Polizei (mit Blaulicht) überholt - Ordnungswidrigkeit?

Heute morgen habe ich auf der AB einen Polizeiwagen, der Blaulicht an hatte und auf der mittleren von drei Spuren gefahren ist (rechts war ein LKW), überholt.
Und mich dann ganz rechts wieder eingeordnet.
AB freigegeben
Dann kam eine 120er Zone
Die Blau-Weißen haben sich vor mich gesetzt und mich dann mit 80 (!) auf einen Parkplatz gelost.
Angeblich eine Ordnungswidrigkeit, unklare Verkehrslage

Das ist in meinen Augen Willkür.
Auf dem Autobahnabschnitte, gerade, kein Regen etc, keine Autoteile irgenwo oder sonst ein Pannenfahrzeut in Sicht, war nichts zu sehen.
Der Wagen fuhr nur in der Mitte.

Wo steht es im Gesetz, dass man Polizei mit Blaulicht nicht überholen darf, wenn AB freigegeben?

Laut Google würd es 100-150 Euro plus einen Punkt kosten.

Das kann doch nicht sein?

243 Antworten

Eigentlich ist die "unklare Verkehrslage" schon ausreichend belegt, oder?
1) Polizei mit Blaulicht
2) ohne für den TE erkennbaren Grund (ein Schwertransport oder eine Kolonne der Bereitschaftspolizei wären z.B. so Anlässe, wo ich einordnen kann, was gerade geschieht und wo man dann den Fahrzeugverband trotz Blaulicht überholt, sofern kein Zusatzschild das Überholen verbietet)
3) eine Leuchtschrift war scheinbar auch da, aber für den TE nicht eindeutig erkennbar (normalerweise ist die groß genug, wenn ich nicht gerade mit einem enormen Tempoüberschuss oder unkonzentriert vorbeiziehe).

Wie genau die Vorschriften bei der Polizei aussehen, was sie zusätzlich machen müssen oder wie sie sich verhalten sollen, um solche Unklarheiten zu vermeiden, weiß ich nicht. Zumindest gingen die anderen VT wohl auch von einer unklaren Lage aus. Die Polizei könnte sich z.B. zwecks Überprüfung einer gemeldeten Gefahrenstelle auf der Gegenfahrbahn von der Gegenrichtung aus genähert haben.

Mich würde noch interessieren, wie hoch der Geschwindigkeitsunterschied bei der Annäherung an das Polizeifahrzeug war und wie lange du (also an den TE gerichtet) überhaupt Zeit hattest, die Lage einzuschätzen, bis du dich zum Überholen entschlossen hast.

Wenn die Strafe nicht zu hoch ist, würde ich sie zahlen oder wenn es "knapp für den Führerschein wird" einen Verkehrsjuristen zu Rate ziehen, der sich damit besser auskennt. Wir kennen nur deine Schilderung, nicht die der Polizei.

@Hannes1971 Wenn Blaulicht ohne Martinshorn "Achtung: Gefahr!" aussagt, ich die Gefahr aber nicht kenne, habe ich dann nicht eine unklare Verkehrslage?

Und ein MEHR als "Achtung: Hier bin ich!" bedeutet das Blaulicht wohl auf alle Fälle:
"An fahrenden Fahrzeugen zeigt es dem übrigen Verkehr die Inanspruchnahme von Sonderrechten während einer Einsatzfahrt an. Von Verkehrsteilnehmern ist erhöhte Aufmerksamkeit gefordert. Es muss mit Abweichungen von der StVO gerechnet werden, die die eigenen Rechte einschränken können; es kann vorkommen, dass ein Einsatzfahrzeug unerwartet hält oder anfährt, in unerlaubte Richtungen abbiegt, in unerlaubter Fahrtrichtung unterwegs ist, im Überholverbot überholt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, Haltzeichen überfährt, usw. Der übrige Verkehr muss sich auf Abweichungen dieser und ähnlicher Art einstellen, dem Einsatzfahrzeug jedoch keine freie Bahn schaffen."

Zitat:

@xis schrieb am 20. Juni 2022 um 13:14:55 Uhr:


...

Ich habe gegen Ende 2021 auf der A44 Richtung Kassel bei Wickede oder Umgebung (zweispurig) einen Polizeiwagen mit Blaulicht lange "verfolgt" (ca. 200 m Abstand), der links fuhr - GPS ca. 200 - 210 km/h. Irgendwann zog der Wagen nach rechts, es waren nur noch wir "Beide" (nach vorne hin) überhaupt in der Szene, und ich habe den Wagen dann zügig überholt. Das Polizeiauto ist NICHT bei der nächsten Ausfahrt rausgefahren, sondern hat sich einfach mal rechts eingeordnet.

