Polizei (mit Blaulicht) überholt - Ordnungswidrigkeit?
Heute morgen habe ich auf der AB einen Polizeiwagen, der Blaulicht an hatte und auf der mittleren von drei Spuren gefahren ist (rechts war ein LKW), überholt.
Und mich dann ganz rechts wieder eingeordnet.
AB freigegeben
Dann kam eine 120er Zone
Die Blau-Weißen haben sich vor mich gesetzt und mich dann mit 80 (!) auf einen Parkplatz gelost.
Angeblich eine Ordnungswidrigkeit, unklare Verkehrslage
Das ist in meinen Augen Willkür.
Auf dem Autobahnabschnitte, gerade, kein Regen etc, keine Autoteile irgenwo oder sonst ein Pannenfahrzeut in Sicht, war nichts zu sehen.
Der Wagen fuhr nur in der Mitte.
Wo steht es im Gesetz, dass man Polizei mit Blaulicht nicht überholen darf, wenn AB freigegeben?
Laut Google würd es 100-150 Euro plus einen Punkt kosten.
Das kann doch nicht sein?
243 Antworten
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 22. Juni 2022 um 13:52:28 Uhr:
Wäre ja ungefähr so: Ich steh an einer roten Ampel. Von hinten kommt die Feuerwehr mit Sondersignal. Ich guck mich um. Sehe kein Feuer, kein Rauch, keinen Unfall. Meine Schlussfolgerung ist dann: Da ist also nix. Die fahren zum Bäcker weil der Magen knurrt. ich bleib stehen und mach keinen Platz.
Kannst Du nicht vergleichen. Wenn von hinten ein Fahrzeug mit Sondersignal kommt und eindeutig vorbei will, hast Du nicht zu entscheiden, ob die Inanspruchnahme jetzt gerechtfertigt ist oder nicht. Dann müsste ich so manche Feuerwehr ja nie durchlassen, sind ja eh nur BMA-Fehlalarme...
Zitat:
Auch ist das verhalten der Polizei erstmal nicht unbedingt wiedersprüchlich. Auch da wurden möglichkeiten genannt. Absicherung der Kollegen weiter vorne die vielleicht näher an der gemeldeten gefahrenstelle sind. Notfalls die Bereitschaft herstellen den verkehr auch noch runter zu brmesen wenn die Kollegen dort sind und wirklich eine Gefahrenstelle finden bzw. derer Beseitigung vielleicht länger als 30 Sekunden dauert.
Als die Kollegen dann dort waren oder die Gefahren schnell besietigt haben hat sich der Auftrag erledigt.
Über den Grund zur Nutzung des Blaulichts ist ja leider nichts bekannt. Wenn die Beamten aber die Fahrbahn hätten sperren wollen bzw. den Verkehr ausbremsen, dann haben sie es in diesem Fall nicht gut gemacht bzw. keine eindeutigen Signale in der Hinsicht gegeben: die schon mehrfach erwähnte Leuchtschrift, das mittig zwischen linker und Mittelspur fahren etc.
Natürlich kennen wir nur die Schilderung des TE. Vielleicht war die Leuchtschrift ja auch an (das weiß der TE ja selber nicht mehr genau) oder die Beamten sind links versetzt gefahren und der TE hat sich durchgequetscht...
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 22. Juni 2022 um 13:52:28 Uhr:
Und das Einsatzfahrten mitunter auch mal abgebrochen werden und man eben gerade noch mit SoSi über die rote Ampel gefahren ist und kurz dahinter eben die Meldung kommt dass die Kräfte ausreichen weißt du sicher auch mit am Besten.
In solchen Fällen sagt der Gruppenführer gerne, "jetzt fährst Du aber noch mit SoSi in die nächste Querstraße und um die Ecke, sonst halten die uns ja für bescheuert..."
Zitat:
@Geisslein schrieb am 22. Juni 2022 um 13:30:27 Uhr:
Was daran so kompliziert ist, ist, daß hier Dinge hineininterpretiert werden die völlig aus dem Zusammenhang gerissen sind.Es würde sicher anders aussehen, wenn da tatsächlich was zu sehen gewesen wäre, nämlich der Schwertransporter, der von der Polizei begleitet wird, oder der LKW, der von der Polizei überholt und für eine Kontrolle rausgewunken wird.
