PKW Import aus England
Hallo
Bin am überlegen mir einen Oldtimer aus England zu importieren.Habe aber ein paar offene Frage und vielleicht kann mir hier jemand helfen bzw hat das selber mal gemacht.
Der Wagen ist Fahrbereit und ich will ihn auf eigender Achse überführen.Werde mit einem Flugzeug hin und mit dem Auto wieder zurück.Wer kennt eine günstige Möglichkeit von England nach Deutschland zu kommen.Dachte an eine Fähre aber habe nichts brauchbares im www gefunden vielleicht hat ja jemand einen Tip.Wie sieht es da mit "Exportkennzeichen" aus?Wie/wo bekomme ich die da und was kosten diese? Welche Papiere brauche ich von dem Auto? Kaufvertrag! Haben die sowas wie einen Kfz-Brief? Möchte nur vorsorgen und nicht umsonst auf die Insel fahren und dann mit leeren Händen wieder zurück zu fahren.Zoll und Märchensteuer fallen in Deutschland nicht mehr an da der Wagen in GB schon gefahren wurde.Wäre toll wenn mir hier jemand helfen könnte. Wenn ich das richtig verstanden habe ist MOT sowas wie TÜV da,oder?Weiß jemand auf was die da achten?Ist das ähnlich wie bei "uns"? In welche abständen müssen die Engländer da hin?
Beste Antwort im Thema
Hier meine Erfahrungen, sollte es noch immer Fragen zu dem Thema geben.
Ich habe in den letzten 2 Jahren über 10 Jaguars von der Insel nach Deutschland gebracht. Hier meine Erfahrungen.
Nachdem Du Dich für ein Fahrzeug entschieden hast; so funktioniert's:
1) Laß' Dir vom Vorbesitzer eine Kopie oder einen Scan des V5C-Dokumentes senden.
2) Mit diesem Dokument fährst Du zu einer ADAC Geschäftsstelle und kaufst Dir eine Grenzversicherung. Diese kostet für PKW 105 Euronen/ Monat. Die Grenzversicherung wird auf die englischen Kennzeichen ausgestellt. Hinweis: In England verbleiben die Kennzeichen immer am Fahrzeug, werden bei einem Eigentümerwechsel also nicht verändert, wie in Deutschland üblich.
3) Fahr oder flieg nach England, hol' Deinen Wagen ab und mach Dich auf den Heimweg. Laß Die in jedem Fall das komplette V5A Dokument aushändigen und mach einen Kaufvertrag. Diesen benötigst Du für die Punkte 4) und 6). Die Unterlagen der Grenzversicherung solltest Du bei der Abholung dabei haben. Ich wurde 1x am Hafen Dover kontrolliert. Habe die Versicherungsunterlagen, Kaufvertrag und V5A Dokument vorgezeigt, und alles war paletti. Du zahlst übrigens keinerlei Steuer beim Kauf eines Gebrauchten, weil England der EU angehört.
4) Kontaktieren den Hersteller/ Importeur Deines Wagens in Deutschland. Dieser muß Dir ein Datenblatt des Fahrzeuges erstellen, damit Du die deutsche Vollabnahme machen kannst. Die meisten Hersteller/ Importeure benötigen den Kaufvertrag als Legitimation.
5) Fahr zum TÜV oder einer anderen Prüfstelle und laß die Vollabnahme machen. Ggfs musst Du Scheinwerfer tauschen, sollten die am Wagen befindlichen nicht original sein oder keine E-Kennzeichnung aufweisen.
6) Mit erfolgreicher Hauptuntersuchung, dem englischen Brief und dem Kaufvertrag gehst Du zu Deiner örtlichen Zulassungsstelle. Diese macht ggfs. eine Anfrage in Flensburg, ob das Fahrzeug als gestolen gemeldet ist.
6 Punkte, reichlich Text aber es ist weniger dramatisch, als viele denken.
Meine Erfahrung ist, daß sich in Deutschland keiner interessiert, ob das Fahrzeug eine aktuell gültige MOT hat oder in England versteuert ist.
Richtig ist, daß die MOT jährlich erfolgt, aber sie entspricht eher unserem 2-Jahrestüv, als der AU. Die AU ist in England bis heute nicht verbindlich. Eine MOT bekommt man sich in England genauso leicht oder schwer wie eine TÜV-Plakette in Deutschland.
Wir wissen alle, daß eine neue TÜV-Plakette kein Persilschein ist, ein fehlerfreies Fahrzeug zu betreiben.....
