Polizei behauptet Handy in der Hand gehalten auf der Autobahn

Guten Tag zusammen,

Ich habe ein Problem, ich hatte im August eine MPU wegen zu schnellem Fahren(Verkehrsdelikte bestanden) und bin noch in der Verlängerten Probezeit bis März 2022..

Heute auf der Autobahn (bei strömenden Regen ca. 100-110kmh) hatte ich meinen kleinen buch Terminkalender neben mir liegen und hatte nachgeschaut wo mein nächster Termin ist, anschließend kratzte ich mich am Kopf und legte ihn wieder auf dem Sitz ab.. kurz darauf zog eine E-Klasse vor mir rein (Zivilpolizei) sie hielten mich an und wirfen mir vor das ich ein Handy in der Hand gehalten habe.. Während ich ausstieg ging der 2.polizist auf der Beifahrerseite meines Fahrzeuges entlang und machte die hintere Beifahrertüre auf ohne mich zu fragen oder zu sagen warum, ich versuchte zu erklären das dass mein Terminkalender war, der 2.polizist sagte sofort zu mir "wir haben genau gesehen das sie das "handy" in der hand hatten und dann so Taten als würden sie sich am kopf kratzen um es nach hinten runterfallen zu lassen..

Da lag aber nix.. weil es ja auch nicht so war..

Dann habe ich gezeigt das mein Handy vorne in der Mittelkonsole liegt und vorgeschlagen die anrufliste durchzugehen wollten diese aber auch nicht.. Sie nahmen meine Daten auf kamen vom Auto zurück und meinten zu mir "Die Anzeige ist geschrieben, wollen sie sich dazu äußern oder geben sie es nicht zu" ich antwortete das es nicht so war und ich mich nicht dazu äußere und wieß die Beamten auch daraufhin das sie nicht einfach meine Türe hinten öffnen dürften.. Das verneinten sie und sagten wir können ihr Auto immer durchsuchen wann wir es wollen.. und anschließend sagten sie mir noch "sie bekommen Post und können sich da äußern" und zogen dann weiter..

Meine Frage nun lohnt es sich Einspruch einzulegen?

(Im Falle das ich die Falsche Tatsache akzeptieren würde, müsste ich erneut zur MPU)

Wie seht ihr die Chancen in diesem Fall?

Kennt jemand einen Guten Verkehrsrechtsanwalt?

Hat jemand schon Erfahrungen mit sowas?

Vielen Dank schonmal.

147 Antworten

Hallo zusammen.
Eines meiner Lieblingsthemen.
Warum das Telefonieren mit dem Gerät verboten ist kann ich nicht nachvollziehen. Allerdings ist es das, deshalb mache ich das definitiv nicht. Regelkonformes Telefonieren über Touch oder Ähnliches lenkt definitiv mehr ab.
Warum bekommen eigentlich Tesla oder Golf 8 eine Zulassung in D? Da baue ich sicherer, mit dem Handy in der Hand jede Telko auf bevor ich diese Kasperltheater bediene.

Gruß

Zitat:

@Opel-BMW schrieb am 21. Oktober 2021 um 10:46:16 Uhr:


Zum Beispiel, weil die Polizei einen Verstoß beweisen muss und nicht der Beschuldigte seine Unschuld?!

Was meinst du, was passieren wird?
Richtig, hier werden zwei unabhängige Zeugen vor Gericht aussagen, dass sie zweifelsfrei gesehen haben, wie der TE ein Handy in der Hand hielt. Oder was erwartest du hier?
Und das reicht als "Beweis". Wenn da nichts mehr stichhaltiges vom TE kommt, warum die daneben liegen, dann ist der Drops gelutscht. Das was er hier vorgetragen hat ist klar zu dünn um Zweifel an zwei solchen Zeugenaussagen zu hegen.

Zitat:

@Opel-BMW schrieb am 21. Oktober 2021 um 11:02:30 Uhr:



Es ist schon bemerkenswert, dass ein Telefon mit Touchscreen nicht bedient werden darf, [...]

Wo steht das denn? Wäre mir neu.

Und wo war das Handy was der TE nach hinten runterfallen lassen haben soll? Das hätte doch hinter dem Fahrersitz liegen müssen. Da da aber wohl kein Handy war, kann der TE auch kein Handy nach hinten runterfallen lassen haben.

Wenn der TE telefoniert hat muss ein Handy da sein, auf dem der Anruf nachzuvollziehen ist. Ich vermute dass das selbst noch nach gelöschter Anrufliste möglich ist.

Wenn ich als Angeklagter dadurch ganz klar beweisen könnte, dass ich unschuldig bin, würde ich vor Gericht darauf bestehen.

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Zitat:

@Opel-BMW schrieb am 21. Oktober 2021 um 11:02:30 Uhr:


Es ist schon bemerkenswert, dass ein Telefon mit Touchscreen nicht bedient werden darf, Autos mit derselben Technologie in einem Bedienkonzept wie von Dir beschrieben aber eine Zulassung bekommen und straffrei bedient werden dürfen.
https://www.auto-motor-und-sport.de/.../

Gruß Metalhead

Wenn das Urteil die Linie der Gerichte prägen sollte, hätte VW ein ernstes Problem.

