1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Polizei behauptet Handy in der Hand gehalten auf der Autobahn

Polizei behauptet Handy in der Hand gehalten auf der Autobahn

Guten Tag zusammen,

Ich habe ein Problem, ich hatte im August eine MPU wegen zu schnellem Fahren(Verkehrsdelikte bestanden) und bin noch in der Verlängerten Probezeit bis März 2022..

Heute auf der Autobahn (bei strömenden Regen ca. 100-110kmh) hatte ich meinen kleinen buch Terminkalender neben mir liegen und hatte nachgeschaut wo mein nächster Termin ist, anschließend kratzte ich mich am Kopf und legte ihn wieder auf dem Sitz ab.. kurz darauf zog eine E-Klasse vor mir rein (Zivilpolizei) sie hielten mich an und wirfen mir vor das ich ein Handy in der Hand gehalten habe.. Während ich ausstieg ging der 2.polizist auf der Beifahrerseite meines Fahrzeuges entlang und machte die hintere Beifahrertüre auf ohne mich zu fragen oder zu sagen warum, ich versuchte zu erklären das dass mein Terminkalender war, der 2.polizist sagte sofort zu mir "wir haben genau gesehen das sie das "handy" in der hand hatten und dann so Taten als würden sie sich am kopf kratzen um es nach hinten runterfallen zu lassen..

Da lag aber nix.. weil es ja auch nicht so war..

Dann habe ich gezeigt das mein Handy vorne in der Mittelkonsole liegt und vorgeschlagen die anrufliste durchzugehen wollten diese aber auch nicht.. Sie nahmen meine Daten auf kamen vom Auto zurück und meinten zu mir "Die Anzeige ist geschrieben, wollen sie sich dazu äußern oder geben sie es nicht zu" ich antwortete das es nicht so war und ich mich nicht dazu äußere und wieß die Beamten auch daraufhin das sie nicht einfach meine Türe hinten öffnen dürften.. Das verneinten sie und sagten wir können ihr Auto immer durchsuchen wann wir es wollen.. und anschließend sagten sie mir noch "sie bekommen Post und können sich da äußern" und zogen dann weiter..

Meine Frage nun lohnt es sich Einspruch einzulegen?

(Im Falle das ich die Falsche Tatsache akzeptieren würde, müsste ich erneut zur MPU)

Wie seht ihr die Chancen in diesem Fall?

Kennt jemand einen Guten Verkehrsrechtsanwalt?

Hat jemand schon Erfahrungen mit sowas?

Vielen Dank schonmal.

147 Antworten

Auch wenn es OT ist sage ich mal „Danke“ an alle Polizisten.
Wahrscheinlich ist es einfacher zu behaupten man habe die Pest als zuzugeben ein Polizist zu sein. Der Prügelknabe der Nation. Von der Bevölkerung belächelt und beschimpft, vom Gesetz nicht ausreichend geschützt, im Aufstieg blockiert solange ein schwebendes Verfahren offen, Rechtfertigung für jeden Furz den man läßt und verantwortlich für alles Unklare was einem der Anwalt dann widerlegt. Da muss man schon entsprechend masochistisch veranlagt sein.

Gruß

Zitat:

@wpp07 schrieb am 20. Oktober 2021 um 17:30:41 Uhr:


Auch wenn es OT ist sage ich mal „Danke“ an alle Polizisten.
Wahrscheinlich ist es einfacher zu behaupten man habe die Pest als zuzugeben ein Polizist zu sein. Der Prügelknabe der Nation. Von der Bevölkerung belächelt und beschimpft, vom Gesetz nicht ausreichend geschützt, im Aufstieg blockiert solange ein schwebendes Verfahren offen, Rechtfertigung für jeden Furz den man läßt und verantwortlich für alles Unklare was einem der Anwalt dann widerlegt. Da muss man schon entsprechend masochistisch veranlagt sein.

Gruß

Dafür ein fettes DANKE von mir!

Hallo, Opel-BMW,

Zitat:

@Opel-BMW schrieb am 20. Oktober 2021 um 09:31:34 Uhr:


Ein Beispiel von vielen
https://polizistmensch.de/.../

es ist immer interessant, wenn Laien meinen, dass sie die Arbeit der Polizei beurteilen können, nur, weil in den Medien irgendwann mal irgendetwas geschrieben wurde von Menschen, die die Polizeiarbeit genauso wenig kennen.

