1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A3
  6. A3 8V
  7. POI Warner ? ( MMI Plus)

POI Warner ? ( MMI Plus)

Audi A3 8VA Sportback

Hallo,
leider ist es ja selbst mit dem großen MMI nicht möglich eine akkustische POI Warnung zu erzeugen.
(Ja ja ist nicht legal (stimmt ja nur Teilweise)... , aber ich möchte halt wissen wenn der nächte mackes mir zu nahe kommt 😁 ).
Was setzt ihr denn dafür so ein, habt ihr alle ein TOM TOM o.ä. in den Mittelkonsole liegen ?.

Welchen POI warner könnt ihr denn empfehlen ?.

Gruß
Markus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von mc_eddy


Hallo,
leider ist es ja selbst mit dem großen MMI nicht möglich eine akkustische POI Warnung zu erzeugen.
(Ja ja ist nicht legal (stimmt ja nur Teilweise)... , aber ich möchte halt wissen wenn der nächte mackes mir zu nahe kommt 😁 ).
Was setzt ihr denn dafür so ein, habt ihr alle ein TOM TOM o.ä. in den Mittelkonsole liegen ?.

Welchen POI warner könnt ihr denn empfehlen ?.

Gruß
Markus

einfach nicht rasen !🙂

28 weitere Antworten
28 Antworten

1. Gesetzestexte sind mein täglich Brot.
2. Wo hab ich Dir Widersprochen?

Zitat:

Original geschrieben von RaZZer04


Der Wortlaut "wer ... führt" des von Dir zitierten § 23 Abs. Ib StVO bezieht sich eindeutig auf den Fahrer und eben nicht auf den Beifahrer!

Der Gleiche Wortlaut lässt sich den Abs. I, Ia, III und IV des § 23 StVO entnehmen, z.B.:

§ 23 Abs. I: "Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden..."

§ 23 Abs. Ia: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen..."

Dass der Beifahrer sein Handy benutzen darf steht wohl außer Diskussion. Der Wortlaut "wer .... führt" kommt übrigens auch in Bezug auf Alkohol am Steuer in den § 24a I StVG zum Einsatz und bezieht sich auch nur auf den Fahrer und eben nicht auf den Beifahrer!

"wer ein Fahrzeug führt..." und "wer ein Fahrzeug führt, darf nicht mitführen" sind zwei unterschiedliche Dinge.

Ihr scheint ja ganz tolle Juristen zu sein. Und Rennleitung in der Familie oder nicht. Wenn er dir sowas erzählt, dann erzählt er dir einfach bullshit. Wenn du angehalten wirst von der Polizei und im Auto befindet sich jemand mit einem Blitzerwarner, dann ist es egal, wer ihn in der Hand hält. Es wurde mitgeführt vom Fahrzeugführer. Denn der Fahrzeugführer fürt auch seine Mitfahrer mit. Die Polizei lacht dich aus, wenn du ihr erklärst, dass der Beifahrer den Blitzerwarner nutzen darf, weil er ja nicht der Fahrzeugführer ist....

Zum Glück sind die Richter in Deutschland nicht an die Sicht der Polizei gebunden. Deiner Argumentation zufolge wäre ja auch jeder Taxi- /Busfahrer dran wenn ein Fahrgast ein Blitzer-App laufen hat.

Zitat:

Original geschrieben von RaZZer04


Zum Glück sind die Richter in Deutschland nicht an die Sicht der Polizei gebunden. Deiner Argumentation zufolge wäre ja auch jeder Taxi- /Busfahrer dran wenn ein Fahrgast ein Blitzer-App laufen hat.

Ist auch genau so. Wenn der Gast die App auf dem Handy laufen hat, wie du sagst, dann ist der Fahrzeugführer dafür verantwortlich. Genauso, wie der Fahrzeugführer dafür verantwortlich ist, wenn die Mitfahrer nicht angeschnallt sind.

Zum Glück sind die Richter in deutschland an Gesetze gebunden und nicht an die Aussage von irgendwelchen Forenmitgliedern von Motor-Talk. Und dieses Gesetz ist klar und kann man nicht verbiegen, wie man will.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von PanicMind



Zitat:

Original geschrieben von RaZZer04


Zum Glück sind die Richter in Deutschland nicht an die Sicht der Polizei gebunden. Deiner Argumentation zufolge wäre ja auch jeder Taxi- /Busfahrer dran wenn ein Fahrgast ein Blitzer-App laufen hat.
Ist auch genau so. Wenn der Gast die App auf dem Handy laufen hat, wie du sagst, dann ist der Fahrzeugführer dafür verantwortlich. Genauso, wie der Fahrzeugführer dafür verantwortlich ist, wenn die Mitfahrer nicht angeschnallt sind.

Zum Glück sind die Richter in deutschland an Gesetze gebunden und nicht an die Aussage von irgendwelchen Forenmitgliedern von Motor-Talk. Und dieses Gesetz ist klar und kann man nicht verbiegen, wie man will.

🙂😁 stampfst du beim Schreiben eigentlich wie son 5jähriger mit beiden Beinen feste in den Boden um deine

Meinung als einzig richtige durchzuboxen? 🙂😉😛

Anschnallpflicht hin oder her. Wenn mein voll geschäftsfähiger, volljähriger Beifahrer sich nicht anschnallen will, habe ich zwei Möglichkeiten
1. Beende ich sofort die Fahrt mit ihm und "schmeiß" ihn raus weil ich es nicht mit meinem Anspruch an Sicherheit vereinbaren kann.
2. ich fahre weiter; im Falle einer Kontrolle wird natürlich er selber das Verwarnungsgeld zahlen.

Die Grundrechte wie das Grundgesetz eines Beifahrers endet nicht hinter meiner verschlossenen Autotüre.

