PKW Import aus England
Hallo
Bin am überlegen mir einen Oldtimer aus England zu importieren.Habe aber ein paar offene Frage und vielleicht kann mir hier jemand helfen bzw hat das selber mal gemacht.
Der Wagen ist Fahrbereit und ich will ihn auf eigender Achse überführen.Werde mit einem Flugzeug hin und mit dem Auto wieder zurück.Wer kennt eine günstige Möglichkeit von England nach Deutschland zu kommen.Dachte an eine Fähre aber habe nichts brauchbares im www gefunden vielleicht hat ja jemand einen Tip.Wie sieht es da mit "Exportkennzeichen" aus?Wie/wo bekomme ich die da und was kosten diese? Welche Papiere brauche ich von dem Auto? Kaufvertrag! Haben die sowas wie einen Kfz-Brief? Möchte nur vorsorgen und nicht umsonst auf die Insel fahren und dann mit leeren Händen wieder zurück zu fahren.Zoll und Märchensteuer fallen in Deutschland nicht mehr an da der Wagen in GB schon gefahren wurde.Wäre toll wenn mir hier jemand helfen könnte. Wenn ich das richtig verstanden habe ist MOT sowas wie TÜV da,oder?Weiß jemand auf was die da achten?Ist das ähnlich wie bei "uns"? In welche abständen müssen die Engländer da hin?
Beste Antwort im Thema
Hier meine Erfahrungen, sollte es noch immer Fragen zu dem Thema geben.
Ich habe in den letzten 2 Jahren über 10 Jaguars von der Insel nach Deutschland gebracht. Hier meine Erfahrungen.
Nachdem Du Dich für ein Fahrzeug entschieden hast; so funktioniert's:
1) Laß' Dir vom Vorbesitzer eine Kopie oder einen Scan des V5C-Dokumentes senden.
2) Mit diesem Dokument fährst Du zu einer ADAC Geschäftsstelle und kaufst Dir eine Grenzversicherung. Diese kostet für PKW 105 Euronen/ Monat. Die Grenzversicherung wird auf die englischen Kennzeichen ausgestellt. Hinweis: In England verbleiben die Kennzeichen immer am Fahrzeug, werden bei einem Eigentümerwechsel also nicht verändert, wie in Deutschland üblich.
3) Fahr oder flieg nach England, hol' Deinen Wagen ab und mach Dich auf den Heimweg. Laß Die in jedem Fall das komplette V5A Dokument aushändigen und mach einen Kaufvertrag. Diesen benötigst Du für die Punkte 4) und 6). Die Unterlagen der Grenzversicherung solltest Du bei der Abholung dabei haben. Ich wurde 1x am Hafen Dover kontrolliert. Habe die Versicherungsunterlagen, Kaufvertrag und V5A Dokument vorgezeigt, und alles war paletti. Du zahlst übrigens keinerlei Steuer beim Kauf eines Gebrauchten, weil England der EU angehört.
4) Kontaktieren den Hersteller/ Importeur Deines Wagens in Deutschland. Dieser muß Dir ein Datenblatt des Fahrzeuges erstellen, damit Du die deutsche Vollabnahme machen kannst. Die meisten Hersteller/ Importeure benötigen den Kaufvertrag als Legitimation.
5) Fahr zum TÜV oder einer anderen Prüfstelle und laß die Vollabnahme machen. Ggfs musst Du Scheinwerfer tauschen, sollten die am Wagen befindlichen nicht original sein oder keine E-Kennzeichnung aufweisen.
6) Mit erfolgreicher Hauptuntersuchung, dem englischen Brief und dem Kaufvertrag gehst Du zu Deiner örtlichen Zulassungsstelle. Diese macht ggfs. eine Anfrage in Flensburg, ob das Fahrzeug als gestolen gemeldet ist.
6 Punkte, reichlich Text aber es ist weniger dramatisch, als viele denken.
Meine Erfahrung ist, daß sich in Deutschland keiner interessiert, ob das Fahrzeug eine aktuell gültige MOT hat oder in England versteuert ist.
Richtig ist, daß die MOT jährlich erfolgt, aber sie entspricht eher unserem 2-Jahrestüv, als der AU. Die AU ist in England bis heute nicht verbindlich. Eine MOT bekommt man sich in England genauso leicht oder schwer wie eine TÜV-Plakette in Deutschland.
Wir wissen alle, daß eine neue TÜV-Plakette kein Persilschein ist, ein fehlerfreies Fahrzeug zu betreiben.....
Gruß zum Wochenende
Ralf
138 Antworten
Soweit mir bekannt, kannst Du in den alten Bundesländern nur zum staatlichen TÜV, bzw. in den neuen Bundesländern zur DEKRA wenn Du kein Datenblatt, sprich COC hast.
Mit der COC kann die Vollabnahme jede Prüfstelle machen, also auch GÜK, GFÜ und wie sie alle heißen.
