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Heute Polizeikontrolle-Stilllegung

Themenstarteram 8. August 2006 um 20:19

Begründung für Unsichtbar machen

 

Sorry, aber mir reicht's !

Sicherung!

Zitat:

Original geschrieben von Golf2MausKatrin

(...)

BITTE HELFT MIR!

http://w20142.ws-kundencenter.de/Bilder/Golf%202%20Maus

am: 9.8.2006 um 23:32:27 Uhr

von: Dynator

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105 Antworten
Themenstarteram 8. August 2006 um 20:19

Hallo Leute. Ich bin heute mit meinem guten Stück in eine PK geraten und die haben bemängelt das mein guter zu tief ist (passen nur 3 Finger, keine Ganze seitliche Handfläche unter die Lippe) und außerdem sind die Spurverbreiterungen angeblich nicht eingetragen.

Sie schrieben auf den Mängelschein: Fahrwerksveränderung iVm Sonderlenkrad entsprechend FZ nicht eingetragen bzw. abgenommen. Für Spurverbreiterungen (10mm) auf Hinterachse keine ABE. max. 50 km/h bis zum Wohnort, da Betriebserlaubnis erloschen.

Plakette und Fahrzeugschein hab ich alles noch. Soll jetzt zur Dekra.

Kann mir jemand sagen was ich da belegen lassen muss um wieder Fahren zu können? Brauche das Auto wegen meinem kleinen Sohn (3Monate, Arztbesuche)

Hat das erlischen der BE was mit meiner Fahrerlaubnis zu tun? Der quatschte was von evtl. Nachschulung da noch bis Dez. Probezeit. Was hat denn ein Mängel am Auto bitte mit meiner Fahrpraxis zu tun? Hatte doch keinen Unfall!!!

Hab noch nen TÜV Gutachten von den Felgen zu Hause da steht drauf: Spurverbreiterung zum Teil über 2% (ausreichende Fahrwerksfestigkeit wurde nachgewiesen). Heißt das das die Verbreiterungen zulässig sind?

Der Bulle meinte das die BE erloschen ist, weil mir ein Rad abfallen könnte wenn die Verbreiterungen falsch montiert sind).

Ist alles ungerecht, bin bisher immer durch alle Kontrollen gekommen und TÜV hat er auch erst gehabt und da hatte ich die Verbreiterungen auch drauf. Wäre doch bei nem Mängel der Verbreiterungen nicht durchgekommen oder?

 

BITTE HELFT MIR!

Wenn alles in Ordnung ist Deiner Meinung nach, fährst Du zu Dekra bzw Tüv und lässt das kontrollieren. Wenn der sagt alles ok bekommste ne Unterschrift un das Ding ist erledigt bei der Polizei.

Die Nachschulung hat auch nichts mit deiner Fahrpraxis zu tun sondern weil Du verbotene Sachen an Deinem Auto fährst oder zumindest für den Polizisten nicht erlaubt war. Spurverbreiterungen, Sportlenkrad und Felgen sowie Tieferlegung gehören immer in Verbindung eingetragen da sich die meisten Teile auf Serienzustand beziehen.

am 8. August 2006 um 20:26

BE erloschen und mängelschein bedeutet automatisch

verkehrsvergehen mit 3 punkten

3 punkte in der probezeit heißt dann wohl - nachschulung.

Re: Heute Polizeikontrolle-Stilllegung

 

Zitat:

Original geschrieben von Golf2MausKatrin

Hallo Leute. Ich bin heute mit meinem guten Stück in eine PK geraten und die haben bemängelt das mein guter zu tief ist (passen nur 3 Finger, keine Ganze seitliche Handfläche unter die Lippe) und außerdem sind die Spurverbreiterungen angeblich nicht eingetragen.

Sie schrieben auf den Mängelschein: Fahrwerksveränderung iVm Sonderlenkrad entsprechend FZ nicht eingetragen bzw. abgenommen.

tja das fahrwerk musst du wohl in verbindung mit dem lenkrad nochmal abnehmen lassen oder das orginal e rein

Zitat:

Für Spurverbreiterungen (10mm) auf Hinterachse keine ABE. max. 50 km/h bis zum Wohnort, da Betriebserlaubnis erloschen.

müssen eingetragen werden

Zitat:

Plakette und Fahrzeugschein hab ich alles noch. Soll jetzt zur Dekra.