Zunächst einmal etwas Grundlegendes: Es gibt bei der Polizei keine Fangquoten,sondern Zielvorgaben, so, wie in vielen anderen Betrieben und Institutionen.

Diese Zielvorgaben (ich gehe hier jetzt ausdrücklich nur auf meinen Fachbereich, den Streifendienst, ein) richten sich danach, was die Beamten in den letzten Jahren geschafft haben und natürlich auch daran, ob die Zahl der Beamten im Streifendienst gesunken oder gestiegen ist.

Es ist doch ganz klar, dass jeder Vorgesetzte, egal, ob Dienstgruppenleiter, Dienststellenleiter oder Polizeipräsident von den Mitarbeitern erwartet und erwarten kann, dass die Anzahl der Anzeigen sich im Vergleich zu den Vorjahren nicht ohne besondere Gründe verschlechtert.

Um jetzt mal die Zielvorgaben ein wenig zu verdeutlichen, nehmen wir mal die Stadt Stuttgart und die Zahlen aus Deinem Link:

Die genaue Anzahl der Beamten im Streifendienst in Stuttgart kenne ich nicht, aber es dürften in etwa um die 800 sein.

Zitat:

In Stuttgart müssen die Kollegen pro Monat mindestens 1.140 Gurtmuffel verwarnen, 700 Handysünder erwischen, 142 Promille- und 54 Drogenfahrer aus dem Verkehr ziehen.

Bei knapp 800 Streifenbeamten heißt das, dass jeder im Monat etwa 1,5 Gurtverstöße, 1 Handyverstoß und alle zwei bis 3 Monate mal einen Fahrer unter Alkohol - bzw. Drogeneinfluss zur Anzeige bringen muss.

Bei einer 41 Stunden - Woche kann man so etwas, wie ich aus eigener Erfahrung sagen kann, problemlos neben dem zusätzlichen "Geschäft", wie z. B. Verkehrsunfallaufnahme und anderem schaffen.

Das soll jetzt keineswegs heißen, dass wir bei der Polizei Däumchen drehen, sobald die Zielvorgabe erfüllt ist, denn es gibt immer genug zu tun und oft kommt man nicht pünktlich zum Dienstende nach Hause.

Dazu kommt: Kein Dienstgruppenleiter und kein Dienststellenleiter wird einen seiner Beamten schlecht beurteilen, der z. B. keine Handy - oder Gurtverstöße bringt, dafür aber in anderen Bereichen (Unfallaufnahme, LKW - Kontrollen, BTM - oder Alkoholkontrollen, Prävention usw.) gute Ergebnisse liefert und sich unter Umständen sogar in einem oder mehreren dieser Tätigkeitsfelder spezialisiert hat.

Ich kenne keinen anderen Beruf, in dem es so viele unterschiedliche Möglichkeiten gibt, tätig zu werden und die allermeisten Vorgesetzten kennen ihre Kollegen gut genug, um einschätzen zu können, ob diese gut arbeiten oder nicht.

Wie in jedem anderen Großbetrieb dienen die Zielvorgaben und die Zahlen der Delikte abseits der Zielvorgaben in erster Linie dazu, zu ermitteln, wie viele Beamte man auf den jeweiligen Dienststellen braucht, wie viele Abgänge man verkraften kann und wie viele Beamte man wieder auf die Dienststellen verteilen muss bzw. kann, wenn es neu ausgebildete Kollegen gibt.

Es dürfte doch wohl jedem klar sein, dass man ohne solche Berechnungen gar nicht planen kann oder meinst Du, dass es sinnvoll wäre, dem Dienststellenleiter, der am lautesten "hier" schreien kann, die meisten Kollegen zuzuteilen?

Unbestritten: Polizeibeamte sind auch nur Menschen, die Fehler machen, die manchmal über das Ziel hinausschießen, aber manchmal wünsche ich mir, dass diejenigen, die uns dauernd kritisieren, mal so ein oder zwei Jahre diesen Beruf ausüben sollten, mit allen Höhen und Tiefen um sich dann mit diesem Hintergrundwissen zu fragen, ob ihre Kritik berechtigt ist.

