Polizei und Licht

Audi A6 C6/4F

Hallo zusammen, vor Bestellung unseres 4F hatte ich vor einiger Zeit Gelegenheit den Wagen ein Wochenende zur Probe zu fahren.

In der Nacht sind wir nach Hause gekommen. Wärend ich noch den Kofferraum entladen habe kam eine Streife, hielt an und fragte mich ob ich dnn weiß was ich falsch mache. (Immer diese Ratespielchen...) Nein ich wußte es nicht. Aber die Grünen. Mein Nebellicht war an! Nein ist es nicht! Doch ist es! Nämlich die Coming Home Funktion, bei der auch die Nebellampen leuchten. Geduldig versuchte ich den beiden dieses "Phänomen" zu erklären. fürte es auch mehrmal vor, aber erst als ich die Bedienungsanleitung holte sahen sie von einem Strafzettel ab. Auch wenn sie es mir noch immer nicht wirklich glaubten.

Fands dann ja eigentlich lustig. Ist jemandem ähnliches passiert?
Wie ist die Rechtslage?
Danke und gute Fahrt

80 Antworten

Na, dann seid mal froh, dass ihr

a) keinen Citroen SM mit insgesamt sechs Scheinwerfern und dem Nummernschild hinter einer durchgehenden Glasabdeckung fahrt und
b) den Jungs von der Rennleitung nicht erklären müsst, warum die Kiste vier Fernscheinwerfer hat, von denen zwei als mitschwenkendes Kurvenlicht ausgelegt sind (Markteinführung 1970!) und
c) Nummernschilder hinter Glas ja angeblich nicht erlaubt sind...

Kann zwar sein, dass ich mehrfach wegen des auffälligen Autos kontrolliert worden bin, aber die Debatte war immer dieselbe. Das Ergebnis, dass die Jungs oft überfordert sind und sich auf Standardsituationen zurück ziehen, wundert mich nicht. Warum sollten sie z.B. mehr technisches Wissen haben als unsere Freundlichen? ;-)

Gruß,
Jetprovost

Zitat:

Original geschrieben von Olchen


Die Rennleitung hat uns noch net angesprochen, aber dafür schon genug Passanten, dass wir das Licht noch anhaben 😁

Oh, ja das kenn ich auch:

"Entschuldigung Sie haben vergessen das Licht auszuschalten"

aber so lernt man Leute kennen 😉.

MfG.

Zitat:

Original geschrieben von BP-Hatzer3


@all
Da ich hier augenscheinlich von allen Seiten angegriffen werde aufgrund der herrschenden gültigen österr. Rechtslage, werde ich diesbzgl sämtliche Nachforschungen betr Abbiegelicht und Notfunktionen-Blinker beim MB einstellen.
Wer das wissen will, möge sich bei Hersteller bzw Generalimporteur selbst erkundigen.

Ich weiß, dass Du nicht die Verantwortung für die manchmal etwas seltsamen Anwandlungen des Gesetzgebers trägst. Aber um das klarzustellen: Hier greift niemand DICH persönlich an. Aber jeder von uns hat anscheinend das Gefühl dass die beiden Grünberockten aus dem Ausgangsbeitrag ein wenig, na sagen wir mal "Langeweile hatten" und sich um Sachen gekümmert haben, die man besser wissen sollte. Und darauf beruht auch meine Aussage, dass es offensichtlich zu viele Polizisten gibt: Solange sich die Jungens mit so einem Blödsinn beschäftigen können, gibt es zu viele. Basta.

Die Tatsache, dass hier einige darauf reagieren (also auf die beiden Jungens aus dem Eingangspost) spricht dafür dass viele diese Einstellung teilen. Und das sollte den Herren in Grün zu denken geben - tut es aber nicht.

Statt dessen schreibst Du hier etwas wie "Äusserungen dieser Art rufen in mir nur den Drang herauf, noch etwas genauer hinzuschauen." Das wiederum bedient ein anderes "Vor"-Urteil:

Dass Polizisten vielfach dem Drang nachgeben, auf ihre "hoheitliche Gewalt" kraft Uniform zurückzugreifen wenn die Argumentationskette ausgeht, wissen glaube ich alle. Wundert mich, dass die beiden Jungens die "AudiAudi" hier beschrieben hat nach dem Eingeständnis der eigenen Unkenntnis nicht angefangen haben den Verbandskasten zu kontrollieren und ähnliche Nebensächlichkeiten - das ist eher der Normalfall.