Oder wenn man sich auf einem unübersichtlichen Streckenabschnitt befindet.Der TS hat aber berichtet, daß weit und breit nichts zu sehen war. Die AB war frei und es war auch sonst weit und breit nichts zu sehen, was auf eine Gefahrenstelle hingewiesen hätte.
Mit der Begründung "Unklare Verkehrslage" konnte der TS ja auch rausgewunken werden. Der Streifenwagen, der vor dieser "Unklaren Verkehrslage" warnen soll bricht hier aber die Warnung ab.
Für mich ist das sehr widersprüchlich !
Ausgangslage: 3-spurige BAB, Polizei in der Mitte mit ca. 100 km/h, rechts ein Lkw. Polizei mit Blaulicht und (vom TE nachträglich eingeräumt) wahrscheinlich Leuchtschrift, auf deren Inhalt der TE aber nicht ausreichend geachtet hat. Überholen mit geschätzten 40 km/h Überschuss. Andere VT haben es ihm nicht gleichgetan. Das sind die Fakten, keine Interpretation, nix aus dem Zusammenhang gerissenes.
Mögliche Erklärungen für das Verhalten der Polizei wurden gegeben: z.B. eine Sondierungsfahrt, die in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem recht zügigen Überholen des TE beendet wurde, weil eine möglicherweise gemeldete Gefahr nicht bestätigt werden konnte. Daher auch die Kapazität, den TE zeitnah mit seinem Verhalten zu konfrontieren. Wie viel Zeit verging, bis die Polizei sich entschlossen hat, den TE noch einzuholen, wissen wir nicht.
Das sich die Gefahr scheinbar erledigt hatte und die Fahrbahn im weiteren Verlauf frei war, stand zum Zeitpunkt des Überholens nicht im Ermessen des TE. Das Blaulicht und die Leuchtschrift wären Anlass genug gewesen, wie andere es beschrieben haben, den Überholvorgang zumindest vorsichtiger einzuleiten (etwas länger beobachten, geringerer Tempounterschied beim Aufschließen auf gleiche Höhe, Blickkontakt zur Polizei, etc.), da der TE in diesem Augenblick nicht wissen konnte, welche Fahrmanöver die Polizei vorhatte einzuleiten, wenn doch etwas sichtbar geworden wäre. Deshalb kann man die "unklare Verkehrslage" zum Zeitpunkt des Überholens (nicht mit dem Wissen im Rückblick!) einfach so stehen lassen.
Auch eine mögliche Gefahr, die erst noch überprüft wird, selbst wenn sie sich später als unzutreffend herausstellt, ist durch das Blaulicht und die Leuchtschrift erstmal eine Gefahrenstelle. Somit ist die Behauptung "es war auch sonst weit und breit nichts zu sehen, was auf eine Gefahrenstelle hingewiesen hätte" falsch - das Blaulicht war weit und breit zu sehen (und wahrscheinlich die Leuchtschrift).
Der TE muss sich nicht zwingend grob falsch verhalten haben, das will ich mir gar nicht anmaßen zu behaupten. Vielleicht kommt ja auch gar nichts nach. Aber völlig glasklar richtig und fehlerfrei ist es nach dem Anschein auch nicht gewesen.
Ich drücke es mal umständlich aus: Gerade das Nichtvorliegen von entkräftenden Hinweisen hat das Überholen zu diesem Zeitpunkt bei Vorhandenseins des Blaulichts mit Leuchtschrift zu einem Überholen bei unklarer Verkehrslage gemacht. Erst das Vorliegen einer eindeutigen Zuordnung hätte von der besonderen Aufmerksamkeit entbunden, aber eben nicht die Nichterkennbarkeit.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 22. Juni 2022 um 14:08:19 Uhr:
Kannst Du nicht vergleichen. Wenn von hinten ein Fahrzeug mit Sondersignal kommt und eindeutig vorbei will, hast Du nicht zu entscheiden, ob die Inanspruchnahme jetzt gerechtfertigt ist oder nicht. Dann müsste ich so manche Feuerwehr ja nie durchlassen, sind ja eh nur BMA-Fehlalarme...