Und wenn ich 4 Mitfahrer habe, denen dann per Connect ein WLAN einrichte, und jeder von denen eine Blitzer App. betreibt, wird kein Polizist der weiß was er tut, mich dafür in Regress versuchen zu nehmen, weil er sich im Zweifel lächerlich macht. Das er darum bittet, diese Programme nicht weiter zu nutzen, ist verständlich und folgerichtig. Untersagen kann er's nur dem Fahrer / Führer des Fahrzeugs.

Ist so, lässt sich daher nicht diskutieren. Nur per Gesetzänderung. Mir ist wohl klar, dass die Pille bitter ist, wenn man den vollen Preis für das
Große Navi rausgetan hat, und jetzt jeder per Smartphone App. besser über das Tun der Rennleitung informiert ist wie über das werksverbaute 7fach überteuerte MMI TOUCH.

Du liegst wieder falsch und kannst das auch nicht belegen. Das ist das Problem, jeder glaubt, er kenne sich super aus mit Recht und man hat ja immer irgendeinen Verwandten, der Polizist/Anwalt/Richter ist. Und der hat gesagt...

Zitat:

§ 23 StVO (Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers)
(1)Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist

Wenn jemand im Auto nicht angeschnallt ist, dann ist das eben das Problem des Fahrzeugführers. War schon immer so, ist auch immernoch so. Gleiches gilt für alles andere, was im Fahrzeug passiert. Der Fahrzeugführer ist immer verantwortlich.

Da Bringt es auch nichts, drauf anzuspielen, dass ich mein MMI rechtfertigen muss. Ich hab einen Firmenwagen und mir ist scheißegal, wieviel das MMI+ gekostet hat. Ich muss es auch nicht rechtfertigen und trotzdem nutze auch ich Blitzer-POIs in meinem MMI+. Ich weiß, das es verboten ist und gehe das Risiko ein, erwischt zu werden. Wer aber wie du glaubt, er könne bissle die Gesetze verdrehen, damit er beruhigt seine Handy-apps nutzen kann, der ist sehr naiv.

Ich weiß ja nicht, wo du deine Weisheiten aber vor allen eigeninterpretationen so von herleitest,
aber Beifahrer und Mitfahrer sind keine Fahrzeugführer.

StVO

Gut n8

Zitat:

Original geschrieben von PanicMind


Ich hab einen Firmenwagen und mir ist scheißegal, wieviel das MMI+ gekostet hat.

umso schlimmer, eben dort "Blitzer-POIs" zu nutzen und sich gleichzeitig hier so ausfzuspielen.

da würde ein bisschen selbstreflexion nicht schaden, im s3-konfig-thread hast du dich ja bereits lächerlich genug gemacht, obwohl du da nichts verloren hast.

geh lieber ein bisschen einparken üben ... 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Turbosaugerhai


Ich weiß ja nicht, wo du deine Weisheiten aber vor allen eigeninterpretationen so von herleitest,
aber Beifahrer und Mitfahrer sind keine Fahrzeugführer.

StVO

Gut n8

Junge, les halt richtig. Besetzung sind alle Mitfahrer... Da bringt es auch nicht, die ganze StVO zu verlinken, wenn du sie nicht liest.

@Macbenz:
Als "Purist" fährst du sicher nakt. Warum sollte man sich was anziehen. Schränkt einem ja nur ein, beim Fahren...

Das Ich die POIs nutze, heißt nicht, dass ich nicht die Rechte kenne. Hier aber zu behaupten, dass die Mitfahrer Blitzerwarner nutzen dürfen (Weils irgendein Verwanter behauptet hätte...), ist Irreführung für andere... Muss nicht sein.

http://www.welt.de/.../...l-sind-Blitzer-Apps-fuer-das-Smartphone.html

Damit diese Diskussion zwischen euch beiden mal neue Fakten erhält. Die Antwort ist ein klares "vielleicht".

Berechtigter Einwand ist, dass ein Smartphone primär kein Blitzerwarner im Sinne des Gesetzes ist. Wie so oft sind die Gesetze einfach nicht auf dem aktuellen Stand, was die Technik angeht.

Man befindet sich also aktuell in einer Grauzone. Ebenso verhält es sich mit den POIs. Dabei handelt es sich auch nicht um einen Blitzerwarner, sondern um eine Anzeige eines interessanten Punktes. Die Polizei hat es nicht zu interessieren, warum du dir auf Karten stationäre Blitzer als interessante Orte einträgst. Zudem wird nicht mal aktiv gewarnt. Die Handhabe in der Hinsicht ist also leicht übertrieben, aber aus Sicht der Forenbetreiber verständlich, weil man es bei Grauzonen nicht darauf ankommen lassen sollte.

Zitat:

Wenn jemand im Auto nicht angeschnallt ist, dann ist das eben das Problem des Fahrzeugführers. War schon immer so, ist auch immernoch so. Gleiches gilt für alles andere, was im Fahrzeug passiert. Der Fahrzeugführer ist immer dafür verantwortlich

Zu 100% hat der Fahrzeugführer nichts damit zu tun ob seine Insassen angeschnallt sind. Die, die nicht angeschnallt sind, kriegen das Verwarnungsgeld reingedrückt. Ohne wenn und aber !

Zitat:

Original geschrieben von PanicMind


Das Ich die POIs nutze, heißt nicht, dass ich nicht die Rechte kenne.

das mag bis auf die schreibweise korrekt sein.

duldet dein arbeitgeber denn diese nutzung?

ps
purist ist nicht gleich nudist

wo steckt eigentlich dieses „rialo“ panicmind?

Was für ein rialo?

Deine Antwort
Ähnliche Themen