polizeikontrolle und 50cm...
messen polizisten den abstand vom boden zur unterkante licht oder schauen die nur, ob es in den papieren korrekt eingetragen ist?
wenn in den papieren z.b. ein 60/60 fahrwerk mit tieferlegungsfederteller und 195/50/R15 eingetragen ist dann ist es ja klar, dass das zu tief ist...
30 Antworten
ok, also wie immer...
selbst ein 60/60 mit normalen federtellern und 195/50/R15 ist dann schon hart an der grenze.
eintragen ist da kein problem, da es wenn überhaupt nur 5 mm fehlen, aber das setzt sich ja mit der zeit alles noch ein bisschen. dann bringt mir das eingetragene auch nix beim nachmessen, denn dann sind es keine 50 cm mehr.
grrr.
waren es nicht 47cm zur unterkante / boden?
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es sind die kritischen 50 cm vom boden bis unterkante licht.
bei mir beträgt dieser abstand z.Z. 47 cm und da meinte der prüfer "nö".
ist auch vollkkommen ok. will jetzt die tieferlegungsfederteller gegen die originalen austauschen.
müsste dann schon wieder richtung 50 cm kommen, aber das wird kritisch... :-/
hihi, ich hab ja sogar nurnoch 48cm und das bei 40er federn *gg*
wie soll das mit dem 80/60 fahrwerk werden 😁😁
ich sehe ja ein, dass 47 cm zu wenig sind.
wenn ich es mit gerade so 50 cm abstand eingetragen bekomme ist ja alles super.
nur wenn ich mal kontrolliert werde und sich das fahrwerk noch gesetzt hat, dann ist es zwar eingetragen, aber es sind dann keine 50 cm mehr...
dann kann ich nur auf toleranz hoffen, ansonsten ist es wie 47 cm...
was zählt?: Die unterkannte des runden Scheinwerfers, oder die Mitte des Scheinwerfers, wo die linie im scheinwerfer langläuft und das Standlicht und das Fahrlicht "abtrennt"??
bei 1. Variante sinds bei mir deutlich weniger als 50 bei der 2. Variante (Mitte des Scheinwerfers/Trennlinie) sinds n bissl über 50 also was zählt 100% ?
Gruß Cheetah
also ich habe gerade bei mir die höhe gemessen.
die unterkante des scheinwerfers ist bei ca. 47cm und die mitte des scheinwerfers ist bei ca 55/56cm.
naja, laut StVZO:
(3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der
leuchtenden Fläche nicht höher als 1.200 mm über der Fahrbahn liegen.
alles klar?
gruß
p.s.
lesbar unter:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stvzo/gesamt.pdf
§50!
War heute beim TÜV, der hat da von soner Frau ne ganz normal Abnahme von nem Ford Escort gemacht! Total serie, bis aufs Nummernschild vorne, dass hat wer runtergesetzt, an die unterste Strebe! MAX 20 cm Freiheit! Und der hat nix gesagt, also wenn Probs, dann bei der Polente, nicht beim TÜV, die sind gar nicht so gründlich!
--------> ACHTUNG!!
Wer Baujahr nach 1988 hat, den betrifft die 50-cm-Regel... Davor gilt es NICHT!!
(Damals wurde das so erlassen und die Autos davor mußten nicht weiter umgerüstet werden... wie mit Gurten und Kat etc...)