Polizei behauptet Handy in der Hand gehalten auf der Autobahn
Guten Tag zusammen,
Ich habe ein Problem, ich hatte im August eine MPU wegen zu schnellem Fahren(Verkehrsdelikte bestanden) und bin noch in der Verlängerten Probezeit bis März 2022..
Heute auf der Autobahn (bei strömenden Regen ca. 100-110kmh) hatte ich meinen kleinen buch Terminkalender neben mir liegen und hatte nachgeschaut wo mein nächster Termin ist, anschließend kratzte ich mich am Kopf und legte ihn wieder auf dem Sitz ab.. kurz darauf zog eine E-Klasse vor mir rein (Zivilpolizei) sie hielten mich an und wirfen mir vor das ich ein Handy in der Hand gehalten habe.. Während ich ausstieg ging der 2.polizist auf der Beifahrerseite meines Fahrzeuges entlang und machte die hintere Beifahrertüre auf ohne mich zu fragen oder zu sagen warum, ich versuchte zu erklären das dass mein Terminkalender war, der 2.polizist sagte sofort zu mir "wir haben genau gesehen das sie das "handy" in der hand hatten und dann so Taten als würden sie sich am kopf kratzen um es nach hinten runterfallen zu lassen..
Da lag aber nix.. weil es ja auch nicht so war..
Dann habe ich gezeigt das mein Handy vorne in der Mittelkonsole liegt und vorgeschlagen die anrufliste durchzugehen wollten diese aber auch nicht.. Sie nahmen meine Daten auf kamen vom Auto zurück und meinten zu mir "Die Anzeige ist geschrieben, wollen sie sich dazu äußern oder geben sie es nicht zu" ich antwortete das es nicht so war und ich mich nicht dazu äußere und wieß die Beamten auch daraufhin das sie nicht einfach meine Türe hinten öffnen dürften.. Das verneinten sie und sagten wir können ihr Auto immer durchsuchen wann wir es wollen.. und anschließend sagten sie mir noch "sie bekommen Post und können sich da äußern" und zogen dann weiter..
Meine Frage nun lohnt es sich Einspruch einzulegen?
(Im Falle das ich die Falsche Tatsache akzeptieren würde, müsste ich erneut zur MPU)
Wie seht ihr die Chancen in diesem Fall?
Kennt jemand einen Guten Verkehrsrechtsanwalt?
Hat jemand schon Erfahrungen mit sowas?
Vielen Dank schonmal.
147 Antworten
Ich persönlich halte ja die Gesetzgebung, was das Verwenden von Smartphones während der Fahrt angeht, für komplett daneben. Ich darf während der Fahrt ein 5-Gänge Menü zu mir nehmen und nebenher Zeitung lesen, aber mein Telefon in die Hand nehmen um lediglich die Uhrzeit abzulesen darf ich nicht. Ich darf, während ich via Freisprecheinrichtung an einer Telko teilnehme, in der rechten Hand eine Wurststulle und in der linken Hand eine Flasche Bier und mit einem Finger das Lenkrad halten. Ich darf nicht mit der rechten Hand ein Telefon halten während ich mit der linken das Lenkrad sicher halte. Die Ablenkung des Fahrers durch ein Telefonat über Freisprecheinrichtung ist genau so groß wie die Ablenkung durch ein Telefonat mit Handy am Ohr. Solange nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, dass man beide Hände immer am Lenkrad und die Augen stur in Fahrtrichtung hält, ist das Verbot einer Handy-Nutzung während der Fahrt Humbug.
@situ
Zudem geht der Trend heute zum Zweit- oder sogar Dritthandy. Das wissen Gerichte auch.
Ist doch egal wie viele Handys man hat. Selbst wenn alle über ein Google oder Apple oder sonst was Konto laufen, kann man nachvollziehen wenn mit welchen Handy welche Aktivität stattfand.
Man muss abgrenzen.
Würde man das nicht tun dann wäre das Gesetzbuch nicht zu „tragen“.
Das solltest du aber wissen.
Vielleicht mal umdenken. Sein persönliches Empfinden einbringen. Dann wird der kluge Mensch schnell feststellen dass ein Fünfgänge-Menü am Steuer nicht wirklich viel Sinn macht.
Sollten 5-Gänge Menüs am Steuer nachweislich zu vermehrten Unfallursachen gehören, dann wird dagegen sicher auch angegangen.
Die Gastronomen schwitzen bestimmt schon.
Ähnliche Themen
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 21. Oktober 2021 um 18:26:46 Uhr:
... ist das Verbot einer Handy-Nutzung während der Fahrt Humbug.
So ist es. Die von jedem Googlekundigen im Netz leicht zu findenen Statistiken zu Handy-Unfällen sind nämlich frei erfunden.
Dazu gehört auch der Vorfall, als mir ein BMW ins Heck donnerte, als ich am Kreisel auf eine Einfahrtmöglichkeit wartete. Das Telefonat mit dem Chef war halt sehr wichtig.
Und da war dann noch der Eilige - auch BMW - der in der Kurve einhändig das Lenkrad nicht im Griff hatte und in den Graben fuhr. Leider nur dem Auto was passiert.
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 21. Oktober 2021 um 18:26:46 Uhr:
Ich darf während der Fahrt ein 5-Gänge Menü zu mir nehmen und nebenher Zeitung lesen...Ich darf, während ich via Freisprecheinrichtung an einer Telko teilnehme, in der rechten Hand eine Wurststulle und in der linken Hand eine Flasche Bier und mit einem Finger das Lenkrad halten.
