Polizei behauptet Handy in der Hand gehalten auf der Autobahn
Guten Tag zusammen,
Ich habe ein Problem, ich hatte im August eine MPU wegen zu schnellem Fahren(Verkehrsdelikte bestanden) und bin noch in der Verlängerten Probezeit bis März 2022..
Heute auf der Autobahn (bei strömenden Regen ca. 100-110kmh) hatte ich meinen kleinen buch Terminkalender neben mir liegen und hatte nachgeschaut wo mein nächster Termin ist, anschließend kratzte ich mich am Kopf und legte ihn wieder auf dem Sitz ab.. kurz darauf zog eine E-Klasse vor mir rein (Zivilpolizei) sie hielten mich an und wirfen mir vor das ich ein Handy in der Hand gehalten habe.. Während ich ausstieg ging der 2.polizist auf der Beifahrerseite meines Fahrzeuges entlang und machte die hintere Beifahrertüre auf ohne mich zu fragen oder zu sagen warum, ich versuchte zu erklären das dass mein Terminkalender war, der 2.polizist sagte sofort zu mir "wir haben genau gesehen das sie das "handy" in der hand hatten und dann so Taten als würden sie sich am kopf kratzen um es nach hinten runterfallen zu lassen..
Da lag aber nix.. weil es ja auch nicht so war..
Dann habe ich gezeigt das mein Handy vorne in der Mittelkonsole liegt und vorgeschlagen die anrufliste durchzugehen wollten diese aber auch nicht.. Sie nahmen meine Daten auf kamen vom Auto zurück und meinten zu mir "Die Anzeige ist geschrieben, wollen sie sich dazu äußern oder geben sie es nicht zu" ich antwortete das es nicht so war und ich mich nicht dazu äußere und wieß die Beamten auch daraufhin das sie nicht einfach meine Türe hinten öffnen dürften.. Das verneinten sie und sagten wir können ihr Auto immer durchsuchen wann wir es wollen.. und anschließend sagten sie mir noch "sie bekommen Post und können sich da äußern" und zogen dann weiter..
Meine Frage nun lohnt es sich Einspruch einzulegen?
(Im Falle das ich die Falsche Tatsache akzeptieren würde, müsste ich erneut zur MPU)
Wie seht ihr die Chancen in diesem Fall?
Kennt jemand einen Guten Verkehrsrechtsanwalt?
Hat jemand schon Erfahrungen mit sowas?
Vielen Dank schonmal.
147 Antworten
Hallo, Manitoba Star,
keine Angst, ich habe nicht vor, über Dich herzufallen. 😎
Zitat:
@Manitoba Star schrieb am 21. Oktober 2021 um 10:55:29 Uhr:
Ich denke, daß ein Grund für das Hadern mit der Arbeit der Polizei auch daran liegt, daß viele Bürger das Gefühl haben, sie konzentriert sich auf vermeintlich leichte Fälle und dann dabei herauskommt, die kleinen werden gehängt und die großen lässt man laufen. Ich wiederhole ausdrücklich, Gefühl. Das subjektive Empfinden ist aber nun mal entscheidend für vieles.
Dieses Argument hört man immer wieder, wenn man vermeintlich geringe Verkehrsverstöße sanktioniert.
Hier wird dann oft nicht bedacht, dass auch die Sanktionierung der geringfügigen Verkehrsdelikte zum Aufgabenbereich des Streifendienstes gehört.
Natürlich würden sich die allermeisten Polizeibeamten gerne in erster Linie um die "wirklichen" Verbrecher kümmern, aber wer soll dann noch dafür sorgen, dass es keine Anarchie auf den Straßen gibt, weil sich jeder das Recht herausnehmen kann, sich so zu verhalten, wie er will, ohne Rücksicht auf Verluste und ohne befürchten zu müssen, dass es ihm an den Geldbeutel oder gar an die Fahrerlaubnis geht?