Klar, dass der vergleich "etwas" hinkt (sogar noch viel mehr da das SoSi ja wiederum gemäß dem 38 anordnet dass du Platz zu machen hast), jo. Sollte aber nur verdeutlichen dass es prinzipiell nicht im Ermessen eines Einzelnen liegt ob gerechtfertigt oder nicht. Hier eben nicht alleine jenem des TE ob ein weiter fahren mit unverminderter Geschindigkeit gefahrlos möglich ist nur weil er in dem Moment halt zufällig nix gesehen hat.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 22. Juni 2022 um 14:08:19 Uhr:
Über den Grund zur Nutzung des Blaulichts ist ja leider nichts bekannt. Wenn die Beamten aber die Fahrbahn hätten sperren wollen bzw. den Verkehr ausbremsen, dann haben sie es in diesem Fall nicht gut gemacht bzw. keine eindeutigen Signale in der Hinsicht gegeben: die schon mehrfach erwähnte Leuchtschrift, das mittig zwischen linker und Mittelspur fahren etc.
Natürlich kennen wir nur die Schilderung des TE. Vielleicht war die Leuchtschrift ja auch an (das weiß der TE ja selber nicht mehr genau) oder die Beamten sind links versetzt gefahren und der TE hat sich durchgequetscht...
Das man es im Zweifel hätte vielleicht besser machen können...ja, bestreitet denk ich niemand. Dazu fehlen einfach zu viele Informationen vom TE. Fängt bei einer Leuchtschrift an und hört bei der Frage ob, wie lange usw. er das Fahrzeug mit Blaulicht überhaupt gesehen hat. Zumindest im weiteren verlauf der Strecke scheint die BAB ja gut einzusehen zu sein, also mutmaßlich auch vorher. Sprich: Er hat das Blaulicht schon lange vorher wahrgenommen und eben, da er da den Grund nicht kannte, reagieren können/müssen.
Ich gehe mal davon aus dass eigentlich jeder "normale" Verkehrsteilnhmer, wenn er ein Blaulicht wahrnimmt, erstmal langsamer macht um sich einen Überblick zu verschaffen.
Ich gehe z.B. davon aus dass du NICHT erst dann reagierst wenn da was mit SoSi 50 cm hinter deiner Heckschürze klebt und dir erst dann wirklich eindeutig klar ist dass die eigentlich da durch wollen.
Sonst hätte es ja sein können dass die zwei Meter hinter dir einen Abbruch erhalten hätten, dass sie die Einmündung kurz hinter dir einfahren...what ever.....
Wobei: Der 38er Abs1 ist ja eigentlich sehr eindeutig. Ordnet an sofort freie Bahn zu schaffen. Da steht nix davon dass dies eben NICHt heißt dass du mit deinem niegalnagelneuen Auto an der hauswand entlangschrammen musst und der Totalschaden an deinem Auto dann dein Problem ist.
Hier sind dann die meisten komischerweise in der Lage (dann zu ihrem eigenen Vorteil) das gesetzt eben unter Berücksichtigung der Gesamtsituation zu interpretieren und eben nicht sich selbst in Gefahr zu bringen oder massive Schäden am eigenen Auto in kauf zu nehmen um dem Gesetz Folge zu leisten.
Es geht ja also :-) Aber vielleicht sollten sich mal manche hier eben doch mal auch absolut strikt an den mehr als eindeutigen 38 halten. Die paar EURO für kaputte Felgen oder im wortscase eben mehr als die sollten kein Problem sein.
Wie geschrieben: KLARHEIT verschaffen was "die wollen", die hatte er selbst nicht (Leuchtschrift an oder nicht ? Was stand da drauf ? Gilt das Blaulicht mir direkt und die sind nur nicht vor mich auf die linke Spur gezogen weil sie mich hinten haben "anrasen" sehen). Demnach befand er sich eben auch in einer Unklaren Situation (bzw. hat sich selbst dort hinein manövriert) und ist damit letztendlich "selbst Schuld", seione ganzen Schilderungen zeigen ja selbst dass schlciht und einfach vieles völlig Unklar ist. Einen besseren "Beweis" kann es ja fast nicht geben.