Gruß zum Wochenende
Ralf
138 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von JackDaniels2005
Ich weiß ist ne dumme Frage, aber warum überführst du ihn nicht selber?
musst dann glaub ich eigentlicht beim zoll nur die MwSt. bezahlen, aber da kann man sich ja genau nach erkundigen.Ist es schon dein Auto oder kaufst du es dort??
vllt hat er nicht die möglichkeiten es sellber zu überführern, kann es nicht oder ist einfach zu faul und möcht es profesionell machen lassen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeugtransport England - Deutschland / Kostenpunkt?' überführt.]
Das würde sich nur lohnen, wenn ich ein eigenes Gespann hätte.
Zeitlich müsste ich 2-3 Tage rechnen für die 2400km
Ich müsste halt folgende Kosten einplanen (mit 3 Tagen gerechnet)
350 Euro (Diesel/Benzin)
250 Euro (Zugfahrzeug z.B. C-Klasse Kombi 3 Tage)
100 Euro (Anhänger)
100 Euro (Sonstiges wie Maut, Fähre usw.)
Da ist man also schonmal bei ca. 800 Euro gesamt, mit eigenem Gespann wären es ca. 450 Euro.
Dort steht noch ein 2. Fahrzeug, das könnte ich dann gleich mit überführen lassen, Aufpreis wäre sicher geringer als der Einzeltransport.
Dazu kommt, dass ich bisher keinerlei Erfahrung hab in dem Bereich Autotransport
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeugtransport England - Deutschland / Kostenpunkt?' überführt.]
Hinfliegen und auf eigener Achse zurückfahren, wäre die 3. Möglichkeit...
250 Euro (Flug)
150 Euro (Sprit)
50 Euro (Maut, Fähre usw.)
Gesamt: 450 Euro mit dem Risiko stehen zu bleiben...
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeugtransport England - Deutschland / Kostenpunkt?' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von schrottschrauber007
Hinfliegen und auf eigener Achse zurückfahren, wäre die 3. Möglichkeit...250 Euro (Flug)
150 Euro (Sprit)
50 Euro (Maut, Fähre usw.)Gesamt: 450 Euro mit dem Risiko stehen zu bleiben...
Das wäre auf jeden Fall die günstigste Möglichkeit. Aber die Fährkosten musst du auf jeden Fall höher Ansetzen. Für 50€ kommst du noch nicht mal aufs Schiff rauf. Eine Überfahrt mit normalem PKW sind ca. 150€.
Wenn du mit Gespann hinfährst, um den Wagen zu holen, musst du 2 x Fähre für Gespann ( ca. 350€ pro Überfahrt ) rechnen.
Und das Risiko einer Panne hast du immer, auch wenn du mit Gespann hinfährst ( sogar doppelt ).
Ich hab da mal bei Ebay geschaut, da gibt es viele Angebote im Bereich Überführung. Eine Art.-Nr. 200297637895 habe ich dir mal rausgesucht. Der fährt auch Europaweit.
MFG Thomas
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeugtransport England - Deutschland / Kostenpunkt?' überführt.]
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@ Schraubermeister Tom
Es geht sogar noch günstiger, nämlich ab 26.-EUR.
Fährst dann von Dover nach Dünkirchen (das ist vor Calais, sparst also noch km)
Habe selbst den Service jahrelang genutzt und kann das Unternehmen nur empfehlen.
Quelle:
http://www.norfolkline.de/.../homepage.aspx?...
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeugtransport England - Deutschland / Kostenpunkt?' überführt.]
Hallo,
ich hole den Thread mal wieder hoch, weil viel falsches darinsteht und er auch über Suchmaschinen gefunden wird. Ich habe das gerade mit einem aus England geholten Motorrad durch.
Vorab: deutsche Kurzzeitkennzeichen sind auf englischen Autos nicht zulässig. Das wäre eine unerlaubte Fernzulassung. Natürlich ist man damit versichert und wo kein Kläger da kein Richter. Aber erlaubt ist es nicht.
Viel einfacher ist es, sich beim ADAC die schon erwähnte Grenzversicherung (kostet 28.- € für einen Monat) zu holen. Dann kann das Auto mit englischen Kennzeichen gefahren werden. Versteuert sollte es allerdings noch sein. MOT ist völlig wurst, die bräuchte er nur bei Zulassung in England. Und natürlich zur Beruhigung des deutschen Käufers, die ist nämlich keinesfalls weniger streng als der deutsche TÜV.