Entweder hatten die kein Problem damit, oder sie hatten keine Zeit dafür, sich ein Problem daraus zu machen. Wenn aber der Polizeiwagen mit Blaulicht jemanden, der sie überholt noch auf den Parkplatz "rauszieht", würde ich schon in Richtung mißbräuchlicher Verwendung des Blaulichts denken.

Evtl. hat sich die Sache wegen der die Polizei mit Blaulichit unterwegs war als nicht mehr zutreffend geklärt, evtl. kam ein entsprechender Funkspruch/Anruf ?

Zitat:

@ktown schrieb am 20. Juni 2022 um 13:29:10 Uhr:


@NeuerBesitzer Definieren sie bitte die Einsatzfahrt und wo da zwangsläufig und absolut immer das Gefahrenpotential der unklaren Verkehrslage vorhanden ist.
Als Beispiel gebe ich Ihnen die Kolonnenfahrt der Bereitschaftspolizei zum nächsten Bundesligaspiel.

Einsatzfahrt definieren ? Die Fahrt zu einer Einsatzstelle :-)

Und ja, eine mögliche Kolonnenfahrt zu was auch immer ist auch eine Einsatzfahrt. Kollonen sind zudem meist (nicht immer) als solche eindeutig gekennzeichnet. Eine entsprechende beflaggte Kolonne gilt zwar als EIN Fahrzeug, aber EIN Fahrzeug alleine macht zudem noch keine Kolonne :-).

Wir können hier mutmaßen. Aber wahrscheinlich Stand noch was ergänzendes auf dem Balken. Das hätte der TE dann halt lesen müssen. Und wenn das lesen müssen eben bedeutet zu verzögern, um lesen zu können hätte er das wohl tun müssen. Die entsprechende "Warnung" dafür sollte durch das Blaulicht ja gegeben gewesen sein.

Zitat:

@Florian48 schrieb am 20. Juni 2022 um 13:39:41 Uhr:



Da kein geschlossener Verband oder eine Begleitung eines Fahrzeugs zu sehen war, bleibt nur "Warnung vor Unfallstellen etc." übrig, das die unklare Verkehrslage begründet.

Es war aber auch keine Unfall oder sonstige Einsatzstelle vorhanden.

Warum konnte die Polizei diese "Warnung" vor der angeblichen "unklaren Verkehrslage" abbrechen und stattdessen den TS zu einer Kontrolle rauswinken.
Ich gehe mal schwer davon aus, daß wenn es so gewesen wäre, daß eine Warnung des Verkehrs auf der AB eine deutlich höhere Priorität gehabt hätte als eine Verkehrskontrolle.

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Zitat:

@Geisslein schrieb am 20. Juni 2022 um 13:32:34 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 20. Juni 2022 um 13:21:35 Uhr:


Wieso bedeutet das Blaulicht automatisch eine unklare Verkehrslage?

Tut es auch nicht, das mit der unklaren Verkehrslage wird nur fälschlicherweiße hineininterpretiert.

Bitte nicht missverstehen. Ich bin der selben Meinung wie Sie. Ich habe diese Frage provokant gestellt. 🙂

Zitat:

@StrichAchtundSo schrieb am 20. Juni 2022 um 13:43:04 Uhr:



Evtl. hat sich die Sache wegen der die Polizei mit Blaulichit unterwegs war als nicht mehr zutreffend geklärt, evtl. kam ein entsprechender Funkspruch/Anruf ?

Dann macht man aber das Blaulicht aus und lässt den, der überholt hat, dann auch ziehen.
In dem Fall gibts dann auch keinen Grund mehr warum man den bestraft.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 20. Juni 2022 um 13:38:40 Uhr:



Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 20. Juni 2022 um 13:24:19 Uhr:


>Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.<

Zur WARNUNG........

Richtig, zur "Warnung an Unfall oder sonstigen Einsatzstellen"
War das vor Ort gegeben ? Nein !
Laut TS war die Bahn frei und weit und breit nichts zu sehen.

Was hier entscheidend ist, ist was der ASG angezeigt hat.

Wahrscheinlich gab es diese vermeintlich schon. Irgendwer wird gemneldet haben dass auf der BAB ein gegenstand liegt. Somit ist "die Einsatzstelle" grob umrissen. Der TE kann dies gar nicht beurteilen, wenn dann nur im nachhinein was aber hier unwichtig ist da alleine relevant ist ob, in dem Falle die Polizei, vom Vorliegen einer Gefahr/Unfall/Einsatzstelle ausgehen musste (aufgrund einer Meldung).