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Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 22. Juni 2022 um 14:09:53 Uhr:
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 22. Juni 2022 um 13:52:28 Uhr:
Und das Einsatzfahrten mitunter auch mal abgebrochen werden und man eben gerade noch mit SoSi über die rote Ampel gefahren ist und kurz dahinter eben die Meldung kommt dass die Kräfte ausreichen weißt du sicher auch mit am Besten.In solchen Fällen sagt der Gruppenführer gerne, "jetzt fährst Du aber noch mit SoSi in die nächste Querstraße und um die Ecke, sonst halten die uns ja für bescheuert..."
Machen wir nicht. Bringt auch nix. Um die "Ecke" steht dann halt ein dritter und denkt sich "die sind bescheuert". Fahren über die rote Ampel und kaum sind sie drüber und um die Ecke machen sie das Zeugs aus.
Abbruch ist Abbruch und fertig.
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 22. Juni 2022 um 14:51:39 Uhr:
Ich gehe z.B. davon aus dass du NICHT erst dann reagierst wenn da was mit SoSi 50 cm hinter deiner Heckschürze klebt und dir erst dann wirklich eindeutig klar ist dass die eigentlich da durch wollen.
Bei den lächerlichen Quäken, die die Polizei mittlerweile nutzt, möchte ich mich davon nicht freisprechen. In Kombination mit alten Bltzleuchten (den Vorgängern der heutigen LED-Leuchten), die man im hellen Sonnenschein auch kaum wahrnimmt...
Ich habe schon AB-Polizei vorbeigelassen, da habe ich das SoSi erst gehört als das Auto direkt neben mir war. Auf Entfernung: keine Chance.
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 22. Juni 2022 um 13:52:28 Uhr:
Und das Einsatzfahrten mitunter auch mal abgebrochen werden und man eben gerade noch mit SoSi über die rote Ampel gefahren ist und kurz dahinter eben die Meldung kommt dass die Kräfte ausreichen weißt du sicher auch mit am Besten.
Die Wahrscheinlichkeit liegt eher anders.
Kurze Anmerkung:
Der Fahrzeugführer (Gruppenführer) trägt die Verantwortung.
Ich glaube nicht, daß man da noch Spielchen betreibt und nach dem Befehl die Einsatzfahrt abzubrechen weiter mit SoSi fährt und in eine Kreuzung einfährt.
Wenn da was passiert, wer möchte sich da den Schuh anziehen.
Der Maschinist, welcher fährt und den Funk mithört kommt da dem GF zuvor und schält schon vorher ab.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 22. Juni 2022 um 15:49:31 Uhr:
Die Wahrscheinlichkeit liegt eher anders.
Kurze Anmerkung:
Der Fahrzeugführer (Gruppenführer) trägt die Verantwortung.
Ich glaube nicht, daß man da noch Spielchen betreibt und nach dem Befehl die Einsatzfahrt abzubrechen weiter mit SoSi fährt und in eine Kreuzung einfährt.
Wenn da was passiert, wer möchte sich da den Schuh anziehen.Der Maschinist, welcher fährt und den Funk mithört kommt da dem GF zuvor und schält schon vorher ab.
Sach ich doch. Abbruch ist Abbruch.
Wie hoch jeweils die Wahrscheinlichkeit ist...mag unterschiedlich sein. Von 6-18 Uhr z.B. werden wir ab zumindest F2/H2 grundsätzlich zu einer Nachbarkommune dazu alarmiert, bei manchen Objekten generell. Sind die dann mal schneller an der E-Stelle und die Lage stellt sich überschau-/beherrschabar dar hast du durchaus öfter einen Abbruch.
Allerdings entscheidet bei uns kein Maschinist ob und wann er das SoSi ausschaltet sondern immer noch der Fahrzeugführer.
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 22. Juni 2022 um 16:15:59 Uhr:
Sach ich doch. Abbruch ist Abbruch.Wie hoch jeweils die Wahrscheinlichkeit ist...mag unterschiedlich sein. Von 6-18 Uhr z.B. werden wir ab zumindest F2/H2 grundsätzlich zu einer Nachbarkommune dazu alarmiert, bei manchen Objekten generell. Sind die dann mal schneller an der E-Stelle und die Lage stellt sich überschau-/beherrschabar dar hast du durchaus öfter einen Abbruch.
Allerdings entscheidet bei uns kein Maschinist ob und wann er das SoSi ausschaltet sondern immer noch der Fahrzeugführer.