So sehe ich das auch, @slider666; ... und bei Vorhandensein eines COC-Dokuments genügt eine (normale) HU nach §29StVO (also keine "Vollabnahme" notwendig, für die nur TÜV bzw. Dekra zuständig sind; deshalb die Möglichkeit der freien Auswahl der techn. Prüfstelle).
Grüsse, motorina.
So ich melde mich wieder,
ich habe festfestellt, dass der Wagen bis 2000 in Deutschland zugelassen war. Das Auto hatte also schon einen deutschen Brief etc.
Natürlich liegen mir nun die V5C Dokument, MOT Report (wie TÜV) vor.
Wie komme ich an den alten Brief?
Alle alten Halter angeschrieben. Haben nichts mehr...
Der alte Brief würde mir eine Vollabnahme ersparen. Es wäre ja eine Wiederzulassung,
Außerdem wäre es nach 30 Jahren ab EZ Oldtimer und nich in 2040 (wenn ich die Zulassung in 2010 vornehme ist das Auto erst in 30 Jahren ein Oldtimer...)
Kraftfahrtbundesamt (KBA)?
Die sollten den doch noch kennen, wenn er vor zehn Jahren bei ihnen registriert war...
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ich habe die mal angeschrieben...
mal sehen.
Zitat:
Sehr geehrter Herr
für zulassungsrechtliche Belange und daraus resultierende Fragen (dazu gehören auch Abfragen beim Kraftfahrt-Bundesamt oder die Erstellung neuer Fahrzeugpapiere bzw. die Festellung technischer Daten) ist das Kraftfahrt-Bundesamt nicht zuständig. Dies obliegt in der Bundesrepublik Deutschland den Zulassungsbehörden als hoheitliche Aufgabe.
Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Zulassungsbehörde.
🙁😁
Also der "Deutsche Dienstweg".
Dann muss die Zulassungsstelle dort nachfragen. Wenn Du sagst, der war schon hier zugelassen, könnte ich mir denken dass sie das tun.
Jedenfalls hier in unserem Kreis sind die sehr zuvorkommend und helfen einem, wo sie können.
So sind jedenfalls meine Erfahrungen.
Bin noch in Dover, deshalb in aller Kürze.
Achtung: England verschätft Kontrollen und konfisziert Fahrzeuge - Auslösung unmöglich!!!
Uns sind gestern 2 Autos in Englang konfisziert worden (trotz anderer Angabe der Vorbesitzer nicht versichert). Um die Autos auszulösen braucht man eine Versicherung, die man aber gar nicht bekommen kann. Weder in UK noch in D. Abtransport durch eine Firma mit trailer ist nicht erlaubt. Nach 2 Wochen werden die Autos (Wert der Autos 20000€) verschrottet oder versteigert. Ansage der ADAC-Rechtsberatung: "Problem bekannt - Suchen Sie sich einen Anwalt". Arrogante, cholerische Arschlöcher statt netter Bobbys. (Da wird dann auch schon mal die mitgebrachte Gatin, die nur beschwichtigen will lautstark angeschrien)
Also: Im Moment würd ich nur mit trailer fahren.
Andy
@mortimer2010: Das klingt ja mal nicht so nett - schreib doch bitte mal wie es ausgegangen ist und auch welche Papier, etc du hattest - war das über eine ADAC Auslangsversicherung gemacht?
Viel Erfolg
Hallo Leute.
Also ich hab das jetz fast alles gelesen und mich durchgeämpft, aber abschließend noch ein paar Fragen ob ich das Verstanden habe.
Also ich habe mir einen alten triumph BJ 1972 in England gekauft.
Das Ding hat Nummernschilder drauf und MOT bis April 2011.
Ich wollte runter Fliegen und mit dem Ding zurück fahren. Für die Überfahrt hab ich rote Händlerkennzeichen, die meines Wissens nach auch im Ausland gültig sind. Von daher sollte doch das ganze Prozedere mit VErsicherung Grüne Karte etc gegessen sein oder hab ich das misverstanden? Würde der Englische Verkäufer dann seine Nummernschilder einbehalten?
Oder würdet ihr mir empfehlen die Englischen Dinger dran zu lassen und mit den rüber zu fahren?
Wenn ich das Ding ja erstmal von der Insel runter habe ist doch alles paletti? Oder muss ich vorher noch was mit der britischen Bürokratie regeln?
Klar hier muss ich dann Scheinwerfer umrüsten etc.....
Papiere hätte ich einen Kaufvertrag die V5 und das wars soweit ich weiß.
Irgendwelche Lücken in meinem Plan?
Vielen Dank.
Hallo,
ich möchte im Januar auch ein Auto aus England holen.
Meine frage ist kann das jemand bestätigen das die Polizei in England Autos am Hafen beschlagnahmen?
