Polizei behauptet Handy in der Hand gehalten auf der Autobahn

Guten Tag zusammen,

Ich habe ein Problem, ich hatte im August eine MPU wegen zu schnellem Fahren(Verkehrsdelikte bestanden) und bin noch in der Verlängerten Probezeit bis März 2022..

Heute auf der Autobahn (bei strömenden Regen ca. 100-110kmh) hatte ich meinen kleinen buch Terminkalender neben mir liegen und hatte nachgeschaut wo mein nächster Termin ist, anschließend kratzte ich mich am Kopf und legte ihn wieder auf dem Sitz ab.. kurz darauf zog eine E-Klasse vor mir rein (Zivilpolizei) sie hielten mich an und wirfen mir vor das ich ein Handy in der Hand gehalten habe.. Während ich ausstieg ging der 2.polizist auf der Beifahrerseite meines Fahrzeuges entlang und machte die hintere Beifahrertüre auf ohne mich zu fragen oder zu sagen warum, ich versuchte zu erklären das dass mein Terminkalender war, der 2.polizist sagte sofort zu mir "wir haben genau gesehen das sie das "handy" in der hand hatten und dann so Taten als würden sie sich am kopf kratzen um es nach hinten runterfallen zu lassen..

Da lag aber nix.. weil es ja auch nicht so war..

Dann habe ich gezeigt das mein Handy vorne in der Mittelkonsole liegt und vorgeschlagen die anrufliste durchzugehen wollten diese aber auch nicht.. Sie nahmen meine Daten auf kamen vom Auto zurück und meinten zu mir "Die Anzeige ist geschrieben, wollen sie sich dazu äußern oder geben sie es nicht zu" ich antwortete das es nicht so war und ich mich nicht dazu äußere und wieß die Beamten auch daraufhin das sie nicht einfach meine Türe hinten öffnen dürften.. Das verneinten sie und sagten wir können ihr Auto immer durchsuchen wann wir es wollen.. und anschließend sagten sie mir noch "sie bekommen Post und können sich da äußern" und zogen dann weiter..

Meine Frage nun lohnt es sich Einspruch einzulegen?

(Im Falle das ich die Falsche Tatsache akzeptieren würde, müsste ich erneut zur MPU)

Wie seht ihr die Chancen in diesem Fall?

Kennt jemand einen Guten Verkehrsrechtsanwalt?

Hat jemand schon Erfahrungen mit sowas?

Vielen Dank schonmal.

147 Antworten

Zitat:

@Harig58 schrieb am 19. Oktober 2021 um 14:53:45 Uhr:


Ich warte seit Jahren auf einen Beitrag, in dem es heißt: Ich habe Scheiße gebaut, stehe dazu und suche keine Ausrede.

Ja. Doch mit dieser gesunden, selbstreflektieren Haltung werde ich meine Untaten auch nicht im Forum ausbreiten. Wozu auch?

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 19. Oktober 2021 um 14:32:43 Uhr:


Siehst du, und genau darum würdest du den TE auch anhalten.
Und genau darum würde der Vorwurf derselbe sein.

Vor Ort gibt es schon noch ein paar Möglichkeiten mehr, als nur die Räuberpistole des TE sich anzuhören. Und würden wir die Seite der Polizei hören, würde sich das alles wahrscheinlich nicht in Richtung des TE drehen. Nur von hier können wir das nicht beurteilen und brauchen das auch nicht zu tun.
Braucht nur eine Aussage kommen wie: "Ich bin mir sicher gesehen zu haben, dass das was der TE in der Hand hielt geleuchtet hat" und schon bricht das alles zusammen, was er hier erzählt.

Ein vorbelasteter Autofahrer mit verlängerter Probezeit blättert bei strömendem Regen und Tempo 100 angeblich im Terminkalender und kratzt sich dann damit noch am Kopf.... Bei der Story hätte sogar der Baron von Münchhausen die Ohren angelegt.

Luke, natürlich gibt es diese Möglichkeiten.
Und ja, wenn etwas Hieb und Stichfest ist, ist es auch unbestritten.

Aber nicht, wenn man meint bei 120 auf der BAB durch evntl. getönte Scheiben etwas "gesehen" zu haben. Das ist einfach nicht genug. Und ebenfalls ja, die "sehenden" bleiben natürlich bei ihrer Meinung - würde ich doch auch. Das habe ich gesehen, Punkt.

Wie oft habe ich schon was gesehen.
Was dann bei genauem Hinsehen doch irgendwie anders war...

Ich bin kein Freund vom Handy beim fahren, im Gegenteil.
Ich sehe es jeden Tag. Bei vielen, sehr vielen.
Aber kann ich mir immer sicher sein ? Nein..
Da kanns vllt doch mal ein Kalender sein. Oder irwas anderes.

