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Polo 6R 1.6 TDI - Tagfahrlicht Umprogramierung????

VW Polo 5 (6R / 6C)

Servus miteinander...

Ich habe ein anderes Problem:
Ich habe im Zubehör für meinen
Polo 5 (6R bj 2010) mit
h7 Leuchtmittelbestückung (ab Werk),
für Fernlicht + Abblendlicht, welches dann auch so original als Tagfahrlicht, leuchtet! ...gekauft und montiert!
Die Zubehörteile haben
die E-nr.Zulassung... somit Gesetzeskonform...
Nun die neuen Scheinwerfer haben für das Standlicht sehr helle LEDs, die ich gerne als Tagfahrlicht nutzen möchte und damit die Abblendlicht "h7er"Birnen
schonen!
Da ja im Tagfahrlicht-Modus, aktuell, nur die Abblendlicht"h7er" leuchten, sonst alles andere, aus ist...
Kann mir jemand sagen ob da eine Umprogramierung, von Abblendlicht auf Standlicht-LEDs, als Tagfahrlicht, möglich ist???
Mfg Siegfried Schramm

Das ist aktuell das "Tagfahrlicht" (Abbl
Das hätte ich gern als "TFL"
34 Antworten

Zitat:

@Sigiholztechnik schrieb am 11. Dezember 2024 um 17:49:42 Uhr:



Die E-Nummer für die Zulassung der Scheinwerfer ist bescheinigt...is somit kein Fake!

.

Die Zulassung gilt aber nur für die

bestimmungsgemäße Nutzung

. Ob da das Standlicht als TFL genutzt werden darf wage ich zu bezweifeln.

Das im Bild, is die Beschreibung, auf Grund derer, ich die Scheinwerfer gekauft uns auch eingebaut habe!

In der Beschreibung, sind die U-LEDs als Tagfahrlicht, ausdrücklich erwähnt...
Somit nehme ich doch an, daß die auch in der "E-Nr-Zertivizierung", als "Tagfahrlicht" zugelassen wurden...
Oder is dann die "E-Nr-Zertivizierung", n reiner "Willkürakt"????
Da die Schaltung, was nach dem Auszug Definition TFL: "TF-Licht leuchtet nur nach vorne, alles andere ist aus..." erfüllt wäre! Und es nur Bj + Sondermodellabhängig ist, welche Lampe das TFL übernimmt: NSW, Abbl.-Lampen (wie bei meinem 6R) oder, wenn schon Werkseitig verbaut, entsprechende LEDs...

Videocapture-20241211

Da steht nur "TFL-Optik" und nicht TFL.

Zitat:

@Team TDI schrieb am 11. Dezember 2024 um 17:08:47 Uhr:



Zitat:

@Sigiholztechnik schrieb am 11. Dezember 2024 um 12:08:38 Uhr:


Somit habe ich ausdrücklich
"nix illegales" vor

Es geht wie oben bereits geschrieben trotzdem nicht.
Mal abgesehen davon, dass es gar nicht legal sein kann, da es für TFL eine eigene Norm gibt. Und wenn diese eingehalten wird, widerspricht es der Norm für Standlicht. Da du schreibst, deine Scheinwerfer haben eine E-Kennzeichnung, kann die Norm für TFL nicht eingehalten sein und somit bescheinigt dir das auch kein TÜV-Prüfer auf dieser Welt.

https://www.hoelzle.ch/.../...zeichnung-von-leuchten-und-scheinwerfern

So ganz aktuell ist er verlinkte Beitrag aber nicht.
Da steht z.B.
"LED-Leuchtmittel in herkömmlichen Halogenscheinwerfern sind daher auch bis heute im Strassenverkehr nicht zulässig"

Es gibt aber mittlerweile LED- Leuchtmittel mit Freigabe für Halogenscheinwerfer.
https://www.motor-talk.de/.../...scheinwerfer-zugelassen-t6954696.html

Zitat:

@Semmelb schrieb am 11. Dezember 2024 um 16:28:39 Uhr:



Zitat:

@Sigiholztechnik schrieb am 11. Dezember 2024 um 12:08:38 Uhr:


Bitte... Ich habe "Nix illegales" vor!
Da ich ja ausdrücklich geschrieben habe: "wenn der TÜV genehmigt + bescheinigt hat" dann...
Da ich keinerlei Interesse am Verlust meiner "Haftpflichtversicherung" habe, was ja die Folge wäre!

Der Werkstattleiter hat ja nur das Umprogrammieren abgelehnt, weil er dann, "möglicherweise" in die "Produkthaftung" genommen würde...

Somit habe ich ausdrücklich
"nix illegales" vor

Ist das ein Reimport aus Dänemark? Welches Baujahr ist der Polo? Bis zum Bj. 2012?? brauchte man kein Tagfahrlicht. Ich hatte selbst diese Leuchten verbaut und hatte das Dauerfahrlicht am nachgerüstetem Automatiklichtschalter (Chinanachbau) einfach ausgepinnt.

