Polizei (mit Blaulicht) überholt - Ordnungswidrigkeit?
Heute morgen habe ich auf der AB einen Polizeiwagen, der Blaulicht an hatte und auf der mittleren von drei Spuren gefahren ist (rechts war ein LKW), überholt.
Und mich dann ganz rechts wieder eingeordnet.
AB freigegeben
Dann kam eine 120er Zone
Die Blau-Weißen haben sich vor mich gesetzt und mich dann mit 80 (!) auf einen Parkplatz gelost.
Angeblich eine Ordnungswidrigkeit, unklare Verkehrslage
Das ist in meinen Augen Willkür.
Auf dem Autobahnabschnitte, gerade, kein Regen etc, keine Autoteile irgenwo oder sonst ein Pannenfahrzeut in Sicht, war nichts zu sehen.
Der Wagen fuhr nur in der Mitte.
Wo steht es im Gesetz, dass man Polizei mit Blaulicht nicht überholen darf, wenn AB freigegeben?
Laut Google würd es 100-150 Euro plus einen Punkt kosten.
Das kann doch nicht sein?
243 Antworten
Zitat:
@Kai R. schrieb am 20. Juni 2022 um 17:12:24 Uhr:
Man könnte vielleicht noch ein Missachten polizeilich er Weisungen in Betracht ziehen, wenn es hätte klar sein müssen, dass die Polizisten das so wollten. Aber ein Überholen bei unklarer Verkehrslage ist das nicht.
Ich denke schon, dass es ein überholen bei unklarer Verkehrslage sein könnte. Um das genau beurteilen zu können, hätte ich allerdings dabei sein müssen.
Schaltet die Polizei das Blaulicht an, muss man sich halt erstmal überlegen, warum es so sein könnte. Tut sich nichts, kann man vorsichtig versuchen zu überholen. Sollte die Polizei was dagegen haben, kann sie einen ausbremsen, oder sich wieder vor einen setzen. Wenn die 100kmh fahren, und ein anderer mit 140KMH angeschossen kommt, haben sie diese Möglichkeit nicht. Als Polizist wäre ich da auch stinkig, und hätte erstmal die Personalien aufgenommen oder diskutieren wollen.
Dann muss man bei so einer Situation damit rechnen, dass sich Etwas auf der Fahrbahn befindet. Auch hier sind die 140 KHM keine angepasste Geschwindigkeit. Man weiß ja nicht, was einen erwarten könnte. Ich denke da an die A61 bei Koblenz vor ein paar Jahren, wo mal eben ein paar Wildschweine über die Leitplanke gehüpft sind. Wild sieht man manchmal erst, wenn es vor einem steht.
Die ganze Geschichte ist schon mal dumm gemalufen. Da braucht man keine Paragraphen, um das zu erklären. Diese braucht man erst, wenn es um die Bestrafung geht.
Ich finde, jeder sollte jetzt in seine Glaskugel schauen und erraten, was bei der möglicherweise vorhandenen roten Schrift zwischen den zwei blauen Leuchten zu lesen gewesen sein könnte.
Ich fange mal an mit: "Schönen Tag wünscht ihre GdP"
Zitat:
@Goify schrieb am 21. Juni 2022 um 08:12:05 Uhr:
Ich finde, jeder sollte jetzt in seine Glaskugel schauen und erraten, was bei der möglicherweise vorhandenen roten Schrift zwischen den zwei blauen Leuchten zu lesen gewesen sein könnte.
Ich fange mal an mit: "Schönen Tag wünscht ihre GdP"
So eine Schrift kann man auch vergessen einzuschalten. Sie kann auch mal defekt sein. 😉
Ich denke, der TE hätte vielleicht seine Überholabsicht deutlich mit Hupe und Lichthupe ankündigen sollen, dann wäre die Verkehrslage klarer geworden 😁
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Hatte selbst ja auch schon die kuriosesten Erfahrungen gesammelt mit Polizei und Blaulicht.
Auf der Landstraße konnte Ich sehen, wie von hinten ein Streifenwagen mit Blaulicht sich mir näherte.
Als der dann soweit dran war, habe Ich mich nach rechts orientiert und meine Geschwindigkeit gedrosselt, denn man möchte ja Platz machen, auch wenn der keine Musik an hatte.
Bin dann so ca. 200 m weiter gefahren und hab mir gedacht "Warum überholen die denn nicht... Gegenverkehr kommt keiner."
Mir wurde es dann irgendwie zu blöd und hab dann meine Fahrt normal fortgesetzt... die Polizei aber weiterhin mit Blaulicht hinter mir.
Auch war kein ASG angeschaltet.
Hab aber nie Post bekommen.
Ein anderes mal beobachtete Ich, wie ein Streifenwagen kurz das Blaulicht und die Musik angeschaltet hat, an ein paar Fahrzeugen vor einer roten Ampel dran vorbei fuhr und nach der Ampel wurde alles wieder ausgeschaltet um an der nächsten Ampel 50 m weiter erneut zu warten.
Was soll man da jetzt ernst nehmen ?!
