Polizei (mit Blaulicht) überholt - Ordnungswidrigkeit?

Heute morgen habe ich auf der AB einen Polizeiwagen, der Blaulicht an hatte und auf der mittleren von drei Spuren gefahren ist (rechts war ein LKW), überholt.
Und mich dann ganz rechts wieder eingeordnet.
AB freigegeben
Dann kam eine 120er Zone
Die Blau-Weißen haben sich vor mich gesetzt und mich dann mit 80 (!) auf einen Parkplatz gelost.
Angeblich eine Ordnungswidrigkeit, unklare Verkehrslage

Das ist in meinen Augen Willkür.
Auf dem Autobahnabschnitte, gerade, kein Regen etc, keine Autoteile irgenwo oder sonst ein Pannenfahrzeut in Sicht, war nichts zu sehen.
Der Wagen fuhr nur in der Mitte.

Wo steht es im Gesetz, dass man Polizei mit Blaulicht nicht überholen darf, wenn AB freigegeben?

Laut Google würd es 100-150 Euro plus einen Punkt kosten.

Das kann doch nicht sein?

243 Antworten

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 20. Juni 2022 um 13:11:27 Uhr:



Das ist es in meinen Augen, wenn vor mir ein langsamerer Streifenwagen mit eingeschaltetem Blaulicht auftaucht.

Eben. Wenn Fahrzeuge vor einem Warnblinker anmachen, gibt man doch auch nicht nochmal gas.

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 20. Juni 2022 um 13:11:04 Uhr:


Letztenendes ist es schnuppe, was die Polizei wollte. Wenn sie der Meinung waren, dass es eine unklare Verkehrslage war und der TE überholt, kostet es eben.

Äh, nein. So etwas entscheidet in einem Rechtsstaat noch immer die Rechtsprechende Gewalt, nicht die Ausführende Gewalt.

Und Blaulicht alleine heißt erst einmal nichts weiter als "Achtung, hier bin ich" oder "Achtung, Gefahr". Wenn ich anderen Verkehrsteilnehmern darüber hinaus etwas mitteilen oder anordnen will, muss ich das gesondert tun. Dafür haben die Streifenwagen ja die Leuchtschrift-Anzeige. Wenn die nicht an war und der Streifenwagen auch nicht anderweitig klar gemacht hat (mittig zwischen den Fahrstreifen fahren, Schlangenlinien fahren, darf der auch überholt werden. Oder bleibst Du auch brav hinter begleiteten Schwertransportern oder Kolonnen der BePo?

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 20. Juni 2022 um 13:15:36 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 20. Juni 2022 um 13:11:09 Uhr:


Aha. Und welcher Gegenverkehr hätte auf der AB behindert werden können?

Was ist daran nicht eindeutig?

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 20. Juni 2022 um 13:15:36 Uhr:



Zitat:

...
(3) Das Überholen ist unzulässig:
1.
bei unklarer Verkehrslage oder
...

Wenn Du nicht in der Lage bist, den passenden Absatz anzugeben...

Aber auch Absatz 3 passt nicht.

Wieso bedeutet das Blaulicht automatisch eine unklare Verkehrslage?

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Zitat:

@flitzer_wi schrieb am 20. Juni 2022 um 12:38:38 Uhr:


Keine Ahnung was auf der Anzeige stand.
Zum einen war die so klein, dass ich sie erst lesen konnte als ich anhalten musste.

Beim Überholen hab ich es nicht registriert

Dann wird da sehr wohl was gesatnden haben (an war sie ja nach deinen Aussagen). Somit wird dein rausziehen wohl berechtigt sein.

Dass du diese nicht lesen konntest (weil du "zu schnell" warst) würde ich an deiner Stelle aber bei allem was kommt ggf. eher nicht erwähnen; deine Situation verbessern würde es jedenfalls eher nicht :-)

Zitat:

@ktown schrieb am 20. Juni 2022 um 13:21:35 Uhr:


Wieso bedeutet das Blaulicht automatisch eine unklare Verkehrslage?

Nicht automatisch. Aber, Zitat 38 Abs. 2

>Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.<

Zur WARNUNG........

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 20. Juni 2022 um 13:19:09 Uhr:


Und Blaulicht alleine heißt erst einmal nichts weiter als […] "Achtung, Gefahr". …

Und genau darin die unklare Verkehrslage begründet.