Zitat:
Ich versuche, daß mal mit einem Beispiel zu verdeutlichen: Hier im Raum Düsseldorf nehmen die Sprengungen von Geldautomaten überhand und keiner, wirklich niemand, wird gefasst. Wenn es den lt. Uhu110 erlaubt ist, Autotüren zu öffnen, sollte das z.B. mal verstärkt nachts bei großen Limousinen mit holländischem Kennzeichen passieren.
Hier gibt es gleich mehrere Probleme:
Ich kenne das PolG des Landes BW nicht, deshalb schreibe ich es mal aus Sicht des PolGBW:
Die von mir angesprochene Durchsuchung eines Fahrzeuges bzw. der Personen ist an gewisse Voraussetzungen gebunden. Dazu zählt z. B. die Örtlichkeit, an der die Person angetroffen wird (Kurzform), z. B. auf der Autobahn, weil dort erfahrungsgemäß mit "reisenden Straftätern" gerechnet werden muss.
D. h.: Wird ein Fahrzeug z. B. irgendwo mitten in der Stadt angehalten, kann man nicht so einfach mal das Fahrzeug durchsuchen.
Dazu kommt: Die Straftäter, die die Bankautomaten sprengen, werden mit Sicherheit nicht mit ihren eigene Fahrzeugen anfahren, sondern mit gemieteten oder gestohlenen und sie haben ganz sicher keine Aufkleber angebracht "wir wollen Bankautomaten sprengen". 😛😛😛
Solange diese Straftäter sich unauffällig verhalten, ist es nahezu unmöglich, sie zu finden und damit an der Ausübung ihres Verbrechens zu hindern.
Wie sollte das denn auch funktionieren?
Hallo, Opel-BMW,Zitat:
@Opel-BMW schrieb am 21. Oktober 2021 um 11:02:30 Uhr:
Es ist schon bemerkenswert, dass ein Telefon mit Touchscreen nicht bedient werden darf, Autos mit derselben Technologie in einem Bedienkonzept wie von Dir beschrieben aber eine Zulassung bekommen und straffrei bedient werden dürfen. Und wir reden ja nicht über exotische Autos, sondern insbesondere über den Marktführer.
hast Du Dir dieses Urteil mal genau durchgelesen?
Die meisten, die behaupten, dass man nun keinen fest eingebauten Touchscreen mehr während der Fahrt bedienen darf, haben vermutlich diesen Passus
Zitat:
2. Auch die Einstellung der zum Betrieb des Kraftfahrzeugs notwendiger Funktionen über Touchscreen (hier: Einstellung des Wischintervalls des Scheibenwischers) ist daher nur gestattet, wenn diese mit einer nur kurzen, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepassten Blickzuwendung zum Bildschirm bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen verbunden ist.
.......
Aufgrund nicht angepasster Blickzuwendung auf den Bildschirm und der damit verbundenen Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen kam der Betroffene bei regenasser Fahrbahn und starkem Regen jedoch von der Fahrbahn nach rechts ab, fuhr in eine Böschung und kollidierte dort mit einem Netzknotenstationierungszeichen und mehreren Bäumen. Dabei ist das Amtsgericht in seiner Entscheidung davon ausgegangen, dass der Betroffene bei Beachtung der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt den dabei entstandenen Sachschaden hätte vorhersehen und verhindern können.
Das Problem lag nach Ansicht des Gerichts darin:
Zitat:
In rechtlicher Sicht hat das Amtsgericht den im „Tesla“ fest installierten Berührungsbildschirm (Touchscreen) als ein elektronisches Gerät i.S.d. § 23 Abs. 1a StVO angesehen. Insoweit hat der Tatrichter infolge der Auswertung der Bedienungsanleitung festgestellt, dass sich der Scheibenwischer des „Tesla“ zwar am Lenkrad ein- und ausschalten lasse, die Einstellung der Intervalle aber auf dem „Touchscreen“ zu erfolgen habe, wobei zunächst ein Scheibenwischersymbol berührt werden müsse, dann in einem Untermenü zwischen fünf Einstellungen gewählt werden könne und dieser Vorgang deutlich mehr Aufmerksamkeit des Fahrers als bei Bedienung des Scheibenwischer mit den herkömmlichen Armaturen erfordere.
