Polizei behauptet Handy in der Hand gehalten auf der Autobahn

Guten Tag zusammen,

Ich habe ein Problem, ich hatte im August eine MPU wegen zu schnellem Fahren(Verkehrsdelikte bestanden) und bin noch in der Verlängerten Probezeit bis März 2022..

Heute auf der Autobahn (bei strömenden Regen ca. 100-110kmh) hatte ich meinen kleinen buch Terminkalender neben mir liegen und hatte nachgeschaut wo mein nächster Termin ist, anschließend kratzte ich mich am Kopf und legte ihn wieder auf dem Sitz ab.. kurz darauf zog eine E-Klasse vor mir rein (Zivilpolizei) sie hielten mich an und wirfen mir vor das ich ein Handy in der Hand gehalten habe.. Während ich ausstieg ging der 2.polizist auf der Beifahrerseite meines Fahrzeuges entlang und machte die hintere Beifahrertüre auf ohne mich zu fragen oder zu sagen warum, ich versuchte zu erklären das dass mein Terminkalender war, der 2.polizist sagte sofort zu mir "wir haben genau gesehen das sie das "handy" in der hand hatten und dann so Taten als würden sie sich am kopf kratzen um es nach hinten runterfallen zu lassen..

Da lag aber nix.. weil es ja auch nicht so war..

Dann habe ich gezeigt das mein Handy vorne in der Mittelkonsole liegt und vorgeschlagen die anrufliste durchzugehen wollten diese aber auch nicht.. Sie nahmen meine Daten auf kamen vom Auto zurück und meinten zu mir "Die Anzeige ist geschrieben, wollen sie sich dazu äußern oder geben sie es nicht zu" ich antwortete das es nicht so war und ich mich nicht dazu äußere und wieß die Beamten auch daraufhin das sie nicht einfach meine Türe hinten öffnen dürften.. Das verneinten sie und sagten wir können ihr Auto immer durchsuchen wann wir es wollen.. und anschließend sagten sie mir noch "sie bekommen Post und können sich da äußern" und zogen dann weiter..

Meine Frage nun lohnt es sich Einspruch einzulegen?

(Im Falle das ich die Falsche Tatsache akzeptieren würde, müsste ich erneut zur MPU)

Wie seht ihr die Chancen in diesem Fall?

Kennt jemand einen Guten Verkehrsrechtsanwalt?

Hat jemand schon Erfahrungen mit sowas?

Vielen Dank schonmal.

147 Antworten

Ohne dass der TE sich äußert, werden wir uns weiter im Kreis drehen.

Für mich ist sonnenklar, dass ich gegenan gehen würde und denke, dass das auch erfolgversprechend wäre. Mir wäre das jedenfalls die Beauftragung eines Rechtsanwalts wert.

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 21. Oktober 2021 um 17:09:05 Uhr:


Für welche andere Aktion als telefonieren sollte man sein Smartphone wie einen Telefonhörer ans Ohr halten.

Sich am Kopf zu kratzen 🙂.

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 21. Oktober 2021 um 17:03:22 Uhr:


...
Und wenn er telefoniert hat, wird man das Telefonat auf seinem Handy nachweisen können.

Das Problem ist aber, daß nicht nur telefonieren verboten ist. Hier ist eine interessante Zusammenstellung von entsprechenden Gerichtsurteilen.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 21. Oktober 2021 um 09:59:52 Uhr:


Es gibt keine Quoten

Es ist eine allgemein gültige Gesetzmäßigkeit, dass sich das nicht Vorhandensein einer Sache nicht beweisen lässt.

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Egal was mit dem Smartphone angestellt wird, wird geloggt und sollte sich nachweisen lassen.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 21. Oktober 2021 um 10:25:03 Uhr:


Warum hat der TE das Notizbuch nicht am Ohr und in der Hand gelassen,als sie ihn rausgezogen haben.

Weil er nicht wissen konnte, weshalb er angehalten wird?

Akku-Rasierer, Haarbürste, Kühl- oder Wärmeakku, Cremdose, Diktiergerät..... Als Ausrede alles schon dagewesen, vor Gericht aber nie Bestand gehabt. Jetzt kommt halt noch ein Terminkalender hinzu.

Ich bin jeden Tag unterwegs und sehe mindestens fünf Autofahrer-innen mit Handy am Steuer, die entweder tippen oder telefonieren. Und wer kennt sie nicht, die Tipper und Schwätzer auf der Mittelspur der Autobahn, hin und her pendelnd und meist auffällig langsam. Schon für das ungeübte Auge gut erkennbar und völlig egal, ob es regnet, schneit, die Sonne scheint oder zappenduster ist.

Ich bin gespannt wie die Geschichte ausgeht- sofern sich der TE überhaupt noch einmal meldet.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 21. Oktober 2021 um 13:14:05 Uhr:



Zitat:

@Opel-BMW schrieb am 21. Oktober 2021 um 11:02:30 Uhr:


Es ist schon bemerkenswert, dass ein Telefon mit Touchscreen nicht bedient werden darf, Autos mit derselben Technologie in einem Bedienkonzept wie von Dir beschrieben aber eine Zulassung bekommen und straffrei bedient werden dürfen.

https://www.auto-motor-und-sport.de/.../

Gruß Metalhead

Das Beispiel hatten wir ja schon mal. Dieser Fall bezieht sich auf einen konkreten Unfall der durch die ich nenne es mal fehlerhafte Bedienung entstanden ist. Fehlerhaft dahingehend aus dass die Zeit des abgelenkt seins wohl zu lang war. Grundsätzlich verboten ist die Bedienung hier nicht. Im Gegensatz zu der Bedienung des Handys. Dieses Konzept darf nach wie vor straffrei bedient werden solange nichts passiert.

