Polizei behauptet Handy in der Hand gehalten auf der Autobahn
Guten Tag zusammen,
Ich habe ein Problem, ich hatte im August eine MPU wegen zu schnellem Fahren(Verkehrsdelikte bestanden) und bin noch in der Verlängerten Probezeit bis März 2022..
Heute auf der Autobahn (bei strömenden Regen ca. 100-110kmh) hatte ich meinen kleinen buch Terminkalender neben mir liegen und hatte nachgeschaut wo mein nächster Termin ist, anschließend kratzte ich mich am Kopf und legte ihn wieder auf dem Sitz ab.. kurz darauf zog eine E-Klasse vor mir rein (Zivilpolizei) sie hielten mich an und wirfen mir vor das ich ein Handy in der Hand gehalten habe.. Während ich ausstieg ging der 2.polizist auf der Beifahrerseite meines Fahrzeuges entlang und machte die hintere Beifahrertüre auf ohne mich zu fragen oder zu sagen warum, ich versuchte zu erklären das dass mein Terminkalender war, der 2.polizist sagte sofort zu mir "wir haben genau gesehen das sie das "handy" in der hand hatten und dann so Taten als würden sie sich am kopf kratzen um es nach hinten runterfallen zu lassen..
Da lag aber nix.. weil es ja auch nicht so war..
Dann habe ich gezeigt das mein Handy vorne in der Mittelkonsole liegt und vorgeschlagen die anrufliste durchzugehen wollten diese aber auch nicht.. Sie nahmen meine Daten auf kamen vom Auto zurück und meinten zu mir "Die Anzeige ist geschrieben, wollen sie sich dazu äußern oder geben sie es nicht zu" ich antwortete das es nicht so war und ich mich nicht dazu äußere und wieß die Beamten auch daraufhin das sie nicht einfach meine Türe hinten öffnen dürften.. Das verneinten sie und sagten wir können ihr Auto immer durchsuchen wann wir es wollen.. und anschließend sagten sie mir noch "sie bekommen Post und können sich da äußern" und zogen dann weiter..
Meine Frage nun lohnt es sich Einspruch einzulegen?
(Im Falle das ich die Falsche Tatsache akzeptieren würde, müsste ich erneut zur MPU)
Wie seht ihr die Chancen in diesem Fall?
Kennt jemand einen Guten Verkehrsrechtsanwalt?
Hat jemand schon Erfahrungen mit sowas?
Vielen Dank schonmal.
147 Antworten
Es gibt auch jeden Tag Menschen, die sich nach einer Woche nimmer daran erinnern könne, wem sie ihr Auto geborgt haben, der damit ausgerechnet mit 100 Sachen vor ner geblitzdingsit wurde.
@Eagleseven Es ist völlig egal, wie wahrscheinlich das ist. Der erhobene Vorwurf muss bewiesen werden. Dass die Polizisten bei 110 km/h und starkem Regen mit aufgewirbelter Gischt unzweifelhaft erkennen wollen, was der TE in der Hand hatte, ist lächerlich.
In Deutschland wird man glücklicherweise nach Beweisen verurteilt, nicht nach Vermutungen oder Annahmen.
Wahrscheinlich ist es nicht,aber die Titanic war ja auch unsinkbar pflege ich da zu sagen.
Es könnte aber sein,um nichts anderes ginge es vor Gericht doch.
Etwas glaubhaft zu vertreten was sich so ereignet haben könnte.
Absolute Vorverurteilung ist also absolut überflüssig von manchen hier.
Zitat:
@Eagleseven schrieb am 19. Oktober 2021 um 18:15:10 Uhr:
Gehen wir doch mal als Realisten an die Sache. Wie wahrscheinlich ist es, dass jemand sein Schwarzes Büchlein in Smartphonegröße auf der Autobahn in die Hand nimmt, darin nach dem nächsten Termin blättert und sich im Anschluss damit am Kopf kratzt vs jemand hat wirklich sein Smartphone in der Hand und telefoniert damit.Ich weiß, Verkehrsrecht hat relativ wenig mit Realismus zu tun. Hier geht es dermeist darum, die Geschichte am überzeugensten rüber zu bringen. Aber jetzt mal ganz ehrlich.