Ansonsten ja: Ein prinzipielles Überholverbot wäre erstmal nicht gegeben wenn der Balken nichts weiteres angezeigt hätte.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 20. Juni 2022 um 13:45:47 Uhr:



Zitat:

@Florian48 schrieb am 20. Juni 2022 um 13:39:41 Uhr:



Da kein geschlossener Verband oder eine Begleitung eines Fahrzeugs zu sehen war, bleibt nur "Warnung vor Unfallstellen etc." übrig, das die unklare Verkehrslage begründet.

Es war aber auch keine Unfall oder sonstige Einsatzstelle vorhanden.

Warum konnte die Polizei diese "Warnung" vor der angeblichen "unklaren Verkehrslage" abbrechen und stattdessen den TS zu einer Kontrolle rauswinken.
Ich gehe mal schwer davon aus, daß wenn es so gewesen wäre, daß eine Warnung des Verkehrs auf der AB eine deutlich höhere Priorität gehabt hätte als eine Verkehrskontrolle.

Die Wahrscheinlichkeit ist nicht extrem hoch, aber dennoch nicht ausgeschlossen, denn es könnte sich folgendes zeitlich überschnitten haben: Die zur Überprüfung gemeldete Gefahrenstelle (ob in eigener Fahrtrichtung oder für den TE unbekannterweise auch auf der Gegenfahrbahn möglich) wurde erreicht und als nicht weiter relevant abgeschlossen. Somit wurden Kapazitäten frei, die zur Ahndung des nun diskutierten (vermeintlichen) Fehlverhaltens des TE genutzt wurden.

Auch wenn letztlich vielleicht keine faktische Gefahrenstelle vorlag, was der TE aber nicht in seinem Ermessen hatte zu beurteilen, dann wäre das (eventuell) recht zügige Überholen des sich gerade noch mit Blaulicht im Einsatz befindlichen Polizeifahrzeugs, das noch bei dieser Überprüfung war, ein davon unabhängiger Vorgang, der sich durch das letztlich fehlende Vorliegen einer tatsächlichen Gefahr nicht automatisch miterledigt.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 20. Juni 2022 um 13:45:47 Uhr:


Warum konnte die Polizei diese "Warnung" vor der angeblichen "unklaren Verkehrslage" abbrechen und stattdessen den TS zu einer Kontrolle rauswinken.

Kann ja sein, das eine gemeldete Gefahrenstelle sich schon wieder erledigt hatte. Weis man nicht und mutmaßen bringt nichts.

Und warum liest den keiner den link den ich gepostet hatte?

Das wird wieder eine unendliche Geschichte, bis der Vertreter der Fa. ABUS vorbei kommt 😁.

Was ich aber dem @metalhead79 noch mitteilen möchte: ich furze in meinen Sessel und pfurze nicht darein 😁.

Egal, Hauptsache es stinkt.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 20. Juni 2022 um 13:48:37 Uhr:



Zitat:

@StrichAchtundSo schrieb am 20. Juni 2022 um 13:43:04 Uhr:



Evtl. hat sich die Sache wegen der die Polizei mit Blaulichit unterwegs war als nicht mehr zutreffend geklärt, evtl. kam ein entsprechender Funkspruch/Anruf ?

Dann macht man aber das Blaulicht aus und lässt den, der überholt hat, dann auch ziehen.
In dem Fall gibts dann auch keinen Grund mehr warum man den bestraft.

Auf den Fall auf den ich komentiert hatte gab es auch keine Strafe/Bußgeld

Zitat:

@Geisslein schrieb am 20. Juni 2022 um 13:45:47 Uhr:



Zitat:

@Florian48 schrieb am 20. Juni 2022 um 13:39:41 Uhr:



Da kein geschlossener Verband oder eine Begleitung eines Fahrzeugs zu sehen war, bleibt nur "Warnung vor Unfallstellen etc." übrig, das die unklare Verkehrslage begründet.

Es war aber auch keine Unfall oder sonstige Einsatzstelle vorhanden.
Warum konnte die Polizei diese "Warnung" vor der angeblichen "unklaren Verkehrslage" abbrechen und stattdessen den TS zu einer Kontrolle rauswinken.
Ich gehe mal schwer davon aus, daß wenn es so gewesen wäre, daß eine Warnung des Verkehrs auf der AB eine deutlich höhere Priorität gehabt hätte als eine Verkehrskontrolle.

Das weißt du doch gar nicht, ob und wo Einsatzstelle ist. Wenn 3 km weiter Reifenteile liegen, warnt die Polizei. Werden die durch Kollegen schon weggeräumt, kann so ein Einsatz auch abgebrochen werden.

Ich schätze die Polizei ist ca 100 km/h gefahren.
Überholt habe ich dann mit ca 140 km/h

Wenn das/die Blaulichtfahrzeug(e) nicht irgendwie Anstalten machen den Verkehr einzubremsen/anzuhalten, dann fahre ich auf der BAB da auch dran vorbei. 🙂

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