Wenn man schnell zum Bäcker will (Notfall in der Magengegend), fährt man als Polizist schon mal mit Blaulicht über die Ampeln. Würde ich wohl auch machen.
Zitat:
@Luke-R56 schrieb am 21. Juni 2022 um 08:30:08 Uhr:
Ich denke, der TE hätte vielleicht seine Überholabsicht deutlich mit Hupe und Lichthupe ankündigen sollen, dann wäre die Verkehrslage klarer geworden 😁
Eben, ist ja laut StVo explizit erlaubt. 😉
Gruß Metalhead
Auch auf der Autobahn? Ich kenne das nur auf Straßen mit nur einer Fahrspur je Richtung ohne baulicher Trennung.
Zitat:
@Goify schrieb am 21. Juni 2022 um 09:12:04 Uhr:
Auch auf der Autobahn? Ich kenne das nur auf Straßen mit nur einer Fahrspur je Richtung ohne baulicher Trennung.
Das überholen ankündigen meinst du?
Nö, das gilt außerorts generell (warum sollte das eingeschränkt sein?).
Entgegen der landläufigen Meinung ist es keine Nötigung Linksspurschleicher anzublinken (sofern man nicht dauerlichthupe gibt und/oder dicht auffährt).
Gruß Metalhead
Zitat:
@Geisslein schrieb am 21. Juni 2022 um 08:56:14 Uhr:
...Ein anderes mal beobachtete Ich, wie ein Streifenwagen kurz das Blaulicht und die Musik angeschaltet hat, an ein paar Fahrzeugen vor einer roten Ampel dran vorbei fuhr und nach der Ampel wurde alles wieder ausgeschaltet um an der nächsten Ampel 50 m weiter erneut zu warten.
Was soll man da jetzt ernst nehmen ?!
Evtl. wurde der Einsatz nach der ersten Ampel abgeblasen ?
Zitat:
@Goify schrieb am 21. Juni 2022 um 08:12:05 Uhr:
Ich finde, jeder sollte jetzt in seine Glaskugel schauen und erraten, was bei der möglicherweise vorhandenen roten Schrift zwischen den zwei blauen Leuchten zu lesen gewesen sein könnte.
Ich fange mal an mit: "Schönen Tag wünscht ihre GdP"
Das ist eben der Punkt ob man wenn etwas unklar ist eine Risiko eingeht und ggf. eienen Schaden und sei es nur finanziel davon trägt oder sich eher umsichtig verhält.. Das letztere wird eigendlich von §1 gefordert
Irgendwie ist das eine Diskussion über, ich weiß ja nicht, was ich nicht weiß, sonst wüsste ich es ja. Wenn der TE sagt, die Verkehrssituation war für ihn nicht unklar, dann stimmt das für ihn auch so. Wie will man ihm nachweisen, dass ihm etwas unklar ist?
Eigendlich geben verschiedene Poster Hinweise, daß die Situation ihm hätte unklar sein sollen. Rückwirkend kann man evtl. nichts mehr ändern aber für die zukunft in vergleichbaren Situationen
Zitat:
@Geisslein schrieb am 21. Juni 2022 um 08:56:14 Uhr:
...
Ein anderes mal beobachtete Ich, wie ein Streifenwagen kurz das Blaulicht und die Musik angeschaltet hat, an ein paar Fahrzeugen vor einer roten Ampel dran vorbei fuhr und nach der Ampel wurde alles wieder ausgeschaltet um an der nächsten Ampel 50 m weiter erneut zu warten.Was soll man da jetzt ernst nehmen ?!
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 21. Juni 2022 um 09:18:12 Uhr:
Zitat:
@Goify schrieb am 21. Juni 2022 um 09:12:04 Uhr:
Auch auf der Autobahn? Ich kenne das nur auf Straßen mit nur einer Fahrspur je Richtung ohne baulicher Trennung.
Das überholen ankündigen meinst du?
Nö, das gilt außerorts generell (warum sollte das eingeschränkt sein?).
Entgegen der landläufigen Meinung ist es keine Nötigung Linksspurschleicher anzublinken (sofern man nicht dauerlichthupe gibt und/oder dicht auffährt).Gruß Metalhead
Weil diese Regulierung ursprünglich zum Schutz des Gegenverkehrs formuliert wurde, lange bevor die erste gegenverkehrsfreie AB gebaut war.
OT off
Ich möchte das einmal unter Beachtung der bekannten Fakten zusammenfassen:
Der TE überholt auf einer BAB ein Fahrzeug der Polizei mit Sondersignal weil es (zu) langsam ist.
Der Grund dafür wird am Einsatzfahrzeug im Laufband angezeigt. Diesen inhaltlich zu erfassen gelingt nicht.
Anschließend wird er von der Polizei angehalten und befragt. Dabei wird etwas unterschrieben. Es scheitert dabei abermals an der inhaltlichen Erfassung.
Wenn das so korrekt ist wäre meine Frage: Wie und wobei kann man den TE bestmöglich unterstützen ?
Habe ich etwas übersehen ?