Ich fände es richtig.

Zitat:

@Luk2012 schrieb am 21. Oktober 2021 um 12:17:59 Uhr:



Zitat:

@Opel-BMW schrieb am 21. Oktober 2021 um 10:46:16 Uhr:


Zum Beispiel, weil die Polizei einen Verstoß beweisen muss und nicht der Beschuldigte seine Unschuld?!

Was meinst du, was passieren wird?
Richtig, hier werden zwei unabhängige Zeugen vor Gericht aussagen, dass sie zweifelsfrei gesehen haben, wie der TE ein Handy in der Hand hielt. Oder was erwartest du hier?
Und das reicht als "Beweis". Wenn da nichts mehr stichhaltiges vom TE kommt, warum die daneben liegen, dann ist der Drops gelutscht. Das was er hier vorgetragen hat ist klar zu dünn um Zweifel an zwei solchen Zeugenaussagen zu hegen.

Der Richter wird die "unabhängigen Zeugen" hoffentlich fragen, wie sie das bei den Umständen sicher erkannt haben wollen und ob sie denn das Telefon hinter dem Sitz gefunden haben.

Schon dürfte der Drops gelutscht sein.

Warum sollte da der Drops gelutscht sein? Es ist alles andere als unüblich, wenn die Story der unabhängigen Zeugen ganz anders klingt, als die eines Beschuldigten.

Zitat:

@Luk2012 schrieb am 21. Oktober 2021 um 14:30:36 Uhr:


Warum sollte da der Drops gelutscht sein? Es ist alles andere als unüblich, wenn die Story der unabhängigen Zeugen ganz anders klingt, als die eines Beschuldigten.

Ganz genauso ist das.

Und darum ist immer sehr wichtig dass die Beschuldiger dem Beschuldigtem das nachweisen, was sie sehender Weise ihm anlasten wollen.

Sonst könnte ja jeder Hinz und Kunz einfach mit dem Finger auf jemanden zeigen und sagen: "Der wars.. ..ganz sicher"

Nochmal, ich will keinem Polizisten absprechen darauf geschult zu werden Dinge zu "sehen". Aber es ist nunmal ein Trugschluss zu meinen das es sicher ist was gesehen wird. Dafür noch dabei unterwegs zu sein, durch mehrere Scheiben zu schauen, und dann auf 15, 20 oder mehr Meter Dinge zu erkennen, die nicht größer wie ne Schachtel Kippen sind...

Gruß Jörg.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 21. Oktober 2021 um 14:52:45 Uhr:


Aber es ist nunmal ein Trugschluss zu meinen das es sicher ist was gesehen wird.

Für deutsche Gerichte ist das hinreichend sicher, wenn zwei Polizisten aussagen, dass sie den TE mit einem Handy in der Hand gesehen haben. Rein mit der Begründung bekommt man nicht genug Zweifel an der Schuld zusammen, um frei gesprochen zu werden. Da muss mehr kommen, als der TE bislang auf den Tisch gelegt hat.

Wir waren alle nicht dabei, darum kennen wir die Begleitumstände nicht. Wenn ein Auto das andere auf der Bahn überholt, dann sind das auch keine 15 oder 20m Abstand. Aber zu glauben, dass die Polizisten so doof sind, dass sie sich erst die Mühe machen mit rausziehen, Anzeige schreiben usw., um dann vor Gericht den Kürzeren zu ziehen, ist doch eine Illusion. Die wissen auch, was glaubwürdig ist und was nicht.

Mich interessiert:

Kann man von seinem Mobilfunkbetreiber keinen Verbindungsnachweis über eingehende und ausgehende Anrufe anfordern?
Würde dies nicht als Nachweis gelten?

Kann man mit einem Smartphone (hier sage ich bewusst nicht Handy) nur telefonieren?

Es gibt tatsächlich Leute, die das nicht wissen. Selten, aber kommt vor.

Nochmal :
Warum wurden den TE entlastende Hinweise nicht angenommen?

Die aktuell gefahrene Schiene "wenn zwei Polizisten das gesehen haben, stimmt das schon und den Angeklagten entlastenden Hinweisen müssen wir dann auch nicht mehr nachgehen" kann ja auch nicht richtig sein.

Nein ich war natürlich nicht dabei und ich kann auch nicht sagen ob der TE lügt oder nicht. Aber ich höre mir an, was er zu sagen hat. Und wenn er telefoniert hat, wird man das Telefonat auf seinem Handy nachweisen können.

Für welche andere Aktion als telefonieren sollte man sein Smartphone wie einen Telefonhörer ans Ohr halten. WhatsApp Sprachnachrichten hört man doch eher über Lautsprecher ab (es sei denn man ist irgendwo, wo andere Leute, mithören könnten was im Auto wohl nicht der Fall sein sollte).

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