Natürlich sind hier viele Spekulationen bei, besonders bei denen, wo so ein Vorwurf ja garnicht anders sein kann, denn der TE hat ja telefoniert.. ..oder nicht ?

Gruß Jörg.

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Zitat:

@Steven4880 schrieb am 19. Oktober 2021 um 09:07:37 Uhr:


Die gut ausgebildeten Polizisten scheute auch kein Gerichtsverfahren.

Dies haben sie dann verloren. Da der TE glaubhaft belegen konnte eben nicht telefoniert zu haben.

Das war aber um einiges anders als hier. (Falls wir über den gleichen Fall reden)

1. Dort hatte der TE eine Dashcam im Innenraum mit Tonaufnahme, Uhrzeit, Datum etc. Der Richter hat erlaubt, dies als Beweismittel zu bewerten.

2. Der TE hatte seine Frau dabei als Zeugin.

3. In dem Fall fuhr der TE auf der Landstraße mit 100 Km/h und die Polizei kam mit 100 Km/h entgegen.
Bei einer Differenzgeschwindigkeit von 200 Km/h kann man bekanntlich viel schlechter etwas erkennen, als wenn man jemandem hinterher fährt und anschließend langsam überholt.

4. Dort hatte der TE möglicherweise nichts in Flensburg eingetragen. Hier geht es jedoch um einen Fahranfänger, der scheinbar nicht in der Lage ist, ordnungsgemäß zu fahren (MPU, Probezeitverlängerung etc).

Wir können ja noch seitenweise um den heißen Brei herum reden.
Wer hier was glaubt, ist vor Gericht auch irrelevant.

Fakt ist, unter diesen Bedingungen wird der Richter zu 100% den TE für Schuldig erklären.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 19. Oktober 2021 um 15:13:51 Uhr:


Wie oft habe ich schon was gesehen.
Was dann bei genauem Hinsehen doch irgendwie anders war...

Naja, hier wird ja das eine Fahrzeug das andere überholt haben und da kann man schon ganz gut hinsehen. Und hier würde ich als Richter dann schon unterstellen, dass die Polizei bzgl. des Handys nicht flüchtig drüber schaut, sondern genau dieses Detail einem ganz genauen Hinsehen widmet. Das macht der Mensch in einem solchen Augenblick einfach. Darum sind solche Zeugenaussagen auch recht schwerwiegend, anders als welche, wo der Zeuge ein Detail nicht im Fokus hatte. Und diese Aussage kommt dann von zwei Personen ... sorry, da muss mehr Entlastendes seitens des TE vorgetragen werden, damit er auch nur einen Hauch einer Chance hat.

P.S.: Dass Zeugenaussagen immer ein Restrisiko beinhalten, dass diese doch falsch sind, ist korrekt. Trotzdem lässt sie die Justiz zu.

Zitat:

@Luk2012 schrieb am 19. Oktober 2021 um 16:24:53 Uhr:


Und diese Aussage kommt dann von zwei Personen ...

...die keinerlei persönliches Interesse daran haben, dass der TE "verknackt" wird und die darauf geschult sind, genau hinzusehen.

@munition76

Das mag ja sein. Habe ich nicht bestritten.

Ja wir reden vom selben Fall.

Mir geht es eher darum dass hier von geschulten Polizisten geredet wird, die nicht einfach behaupten. Die „wissen“!

Auch dass viele hier meinen es besser zu wissen als der TE selbst.

Unschuldsvermutung ist hier völlig ausgeschlossen. Undenkbar.

Der TE ist vorbelastet. Also schuldig.
Sowas wie der, macht keiner.

Ich habe schon gesehen wie sich jemand mit nem Löffelstiel in der Nase gebohrt hat. Ja, auch das gibts.
Nur nicht hier 🙄

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 19. Oktober 2021 um 16:28:48 Uhr:



Unschuldsvermutung ist hier völlig ausgeschlossen. Undenkbar.

Der TE ist vorbelastet. Also schuldig.

Soooo einfach ist es in einem Rechtsstaat nun auch nicht. Allerdings dürfte die Vorgeschichte des TE bei der Entscheidung des Richters, wessen Aussage er mehr Glauben schenkt, für den TE nicht hilfreich sein.

Edit:
Ein Richter müsste aber zugunsten des TE entscheiden, sobald er auch nur geringe Zweifel an seiner Schuld hat.

.wird er auch tun

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 19. Oktober 2021 um 16:28:48 Uhr:


Mir geht es eher darum dass hier von geschulten Polizisten geredet wird, die nicht einfach behaupten. Die „wissen“!

Auch dass viele hier meinen es besser zu wissen als der TE selbst.

Unschuldsvermutung ist hier völlig ausgeschlossen. Undenkbar.

Der TE ist vorbelastet. Also schuldig.
Sowas wie der, macht keiner.

