polizeikontrolle und 50cm...
messen polizisten den abstand vom boden zur unterkante licht oder schauen die nur, ob es in den papieren korrekt eingetragen ist?
wenn in den papieren z.b. ein 60/60 fahrwerk mit tieferlegungsfederteller und 195/50/R15 eingetragen ist dann ist es ja klar, dass das zu tief ist...
30 Antworten
mener is zwar '90 gebaut, aber wenn das mit der LINIE als unterkannte gilt 😉 dann passt das ja bei mir *aufathme* 🙂
ps: Leinard, thyssen wo wohnt ihr? mir is grad aufgefallen, das wir drei aus SU kommen...ich z.B. wohn in St. Augustin
ich wohne 14km von dir entfernt. richtung MUCH!
nicht MUCH, sondern nur auf dem weg dahin. irgendswo auf der B56 *FG*
;-)
CU
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Zitat:
Original geschrieben von Cheetah
mener is zwar '90 gebaut, aber wenn das mit der LINIE als unterkannte gilt 😉 dann passt das ja bei mir *aufathme* 🙂ps: Leinard, thyssen wo wohnt ihr? mir is grad aufgefallen, das wir drei aus SU kommen...ich z.B. wohn in St. Augustin
Welche Linie?? Vom Scheinwerfer meint ihr??
Zitat:
Original geschrieben von Leinad78
hihi, ich hab ja sogar nurnoch 48cm und das bei 40er federn *gg*wie soll das mit dem 80/60 fahrwerk werden 😁😁
moin, hab nen 80/60 eingetragen und 195/50 auf 15" ... hat noch nie jemanden interessiert ...gucken immer nur alle nach platz im kasten vorn xD
gruß RoB
hab glaub ich nur noch 45 oder so oder ganz und gar nur 44 auf jeden fall sehr viel drunder aber einmal eingetragen muss es passen! weil bei uns müssen 3 tüv darüber abstimmen ob sie es austragen dürfen 🙂
Hallo ich habe golf cabrio bj 93 us modell ich habe 80 er feder und 8x14 mit 195/40/14 eingetragen habe 42 cmlichtunterkannte .tüv Bayern hat es eingetragen mit dammals6cm Bodenfreiheit . Jetzt haben sich Federn gesetzt jetzt habe ich noch 4cm Bodenfreiheit. War schon in min 15 Verkehrskontrollen und ist nie was Passiert. Jedes mal tüv vorfahrt und das ganze gemach. keine Strafen nix immer ales ok. Aber habe das auto seit 3 jahren nicht mehr gefahren weil ich manchmal 2 mal am tag konroliert worden bin
Aktuell ist es so, dass die Polizei das bemängeln darf, obwohl alles eingetragen ist. Außerdem gibt es auf lichttechnische Einrichtungen keine Toleranz. Da ist ganz oder gar nicht. Die 500mm müssen exakt eingehalten sein. Es gibt zwar eine Bestätigung im Netz, dass dort 50mm Toleranz gewährt werden, dass ist aber glaube ich zusammengewürfelt und entspricht nicht der offiziellen gesetzeslage.
Zudem wird da keine Linie o.ä. auf dem Scheinwerfer gemessen, da sollte man keine Gerüchte in die Welt setzen. Gemessen wird die Lichtaustrittskante, nicht die Mitte des Kegels. Um die Kante feststellen zu können kann man bei eingeschaltetem Licht ein Blatt Papier vor den Scheinwerfer halten. Dort wo der unterste Punkt des Lichtkreises ist, da ist die Lichtaustrittskante.
In der Praxis sieht es so aus, dass die Polizei meist drüber hinweg sieht, wenn alles eingetragen ist. Aber rein rechtlich dürfen sie das bemängeln.