Viele Grüße
Kai
Hier meine Erfahrungen, sollte es noch immer Fragen zu dem Thema geben.
Ich habe in den letzten 2 Jahren über 10 Jaguars von der Insel nach Deutschland gebracht. Hier meine Erfahrungen.
Nachdem Du Dich für ein Fahrzeug entschieden hast; so funktioniert's:
1) Laß' Dir vom Vorbesitzer eine Kopie oder einen Scan des V5C-Dokumentes senden.
2) Mit diesem Dokument fährst Du zu einer ADAC Geschäftsstelle und kaufst Dir eine Grenzversicherung. Diese kostet für PKW 105 Euronen/ Monat. Die Grenzversicherung wird auf die englischen Kennzeichen ausgestellt. Hinweis: In England verbleiben die Kennzeichen immer am Fahrzeug, werden bei einem Eigentümerwechsel also nicht verändert, wie in Deutschland üblich.
3) Fahr oder flieg nach England, hol' Deinen Wagen ab und mach Dich auf den Heimweg. Laß Die in jedem Fall das komplette V5A Dokument aushändigen und mach einen Kaufvertrag. Diesen benötigst Du für die Punkte 4) und 6). Die Unterlagen der Grenzversicherung solltest Du bei der Abholung dabei haben. Ich wurde 1x am Hafen Dover kontrolliert. Habe die Versicherungsunterlagen, Kaufvertrag und V5A Dokument vorgezeigt, und alles war paletti. Du zahlst übrigens keinerlei Steuer beim Kauf eines Gebrauchten, weil England der EU angehört.
4) Kontaktieren den Hersteller/ Importeur Deines Wagens in Deutschland. Dieser muß Dir ein Datenblatt des Fahrzeuges erstellen, damit Du die deutsche Vollabnahme machen kannst. Die meisten Hersteller/ Importeure benötigen den Kaufvertrag als Legitimation.
5) Fahr zum TÜV oder einer anderen Prüfstelle und laß die Vollabnahme machen. Ggfs musst Du Scheinwerfer tauschen, sollten die am Wagen befindlichen nicht original sein oder keine E-Kennzeichnung aufweisen.
6) Mit erfolgreicher Hauptuntersuchung, dem englischen Brief und dem Kaufvertrag gehst Du zu Deiner örtlichen Zulassungsstelle. Diese macht ggfs. eine Anfrage in Flensburg, ob das Fahrzeug als gestolen gemeldet ist.
6 Punkte, reichlich Text aber es ist weniger dramatisch, als viele denken.
Meine Erfahrung ist, daß sich in Deutschland keiner interessiert, ob das Fahrzeug eine aktuell gültige MOT hat oder in England versteuert ist.
Richtig ist, daß die MOT jährlich erfolgt, aber sie entspricht eher unserem 2-Jahrestüv, als der AU. Die AU ist in England bis heute nicht verbindlich. Eine MOT bekommt man sich in England genauso leicht oder schwer wie eine TÜV-Plakette in Deutschland.
Wir wissen alle, daß eine neue TÜV-Plakette kein Persilschein ist, ein fehlerfreies Fahrzeug zu betreiben.....
Gruß zum Wochenende
Ralf
Ich habe in den vergangenen zwei Jahren zwei Oldtimer auf Achse aus England geholt und kann den Beitrag von Ralf praktisch vollumfänglich unterschreiben.
Nur eines:
Zitat:
4) Kontaktieren den Hersteller/ Importeur Deines Wagens in Deutschland. Dieser muß Dir ein Datenblatt des Fahrzeuges erstellen, damit Du die deutsche Vollabnahme machen kannst. Die meisten Hersteller/ Importeure benötigen den Kaufvertrag als Legitimation.
Das war bei meinen Fahrzeugen weder erforderlich noch möglich, da die Hersteller seit vielen Jahren nicht mehr existieren. Vollabnahme ging auch so und war in normalem finanziellem Rahmen möglich.
Zur ADAC-Grenzversicherung: Diese wird im Auftrag einer Luxembourger versicherung vermittelt und gilt grundsätzlich nur für Fahrzeuge, die bereits in Deutschland stehen, nicht jedoch für im Ausland befindliche. Daher wollte mir die ADAC-Geschäftsstelle zunächst keine Grenzversicherung ausstellen. Sie haben dann aber in Luxembourg angerufen, wo sie als Auskunft erhielten, dass die Grenzversicherung für Importe aus England anwendbar ist, da es dort keine Ausfuhrkennzeichen gäbe. Damit war das Thema dann auch geklärt.
