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Polizei behauptet Handy in der Hand gehalten auf der Autobahn

Themenstarteram 12. Oktober 2021 um 18:33

Guten Tag zusammen,

Ich habe ein Problem, ich hatte im August eine MPU wegen zu schnellem Fahren(Verkehrsdelikte bestanden) und bin noch in der Verlängerten Probezeit bis März 2022..

Heute auf der Autobahn (bei strömenden Regen ca. 100-110kmh) hatte ich meinen kleinen buch Terminkalender neben mir liegen und hatte nachgeschaut wo mein nächster Termin ist, anschließend kratzte ich mich am Kopf und legte ihn wieder auf dem Sitz ab.. kurz darauf zog eine E-Klasse vor mir rein (Zivilpolizei) sie hielten mich an und wirfen mir vor das ich ein Handy in der Hand gehalten habe.. Während ich ausstieg ging der 2.polizist auf der Beifahrerseite meines Fahrzeuges entlang und machte die hintere Beifahrertüre auf ohne mich zu fragen oder zu sagen warum, ich versuchte zu erklären das dass mein Terminkalender war, der 2.polizist sagte sofort zu mir "wir haben genau gesehen das sie das "handy" in der hand hatten und dann so Taten als würden sie sich am kopf kratzen um es nach hinten runterfallen zu lassen..

Da lag aber nix.. weil es ja auch nicht so war..

Dann habe ich gezeigt das mein Handy vorne in der Mittelkonsole liegt und vorgeschlagen die anrufliste durchzugehen wollten diese aber auch nicht.. Sie nahmen meine Daten auf kamen vom Auto zurück und meinten zu mir "Die Anzeige ist geschrieben, wollen sie sich dazu äußern oder geben sie es nicht zu" ich antwortete das es nicht so war und ich mich nicht dazu äußere und wieß die Beamten auch daraufhin das sie nicht einfach meine Türe hinten öffnen dürften.. Das verneinten sie und sagten wir können ihr Auto immer durchsuchen wann wir es wollen.. und anschließend sagten sie mir noch "sie bekommen Post und können sich da äußern" und zogen dann weiter..

Meine Frage nun lohnt es sich Einspruch einzulegen?

(Im Falle das ich die Falsche Tatsache akzeptieren würde, müsste ich erneut zur MPU)

Wie seht ihr die Chancen in diesem Fall?

Kennt jemand einen Guten Verkehrsrechtsanwalt?

Hat jemand schon Erfahrungen mit sowas?

Vielen Dank schonmal.

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Der Einspruch kostet erst mal nichts, selbst vor Gericht bleibt es unter 50.-€. Du musst die Aussage der Polizisten insoweit erschüttern dass jemand sagt, es könnte auch so gewesen sein.

Themenstarteram 13. Oktober 2021 um 7:34

Ja ich meine es hat geregnet und war viel Verkehr da sieht man ja sowieso schlecht bei 100kmh.. Der eine hat ja auch reingeschaut hinten und da war nix.. hätten die glaube ich auch nicht dürfen ohne weiteres von außen bestimmt aber einfach die Türe aufzumachen.. und so frech und unfreundlich wie die waren.. ich hoffe der Anwalt hat gute Argumente, habe gelesen das die Erfolgsquote sehr niedrig ist wohl aber man es versuchen sollte.. Danke erstmal!

Zitat:

@Kai R. schrieb am 13. Oktober 2021 um 09:27:34 Uhr:

Der Einspruch kostet erst mal nichts, selbst vor Gericht bleibt es unter 50.-€. Du musst die Aussage der Polizisten insoweit erschüttern dass jemand sagt, es könnte auch so gewesen sein.

Hallo, Pati92,

Zitat:

@Pati092 schrieb am 13. Oktober 2021 um 09:34:49 Uhr:

Der eine hat ja auch reingeschaut hinten und da war nix.. hätten die glaube ich auch nicht dürfen ohne weiteres von außen bestimmt aber einfach die Türe aufzumachen..

keine Ahnung, wie es in den anderen Bundesländern genau geregelt ist, aber in Baden - Württemberg wäre das durch das PolGBW erlaubt.

Zum Handyverstoß:

Es kommt darauf an, ob Du glaubhaft machen kannst, dass Du tatsächlich kein Handy, sondern Deinen Terminplaner in der Hand hattest oder ob zumindest einer der Beamten glaubhaft machen kann, dass er ganz sicher ein Handy in Deiner Hand gesehen hat.

