Polizei (mit Blaulicht) überholt - Ordnungswidrigkeit?
Heute morgen habe ich auf der AB einen Polizeiwagen, der Blaulicht an hatte und auf der mittleren von drei Spuren gefahren ist (rechts war ein LKW), überholt.
Und mich dann ganz rechts wieder eingeordnet.
AB freigegeben
Dann kam eine 120er Zone
Die Blau-Weißen haben sich vor mich gesetzt und mich dann mit 80 (!) auf einen Parkplatz gelost.
Angeblich eine Ordnungswidrigkeit, unklare Verkehrslage
Das ist in meinen Augen Willkür.
Auf dem Autobahnabschnitte, gerade, kein Regen etc, keine Autoteile irgenwo oder sonst ein Pannenfahrzeut in Sicht, war nichts zu sehen.
Der Wagen fuhr nur in der Mitte.
Wo steht es im Gesetz, dass man Polizei mit Blaulicht nicht überholen darf, wenn AB freigegeben?
Laut Google würd es 100-150 Euro plus einen Punkt kosten.
Das kann doch nicht sein?
243 Antworten
Zitat:
@Luke1637 schrieb am 21. Juni 2022 um 15:35:28 Uhr:
Ja, ganz einfach. Auch wenn die unklare Lage erst von den Beamten herbeigeführt wurde: Sie war unklar.
Aber nicht vorwerfbar. Im Gegenteil müsste der Beamte eher fürchten, hier als agent provocateur zu gelten. Schon insofern ist mir das Verhalten der Beamten nicht nachvollziehbar.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 21. Juni 2022 um 15:03:46 Uhr:
Zitat:
@nordlicht schrieb am 21. Juni 2022 um 14:57:06 Uhr:
Gesunden Menschenverstand muss man nicht gesetztlich regeln!
Der Eine hat ihn, der Andere nicht ...
Fundierte Kenntnisse und praktische Erfahrung mit Sondersignalfahrten (davon führe ich ca. 10 pro Monat durch), helfen aber auch weiter. Der Eine hat Erfahrung, der andere nicht...
Ich sag mal so: Wenn wir zu einer E-Stelle auf der BAB gerufen werden ziehen wir, überspitzt gesagt, vom Beschleunigungstreifen quasi direkt auf die Linke Spur und gut ist. Der Rest hat sich auf Gedeih und Verderb hinten dran einzureihen und das selbst wenn wir 20 km Anfahrt hätten. Da zählt nur: Jeder der hinten dran ist steht und weiter vorne nicht in der rettungsgasse rum.
Der andere Fall ist wenn wir z.B. zu einer Ü-Hilfe fahren und dabei auch ein Teilstück einer BAB nutzen. Dann halten wir uns, wenn es die Verkehrssituation soweit hergibt auch mit Blaulicht an das "Rechtsfahrgebot" (auch wenn dies dann, streng formal, für uns gar nicht gilt).
Haben dann aber kein Problem damit wenn andere überholen, warum auch ?!
Allerdings: Wenn wir dann selbst auf der rechten spur auf einen langsameren LKW etc. auflaufen und die Spur wechseln müssen (und selbstverständlich den Blinker frühzeitig setzen und der Maschinist nicht blindlings die Spur wechselt) erwarten wir auch dass uns der Spurwechsel problemlos ermöglicht wird.
Dies wiederum erfordert aber vom nachfolgenden Verkehr auch eine gewisse Um- und Vorsicht.
Sprich: Einer der Überholen will sollte nun nicht denken "Da fährt was großes rotes, hat zwar Blaulicht an, fährt aber ja rechts, also kann ich da mit einer ordentlichen Geschwindigkeitsdifferenz problemlos vorbei brettern" sondern eben verzögern, sich vergewissern und eben im Zweifel auch bremsbereit sein um den Spurwechsel auch "umgehend" zu ermöglichen.
Unabhängig von anderen Umständen über die wir hier ja nur spekulieren können hat dies der TE scheinbar nicht gemacht. 40 Km/H Differenz ist nicht das was ich mir persönlich da "vorstelle" :-).
Hätte er langsam auf gleiche Höhe gezogen und sich vergweissert was denn Sache ist, wäre sich also im klaren über die Situation gewesen (oder womöglich zusätzliche eindeutige Anzeigen am Balken gelesen die im Klarheit verschaffen hätten können) wäre er wahrscheinlich eher nicht rausgezogen worden.