Kann mir jemand sagen was ich da belegen lassen muss um wieder Fahren zu können? Brauche das Auto wegen meinem kleinen Sohn (3Monate, Arztbesuche)

Hat das erlischen der BE was mit meiner Fahrerlaubnis zu tun? Der quatschte was von evtl. Nachschulung da noch bis Dez. Probezeit. Was hat denn ein Mängel am Auto bitte mit meiner Fahrpraxis zu tun? Hatte doch keinen Unfall!!!

Hab noch nen TÜV Gutachten von den Felgen zu Hause da steht drauf: Spurverbreiterung zum Teil über 2% (ausreichende Fahrwerksfestigkeit wurde nachgewiesen). Heißt das das die Verbreiterungen zulässig sind?

wurden die felgen in verbindung mit fahrwerk und der spurverbreiterung abgenommen oder nur die felgen?

Zitat:

Der Bulle meinte das die BE erloschen ist, weil mir ein Rad abfallen könnte wenn die Verbreiterungen falsch montiert sind).

Ist alles ungerecht, bin bisher immer durch alle Kontrollen gekommen und TÜV hat er auch erst gehabt und da hatte ich die Verbreiterungen auch drauf. Wäre doch bei nem Mängel der Verbreiterungen nicht durchgekommen oder?

die einen schauen genau hin oder net hast leider welche erwischt die genau nachschauten du darfst nur das auto zur abnahme und mängelbeseitigung bewegen

Zitat:

BITTE HELFT MIR!

http://w20142.ws-kundencenter.de/Bilder/Golf%202%20Maus

achja die bilder brauchst du net dauernd posten

dein schatz dürfte dir auch das alles erklären können

 

@darkvoilet wenn die prüfstelle das auto für in ordnung feststellt gibts die net weil man keine ordnungswiedrigkeit gemacht hat ausserdem sinds 3pkt und 75 eus für fahrer und halter

hallo mädchen.

es geht um die eintragung bzw. abe der spurverbreiterungen, dass hat mit dem felgengutachten wenig zu tun.

du musst die auflagen in der abe bzw. im gutachten einhalten, und falls zweiteres diese auch eintragen..

zum thema zu tief.

sag mal dein bj, falls es neuer als 87 ist und höhe scheinwerferunterkante unter 50cm ist dann kriegst du probleme obwohl dass fahrwerk eingetragen ist.

madness fire & ice gabs nur 1990 ^^ also wird sie die lichtaustritskante die seit 89 gilt einhalten müssen

am 8. August 2006 um 20:30

Hallo!

Jede technische Veränderung - das bedeutet auch das "Hinzufügen" (z.B. Spurverbreiterungen) von irgendwelchen Teilen ist, sofern nicht durch eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) entweder durch einen Sachverständigen zu prüfen und danach in die Fahrzeugpapiere einzutragen oder aber schlichtweg illegal!

Bevor man an seiner Kiste irgendwas verändert, sollte man sich zumindestens darüber informieren ob das rechtmäßig ist oder eben nicht!

Im Zweifelsfall lieber die Finger davon lassen.

Und ja: mit den 2% ist gemeint, daß es geprüft werden muss!

 

Es gibt auch ein altes Sprichwort das auch heute noch gilt:

"Unwissenheit schützt nicht vor Strafe"

 

Du wirst mit den entsprechenden Konsequenzen rechnen müssen.

Hilfe bekommst Du bei einem Rechtsanwalt - aber nicht hier - höchstens Mitleid...... das hilft Dir aber nicht weiter!

Naja,..so tief isser nicht,...mein GX mit etwas gesetzten 60/40 FK Fahrwerk sah so aus! ;) Jedoch...wenn du das wie oben nicht gemacht hast,also Lenkrad mit Felgen mit FW mit Spurplatten eingetragen,..dann gibts leider Problems! ;)

So hart das auch ist. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das wird Dir auch jeder Polizist dann sagen.