Zitat:
Original geschrieben von vanKlomp
Ich habe in den vergangenen zwei Jahren zwei Oldtimer auf Achse aus England geholt und kann den Beitrag von Ralf praktisch vollumfänglich unterschreiben.Nur eines:
Zitat:
Original geschrieben von vanKlomp
Das war bei meinen Fahrzeugen weder erforderlich noch möglich, da die Hersteller seit vielen Jahren nicht mehr existieren. Vollabnahme ging auch so und war in normalem finanziellem Rahmen möglich.Zitat:
4) Kontaktieren den Hersteller/ Importeur Deines Wagens in Deutschland. Dieser muß Dir ein Datenblatt des Fahrzeuges erstellen, damit Du die deutsche Vollabnahme machen kannst. Die meisten Hersteller/ Importeure benötigen den Kaufvertrag als Legitimation.
Zur ADAC-Grenzversicherung: Diese wird im Auftrag einer Luxembourger versicherung vermittelt und gilt grundsätzlich nur für Fahrzeuge, die bereits in Deutschland stehen, nicht jedoch für im Ausland befindliche. Daher wollte mir die ADAC-Geschäftsstelle zunächst keine Grenzversicherung ausstellen. Sie haben dann aber in Luxembourg angerufen, wo sie als Auskunft erhielten, dass die Grenzversicherung für Importe aus England anwendbar ist, da es dort keine Ausfuhrkennzeichen gäbe. Damit war das Thema dann auch geklärt.
Exakt. Der ADAC macht Ausnahmen für Importe aus England. Für alle anderen Länder ist es Kulanz des Sachbearbeiters in der Geschäftsstelle. Mir wurde dort einmal gesagt, daß Zeitgenossen aus Polen oder Russland die Grenzversicherung nicht ordnungsgemäß angewendet haben, daher gab es etwas Verwirrung.
Zum Datenblatt folgende Erfahrung: Ich habe meine Erfahrungen, wie gesagt, mit Jaguars gemacht. Wenn man zum staatlichen TÜV (In den alten Bundesländern) bzw. zur DEKRA (in den neuen Bundesländern) geht, benötigt man in der Regel kein Datenblatt, weil diese Institutionen sämtliche Datensätze gespeichert haben. Andere Prüfstellen sind in der Regel auf das Datenblatt angewiesen, da dort diese Datenbankzugriffe nicht möglich sind.
Hallo Ralf...
Habe da eine kurze Frage:
Das V5C Dokument ist mir mittlerweile bekannt, der von mir gewünschte Jaguar ist auch E-geprüft und benötigt demnach gemäß meines DEKRA-Prüfers kein Gutachten o.ä. von Jaguar.
In deinem Beitrag ist allerdings die Rede von einem V5A-Dokument, worum geht es denn nun in diesem, und woher bekomme ich dies? Was muss dort ausgefüllt sein, worauf muss ich achten?
Gruss
Daniel
V5C== nicht existend == vermutlich Tippfehler
Zitat:
Original geschrieben von slider666
V5C== nicht existend == vermutlich Tippfehler
Ähm, nööööö....
Also das V5C gibt es definitiv (ähn. dt. Schein/Brief)
Hier der Link:
Da ist jetzt was falsch gelaufen bei dir slider666
Gruss
Richtig.
ersetze:
V5C== nicht existend == vermutlich Tippfehler
durch
V5A== nicht existend == vermutlich Tippfehler
Jetzt passt`s aber.....
Guter Thread!
wieviel Zeit hat man um nach Kauf das Auto hier zu zulassen?
Habe ein Auto in England gekauft, leichter Blechschaden. Will das Auto zuerst reparieren und dann beim TÜV vorführen.
Was darf ein Vollabnahme kosten?
Anbei ein Bild, muss ich ein COC Papier vorlegen wenn es ein deutschen Auto mit einer EG Erlaubnis ist?
Es ist nirgends eine Frist festgelegt zwischen dem Kauf eines Kfz und dessen (ordentlichen) Zulassung. Es besteht also kein Zulassungszwang nach einem Autokauf.
Vollgutachten nach §21StVZO kostet ca. 100,- bis 120,-€ - je nach techn. Prüfstelle.
Bei einer EWG-Betriebserlaubnis oder einer EG-Übereinstimmungserklärung (=COC-Dokument) ist kein Vollgutachten notwendig.
Grüsse, motorina.