Viele Grüße,

Uhu110

Hallo @uhu110

Vielen lieben Dank für diesen Beitrag und Erklärung.

Die Bestätigung, dass es diese Zielvorgaben gibt, ist mir nicht neu, dafür kenne ich so einige Deiner Berufskollegen.

Das Erfüllen von schlichten Zielvorgaben, auch in der prvaten Wirtschaft, führt aber m. E dazu, dass es zu falschen Entscheidungen kommt um sich persönliche Vorteile zu verschaffen.

Ich provoziere mal mal bewusst und bitte um Nachsicht:

Das (neue) Streifenhörnchen ahndet einen leichten Verstoß und hätte die Möglichkeit, es bei einer mündlichen Verwarnung zu belassen. Der Dienststellenleiter verlangt aber "Zahlen". Also schreibt das Streifenhörnchen ordentlich was auf den Zettel um den Vorgesetzten zu gefallen. Vorteil für das Streifenhörnchen und den Dienststellenleiter, da man eben den Zettel ausgefüllt hat. Was bringt es aber dem Verursacher?

Ich schrieb bewusst in dem Beispiel von einem leichten Verstoß.

Grüße vom Taucher

Ähnliche Themen

Zitat:

@uhu110 schrieb am 21. Oktober 2021 um 00:26:02 Uhr:


Hallo, Opel-BMW,

Zitat:

@uhu110 schrieb am 21. Oktober 2021 um 00:26:02 Uhr:



Zitat:

@Opel-BMW schrieb am 20. Oktober 2021 um 09:31:34 Uhr:


Ein Beispiel von vielen
https://polizistmensch.de/.../

es ist immer interessant, wenn Laien meinen, dass sie die Arbeit der Polizei beurteilen können, nur, weil in den Medien irgendwann mal irgendetwas geschrieben wurde von Menschen, die die Polizeiarbeit genauso wenig kennen. .

Viele Grüße,

Uhu110

Um mich genau dem Vorwurf nicht auszusetzen, habe ich bewusst einen Link auf einen Artikel ausgewählt, der erstens von Betroffenen selbst verfasst wurde und sich zweitens mit der Thematik kritisch auseinandersetzt - eben aus Sicht der Polizei.

Warum Du nun trotzdem meinst, es seien Laien am Werk gewesen ... nun ja ... das weißt nur Du.

Außerdem war mein Beitrag mit dem Link die Reaktion darauf, dass die Existenz von Quoten oder Zielen (wie immer man es nennen möchte) bestritten wurde.

Es gibt keine Quoten

Der Vorwurf der TE hätte das Handy in der Hand gehabt bzw telefoniert ist für mich schon ein Fall von "mit Kanonen auf Spatzen schießen".

Ich will nicht ausschließen, dass das Notizbuch in Form und Größe einem Handy ähnelt und wenn der TE das auch noch am oder in der Nähe vom Ohr hatte, man stutzig werden kann.

Lag das Handy, dass der TE nach hinten hat runterfallen lassen soll, im hinteren Fußraum? Nein!
Haben die Polizisten gesehen, wie er es wieder aufgehoben und in die Mittelkonsole gepackt hat?
Nein!
Hat der TE den Polizisten Einsicht in die Anruf Liste angeboten, um den Polizisten zu zeigen, dass er in der letzten Zeit weder eine Nummer gewählt noch ein Anruf angenommen hat?
Ja!
Sind die Polizisten darauf eingegangen?
Nein!

Die Polizisten beschuldigen hier einen Menschen einzig und allein nach dem was sie gesehen haben (wollen) lehnen aber jeglichen den TE entlastenden Hinweis ab.

Ja es ist genau so gefährlich aufs Notizbuch zu schauen, gerade bei starkem Regen. Hier hätten die Polizisten aber auch einfach warnende und mahnende Worte sprechen können. Vor allem nachdem sie sich im Handy überzeugt hätten, dass da gerade keine Aktivität war.
"Es ist zwar nicht verboten auf Notizbücher zu schauen, aber auch das lenkt ab und kann zum Unfall führen."

Ich finde es auch immer überzogen, dass man mich nicht mit 20 ü TL fahren lässt. Ist wie mit Kanonen auf Spatzen schießen.

Warum hat der TE das Notizbuch nicht am Ohr und in der Hand gelassen,als sie ihn rausgezogen haben.