Ich bin der letzte, der behaupten würde, dass Polizisten unfehlbar sind. Selbstverständlich machen auch die Fehler. Wir sind alle nur Menschen.

Ich habe auch schon mehrfach Widerspruch eingelegt und vor Gericht gewonnen, weil ich eben Recht hatte. Ich konnte es aber nachweisen. Der TE wird es nicht können.

Wenn 2 Beamten aussagen, dass du ein Handy in der Hand hattest, oder die während der allgemeinen Verkehrskontrolle auf übelste Art beleidigt und beschimpft hast, dann hast du vor Gericht -ohne weitere Zeugen oder Beweise- verloren. Selbst wenn es nicht so war.

Der TE wollte wissen, was auf ihn zukommen wird und das hat er hier jetzt mitbekommen. Er hat keine Chance. Völlig egal ob wir ihm glauben oder nicht.

Ich stand letztens mit meinem Caddy an einer roten Ampel, habe kurz das Handy genommen, draufgeschaut und wieder weg getan.
Neben mir an der Ampel stand ein Golf 7 Kombi, besetzt mit 3 hübsche, junge Damen.

Kurz nachdem es grün wurde haben die mich überholt und zack: „Polizei, bitte folgen“.
So schnell geht das. Habe den Verstoß zugegeben und habe nun einen Punkt in Flensburg. Damit muss man halt leben.

Im Fall von TE ist es natürlich problematischer wegen Probezeit etc.

[Redest Du Dir so einen Käse vor dem Spiegel ein?

Polizisten fahren bei strömenden Regen hinter jemanden auf der Autobahn her, und erkennen dann,wenn sie den Sicherheitsabstand einhalten,in einem vor ihnen fahrenden Fahrzeug ein Handy.

Alleine die Situation schreit förmlich danach das sie gar nichts wissen,sondern vermuten.
Kein Mensch der Welt,ob geschult oder nicht,kann da „wissen“ ob es ein Handy ist.

Selbst wenn beide Polizisten im vorbeifahren etwas gesehen haben wollen,obwohl der TE da ja schon nichts mehr in der Hand gehabt haben will,muss der fahrende Polizist sicher auch länger abgelenkt ins andere Auto gestarrt haben..

Bei Deiner Denke ist ja grundsätzlich jeder vorbelastete schon schuldig,egal welcher Vorwurf im Raum stehen würde.

Vielleicht achtest Du ja mal demnächst bei strömenden Regen bei Tempo 100 darauf ob Du bei ausreichendem Sicherheitsabstand überhaupt etwas im vor Dir fahrenden Fahrzeug erkennen kannst.

Ich glaube nicht,so abwegig wäre die Erklärung des TE also nicht.
So würde ich auch vor Gericht argumentieren,da wäre man sicher auch mal nicht abgeneigt von der Unschuldsvermutung Gebrauch zu machen.

Ob Du persönlich etwas glaubst wäre zum Glück vor Gericht nicht wichtig.

quote]
@Steven4880 schrieb am 19. Oktober 2021 um 16:28:48 Uhr:
@munition76

Das mag ja sein. Habe ich nicht bestritten.

Ja wir reden vom selben Fall.

Mir geht es eher darum dass hier von geschulten Polizisten geredet wird, die nicht einfach behaupten. Die „wissen“!

Auch dass viele hier meinen es besser zu wissen als der TE selbst.

Unschuldsvermutung ist hier völlig ausgeschlossen. Undenkbar.

Der TE ist vorbelastet. Also schuldig.
Sowas wie der, macht keiner.

Ich habe schon gesehen wie sich jemand mit nem Löffelstiel in der Nase gebohrt hat. Ja, auch das gibts.
Nur nicht hier 🙄

Gehen wir doch mal als Realisten an die Sache. Wie wahrscheinlich ist es, dass jemand sein Schwarzes Büchlein in Smartphonegröße auf der Autobahn in die Hand nimmt, darin nach dem nächsten Termin blättert und sich im Anschluss damit am Kopf kratzt vs jemand hat wirklich sein Smartphone in der Hand und telefoniert damit.

Ich weiß, Verkehrsrecht hat relativ wenig mit Realismus zu tun. Hier geht es dermeist darum, die Geschichte am überzeugensten rüber zu bringen. Aber jetzt mal ganz ehrlich.

Zitat:

@Eagleseven schrieb am 19. Oktober 2021 um 18:15:10 Uhr:


Gehen wir doch mal als Realisten an die Sache. Wie wahrscheinlich ist es, dass jemand sein Schwarzes Büchlein in Smartphonegröße auf der Autobahn in die Hand nimmt, darin nach dem nächsten Termin blättert und sich im Anschluss damit am Kopf kratzt vs jemand hat wirklich sein Smartphone in der Hand und telefoniert damit.

Sehe ich jeden Tag.

Oder sind das gar keine Notizbücher und die telefonieren alle?

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