Abgesehen davon: Es ist extrem gefährlich, während der Fahrt in einem Terminplaner zu lesen. Du hast damit nicht nur Dich, sondern auch andere gefährdet.

Viele Grüße,

Uhu110

Warte erst einmal ab, welche Post da überhaupt kommt und was man Dir dann vorwirft. Auch wenn die Zivilstreife vor Ort gesagt hat, dass man die Anzeige geschrieben hätte, werden die das wohl erst als Notiz festgehalten haben und später auf der Wache dann die Anzeige tatsächlich eingeben. WENN ÜBERHAUPT.

Es kann auch durchaus sein, dass die selbst die Möglichkeit in Betracht gezogen haben, dass es der Terminkalender war. Das ist genauso gefährlich wie ein Handy, kann aber nicht (so einfach) betraft werden. In dem Fall könnte man mit der Drohung, dass die Anzeige schon geschrieben sei, den Deliquenten zumindest dazu bringen, darüber nachzudenken. Was hier ja eindeutig auch geschehen ist ;-)

Wäre ich Zivilstreife - ich würd's genauso machen.

Also erst einmal abwarten.

Den Terminkalender wolltest du denen wohl nicht zeigen?

Oder ist der Terminkalender zufällig im Handy integriert? ;) Und die Tatsache, das dies eventuell eine zweite MPU nach sich zieht, kann jeder selbst bewerten. Weswegen war die erste? Zu der Sinnhaftigkeit, in Notizbüchern auf der Autobahn bei dichtem Verkehr zu lesen, will ich nichts sagen.

Das Gesamtbild sieht nicht so gut für dich aus ...

Zitat:

@Pati092 schrieb am 12. Oktober 2021 um 20:33:10 Uhr:

Meine Frage nun lohnt es sich Einspruch einzulegen?

Richtig ist, dass das erst mal nichts kostet, aber es wird höchstwahrscheinlich nichts bringen.

Denn wo soll das hinführen? Hier sind zwei Polizisten, die aussagen werden, dass sie dich mit einem Handy in der Hand gesehen haben. Das sind zwei Personen, die kein persönliches Motiv dafür haben, eine falsche Aussage zu treffen. Dagegen steht deine Aussage, wo es klar ein persönliches Motiv gibt, eine falsche Aussage zu treffen. Wem würdest du Glauben schenken?

Ansonsten solltest du an deinen Aussagen arbeiten. Die sind nicht gut, die haben den klaren Stempel, dass immer nur alle anderen Schuld sind und die Fehler die anderen machen. Es mag vom Gesetzgeber her nicht strafbewehrt sein bei strömenden Regen, der so böse ist, dass die Polizisten nicht erkennen können, was du so machst, statt Handy in der Hand mittels eines Terminkalenders sich ablenken zu lassen, aber das ist jenseits von Gut und Böse. Das vermittelt nicht den Eindruck, dass du ein verantwortungsvoller Autofahrer bist.

Zitat:

@uhu110 schrieb am 13. Oktober 2021 um 11:25:42 Uhr:

Hallo, Pati92,

Zitat:

@uhu110 schrieb am 13. Oktober 2021 um 11:25:42 Uhr:

Zitat:

@Pati092 schrieb am 13. Oktober 2021 um 09:34:49 Uhr:

Der eine hat ja auch reingeschaut hinten und da war nix.. hätten die glaube ich auch nicht dürfen ohne weiteres von außen bestimmt aber einfach die Türe aufzumachen..

keine Ahnung, wie es in den anderen Bundesländern genau geregelt ist, aber in Baden - Württemberg wäre das durch das PolGBW erlaubt.

Zum Handyverstoß:

Es kommt darauf an, ob Du glaubhaft machen kannst, dass Du tatsächlich kein Handy, sondern Deinen Terminplaner in der Hand hattest oder ob zumindest einer der Beamten glaubhaft machen kann, dass er ganz sicher ein Handy in Deiner Hand gesehen hat.

Abgesehen davon: Es ist extrem gefährlich, während der Fahrt in einem Terminplaner zu lesen. Du hast damit nicht nur Dich, sondern auch andere gefährdet.

Viele Grüße,

Uhu110

Uhu.

Ist es mittlerweile nicht so, dass keinerlei elektronisches Gerät vom Fahrer in der Hand bedient werden darf?