Ein kurzes Antippen des Touchscreen ist demnach, zumindest nach meinem Verständnis, auch im Tesla erlaubt, aber nicht länger dauernde Aktionen, die dazu führen, dass man vom Straßenverkehr abgelenkt ist und dann auch noch einen Unfall baut.
Hallo, Verkehrshindernis,
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 21. Oktober 2021 um 18:26:46 Uhr:
Ich persönlich halte ja die Gesetzgebung, was das Verwenden von Smartphones während der Fahrt angeht, für komplett daneben. Ich darf während der Fahrt ein 5-Gänge Menü zu mir nehmen und nebenher Zeitung lesen, aber mein Telefon in die Hand nehmen um lediglich die Uhrzeit abzulesen darf ich nicht.
in den ersten Jahren, in denen es das Handy gab, war es nicht verboten, dieses während der Fahrt zu benutzen.
Dieses Verbot wurde erst erlassen, als sich herausstellte, dass diese Nutzung zu vielen, teils schweren oder sogar tödlichen, Verkehrsunfällen geführt hat und man dies auch dementsprechend nachweisen konnte.
Wie viele Unfälle geschehen, weil Fahrzeuglenker während der Fahrt essen, trinken, rauchen, lesen oder was auch sonst immer sie sonst machen, lässt sich dagegen nicht so einfach nachweisen.
Dazu kommt: In manchen Situationen kann es für die Verkehrssicherheit sogar notwendig sein, dass der Fahrer z. B. mal etwas trinkt oder isst. Von einem Butterbrot ab und zu etwas abbeißen kann man auch, ohne den Blick von der Straße zu nehmen, eine Whattsapp - Nachricht schreiben oder lesen dagegen wohl eher nicht.
Wird allerdings festgestellt, dass diese Tätigkeiten dazu führen, dass der Fahrzeuglenker sich nicht auf den Straßenverkehr konzentrieren kann und z. B. von der Fahrbahn abkommt und wird dies von der Polizei gesehen, kann auch dies als "fahrerfremde Tätigkeit" zur Anzeige gebracht werden.
Viele Grüße,
Uhu110
Zitat:
@uhu110 schrieb am 22. Oktober 2021 um 01:12:46 Uhr:
Dieses Argument hört man immer wieder, wenn man vermeintlich geringe Verkehrsverstöße sanktioniert.
Ich würde mir ausdrücklich Wünschen, die Polizei würde sich deutlich mehr um Kleinigkeiten kümmern. Um nichtblinkende Kreiselausfahrer zum Beispiel...
In den Frühzeiten meines Führerscheins, so vor 30 Jahren, hatte die Polizei für so etwas noch Zeit.
Hannes, dafür fehlt es eindeutig an Personal....
Ich wünsche mir auch häufig die Rennleitung herbei, wenn es die Leute übertreiben...
Zitat:
@AS60 schrieb am 21. Oktober 2021 um 22:17:50 Uhr:
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 21. Oktober 2021 um 22:04:33 Uhr:
Handybedienung ist auch nicht grundsätzlich verboten (wenn das in einer Halterung steckt darfst das auch bedienen).Gruß Metalhead
Echt jetzt? Hier muss man aber auch alles ganz genau beschreiben.
Vielen Dank für die Hilfe. Das war mir aber bekannt. Es darf weder aufgenommen noch gehalten werden.
Nachzulesen im § 23 (1a) StVO
Besser so?😎
Hallo.
Das ist ja leicht zu erklären. Steckt das Handy in einer Halterung im KFZ darf es, zwar extremst umständlich aber trotzdem legal, verwendet werden. Nimmt man das Schlaufon in die Hand um sicher telefonieren zu können ist es verboten.