Nebenbei: Manche wohlgemeinten Einschätzungen dass man ja Augen im Kopf hat und, welche Gegenstände auch immer, auf der Bahn liegen sieht die da nicht hingehören und man dann natürlich in der Lage ist entsprechend zu reagieren....nun, da sagt mir meine "Erfahrung" aus bzw. mit den "großen roten" mit denen man oft genug unterwegs ist, was anderes.
Das kann man getrost in das Reich der Phantasie oder (un-)gesunden Selbstüberschätzung einordnen
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 21. Juni 2022 um 15:37:29 Uhr:
Zitat:
@Luke1637 schrieb am 21. Juni 2022 um 15:35:28 Uhr:
Ja, ganz einfach. Auch wenn die unklare Lage erst von den Beamten herbeigeführt wurde: Sie war unklar.Aber nicht vorwerfbar. Im Gegenteil müsste der Beamte eher fürchten, hier als agent provocateur zu gelten. Schon insofern ist mir das Verhalten der Beamten nicht nachvollziehbar.
Das würde Lawrow auch nicht anders sagen
Zitat:
@StrichAchtundSo schrieb am 21. Juni 2022 um 15:46:58 Uhr:
...
Das hätte Lawrow auch nicht anders sagen können
Ah, ja? 🙄
Ich glaube, ich setze mich doch lieber wieder mit einer Flasche gut gekühltem Weißwein auf die Terrasse...
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@NeuerBesitzer
Genau so. Allerdings fahren wir nicht auf die linke Spur, sondern mittig zwischen linker Spur und der daneben. Aber selbst dann wollen einige noch rechts vorbei.
Wenn die Situation wirklich so war, wie vom TE geschrieben:
- Polizei überholt auf dreispuriger AB mit Blaulicht einen LKW auf der rechten Spur,
- Tempo der Polizei ca. 100,
- ansonsten freie Bahn,
hätte ich auch wenig Probleme, dort zu überholen. Das Fahrverhalten der Polizei würde mir eindeutig zeigen, dass er kein Problem mit dem Überholtwerden hat, sonst würde er ja die Leuchtschrift einschalten und / oder nach links versetzt fahren. Tempo 100 ist zu viel, um nach Gegenständen ausschau zu halten, aber perfekt um sich vor den LKW zu setzen und diesen rauszuziehen. Und das Gesamtbild würde mir ganz klar sagen, dass die Polizei genau das vorhatte und mich das nichts angeht. Diese Situation würde ich eben nicht als unklar interpretieren...
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 21. Juni 2022 um 15:50:17 Uhr:
@NeuerBesitzer
Genau so. Allerdings fahren wir nicht auf die linke Spur, sondern mittig zwischen linker Spur und der daneben. Aber selbst dann wollen einige noch rechts vorbei.Wenn die Situation wirklich so war, wie vom TE geschrieben:
- Polizei überholt auf dreispuriger AB mit Blaulicht einen LKW auf der rechten Spur,
- Tempo der Polizei ca. 100,
- ansonsten freie Bahn,hätte ich auch wenig Probleme, dort zu überholen. Das Fahrverhalten der Polizei würde mir eindeutig zeigen, dass er kein Problem mit dem Überholtwerden hat, sonst würde er ja die Leuchtschrift einschalten und / oder nach links versetzt fahren. Tempo 100 ist zu viel, um nach Gegenständen ausschau zu halten, aber perfekt um sich vor den LKW zu setzen und diesen rauszuziehen. Und das Gesamtbild würde mir ganz klar sagen, dass die Polizei genau das vorhatte und mich das nichts angeht. Diese Situation würde ich eben nicht als unklar interpretieren...
So ist es.
Nun ja , die Bamten waren wohl bei der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben unterwegs,
So wie es auch die Feuerwehr ist wenn sie eben bei Löscharbeiten die halbe oder gar die ganze Strasse blockert. Wenn man jetzt der Feuerwehr vorwirft, das sie eben die Strasse blockiert...Lawrow würde da der Feuerwehr auch die Schuld geben
Zitat:
@StrichAchtundSo schrieb am 21. Juni 2022 um 15:51:47 Uhr:
Nun ja , die Bamten waren wohl bei der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben unterwegs,So wie es auch die Feuerwehr ist wenn sie eben bei Löscharbeiten die halbe oder gar die ganze Strasse blockert. Wenn man jetzt der Feuerwehr vorwirft, das sie eben die Strasse blockiert...Lawrow würde da der Feuerwehr auch die Schuld geben
Noch einmal: Die Beamten haben überhaupt nichts blockiert. Wenn sie eine hoheitliche Aufgabe übernehmen wollten (was sie übrigen tun, sobald sie ihren Dienst beginnen und in das Auto steigen), dann würde sich diese aus der Gesamtsituation betrachtet auf den überholten LKW beziehen, nicht auf den Überholenden.