Gruß

Zitat:

@Knergy schrieb am 13. Oktober 2021 um 12:10:52 Uhr:

Den Terminkalender wolltest du denen wohl nicht zeigen?

Oder ist der Terminkalender zufällig im Handy integriert? ;) Und die Tatsache, das dies eventuell eine zweite MPU nach sich zieht, kann jeder selbst bewerten. Weswegen war die erste? Zu der Sinnhaftigkeit, in Notizbüchern auf der Autobahn bei dichtem Verkehr zu lesen, will ich nichts sagen.

Das Gesamtbild sieht nicht so gut für dich aus ...

+ ... " ( bei strömenden Regen ca. 100-110kmh ) " :eek:

@wpp07 : Gucksduhier: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__23.html

Nicht nur Handy, sondern allgemein alle Geräte, die der "Kommunikation, Information oder Organisation" dienen. Darunter fallen meiner Ansicht nach alle Elektrospielzeuge, z.B. auch Navis. Navis werden sowieso ausdrücklich erwähnt ("Geräte zur Ortsbestimmung").

Alle anderen "Dinge" (Notizbuch, Rasierapparat, ...) sind nach meiner Ansicht in PKW erst einmal nicht ausdrücklich verboten, sondern nur indirekt. Wer im Notizbuch blättert und in einen Unfall verwickelt wird, muss sich mindestens Fahrlässigkeit, wahrscheinlich grobe Fahrlässigkeit vorwerfen lassen. Bei letzterer zahlt eine Kaskoversicherung ungerne. Aus einer "Unschuld" am Unfall wird eventuell eine Teilschuld.

Bei LKW bzw. im Güterkraftverkehr oder Personenbeförderung sieht's wahrscheinlich wieder anders aus. Da können andere Verordnungen noch einmal genauere Verbote erwähnen.

Meine Meinung: Autofahren erfordert 100% Aufmerksamkeit. In einem Notizbuch lesen geht gar nicht.

Kurz und knapp:

Wenn die Beamten vor Gericht aussagen, dass die sich zu 100% sicher sind, dass du das Handy in der Hand hattest, hast du verloren, und zwar ohne wenn und aber.

Falls die vor Gericht sagen, dass die sich an den Fall nicht mehr erinnern können, könnte es sein, dass der Richter dir glaubt.

Da du schon eine dicke Akte mit MPU, Probezeitverlängerung etc hast, wird auch hier der Richter kaum glauben.

Ich sehe die Wahrscheinlichkeit, dass du hier sauber rauskommst etwa so hoch wie eine 6er im Lotto ohne Zusatzzahl.

Lass beim nächsten mal den „Terminkalender“ besser da, wo es ist.

Zitat:

@Hueh-Brid schrieb am 14. Oktober 2021 um 10:49:20 Uhr:

Bei LKW bzw. im Güterkraftverkehr oder Personenbeförderung sieht's wahrscheinlich wieder anders aus. Da können andere Verordnungen noch einmal genauere Verbote erwähnen.

Klingt plausibel, ist aber nicht so. Mir ist zu den Fahrerlaubnisklassen C1/C & D1/D keine Verordnung bekannt, die über §23 (1) StVO hinaus weiterreichende Verbote definiert.

Auch unterscheidet sich diesbezüglich der Regelsatz des Bußgeldkatalogs für Berufskraftfahrer im Güter-/Personenverkehr nicht von jenem bei privaten Fahrten im PKW: 100,- Euro und 1 Pünktchen im Fahreignungsregister (ohne Gefährdung).

Mal angenommen es gibt Beweise wie eine Kammera im Innenraum, bekommt dan die Polizei Ärger wen diese vor Gericht sagt zu 100% Handy am Steuer aber auf dem Video gezeigt wird das man kein Handy am Steuer hatte.

Zitat:

@BK30nP schrieb am 14. Oktober 2021 um 17:38:39 Uhr:

Mal angenommen es gibt Beweise wie eine Kammera im Innenraum, bekommt dan die Polizei Ärger wen diese vor Gericht sagt zu 100% Handy am Steuer aber auf dem Video gezeigt wird das man kein Handy am Steuer hatte.

Hallo.

Ärger nicht, aber du kannst den Vorwurf entkräften. Innenraum ist deine Privatsphäre und die darfst du filmen, somit auch vor Gericht verwendbar.

Gruß

PS: Hier noch zwei n n für deinen obigen Beitrag.

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