würdest. Warte erstmal ab was der Gutachter sagt.

Rep. wird verdammt teuer, da er auf die Richtbank muss wegen neuem Seitenteil, Achse etc. etc.

Musst du wissen, ist schon ein enormer Aufwand.

Vorallem hätte ich irgendwie kein Vertrauen mehr in das Auto....also ich würde es nicht reparieren lassen, sondern mir einen neuen bestellen.

Bei dem Schaden und dem Alter, kommt nur ein "NEUWAGEN" in Betracht.
MfG aus Bremen

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Ich würde wohl einen Neuen vorziehen...wenn ich mir das so anschaue.

hast du in deiner versicherung nicht neuwagenerstattung mit drin?

Neuwagenerstattung bedeutet nicht das du bei einem Unfall gleich ein neues Ato bekommst 😉

Neuwagenserstattung beideuetet das du in dem Festgelegten Zeitfenster ( z.b. 18 Monate) bei einem Totalschaden nicht den Zeitwert sondern den Neuwagenwert der Versicherung bekommst, denn wie wir alle wissen fährt man mit dem Neuwagen beim Händler vom Hof und das Auto hat sofort an Wert verloren wenn man es wieder veräußern möchte/muß. Das soll damit unterbiunden werden da der Wertverlust am Anfang überproportional hoch ist.
Und das oben dürfte weder ein Totalschaden noch ein Wirtschaftlichertotalschden sein 😉

ich denke nicht das es ein total schaden oder wirtschaftlicher schaden ist. klar wenig wird es nicht sein!
ist das auto finanziert (mit rückgabe nach xx monaten) oder geleast?
Du bist ja nicht schuld, von daher wird es dich finanziell nichts angehen. klar ist sowas immer scheiße, gerade wenn du ihn später mal privat verkaufen willst.

Zitat:

Original geschrieben von TenRon


hast du in deiner versicherung nicht neuwagenerstattung mit drin?

Das bezieht sich immer nur auf die Kasko. In diesem Falle interesiert es ja seine eigene Versicherung net. Und da es kein Totalschaden sein wird, wird wohl repariert. Was er dann mit dem Wagen macht ist seine Sache. Ich würd mir allerdings nen neuen holen.

Und selbst wenn man Neuwagenerstattung hat, dann fallen doch zumindest die 19% Mwst. weg oder irre ich mich? Das macht bei 15 000€ Neupreis nämlich auch schon 2850€ die fehlen.

Der Listenneupreis von meinem Wagen ist 21803€ ;-)

Neuwagenerstattung gibts immer nur bis 1 Monat oder 3000 km und das hab ich beides knapp überschritten.

Wir überlegen ihn halt so wie er ist an einen Bastler zu verkaufen der ihn dann selber repariert. (KFZ Mechaniker oder ähnliches). solche Autos sind dort wohl noch relativ gefragt (zu einem guten Preis)

Wenn du das Auto reparieren lassen solltest, hättest du auf jeden Fall noch einen Anspruch auf den Nutzungsausfall oder auf einen Ersatzwagen, da Auto in der Werkstatt. (Anspruch ist i.d.R. unkompliziert durchsetzbar)
Auch sollte dir der sog. merkantile Minderwert erstattet werden (Preisdifferenz zwischen NEUwagen und nun Unfallwagen, also der Wertverlust). (je nach der gegnerischen Versicherung stellt sich diese teilweise hierbei an.. evt. mittels eines Rechtsanwaltes einfordern.)

Sofern eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, würde ich diese einschalten.

Ich gehe davon aus, daß ein Gutachten so erstellt sein wird, daß es den Aufwand, alle Schäden zu beseitigen, korrekt umfasst.
Richtbank oder nicht?
Hinterachse? - Rahmen betroffen oder nicht?
das wird sich dann schon klären und kann dir eigentlich wurscht sein.

Deshalb seh ich nicht so ganz das Problem, was "Reparatur" und "Vertrauen" anbelagt. Ärgerlich bleibt die Sache allerdings. Ein Anwalt wäre evtl. wirklich nicht schlecht - wenn du nicht Schuld warst, dann müsste sich doch eigentlich auch die Frage nach der Rechtsschutzversicherung erübrigen?

hat er denn nicht nen großen verlust wenn er sich jetzt nen neuwagen bestellt, denn für das auto bekommt er ja niemals das geld was der neue kostet!

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