In jeder ABE steht aber auch drin, beispielsweise beim Sportlenkrad oder Felgen das diese Gutachten nur gültig sind wenn Fahrwerk etc dem Serienzustand entsprechen. Andernfalls ist eine Prüfstelle aufzusuchen und das ganze in Verbindung einzutragen. Wenn das in der Vergangenheit der Tüv Prüfer nicht gesehen hat, haste einfach nur Schwein gehabt.

Zitat:

Original geschrieben von Himeno

madness fire & ice gabs nur 1990 ^^ also wird sie die lichtaustritskante die seit 89 gilt einhalten müssen

du bist ne ganz schön schlaue ..

du hattest doch gefragt ^^

am 8. August 2006 um 21:36

Zitat:

Original geschrieben von Matze80

Wenn das in der Vergangenheit der Tüv Prüfer nicht gesehen hat, haste einfach nur Schwein gehabt.

In dem Fall hätte sie eher Schwein gehabt er hätte es gesehen

denn dann wären die konsequenz einfach die Eintragung gewesen

was im vergleich zur jetzt kommenden Prozedur harmlos ist

3 Punkte

2 Jahre Probezeitverländerung

bei mir warens ca 100 Euro Strafe mit Bearbeitungsgebühren...

und Natürlich die Nachschulung , die über 300 Euro kostet .

am 8. August 2006 um 21:48

Japp... teuer wirds auf jeden Fall jetzt. War bei nem Freund von mir auch so.

Grüße

Toby

Hi,

Bin grad von Arbeit gekommen und hab Katrin den Sachverhalt erklärt. Und es ist wieder mal dasselbe wie jedes mal. Die Bullen halten ein getuntes Fahrzeug an und wollen unbedingt was finden obwohl es nix zu finden gibt.

Es wurden die Spurplatten an der HA (10mm) und das angeblich nicht eingetragene Lenkrad bemängelt.

Totaler Schwachsinn ! Das Fahrwerk, Lenkrad und Felgen wurden in Kombination abgenommen und sind auch so eingetragen. Wobei der Prüfer schon damals darauf hingewiesen hatte das die 10mm Spurverbreiterungen an der HA im toleranten Bereich sind und eine Eintragung nicht von Nöten ist. In den ABE`s für Felgen und Fahrwerk stehts nochmal schwarz auf weiß --> eine Spurverbreiterung bis zu 2% ist zulässig. Ich hab es dann nochmal nachgerechnet. Von einer 2er Golf Hinterachse sind 2% Spurweite ziemlich genau 28,72mm. Die Spurplatten ergeben zusammen 20mm. Was sagt uns das ? Somit ist das Thema durch !

Ich werde also nächste Woche zur Dekra fahren und der Prüfer wird mir, wie schon unzählige Male zuvor, bescheinigen, das alles seine rechte Ordnung hat. Ich gebe ihm 20 euro wie gehabt und gehe zur Führerscheinstelle, wo dann nochmals so um die 20 euro über den Tisch gehen. Immer nach dem Motto "Hauptsache die dummen Tuner lassen auf den Behörden ihr Geld und wir haben uns mal wieder wichtig gemacht" .

Die denken wohl ich hab mein hart verdientes Geld im Lotto gewonnen oder was ?! Ich kann das Gequatsche von den Bullen nicht mehr hören. Seit Jahren die gleiche Leier. Ein Haufen von der Materie weit entfernter unkompetenter Wichtigtuer, die nichts besseres zu tun haben als dem guten Durchschnittsbürger der stets seine Steuern zahlt auf den Sack zu gehen. Als hätten wir nicht ganz andere Probleme im Land. Da vergeht mir voll die Lust am Tuning, das kann ich euch sagen. Und den Spruch "Allgemeine Verkehrskontrolle" können die sich sparen. Es ist und war schon immer eine "Gezielte Verkehrskontrolle".

Mfg Fire and Ice

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