Gruß
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Zitat:
@NDLimit schrieb am 22. Oktober 2021 um 10:25:23 Uhr:
Hannes, dafür fehlt es eindeutig an Personal....Ich wünsche mir auch häufig die Rennleitung herbei, wenn es die Leute übertreiben...
Neeeeeeeeeee
Vor 30Jahren gab es in D nur einen/ Jahr welcher den Kreisverkehr ungeblinkt verließ. Man hat sich der sinnvollen Regelungen inklusive Wertschätzung anderer Verkehrsteilnehmer erinnert. Vielleicht gab es auch den Respekt vor der Rennleitung noch.
Heutzutage sind alle obigen Argumente in den Staub getreten. Nicht zu vergessen, dass am damaligen Anfängerauto (Käfer oder R4) der Lenkstockschalter erheblich billiger war als am heutigen Einsteigerauto C63AMG.
Gruß
Zitat:
@wpp07 schrieb am 22. Okt. 2021 um 15:48:09 Uhr:
Nicht zu vergessen, dass am damaligen Anfängerauto (Käfer oder R4) der Lenkstockschalter erheblich billiger war als am heutigen Einsteigerauto C63AMG.
Es wird so langsam doch etwas albern. 🙂
Und ja, ich habe die Ironie erkannt. Ging eher um den Verlauf in dieser Debatte. 😉
Zitat:
@wpp07 schrieb am 22. Oktober 2021 um 15:48:09 Uhr:
Neeeeeeeeeee
Vor 30Jahren gab es in D nur einen/ Jahr welcher den Kreisverkehr ungeblinkt verließ. Man hat sich der sinnvollen Regelungen inklusive Wertschätzung anderer Verkehrsteilnehmer erinnert. Vielleicht gab es auch den Respekt vor der Rennleitung noch.
Heutzutage sind alle obigen Argumente in den Staub getreten. Nicht zu vergessen, dass am damaligen Anfängerauto (Käfer oder R4) der Lenkstockschalter erheblich billiger war als am heutigen Einsteigerauto C63AMG.Gruß
Ja, genau. Und deswegen gab es früher auch viel viel weniger Unfälle und Unfallopfer als heute. Merkst selber, dass dieses „früher war alles besser“ irgendwie nicht passt, oder? Zumindest nicht was die Disziplin im Straßenverkehr angeht. Im Vergleich zu heute herrschte „früher“ die reinste Anarchie.
Mehr Spaß hat's aber gemacht!
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 22. Oktober 2021 um 17:49:05 Uhr:
Ja, genau. Und deswegen gab es früher auch viel viel weniger Unfälle und Unfallopfer als heute. Merkst selber, dass dieses „früher war alles besser“ irgendwie nicht passt, oder? Zumindest nicht was die Disziplin im Straßenverkehr angeht. Im Vergleich zu heute herrschte „früher“ die reinste Anarchie.
Danke. Ist mir absolut schleierhaft warum dieses "früher war alles besser" immer wieder hoch kommt. In den meisten Dingen ist es heute besser, aber die Leute sind zu blöd es zu erkennen. Mehr Spaß weil "mehr frei" war früher aber in der Tat. Also wenn dann müssten das höchstens die pösen Raser und Rowdies so sehen. 😁
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 22. Oktober 2021 um 18:11:52 Uhr:
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 22. Oktober 2021 um 17:49:05 Uhr:
Ja, genau. Und deswegen gab es früher auch viel viel weniger Unfälle und Unfallopfer als heute. Merkst selber, dass dieses „früher war alles besser“ irgendwie nicht passt, oder? Zumindest nicht was die Disziplin im Straßenverkehr angeht. Im Vergleich zu heute herrschte „früher“ die reinste Anarchie.