Dass die Polizei dem Verdächtigen schon eine ganze Weile beobachtet haben könnte, kommt wohl nicht in Frage, oder? Ist es nicht möglich, dass die Beamten sogar neben dem Fahrzeug oder ggf. im toten Winkel gefahren sind, wo es keine Gischt gibt? Und welche Motivation haben die Herren, sich in den strömenden Regen zu stellen und sich dann so eine Geschichte anhören zu müssen?
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Welche Motivation die haben könnten belegen veröffentlichte interne Qutotenvorgaben.
Und zu dem was die beim vorbeifahren gesehen haben könnten und sicher zu sein habe ich schon was geschrieben.
Das gleiche gilt für den toten Winkel.
Da soll mir mal jemand vormachen mit 100% Tiger Sicherheit den Unterschied zwischen einem schwarzen Handy und einem schwarzen Notizbuch gleicher Größe zu erkennen.
Und das bei strömenden Regen.
Wenn die Darstellung des TE stimmt und es spricht nunmal nichts dagegen, dann war da kein Handy und die Rennleitung hat auch keines gesehen, auch nicht dort wo es hingeschmissen worden sein soll. Alles eine Frage der Glaubhaftigkeit der Geschichte und der Glaubwürdigkeit des Beschuldigten und der "Zeugen". Menschen können sich irren ohne bewusst zu lügen. Wenn der TE vom Fortgang berichten würde, wäre das toll. Die Spekulatiusproduktion könnte ihm das aber verleiden ... 😉
Also ich bin deiner Meinung.
Weiß nicht ob du das verstanden hast, weil du mich in deinem kritischen Beitrag zu zitieren versucht hast.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 19. Oktober 2021 um 18:44:56 Uhr:
Welche Motivation die haben könnten belegen veröffentlichte interne Qutotenvorgaben.
Da wird meiner Meinung nach zu viel hinein interpretiert.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 19. Oktober 2021 um 18:44:56 Uhr:
Welche Motivation die haben könnten belegen veröffentlichte interne Qutotenvorgaben.
Dann rate dem TE doch klar mit dieser Verteidigungsstrategie vor Gericht zu gehen und sage ihm, dass er damit wahrscheinlich Erfolg haben wird.
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 19. Oktober 2021 um 20:35:08 Uhr:
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 19. Oktober 2021 um 18:44:56 Uhr:
Welche Motivation die haben könnten belegen veröffentlichte interne Qutotenvorgaben.
Da wird meiner Meinung nach zu viel hinein interpretiert.
Was gibt es da zu interpretieren?
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 19. Oktober 2021 um 18:44:56 Uhr:
Welche Motivation die haben könnten belegen veröffentlichte interne Qutotenvorgaben.
Der Quatsch wieder. Dann mal her mit der Quelle, die Quotenvorgaben bei der Polizei belegt. Nicht beim Ordnungsamt.
Zitat:
@Opel-BMW schrieb am 20. Oktober 2021 um 09:12:55 Uhr:
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 19. Oktober 2021 um 20:35:08 Uhr:
Da wird meiner Meinung nach zu viel hinein interpretiert.Was gibt es da zu interpretieren?
Hast Du die vermeintlichen Quotenvorgaben selbst gesehen.?
Ein Beispiel von vielen
https://polizistmensch.de/.../
Du kannst natürlich in Widerspruch gehen und vor Gericht landen, dort kommt es auf Richter oder Richterin an. Ich war mal in einer solchen Situation, wo mir 2 Polizisten im Zivilfahrzeug vorwarfen, ich wäre bei Rot gefahren. Meine Frau und ich haben übereinstimmend gesagt, ich wäre noch bei Gelb gefahren, die beiden Polizisten haben so unterschiedliche Angaben gemacht, dass sich einem die Haare gesträubt haben. Schlußendlich hat die Richterin entschieden, dass die Polizisten Recht haben - warum sollten sie denn lügen - und ich habe bezahlt. In die nächste Stufe konnte es nicht gehen, weil der Streitwert zu gering war. Es steht also bestenfalls fifty-fifty.