Ja bedingt... Abbruch ist Abbruch.
Es wurde ja geschrieben, daß man evtl. noch kurz vor einer Kreuzung das SoSi anlässt.
Nur würde Ich das als GF oder ZF so nicht machen.
Da der Maschinist ebenfalls den Funk mithört und der Befehl dann von der ILS oder vom Einsatzleiter kommt, würde in dem Fall noch nicht mal der GF entscheiden.
Der Maschinist schält dann einfach aus und beendet die Einsatzfahrt. Somit brauch Ich das nur noch bestätigen, daß der Funkspruch angekommen ist, die Einsatzfahrt abgebrochen wurde und man zurück zum Stützpunkt fährt.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 22. Juni 2022 um 17:08:50 Uhr:
Ja bedingt... Abbruch ist Abbruch.
Es wurde ja geschrieben, daß man evtl. noch kurz vor einer Kreuzung das SoSi anlässt.
Nur würde Ich das als GF oder ZF so nicht machen.Da der Maschinist ebenfalls den Funk mithört und der Befehl dann von der ILS oder vom Einsatzleiter kommt, würde in dem Fall noch nicht mal der GF entscheiden.
Der Maschinist schält dann einfach aus und beendet die Einsatzfahrt. Somit brauch Ich das nur noch bestätigen, daß der Funkspruch angekommen ist, die Einsatzfahrt abgebrochen wurde und man zurück zum Stützpunkt fährt.
Jo, mögen andere anders handhaben. Macht, je nach Situation vielleicht auch Sinn. Wenn ich eh schon "mitten in der Rettungsgasse" der Autoschlange vor einer roten Ampel bin vielleicht. Ist dann die Frage ob ich dass gerade zu unseren Gunsten dann gelöste Chaos wieder erzeuge wenn ich dann ausschalte und versuche mich dann wieder auf einer regulären Fahrspur normal einzuordnen oder ob ich es da dann noch "kurz" durch ziehe weil bis über die Kreuzung eh nur noch 10 Meter sind. Kann mich an so eine Situation bei uns nicht erinnern.
Und wie geschrieben. Ob Funk mitgehört (die ILS entscheidet bei uns so oder so nicht über einen Abbruch, wie denn auch ? Wenn nach dem ersten Anrufer der einen Wohnungsbrand gemeldet hat ein zweiter anruft dass es vermutlich nur angebranntes Essen ist ? Den Schuh zieht sich garantiert kein Disponent an ;-) ) oder nicht: Fahrzeugführer entscheidet ob der Maschinist aus oder an macht.
Was der Maschnist bedingt entscheiden kann ist allenfalls das er noch vorsichtiger/langsamer fährt bis er den Befehl vom Fahrzeugführer zum ausschalten bekommen hat.
Das mit kurz vor der roten Ampel Blaulicht an machen rüber fahren, fast einen Unfall herbei führen und
50m später aus machen, hatte ich auch schon.
Tom
Zitat:
@ackerpower schrieb am 22. Juni 2022 um 11:52:50 Uhr:
Und um diese Kontroverse können wir jetzt noch zig weitere Seiten streiten.
Eigentlich müsste es richtig heißen: „Nicht alles, was nicht verboten ist, ist auch erlaubt.“
Ebenso "nicht alles was erlaubt ist, ist immer sinnig".
Ich denke pauschal kann man es nicht abtun. Ich habe sowohl Rettungswagen wie Polizei schon auf der AB überholt. Bei zäher Verkehrslage , Schlechtwetter oder Dunkelheit ist das aber nicht indiziert.
Was habe ich letzten noch irgendwo gehört. Ein Autofahrer hat auf 1km bis zu 250 Entscheidungen zu fällen.
Öhm, alte Story: Ich frage mich heute noch was sich damals die Carabiniere auf der Autostrade sich gedacht haben als sie bei ca. 150/160 waren und eine Tedesco nochmal mit satten 180 vorbeigezogen ist ... das Plaulicht war selbstverständlich, wie damals immer, an - nicht zu übersehen.
Beim Roulette und Pockern habe ich nicht so ein Zockerglück, würde es aber beim heutigen Strafenkatalog auch nicht mehr machen.