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Import aus Schweiz

Themenstarteram 9. April 2005 um 10:13

Wer hat Erfahrungen mit dem Auto-Import aus der Schweiz? Was muss ich beim Kauf und der Verzollung beachten? Wie teuer kann das werden?

Ist eine Umruestung noetig?

Tips?

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14 Antworten
am 10. April 2005 um 5:15

neuwagen?

gebrauchtwagen?

oldtimer?

bitte?

danke?

Themenstarteram 10. April 2005 um 10:43

Es handelt sich hierbei um einen Oldtimer, ein altes BMW 2002er Coupé.

Danke!

verfahren aus der schweiz wie bei jedem anderen nicht-eu-staat auch:

10% zoll auf fahrzeugwert + ggf. transportkosten, dann 16% einfuhrumsatzsteuer on top.

dies kann (sollte) an der grenze erledigt werden, dann hat man gleich die für die zulassung in deutschland notwendige zoll-unbedenklichkeitsbescheinigung.

ansonsten sind natürlich die zulassungspapiere des jeweiligen landes notwendig.

umrüstungen sollten für einen 2002 eigentlich keine notwendig sein, wenn es ein deutsches modell ist (vorausgesetzt natürlich es sind zb korrekte reifen/felgen montiert).

 

und beim kauf generell zu beachten ist hauptsächlich, das man ein gutes, solides auto zu einem nicht zu hohen preis kauft... ;)

Zoll kann man unter bestimmten Voraussetzungen sparen, da war irgendetwas mit einer EUR1 Bescheinigung, näheres weiß ich aus dem Kopf nicht. Am besten mal googlen oder bei entsprechenden Stellen anfragen. Oder PN schicken.

am 11. April 2005 um 5:17

Zitat:

Original geschrieben von Donnerschlag

da war irgendetwas mit einer EUR1 Bescheinigung,

:D :D poste das doch dann mal bitte hier, das wird doch sicherlich auch tausende firmen interessieren die handel mit dem nicht-eu ausland betreiben....

import schweiz

 

Hallo beamer,

wie alt ist der BMW? wenn über 30 jahre, fahre über Österreich und erledige die Zollformalitäten dort, man darf überall in der EU zum freien verkehr abfertigen, denn in Österreich kannst man im Gegensatz zu D das Fahrzeug als Sammlungsstück mit Warennummer (TARIC) 9705 0000 90 3 abfertigen, Fahrzeuge sind per Ministererlass in D ausgenommen,

Dann fällt kein Zoll an!!!

 

Zur EUR.1, das geht für das fahrzeug nicht da es seinen Ursprung nicht in der Schweiz hat, die EUR.1 ist ein Ursprungzeugniss sogenanntes Präferenzpapier(zolltechnisch)

 

Gruß Christof

Doch die EUR.1 gilt hier, es geht dabei darum, daß das Produkt aus einem EU oder EFTA-Staat stammen muss und das wäre hier ja der Fall. Bei geringem Kaufpreis genügt u.U. eine entsprechende Erklärung auf der Rechnung.

Re: import schweiz

 

Zitat:

Original geschrieben von buckdanny99

Hallo beamer,

wie alt ist der BMW? wenn über 30 jahre, fahre über Österreich und erledige die Zollformalitäten dort,

und von der schweiz nach österreich wird das auto dann geschmuggelt, oder wie??

import schweiz EUR1

 

@donnerschlag

er bekommt dort keine EUR 1 da der BMW keinen Ursprung in der Schweiz hat, der Zoll in der Schweiz stellt Ihm keine EUR 1 aus da der Schweizer Zoll nur eine Ursprung in der Schweiz bestätigen kann, abgesehen von Formular das er mitbringen muß.

@outatime

über Österreich und erledige die Zollformalitäten dort, sprich in Österreich

und Firmen die Handel betreiben, und die Präferenzregeln nicht kennen sollten Ihren Laden zu machen.

Christof

 

 

Wenn er den weg über Österreich wählt braucht er keine EUR 1, da in Österreich das Fahrzeug bei einem Alter über 30 Jahren Zollfrei einführen kann mit der obengenannten Warennummer.

 

Christof

Re: import schweiz EUR1

 

Zitat:

Original geschrieben von buckdanny99

und Firmen die Handel betreiben, und die Präferenzregeln nicht kennen sollten Ihren Laden zu machen.