Zitat:

@AS60 schrieb am 21. Oktober 2021 um 17:25:29 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 21. Oktober 2021 um 13:14:05 Uhr:



https://www.auto-motor-und-sport.de/.../

Gruß Metalhead

Das Beispiel hatten wir ja schon mal. Dieser Fall bezieht sich auf einen konkreten Unfall der durch die ich nenne es mal fehlerhafte Bedienung entstanden ist. Fehlerhaft dahingehend aus dass die Zeit des abgelenkt seins wohl zu lang war. Grundsätzlich verboten ist die Bedienung hier nicht. Im Gegensatz zu der Bedienung des Handys. Dieses Konzept darf nach wie vor straffrei bedient werden solange nichts passiert.

Das war der Tesa (völlig von der Rolle) mit dem Wischintervall?
Wie schon geschrieben verstehe ich nicht, dass solche KFZ eine Zulassung bekommen. Andererseits verstehe ich noch viel weniger warum man an Steuer mit dem Handy in der Hand telefonieren. Oft sind das noch Personen welche tagtäglich mit dem gleichen Schlaufon und Auto unterwegs sind. Mein Händi ist eigentlich ausschließlich in der Aktentasche hinter dem Fahrersitz, und loggt sich selbstständig am Golf ein ( Danke Kinder).
Bin ich mit dem Geschäftswagen unterwegs und habe mich nicht eingeloggt (obwohl das Auto dies zweifelsfrei kann) nehme ich kein Telefonat entgegen.

Gruß

Zitat:

@wpp07 schrieb am 21. Oktober 2021 um 17:36:38 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 21. Oktober 2021 um 17:25:29 Uhr:


Das Beispiel hatten wir ja schon mal. Dieser Fall bezieht sich auf einen konkreten Unfall der durch die ich nenne es mal fehlerhafte Bedienung entstanden ist. Fehlerhaft dahingehend aus dass die Zeit des abgelenkt seins wohl zu lang war. Grundsätzlich verboten ist die Bedienung hier nicht. Im Gegensatz zu der Bedienung des Handys. Dieses Konzept darf nach wie vor straffrei bedient werden solange nichts passiert.

Das war der Tesa (völlig von der Rolle) mit dem Wischintervall?
Wie schon geschrieben verstehe ich nicht, dass solche KFZ eine Zulassung bekommen. Andererseits verstehe ich noch viel weniger warum man an Steuer mit dem Handy in der Hand telefonieren. Oft sind das noch Personen welche tagtäglich mit dem gleichen Schlaufon und Auto unterwegs sind. Mein Händi ist eigentlich ausschließlich in der Aktentasche hinter dem Fahrersitz, und loggt sich selbstständig am Golf ein ( Danke Kinder).
Bin ich mit dem Geschäftswagen unterwegs und habe mich nicht eingeloggt (obwohl das Auto dies zweifelsfrei kann) nehme ich kein Telefonat entgegen.

Gruß

Für mich sind sämtliche Bedienkonzepte die den Fahrer dazu zwingen bzw. keine Wahl lassen die Karre über Touch zu bedienen völlig über und müssten verboten bzw. nicht zugelassen werden. Dass das ablenkt sieh dieses Urteil zum Tesla. Da bin ich mit dir völlig einer Meinung.
Von den nervigen Fingerabdrücken mal ganz abgesehen. 😉

AS60.
Ich weiß nicht ob ich mich über diese Bestätigung deinerseits freuen kann! Sie macht mich eher nachdenklich. Es ist für jeden denkenden Menschen klar, dass ich im Fahrzeug mit ausgestreckten Arm keinen Touch bedienen kann ( auch nicht die junge Generation).
Natürlich geschieht dies seitens der Autoindustrie nur zu Gewinnoptimierung. Warum das KBA dies durchwinkt ist logisch nicht zu erklären. Nach der Abgasnachbehandlung sicherlich der nächste GAU (Achja es gibt auch keinen Super GAU, das drückt ja schon das „G“ aus).

Gruß

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 21. Oktober 2021 um 17:19:34 Uhr:


Egal was mit dem Smartphone angestellt wird, wird geloggt und sollte sich nachweisen lassen.

Wo wird denn geloggt, wenn ich mit dem Schlaufon Mails lese, Whatsappe oder Surfe?

Beim Dienstanbieter.

Dass ein Richter wegen einer OWI-Bagatelle die Offenlegung anordnet, schließe ich mal ohne Wissen aus.

Natürlich sind die Verläufe auch auf dem Smartphone gespeichert, wenn sie nicht unwiederbringlich gelöscht wurden (was nur wenige bewerkstelligen können). Das Smartphone wurde ja aber wohl nicht beschlagnahmt.

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 21. Oktober 2021 um 16:52:31 Uhr:


Mich interessiert:

Kann man von seinem Mobilfunkbetreiber keinen Verbindungsnachweis über eingehende und ausgehende Anrufe anfordern?
Würde dies nicht als Nachweis gelten?

Eine ähnliche Frage hatte ich bereits gestellt.

Die muss man nicht anfordern, sondern kann sie auf seinem Konto einsehen, wenn man es vernünftig eingerichtet hat.

Ob das als Nachweis für irgendwas anerkannt wird, weiß ich leider, leider auch nicht.

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