Wenn es dadurch zu einem Unfall kommt und man dir dieses Verhalten nachweisen kann, bekommst du trotzdem arge Probleme...
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 21. Oktober 2021 um 19:20:20 Uhr:
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 21. Oktober 2021 um 18:26:46 Uhr:
Ich darf während der Fahrt ein 5-Gänge Menü zu mir nehmen und nebenher Zeitung lesen...Ich darf, während ich via Freisprecheinrichtung an einer Telko teilnehme, in der rechten Hand eine Wurststulle und in der linken Hand eine Flasche Bier und mit einem Finger das Lenkrad halten.
Wenn es dadurch zu einem Unfall kommt und man dir dieses Verhalten nachweisen kann, bekommst du trotzdem arge Probleme...
Das ist schon klar. Aber ich finde, dass hier übers Ziel hinaus geschossen wurde. Wenn ich während der Fahrt in das hier thematisierte Notizbuch schaue und das ganze ohne Folgen bleibt, kann mir ein ganzes Heer von Polizisten dabei zuschauen, ohne dass mir auch nur das Geringste passieren wird. Schaue ich hingegen, ebenfalls ohne Folgen, auf mein Handy um die Uhrzeit abzulesen, setzt es ein saftiges Bußgeld samt Punkt in Flensburg. Diese völlig unterschiedliche Behandlung des quasi selben „Delikts“ ist es, die mich stört.
Zitat:
@AS60 schrieb am 21. Oktober 2021 um 17:25:29 Uhr:
Grundsätzlich verboten ist die Bedienung hier nicht. Im Gegensatz zu der Bedienung des Handys.
Handybedienung ist auch nicht grundsätzlich verboten (wenn das in einer Halterung steckt darfst das auch bedienen).
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 21. Oktober 2021 um 22:04:33 Uhr:
Zitat:
@AS60 schrieb am 21. Oktober 2021 um 17:25:29 Uhr:
Grundsätzlich verboten ist die Bedienung hier nicht. Im Gegensatz zu der Bedienung des Handys.
Handybedienung ist auch nicht grundsätzlich verboten (wenn das in einer Halterung steckt darfst das auch bedienen).Gruß Metalhead
Echt jetzt? Hier muss man aber auch alles ganz genau beschreiben.
Vielen Dank für die Hilfe. Das war mir aber bekannt. Es darf weder aufgenommen noch gehalten werden.
Nachzulesen im § 23 (1a) StVO
Besser so?😎
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 21. Oktober 2021 um 22:04:33 Uhr:
Zitat:
@AS60 schrieb am 21. Oktober 2021 um 17:25:29 Uhr:
Grundsätzlich verboten ist die Bedienung hier nicht. Im Gegensatz zu der Bedienung des Handys.
Handybedienung ist auch nicht grundsätzlich verboten (wenn das in einer Halterung steckt darfst das auch bedienen).Gruß Metalhead
Steht im Gesetzestext nicht etwas von "... wenn das Gerät dazu aufgenommen oder gehalten wird..."
Demnach darf ich auch vor Fahrtantritt Google Maps aktivieren, das Handy so dass ich es sehen kann in die Mittelkonsole legen und mich von Tante Google zum Ziel lotsen lassen.
Zitat:
@AS60 schrieb am 21. Oktober 2021 um 22:17:50 Uhr:
Hier muss man aber auch alles ganz genau beschreiben.
Klar, bist ja schon lange genug dabei und müsstest das wissen. 😁
Zitat:
Vielen Dank für die Hilfe. Das war mir aber bekannt.
Davon gehe ich doch in deinem Fall stark aus. 😉
Zitat:
Es darf weder aufgenommen noch gehalten werden.
Nachzulesen im § 23 (1a) StVO
Besser so?😎
Yep. Top.
Gruß Metalhead
Zitat:
@PHIRAOS schrieb am 21. Oktober 2021 um 22:18:58 Uhr:
Steht im Gesetzestext nicht etwas von "... wenn das Gerät dazu aufgenommen oder gehalten wird..."Demnach darf ich auch vor Fahrtantritt Google Maps aktivieren, das Handy so dass ich es sehen kann in die Mittelkonsole legen und mich von Tante Google zum Ziel lotsen lassen.
Darfst du, da könnte man mal Experimentieren. Ausschnitt der Beifahrerin könnte auch funktionieren. 😁
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 21. Oktober 2021 um 22:25:18 Uhr:
Zitat:
@AS60 schrieb am 21. Oktober 2021 um 22:17:50 Uhr:
Hier muss man aber auch alles ganz genau beschreiben.
Klar, bist ja schon lange genug dabei und müsstest das wissen. 😁
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 21. Oktober 2021 um 22:25:18 Uhr:
Zitat:
Vielen Dank für die Hilfe. Das war mir aber bekannt.
Davon gehe ich doch in deinem Fall stark aus. 😉
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 21. Oktober 2021 um 22:25:18 Uhr:
Zitat:
Es darf weder aufgenommen noch gehalten werden.
Nachzulesen im § 23 (1a) StVO
Besser so?😎
Yep. Top.Gruß Metalhead
Hab ich gegoogelt. 😎
Zitat:
@PHIRAOS schrieb am 21. Oktober 2021 um 22:28:10 Uhr:
Oberschenkel der Beifahrerin ist praktischer
Da gibts mannigfaltige Lösungsmöglichkeiten, könnte aber sein daß das dann als OT gewertet wird. 😁😁
Gruß Metalhead