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 21. Oktober 2021 um 10:03:23 Uhr:


Lag das Handy, dass der TE nach hinten hat runterfallen lassen soll, im hinteren Fußraum? Nein!
Haben die Polizisten gesehen, wie er es wieder aufgehoben und in die Mittelkonsole gepackt hat?
Nein!
Hat der TE den Polizisten Einsicht in die Anruf Liste angeboten, um den Polizisten zu zeigen, dass er in der letzten Zeit weder eine Nummer gewählt noch ein Anruf angenommen hat?
Ja!
Sind die Polizisten darauf eingegangen?
Nein!

Die Polizisten beschuldigen hier einen Menschen einzig und allein nach dem was sie gesehen haben (wollen) lehnen aber jeglichen den TE entlastenden Hinweis ab.

Respekt, ich schätze du warst dabei, dass du so sicher bist, dass das alles genau so gewesen ist.

Unter dem Strich kann ich nur feststellen, dass die Geschichte des TE nicht wirklich überzeugend wirkt, dass er unschuldig ist. Und weiterhin ist es sehr unwahrscheinlich, dass die andere Seite (die Polizisten) den Richter ggf. von seiner Unschuld überzeugen werden.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 21. Oktober 2021 um 10:25:03 Uhr:


Ich finde es auch immer überzogen, dass man mich nicht mit 20 ü TL fahren lässt. Ist wie mit Kanonen auf Spatzen schießen.

Warum hat der TE das Notizbuch nicht am Ohr und in der Hand gelassen,als sie ihn rausgezogen haben.

Zum Beispiel, weil die Polizei einen Verstoß beweisen muss und nicht der Beschuldigte seine Unschuld?!

Zitat:

@windelexpress schrieb am 21. Oktober 2021 um 09:59:52 Uhr:


Es gibt keine Quoten

Lt. Stuttgarter Zeitung (unter anderem) und den Ausführungen in dem von mir geposteten Link schon.

Warum behauptest Du, es gäbe keine Quoten? Weil nicht sein kann, was nicht sein darf??

Ich denke, daß ein Grund für das Hadern mit der Arbeit der Polizei auch daran liegt, daß viele Bürger das Gefühl haben, sie konzentriert sich auf vermeintlich leichte Fälle und dann dabei herauskommt, die kleinen werden gehängt und die großen lässt man laufen. Ich wiederhole ausdrücklich, Gefühl. Das subjektive Empfinden ist aber nun mal entscheidend für vieles.

Ich versuche, daß mal mit einem Beispiel zu verdeutlichen: Hier im Raum Düsseldorf nehmen die Sprengungen von Geldautomaten überhand und keiner, wirklich niemand, wird gefasst. Wenn es den lt. Uhu110 erlaubt ist, Autotüren zu öffnen, sollte das z.B. mal verstärkt nachts bei großen Limousinen mit holländischem Kennzeichen passieren.

Ich weiß, daß das Thema hier schon oft behandelt wurde, aber das Handy am Steuer-Verbotsgesetz ist sicher sinnvoll und es verhindert auch Unfälle, in der Praxis läuft es jedoch dem Trend zur Digitalisierung aller Lebensbereiche entgegen. Denn wenn heute alle neuen Autos selbst für die Regelung der Lüftung nur noch Touch-Displays und virtuelle Schieberegler haben, wo ist dann der Unterschied zwischen dem Rumgefummel- und gewische auf einem Display in der unteren Fahrzeugmitte um die Fenster wieder klar zu bekommen und dem Blick auf ein Handydisplay in der Mittelkonsole um zu schauen, wer da eine neue Nachricht geschrieben hat.

So, und nun dürft Ihr über mich herfallen 😉.

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 21. Oktober 2021 um 10:55:29 Uhr:



So, und nun dürft Ihr über mich herfallen 😉.

Nö, volle Zustimmung.

Es ist schon bemerkenswert, dass ein Telefon mit Touchscreen nicht bedient werden darf, Autos mit derselben Technologie in einem Bedienkonzept wie von Dir beschrieben aber eine Zulassung bekommen und straffrei bedient werden dürfen. Und wir reden ja nicht über exotische Autos, sondern insbesondere über den Marktführer.