Christof

Wenn er den weg über Österreich wählt braucht er keine EUR 1, da in Österreich das Fahrzeug bei einem Alter über 30 Jahren Zollfrei einführen kann mit der obengenannten Warennummer.

Christof

ok, mr. oberschlau, dann fasse ich doch nochmal zusammen.

1. er transportiert also das auto nach österreich. zahlt also logischerweise umsatzsteuer. keinen zoll, da österreich die 30 jahre grenze (sammlungsstück) akzeptiert, ok.

2. dann von österreich nach deutschland: keine ust mehr, da ja schon nach österreich bezahlt, aber sehr wohl 10% zoll.

kannst du mir bitte erklären wo dabei jetzt der vorteil sein soll? und warum das dann nicht jeder so machen würde wenn es da einen vorteil gäbe??

danke,

O.

@buckdanny99

wo er die EUR.1 herbekommt habe ich ja auch gar nicht gesagt. Außerdem scheint es, bis zu einem gewissen Betrag, wie bereits erwähnt, auch ohne zu gehen.

Wenn man auf der Seite vom adac als suchbegriff 'efta import' eingibt, findet man einen Artikel, der den Import einigermaßen beschreibt.

import schweiz

 

@outatime

wieso Deutschland wenn in östterreich verzollt, ist doch alles erledigt, man muß in die EU anmelden (zollmäßig) an welchem Ort ist einem freigestellt.

wieso das nicht alle machen?

weil es keiner weiss?

ich kann es nicht sagen, mal beim Deuvet fragen, denn nur wer fragt bekommt antworten.

 

danke noch für den Oberschlau

@Donnerschlag

selbst mal gegoogelt nach EUR 1, nur weil es der ADAC behauptet muß es stimmen?

das zauberwort ist Ursprung beim zoll wird Ihnen geholfen denn der ist dafür zuständig.

 

Gruß Christof

So ein Schwachsinn, ich zitiere:

http://www.afd.admin.ch/d/firmen/export/merk_urs_d.pdf

 

3 DAS AUSSTELLEN DER WVB DURCH DEN EXPORTEUR 3.1 Formelle Anforderungen Vgl. Anmerkungen auf der Rückseite des 1. Blattes der WVB. Beim Export nach Mexiko und Chi-le ist zusätzlich die vierstellige HS-Nummer in der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Rubrik 8, anzugeben. 3.2 Rubrik 4 "Ursprungsstaat" a) Vollständig in der Schweiz erzeugte oder in der Schweiz ausreichend bearbeitete Waren: als Ursprungsstaat gilt die Schweiz. b) Unveränderte Ausfuhr von eingeführten Ursprungserzeugnissen: als Ursprungsstaat gilt der im ursprünglichen Präferenznachweis angegebene Staat. c) Wiederausfuhr von nicht ausreichend bearbeiteten Ursprungserzeugnissen eines Vertrags-staates, wobei die Bearbeitungen die Minimalbehandlungen übersteigen: als Ursprungs-staat gilt die Schweiz. d) Wiederausfuhr von nicht ausreichend bearbeiteten Ursprungserzeugnissen eines Vertrags-staates, wobei die Bearbeitungen die Minimalbehandlungen nicht übersteigen: − Der Wertzuwachs in der Schweiz übersteigt den höchsten Wert der verwendeten Ur-sprungswaren: als Ursprungsstaat gilt die Schweiz. − Falls nicht zutreffend: als Ursprungsstaat gilt derjenige Staat, in dem die höchste Wertsteigerung der bei der Herstellung in der Schweiz verwendeten Vormaterialien er-folgt ist.

 

Das war der Auszug. Als Ursprungsland schreibt man einfach Deutschland rein und als Text "in unverändertem Zustand wiederausgeführt"... That's it! Und das ganze beim Zoll in der Schweiz abstempeln lassen.

Hallo,

ich hab euren bericht verfolgt,

das mit der zollumgehung ist ja sehr interessant.

aber was mach ich,wenn das auto hier in der schweiz überhaupt nicht angemeldet ist.es ist ein alter vw bus t1,älter als 30 J.

wo muss ich das auto anmelden,wenn ich es nur nach norddeutschland fahren will und da erstmal 4 monate stehenlassen will.

und wie läuft das alles ab.

klingt wahrscheinlich jetzt dumm,aber naja,wird mein erstes auto.

vielen dank!

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