Da leuchteten nur die U-LED als Tagfahrlicht/Standlicht, auf der Automatikstellung.
Meine Scheinwerfer hatten auch die passende E-Nummer für Stand/Abblend/Fernlicht.
In Deutschland ist tagsüber das fahren mit Standlicht erlaubt.

Wenn ich das so lese, dann is die werkseitige Belegung, was als TFL genutzt wird, doch nur davon abhängig, wie stark die Leuchtmittel in Ihrer jeweiligen Funktion leuchten!
Bei meinem 6R, sind die als TFL programmierten ABL, laut Eintragung in die Programmierung mit 80% Leistung einprogammiert!
Wenn ich dann den Lichtschalter im Nachtfahrbertieb auf normales ABL umschalte, dabei ich vor ner weißen Wand stehe, wird das ABL, mit 100% betrieben, was dann sichtbar mehr Helligkeit erzeugt!
Also ist es doch wohl auch für die in meinen Scheinwerfern vorhandenen
U-LEDs möglich, wenn diese als TFL genutzt werden, die dafür nötige Helligkeit zu programmieren!
Und wenn sie als STL genutzt werden, die Helligkeit, entsprechend zu programmieren?!?!
...so wie es beim aktuellen Polo Modell
ja auch der Fall ist! In dessen Scheinwerfern existieren ja auch keine 5W Birnen für's STL, mehr! ...sondern nur noch die LEDs, die je nach Funktion als, STL o. Parkleuchte o. TFL, in ihrer Helligkeit, entsprechend programmiert sind!!!!!
Somit verstehe ich nicht, warum keiner sagt, was nötig ist, welche Programmierung, für welche Nutzung bzw Funktion (Schalterstellung),
was dann die richtige, vorschriftengemäße, Helligkeit der LEDs erzeugt?!?!
Wie gesagt, der Werkstattleiter, lehnt es "nur" ab, um nicht in die Produkthaftung genommen werden zu können....
Und der TÜV-Prüfer meines Vertrauens, hat mir genau dieses so bestätigt, daß wenn die Helligkeit, der LEDs in der jeweiligen Funktion, vorschriftenkonform leuchten, dann spricht nix gegen die Umprogrammierung!
Also liebe Freunde, der wilden Diskussion, gebt mir doch nun bitte, wenn ihr, mit dem richtigen Fachwissen ausgestattet seit, die nötigen Informationen, die mir nun bei der Lösung meines Problems bzw Wunsches, weiter helfen...
Danke...

Ich gebe es auf! Du verstehst es ja doch nicht.

Ich gebe noch nicht auf.🙂
Also, nur für den TE zum Mitlesen:
Die Scheinwerfer haben eine E- Nummer, sind also in Europa zugelassen. Aber nur bei bestimmungsgemäßem Gebrauch.
Wenn der Hersteller es vorgesehen hätte (und es hätte genehmigen lassen), das die
U- LED als TFL funktionieren wären die Scheinwerfer entsprechend verkabelt uns es würde Plug- and Play funktionieren. Aber so?
Wenn dir ein TÜV- Prüfer sagt, das du die Scheinwerfer umcodieren darfst lass dir das schriftlich geben und fahre dann in eine Werkstatt, die Codierungen durchführen kann.

Btw.: Sind bei dir die Kommas im Sonderangebot??..😁

Danke... Endlich mal ne sachliche Aussage ohne "Wischi-Waschi"...
Das is eigentlich hier erwarte, wenn ich hier ne "Anfrage reinfrage"...

Zitat:

@m_driver schrieb am 12. Dezember 2024 um 19:25:59 Uhr:


Ich gebe noch nicht auf.🙂
Also, nur für den TE zum Mitlesen:
Die Scheinwerfer haben eine E- Nummer, sind also in Europa zugelassen. Aber nur bei bestimmungsgemäßem Gebrauch.
Wenn der Hersteller es vorgesehen hätte (und es hätte genehmigen lassen), das die
U- LED als TFL funktionieren wären die Scheinwerfer entsprechend verkabelt uns es würde Plug- and Play funktionieren. Aber so?
Wenn dir ein TÜV- Prüfer sagt, das du die Scheinwerfer umcodieren darfst lass dir das schriftlich geben und fahre dann in eine Werkstatt, die Codierungen durchführen kann.

Btw.: Sind bei dir die Kommas im Sonderangebot??..😁

Das mit den Kommas (+ anderen Satzzeichen) hab ich irgendwann mal zu "Urzeiten" in so ner Einrichtung, genannt Schule, so gelernt...
Am Schluss gab's da auch n Papier...
Da stand dann was von "Abitur"...??
Hab ich halt noch drauf...

Heutzutage: schreiben und reden die Leute ohne Satzeichen... na denn...

Zitat:

@Sigiholztechnik schrieb am 13. Dezember 2024 um 20:23:58 Uhr:



Hab ich halt noch drauf...

Nee, haste nicht

Ach is das so...??

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