Nochmal: Ich habe wirklich nichts gegen Dich. Aber solange die Polizei sich mit solchen Nebensächlichkeiten beschäftigt, Blitzer nicht vor der Schule in der 30er-Zone stehen sondern auf der zweispurig ausgebauten Ausfallstraße, schnurgerade mit Leitplanke in der Mitte und Standstreifen, aber auf 70 begrenzt (da lässt sich mehr Kasse machen) und man auf der Autobahn straffrei auf dem linken Streifen rumgurken kann wenn rechts alles frei ist und der Strafzettel dann an denjenigen geht, der nach 15 km dann irgendwann rechts überholt, solange ist mein Bild von der Polizei in diesem Land etwas getrübt.😉

Auch wenn die Jungens privat ganz nett sein können - was Deine Postings hier ja auch beweisen...🙂

So, was für eine spannende Diskussion.
Ich möchte dem gerne folgendes hinzufügen:

Es ist unstrittig, dass die NSW nur bei Sichtbehinderung eingeschaltet werden dürfen. Den meisten von uns gehen Opel / VW GolfII Fahrer mit eingeschalteten NSW vorne auf den Keks. Insofern finde ich es prima, dass die Rennleitung dies kontrolliert und ahndet. Weiter so. Mehr davon.

Aber: hier geht es doch um was anderes. Wir reden doch gar nicht von den NSW. Wir reden vom Coming Home Licht. Das ist bei Audi zufällig im Gehäuse der NSW verbaut. Aus Platz oder Designgründen. Könnte auch im Hauptscheinwerfer sein, oder z.B. ein Coming Home Strahler auf dem Dach oder auf der Motorhaube. Und damit gäbe es keine NSW Diskussion mehr.
Subsumption: Die NSW wird eingeschaltet, indem man den Lichtschalter zieht. Das ist hier nicht der Fall.
Lediglich das Coming home Licht war eingeschaltet, ähnlich wie Türvorfeldbeleuchtung unten den Außenspiegeln.
Diskussion erübrigt sich, weil der Tatbestand "NSW" fehlt.
GRuß,
Martin.

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Zitat:

Original geschrieben von nuss77


So, was für eine spannende Diskussion.
Ich möchte dem gerne folgendes hinzufügen:

Es ist unstrittig, dass die NSW nur bei Sichtbehinderung eingeschaltet werden dürfen. Den meisten von uns gehen Opel / VW GolfII Fahrer mit eingeschalteten NSW vorne auf den Keks. Insofern finde ich es prima, dass die Rennleitung dies kontrolliert und ahndet. Weiter so. Mehr davon.
GRuß,
Martin.

Das halte ich jetzt für ungerecht. Zumindest hier im Rhein-Main-Gebiet sind das fast ausnahmslos BMW E 36...😁😁

Aber dass das kontrolliert wird find ich ja auch nicht schlimm. Dagegen hab ich ja auch gar nichts gesagt. Also: Volle Zustimmung!

Zitat:

Original geschrieben von F6-Fan


Zitat:

Original geschrieben von A380-800


Gerade das zusätzliche Einschalten von Nebelleuchten bei Nacht "wegen der besseren Sichtbarkeit" auf der linken Spur scheint glatt verboten zu sein, so lange die Sicht nicht behindert ist.
Genau und richtig erkannt...die Nebellleuchten sind nicht dafür da, mit dem Auto von anderen besser gesehen zu werden, sondern in erster Linie, um selbst besser zu sehen; da aber die Standardleuchten für normale Fahrt reichen (so der Gesetzgeber), sind die Nebler nur für beeinträchtigte Sichtverhältnisse.

Zitat:

Original geschrieben von Basti16


Oh, ja das kenn ich auch:

"Entschuldigung Sie haben vergessen das Licht auszuschalten"

aber so lernt man Leute kennen 😉.

MfG.