Wenn die Feuerwehr die Straße blockieren muss, dann ist sie blockiert. Und zwar eindeutig und unmissverständlich. Und das war hier eben nicht der Fall, obwohl ja die Möglichkeit bestanden hätte.
Aber wer schon fehlende Argumente durch Polemik ersetzen muss...
Zitat:
. Im Gegenteil müsste der Beamte eher fürchten, hier als agent provocateur zu gelten.
Richtig blockiert haben die Beamten nichts das war nur als vergleich gemeint , aber ihr Verhalten oder evtl. auch nur Ihr Dasein wurde als provozierend eingestuft.
Zitat:
@StrichAchtundSo schrieb am 21. Juni 2022 um 15:59:49 Uhr:
Zitat:
. Im Gegenteil müsste der Beamte eher fürchten, hier als agent provocateur zu gelten.
Richtig blockiert haben die Beamten nichts das war nur als vergleich gemeint , aber ihr Verhalten oder evtl. auch nur Ihr Dasein wurde als provozierend eingestuft.
*LOL Du hast echt nicht so viel Ahnung, oder? Google mal nach agent provocateur Strafrecht.
Also doch lieber auf die Terrasse. Machts gut, Jungs.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 21. Juni 2022 um 15:50:17 Uhr:
@NeuerBesitzer
Genau so. Allerdings fahren wir nicht auf die linke Spur, sondern mittig zwischen linker Spur und der daneben. Aber selbst dann wollen einige noch rechts vorbei.Wenn die Situation wirklich so war, wie vom TE geschrieben:
- Polizei überholt auf dreispuriger AB mit Blaulicht einen LKW auf der rechten Spur,
- Tempo der Polizei ca. 100,
- ansonsten freie Bahn,hätte ich auch wenig Probleme, dort zu überholen. Das Fahrverhalten der Polizei würde mir eindeutig zeigen, dass er kein Problem mit dem Überholtwerden hat, sonst würde er ja die Leuchtschrift einschalten und / oder nach links versetzt fahren. Tempo 100 ist zu viel, um nach Gegenständen ausschau zu halten, aber perfekt um sich vor den LKW zu setzen und diesen rauszuziehen. Und das Gesamtbild würde mir ganz klar sagen, dass die Polizei genau das vorhatte und mich das nichts angeht. Diese Situation würde ich eben nicht als unklar interpretieren...
"Wir" wissen aber nun mal nicht ob ggf. eine Leuchtschrift an war. Die Aussagen des TE sind hier sehr im vagen.
Fuhr die Polizei schon vor dem eigentlichen Überholen des LKW auf der mittleren Spur ?
Sind sie vieleicht überhaupt gerade erst auf die BAB aufgefahren und wollten vielleicht sogar auf die linke Spur (sahen aber im Spiegel den TE mit hoher Geschwindigeit "heranrasen" ohne das er erkennbar verzögert) und konnten demnach gar nicht gefahrlos auf die linke Spur usw.
Wie geschrieben: Selbst der TE weiß ja nicht wirklich was er gesehen hat oder nicht. Spätestens da wäre es eben mehr als geboten die Geschwindigekt eben so zu verringen bis man die Absichten der Polizei klar erkennen kann.
100km/h hört sich nach viel an, ja, vielleicht. Nur: Wenn ich, aufgrund einer Meldung quasi weiß dass da was liegen soll relativiert sich das schon wieder.
Und wenn die Polizei "nur" den LKW rausziehen wollte überholt sie diesen (was völlig problemlos möglich ist, setzt sich vorne dran, und schaltet die Leuchtschrift ein und gut ist.
Allenfalls wird, nachdem die sich vor den LKW gesetzt haben, noch kurz die Lampe angemacht damit es der LKW-Fahrer ggf. auch rafft. Es wird aber eher nicht schon mit Blaulicht überholt (schon gar nicht ein LKW).
Über die Situation kann man also viel spekulieren. Vielleicht waren die Kräfte wiederum auch nur zur "Absicherung" von Kollegen da die, 3 km weiter vorne bereits an einer vermeintlichen Gefahrenstelle waren und bereits mögliche Teile von der Fahrbahn geräumt haben. Warum sollten da die Kollegen hier den Verkehr auf, was weiß ich, 60 km/h abbremsen ?!