Für mich ist es immer ein beruhigendes Gefühl, wenn die Polizei einem wegen solcher Dinge nichts kann. Was nun jeder für sich tut bleibt ihm überlassen. Auch die diversen Diskussionen über die von mir genannten Punkte kann jeder gerne ausführen, allerdings sollte dann keiner mit einem langen gesicht ankommen, wenn mal gegen ihn entschieden wird. Die Chance, dass es passiert ist zwar gering, aber da 😉
Lösungsmöglichkeiten:
- Fahrzeug vor Bj 88 verwenden
- Fahrwerk höher einbauen, wie auch immer 😉
- andere Front verwenden (z.B. Rally-Front, es gibt allerdings auch eine Low-Cost-Tyfoon-Front die den gleichen Erfolg erzielt, ich fahre beispielsweise so nen Ding. Sind zwar schlechter aus als die Originale, erfüllt für mich aber ihren Zweck.
also ich hab nen 2er GTI 16V edition one und dort ist de lichtkante unter 40 cm,im prinzip liegt er schon auf,die herren von der Polizei hat es bis jetzt weniger gestört,fanden den auspuff schlimmer
Der tüv war nur nie ganz zufrieden
Hm und die Regelung betrifft dann Autos die vor 88 gebaut wurden gar nicht oder gibt es da ne eigene Toleranz?!
Wenn ich das dann alles richtig verstehe würd das bedeuten: Autos vor 88 können so tief wie man will gelegt werden ohne das die einem was wegen Lichtaustrittskante können?!
Nur so Interesse halber, weil ich will meinen GTI nicht tiefer legen als er original ist 😁
Zitat:
Original geschrieben von Carlito_CC
Hm und die Regelung betrifft dann Autos die vor 88 gebaut wurden gar nicht oder gibt es da ne eigene Toleranz?!Wenn ich das dann alles richtig verstehe würd das bedeuten: Autos vor 88 können so tief wie man will gelegt werden ohne das die einem was wegen Lichtaustrittskante können?!
Nur so Interesse halber, weil ich will meinen GTI nicht tiefer legen als er original ist 😁
Ganz Richtig, Autos BJ 87 oder früher darf man in den Dreck legen, wie man will 🙂
Allerdings sollte man sich die Lichtaustrittskante auch mal genauer angucken. Meine Scheinwerfer waren neulich ziemlich dreckig, da hab ich das gut gesehen. So tief ist die nämlich gar nicht.
ich habs schon ein paar mal gesagt und ich sags wieder: für mich is das verarsche denn mit jedem tollen fahrwerk was ja ein gutachten hat, kommt man unter die 50cm...der witz ist ja, das die gutachten mit einem ansonsten originalen auto erstellt wurden, d.h. auch bei der gutachtenerstellung hat das mit der lichtaustrittskante schon nicht hingehauen...
man braucht nen golf nur 35mm tiefer zu legen, dann wirds schon eng...wenns danach geht, müssten sie 95% aller tiefergelegten autos sofort aus dem verkehr ziehen...meine kante ist bei 45cm und einem 80/60 fahrwerk...da die tuning klarglasscheinwerfer kleiner sind als die originalen, wandert die kante also leicht nach oben...hatte bis jetzt nie probleme und die grün weißen hier meinten schon zu mir: meinen sie ernsthaft, wir holen hier nen zollstock raus und fangen an was nachzumessen was eingetragen ist? ;-)
mir isses recht so...die meisten kennen diese regelung nichtmal...denke da gibt es beim tüv eher schwierigkeiten beim eintragen als in einer kontrolle...
p.s.: der beitrag ist von 2003 ;-) ist erst geschlagene 5 jahre her *gg*
Zitat:
Original geschrieben von M-Staff
[...] mir isses recht so...die meisten kennen diese regelung nichtmal...denke da gibt es beim tüv eher schwierigkeiten beim eintragen als in einer kontrolle...p.s.: der beitrag ist von 2003 ;-) ist erst geschlagene 5 jahre her *gg*
Das gibt hier bei uns "immer noch" großen Ärger bei Kontrollen. Wenn mal angehalten wird, dann wird öfters mal der Zollstock gezückt.
Schauen sich erst alles an und beurteilen das "ganze" Auto; wenn tiefer usw. dann wird gemessen.
Ich bin froh, dass mich das jetzt nicht betrifft, da BJ '84. :-)