@NeuerBesitzer Definieren sie bitte die Einsatzfahrt und wo da zwangsläufig und absolut immer das Gefahrenpotential der unklaren Verkehrslage vorhanden ist.
Als Beispiel gebe ich Ihnen die Kolonnenfahrt der Bereitschaftspolizei zum nächsten Bundesligaspiel.

"Achtung, ich fahre mit Vmax zum Einsatzort, da ich aber ein Barockengel bin, sind das nur 120. Überholt mich ruhig."

Genau das hat der Streifenwagen gedacht, konnte es aber mangels Sprachzentrum nicht ausdrücken.

Zitat:

@ktown schrieb am 20. Juni 2022 um 13:21:35 Uhr:


Wieso bedeutet das Blaulicht automatisch eine unklare Verkehrslage?

Tut es auch nicht, das mit der unklaren Verkehrslage wird nur fälschlicherweiße hineininterpretiert.

Laut §38 der Stvo darf blaues Blinklicht "allein" nur zur Warnung an Unfallstellen, Einsatzfahrten und zur Begleitung von Fahrzeugen und oder geschlossenen Verbänden verwendet werden.
Von Überholverbot oder Warnung unklarer Verkehrslagen lese Ich nichts.

Die Frage ist, wurde von dem Polizei-Einsatzfahrzeug eine Warnung für eine unklare Verkehrslage gegeben ?!

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 20. Juni 2022 um 13:11:04 Uhr:


Wenn sie der Meinung waren, dass es eine unklare Verkehrslage war und der TE überholt, kostet es eben.

Ne, da muß ein Richter derselben Meinung sein und als ich zuletzt diesen Vorwurf kassiert habe war das nicht der Fall. Die Beamten vor Ort waren der Meinung daß das Quatsch wäre, aber irgendein Sesselpfurzer hat das dann doch so geschrieben.

Gruß Metalhead

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 20. Juni 2022 um 13:11:27 Uhr:


Dafür reicht bei mir der gesunde Menschenverstand, welcher dem ein oder anderen Verkehrsteinehmer wohl heutzutage abgeht.

Der güldet hier aber nicht.

Zitat:

Zur Not §5 Abs.3, 1. Bei unklarer Verkehrslage

Genau "zur Not" wenn einem nix gescheites einfällt und wenn das nicht passt dann eben §1. 😁

Gruß Metalhead

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 20. Juni 2022 um 13:24:19 Uhr:


>Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.<

Zur WARNUNG........

Richtig, zur "Warnung an Unfall oder sonstigen Einsatzstellen"
War das vor Ort gegeben ? Nein !
Laut TS war die Bahn frei und weit und breit nichts zu sehen.

Was hier entscheidend ist, ist was der ASG angezeigt hat.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 20. Juni 2022 um 13:32:34 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 20. Juni 2022 um 13:21:35 Uhr:


Wieso bedeutet das Blaulicht automatisch eine unklare Verkehrslage?
Tut es auch nicht, das mit der unklaren Verkehrslage wird nur fälschlicherweiße hineininterpretiert. Laut §38 der Stvo darf blaues Blinklicht "allein" nur zur Warnung an Unfallstellen, Einsatzfahrten und zur Begleitung von Fahrzeugen und oder geschlossenen Verbänden verwendet werden.
Von Überholverbot oder Warnung unklarer Verkehrslagen lese Ich nichts.

Da kein geschlossener Verband oder eine Begleitung eines Fahrzeugs zu sehen war, bleibt nur "Warnung vor Unfallstellen etc." übrig, das die unklare Verkehrslage begründet.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 20. Juni 2022 um 13:32:34 Uhr:


Die Frage ist, wurde von dem Polizei-Einsatzfahrzeug eine Warnung für eine unklare Verkehrslage gegeben ?!

Ja. Durch das blaue Blinklicht.

Zitat:

@xis schrieb am 20. Juni 2022 um 13:14:55 Uhr:


§5 Abs. 2 StVO?

"(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt."

Mir fehlt da noch ein Begriff, der mit Blaulicht zu tun hat.

Der § ist für die hier beschriebenen Sitation IMHO völliger Quatsch.

Gruß Metalhead

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