Wie auch immer: eine wohl vorhandene Geschwindigkeitsdifferenz von wohl 40 km/h (beim überholen, an die Stelle heran gefahren wohl noch höhere Geschwindigkeit) wäre für mich bei eben so einer auf den ersten Blick sehr wohl "unklaren" Situation zu viel.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 21. Juni 2022 um 15:56:37 Uhr:
Wenn die Feuerwehr die Straße blockieren muss, dann ist sie blockiert. Und zwar eindeutig und unmissverständlich. Und das war hier eben nicht der Fall, obwohl ja die Möglichkeit bestanden hätte.Aber wer schon fehlende Argumente durch Polemik ersetzen muss...
Naja, so (eigentlich) "eindeutig" dass es (nicht wenige) Verkehrsteilnehmer dazu veranlasst diese Eindeutigkeit in Form diverser Absperrungen etc. auf die Seite zu räumen und doch noch durchfahren zu können :-)
Teilweise reicht selbst ein Fahrzeug, das quer auf der Fahrspur steht nicht aus um für manche eine eindeutige Situation zu schaffen und dann wird eben auf der Gegenspur vorbei gefahren. :-)
Bald ist man soweit dass man einen Wechsellader mit Panzersperren dabei haben muss
Es gibt ja durchaus unterschiedliche Verfahrensweisen für identische Situationen bzw. eine bestimmte Art der „Absicherung“ wird je nach Ausstattung bzw. „Fuhrpark“ auch mal „zweckentfremdet“ eingesetzt. Insofern hilft man dem Fehlverhalten in vielen Fällen auch auf die Sprünge.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 21. Juni 2022 um 15:56:37 Uhr:
Aber wer schon fehlende Argumente durch Polemik ersetzen muss...
In einer Argumentation oder lebhaften Diskussion kommt es immer mal vor, dass verschiedene Stilmittel verwendet werden. Die einen sind etwas fairer, andere vielleicht nicht. Verallgemeinerungen, Übertreibungen, Satire, Ironie, Sarkasmus, etc. - wohl dosiert eingesetzt, solange sie nicht absichtlich manipulativ oder beleidigend sind, geht das schon in Ordnung.
Die hier erfolgte Umkehr, „die Polizei hat selbst eine unklare Situation herbeigeführt, daher durfte ich trotz unklarer Verkehrslage auch Überholen“, könnte man pointiert schon mit dem aktuellen Gebaren gewisser politischer Akteure vergleichen - ist zwar etwas überspitzt, aber die Wahl der rhetorischen Mittel muss halt jeder für sich selbst entscheiden.
Du selbst hast dich doch auch dafür entschieden, deine Position durch Weglassen von Fakten etwas günstiger dastehen zu lassen: Den Umstand, dass der TE einräumte, eine wahrscheinlich vorhandene Leuchtschrift als „zu klein“ nicht richtig gelesen haben zu können, hast du ja unter den Tisch fallen lassen. Auch ein Stilmittel, somit steht es jetzt 1:1. So what?!
Als TE würde ich die nicht richtig erkannte Leuchtschrift und die angeblich ja allein durch das unklare Verhalten der Polizei heraufbeschworene unklare Verkehrslage jedenfalls nicht als Verteidigungslinie aufbauen. Besser sagen, dass man fest davon ausging, dass sie den Lkw herauswinken wollten, da keine weiteren Begleitumstände Anlass dazu gaben, das Blaulicht auf etwas anderes zu beziehen.
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 21. Juni 2022 um 16:08:58 Uhr:
Naja, so (eigentlich) "eindeutig" dass es (nicht wenige) Verkehrsteilnehmer dazu veranlasst diese Eindeutigkeit in Form diverser Absperrungen etc. auf die Seite zu räumen und doch noch durchfahren zu können :-)
Eindeutig und unmissverständlich genug, dass diese Verkehrsteilnehmer sich ihre "Schelle" redlich verdient haben.
Wie auch der TE, sollte doch eine Leuchtschrift dagewesen sein. Überholen bei unklarer Verkehrslage: 100 Euro, 1 Punkt. Unter Missachtung von Überholverbotszeichen: 150 Euro, 1 Punkt. Alternativ: Sie befolgten nicht das Zeichen des Polizeibeamten (§ 36 StVO): 70 Euro, 1 Punkt...