Mhhh, danke für den Tip...ich werde die leavinghome- Funktion auf längste Zeit einstellen, dann sprechen mich demnächst noch mehr Passantinnen an (siehe den Tread mit der Waschmaschine) 🙂

Zitat:

Original geschrieben von BP-Hatzer3


Alle Informationen meinerseits hier gründen sich auf österr. Recht.
Da ich hier augenscheinlich von allen Seiten angegriffen werde aufgrund der herrschenden gültigen österr. Rechtslage, werde ich diesbzgl sämtliche Nachforschungen betr Abbiegelicht und Notfunktionen-Blinker beim MB einstellen.
Wer das wissen will, möge sich bei Hersteller bzw Generalimporteur selbst erkundigen.

Hey, nu mal nicht die beleidigte spielen...

1. Dich hat gar keiner angegriffen....

2. Wir wissen doch alle, daß wir gerade dann emotional besonders stark reagieren, wenn es um das eigene Recht und den eigenen Geldbeutel geht.

3. Finde ich Erfahrungswerte mit den Grünberockten aus anderen Ländern um so spannender, versetzt es einen doch in die Lage, im Zweifelsfall auch mal gegenzuhalten

....also nicht jammern, sondern weiterforschen.

Zitat:

Original geschrieben von Dennie


Nochmal: Ich habe wirklich nichts gegen Dich. Aber solange die Polizei sich mit solchen Nebensächlichkeiten beschäftigt, Blitzer nicht vor der Schule in der 30er-Zone stehen sondern auf der zweispurig ausgebauten Ausfallstraße, schnurgerade mit Leitplanke in der Mitte und Standstreifen, aber auf 70 begrenzt (da lässt sich mehr Kasse machen) und man auf der Autobahn straffrei auf dem linken Streifen rumgurken kann wenn rechts alles frei ist und der Strafzettel dann an denjenigen geht, der nach 15 km dann irgendwann rechts überholt, solange ist mein Bild von der Polizei in diesem Land etwas getrübt.😉
...🙂

Ich liebe dich, Dennie!

Zitat:

Original geschrieben von Senior


Ich liebe dich, Dennie!

*rotwerd* womit hab ich das denn verdient? 😉

Jetzt nochmal, darf ich mit meinem Audi im kommenden July ungestraft aus dem Ruhrgebiet kommend,über Österreich und Slowenien bis zu meinem Ziel in Kroatien mit Tagfahrlicht fahren oder begehe ich auf irgendwelchen Hoheitsgewässern eine Ordnungswiedrigkeit oder gar Straftat?

1. Frage: ja
2. Frage: nein

Wie bist du denn drauf, sichspäckchen??
Nur weil zwei Deppen ihre Unwissenheit mal offenbart haben??
Ich habe mich köstlich amüsiert. Ich frage mich nur, ob sich dieser Zwischenfall im nicht westlichen Teil Deutschlands abgespielt hat??
Denn dann wär´s logisch 😉 und fast entschuldbar 😉
😁

Osten-Westen

@ atahualpa

Als Initiator dieses Threads kann ich Dir Versichern das sich dieser lustige "Vorfall" im Osten des Landes, wo ich auch geboren bin, ereignet hat. 18057 Rostock

Liebe Grüße vom Ossi und Gute Fahrt

Folgendes zu dem Verhalten der Kollegen vom FC Grün/Weiß:

Für das Anschalten der Nebelscheinwerfer können sie nur kassieren, wenn die Sicht NICHT durch Regen, Nebel, Schneefall oder ähnliches beeinträchtigt ist. Des Weiteren können sie vom Grundsatz her nur abkassieren, wenn man das Fahrzeug führt. Ein Führen des Fahrzeugs während eines Be- oder Entladevorganges ist nicht gegeben. Falsch ist allerdings die Behauptung in einem Thread zu diesem Thema, daß man nicht bezahlen müsste, wenn man bei laufenden Motor am Straßenrand hält. Da könnte man dann auch theoretisch fürs Telefonieren kassiert werden. Anders wieder, wenn der Motor abgestellt ist. Dann ist man wiederum nicht Führer eines Kraftfahrzeugs.
Bei den NSW ist es das Gleiche. Wenn man auf dem Parkplatz oder sonst wo die Funktion der Scheinwerfer testet, ist dies kein Führen eines Kfz (es sei denn ihr macht es während der Rot-Phase an der Ampel *grins*). Somit ist dann auch kein Verstoß gegeben.

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