Danke. Ist mir absolut schleierhaft warum dieses "früher war alles besser" immer wieder hoch kommt. In den meisten Dingen ist es heute besser, aber die Leute sind zu blöd es zu erkennen. Mehr Spaß weil "mehr frei" war früher aber in der Tat. Also wenn dann müssten das höchstens die pösen Raser und Rowdies so sehen. 😁
Ja, dann danke ihm.
Bezogen hat er sich auf meinen Beitrag. Nur habe ich nie behauptet: „früher war alles besser“.
Da muss ich allen Ernstes fragen ob ihr nicht lesen könnt oder wollt, bzw das Gelesene nicht verstehen wollt oder könnt.
Ist es einfach nur Gestänker um den Thread am laufen zu halten?
Irgendwann reicht es auch mir.
Trotzdem schönes Wochenendeund Grüße
Moin Moin !
Zitat:
Ein kurzes Antippen des Touchscreen ist demnach, zumindest nach meinem Verständnis, auch im Tesla erlaubt, aber nicht länger dauernde Aktionen, die dazu führen, dass man vom Straßenverkehr abgelenkt ist und dann auch noch einen Unfall baut.
In meinen Augen völlig unverständlich , dass etliche Neufzge überhaupt noch eine Strassenzulassung bekommen, weil man gezwungen ist, während der Fahrt sich ständig durch einen Touchscreen zu tippen, wogegen die Handybenutzung geradezu lächerlich ist. Letztens in einem Fzg gesessen, das hatte keinen einzigen Schalter mehr ausser Blinken und Auf-Abblenden, alles andere , von der Heizung bis zur Spiegelverstellung , über die Leuchtweitenregulierung bis zur Warnblinkanlage ( !! ) musste über den Bildschirm in teilweise mehreren Schritten eingestellt werden. Kann ich nur noch als verkehrsgefährdenen Alptraum bezeichnen.
mfG Volker
Nimmt man die Anzahl der schweren Verkehrsunfälle mit Toten raus, dann war früher alles besser. Sagen einem die Statistiken. Weniger Autos = weniger gefahrene km = weniger Unfälle. Und mehr Verkehrsteilnehmer = mehr Verstösse im Straßenverkehr. Absolut gesehen war also alles besser. So gesehen war's am besten um das Jahr 40. Da gab es dank gut ausgebauter Römerstraßen nur wenige Unfälle mit Eselkarren ;-)
Die Anzahl der Menschen, die Punkte in Flensburg sammeln oder die Anzahl der Ordnungswidrigkeiten steigt stetig an. Beispiel Punkte, siehe https://www.kba.de/.../2021_faer_b_zeitreihen.html?...
2012 waren es ca. 9 Mio Eintragungen, in 2021 sind es bis jetzt knapp 11 Mio.
In 2020 gab es ca. 410000 "Handyverstösse". Das waren nur die, die auch erwischt wurden. Jeder kann sich ausmalen, wie viele es dann tatsächlich sind, die während der Fahrt was anderes machen, als auf den Straßenverkehr zu achten:
https://www.kba.de/.../verkehrsauffaelligkeiten_node.html
Aus der Statistik geht auch eine weitere, interessante Denkweise hervor: es gibt "Drogenverstösse" und "Alkoholverstösse". Im Jahr 2021 zählt Alkohol, als tödlichste Droge weltweit, bei uns immer noch nicht zu den Drogen und ist gesellschaftlich so weit akzeptiert, dass wir ihn sogar aus den Drogenstatistiken raushalten 😉 (Ist aber ein anderes Thema...)
Ansonsten muss man mit Statistiken halt vorsichtig sein. Verkehrssünden gibt es mehr, wenn mehr kontrolliert wird oder mehr Menschen mit mehr Autos mehr Kilometer fahren. Alleine schon die nicht fahrenden PKW in den Städten produzieren wesentlich mehr Parkknöllchen als früher, wo alles besser war 😉
Der Battle Drogen vs Alkohol ist im Nachbarthread