Zitat:

@Opel-BMW schrieb am 21. Oktober 2021 um 10:46:16 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 21. Oktober 2021 um 10:25:03 Uhr:


Ich finde es auch immer überzogen, dass man mich nicht mit 20 ü TL fahren lässt. Ist wie mit Kanonen auf Spatzen schießen.

Warum hat der TE das Notizbuch nicht am Ohr und in der Hand gelassen,als sie ihn rausgezogen haben.

Zum Beispiel, weil die Polizei einen Verstoß beweisen muss und nicht der Beschuldigte seine Unschuld?!

Können Sie doch und werden dies vor Gericht höchstwahrscheinlich auch so Aussagen. Aber nein, die wollen dem TE ja nur was unterjubeln.

Wenn es tatsächlich ein Notizbuch war, mit dem er sich am Ohr gekratzt hat, dann hätte er diesen doch in der Hand behalten können, wenn die Rennleitung ihm zu öffnen der Tür auffordert.

Mein Gott, Pech gehabt beim Telefonieren und gut. Passiert den Besten

Hallo, Opel-BMW,

Zitat:

@Opel-BMW schrieb am 21. Oktober 2021 um 08:12:59 Uhr:


Warum Du nun trotzdem meinst, es seien Laien am Werk gewesen ... nun ja ... das weißt nur Du.

Außerdem war mein Beitrag mit dem Link die Reaktion darauf, dass die Existenz von Quoten oder Zielen (wie immer man es nennen möchte) bestritten wurde.

sorry, das war nicht auf Dich gemünzt, sondern auf den Rechtsanwalt, der diesen Bericht verfasst hat und die vielen Kritiker der Polizei, die immer wieder von einer Knöllchenquote reden, aber in Wirklichkeit gar keine Ahnung haben, wie es tatsächlich aussieht.

Hallo, NDLimit,

Zitat:

@NDLimit schrieb am 21. Oktober 2021 um 01:37:29 Uhr:


Das (neue) Streifenhörnchen ahndet einen leichten Verstoß und hätte die Möglichkeit, es bei einer mündlichen Verwarnung zu belassen. Der Dienststellenleiter verlangt aber "Zahlen". Also schreibt das Streifenhörnchen ordentlich was auf den Zettel um den Vorgesetzten zu gefallen.

Es stimmt, dass die jungen Kollegen eher eine Verwarnung schreiben als die alten Hasen.

Das liegt aber weniger daran, dass sie dem Dienststellenleiter Zahlen bringen wollen, sondern dass sie in den meisten Fällen noch nicht die Erfahrung haben, abzuwägen, ob es bei diesem oder jenen Verkehrsteilnehmer eher einen nachhaltigen Erfolg hat, wenn sie ihn nur mündlich verwarnen.

Hallo, PHIRAOS,

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 21. Oktober 2021 um 10:03:23 Uhr:


Lag das Handy, dass der TE nach hinten hat runterfallen lassen soll, im hinteren Fußraum? Nein!
Haben die Polizisten gesehen, wie er es wieder aufgehoben und in die Mittelkonsole gepackt hat?
Nein!
Hat der TE den Polizisten Einsicht in die Anruf Liste angeboten, um den Polizisten zu zeigen, dass er in der letzten Zeit weder eine Nummer gewählt noch ein Anruf angenommen hat?
Ja!
Sind die Polizisten darauf eingegangen?
Nein!

Der Beifahrer im Streifenwagen ist in aller Regel derjenige, der den Verstoß beobachtet, weil er sich im Gegensatz zu seinem Fahrer nicht so auf den Verkehr an sich konzentrieren muss.

Wenn der nun sieht, dass jemand offensichtlich ein Handy in der Hand hat, wird er nicht nur einen kurzen Blick riskieren, sondern ganz genau schauen, ob es tatsächlich ein Handy ist, ob der Fahrer spricht oder auf dem Teil herumtippt usw., und das wird dann in der Anzeige dokumentiert.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass es nichts bringt, die Anruflisten durchzuschauen oder darauf zu vertrauen, dass jemand nicht telefoniert haben kann, weil das Handy, das er bei der Überprüfung zeigt, z. B. im Kofferraum liegt, denn genauere Kontrollen haben schon oft genug ergeben, dass es sich dann um ein Zweithandy handelte.

Viele Grüße,

Uhu110

Deine Antwort
Ähnliche Themen