Und wenn ja warum genau?
Ich habe alle Papiere zusammen die Grenzversicherung, und die Paperwork vom Handler also müste doch alles klar gehen oder.
Tax ist für das Auto auch bezahlt bis nächstes Jahr im April und die Schilder werden auch mit übergeben also dürfte es auch hier kein Problem am Hafen geben.
Bin für jeden hilfreichen Tip Dankbar.
Gruß
Tom
Hallo,
habe es nun geschaft mein Jeep Grand Cherokee 4,7 V8 ist in Deutschland.
Ich bin ganz normal mit Kurzzeitkennzeichen die eine Grüne Versicherungskarte dabei hatte gefahren.
Ich wurde bei London von der Polizei kontroliert und die haben nichts bemängelt und ich wurde in Dover bei der Einfahrt zum Hafen kontroliert und auch hier alles ok mit dem Kennzeichen und der Versicherung.
Gruß
Tom
Hallo,
wirklich informativer Thread. Ich überlege mir ebenso einen Wagen aus England zu holen. Ein Fairway London Taxi als Werbeträger hätte was, da bei uns in der Region sowas nicht läuft....
Aber jetzt mal für Blöde... Verstehe ich das nun richtig: Wenn der Wagen in England aktuell noch Tax und Mot hat - wie viele Fairways, die angeboten werden - kann man damit locker flockig in England rumfahren - also auch völlig legal zum Tunnel oder zur Fähre? Beim ADAC eine Grenzversicherung für 10X Euronen abgeschlossen und man kann mit den englischen Kennzeichen, die ja eh am Auto bleiben auf eigener Achse quer durch Frankreich und Deutschland bis vor die Haustür fahren. Mehr noch: Diese Versicherung wäre dann insgesamt vier Wochen gültig und man könnte hier noch fahren und evlt sogar den ganzen TÜV Akt mit den engl. Kennzeichen noch erledigen?
Ist das korrekt oder habe ich das falsch verstanden. Wie gesagt, Vorraussetzung ist Tax und Mot zugehörig zum Wagen für die Fahrt in England.
Die Nummer mit den Kurzzeitkennzeichen ist by the way definitiv nicht legal. Werden 5-Tages Kennzeichen im Ausland angebracht ist das eine illegale Fernzulassung. Ich meine da stand auch was von illegaler Fernzulassung auf fremden Hoheitsgebiet. Klingt geschwollen. In der Praxis scheint das wenig zu stören, aber legal ist das definitiv nicht, wehe es passiert was....
Habe auch zum Thema Import eines Gebrauchtwagens aus der EU beim ADAC mal angefragt, nachfolgend mal ein Auszug (Punkt 5) aus dem Merkblatt, das der ADAC mit geschickt hat. (der letzte Absatz ist interessant für GB):
5. Überführung
Für die Überführung des Fahrzeuges aus dem Kaufland nach Deutschland sollte generell ein Ausfuhr- oder Überführungskennzeichen des Kauflandes Ihre erste Wahl sein.
Ohne Probleme gibt es ein solches Kennzeichen und die dafür erforderliche Kurzzeitversicherung zum Beispiel in Dänemark (eksportplader) oder den Niederlanden (export kenteken). In anderen EU-Ländern ist es teilweise sehr problematisch oder es gibt überhaupt keine Überführungskennzeichen bzw. den dazu notwendigen Versicherungsschutz. Generell ist es von Vorteil, wenn der Händler/ Verkäufer bei der Beschaffung der entsprechenden Kennzeichen behilflich sein kann.
Problemlos ist immer der Transport auf dem Anhänger, weil dazu keine Zulassung des Fahrzeuges notwendig ist.
Ein Vertrauensverhältnis zum Verkäufer vorausgesetzt, kann das Fahrzeug auch mit der ausländischen Zulassung nach Deutschland gefahren werden. Vergewissern Sie sich jedoch unbedingt, dass die Zulassung sowie die Versicherung, die der Vorbesitzer für das Fahrzeug abgeschlossen hatte, zum Zeitpunkt der Überführung noch aktiv sind.
Aus den Nachbarländern holen viele deutsche Käufer ihre neu erworbenen Fahrzeuge mit dem deutschen Kurzzeitkennzeichen ab. Genau genommen ist es jedoch nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht für die Überführung eines Fahrzeuges aus dem Ausland nach Deutschland vorgesehen.
Für britisch zugelassene Fahrzeuge, die in der Regel nur eine für die Insel geltende Kfz-Versicherung haben, kann in Deutschland eine sog. Grenzversicherung abgeschlossen werden. Nähere Informationen zur Grenzversicherung erhalten Sie in jeder ADAC-Geschäftsstelle.
Ich kann das Merkblatt gern weitersenden oder bei Interesse hier komplett einstellen.
Lieben Gruß
Jörg
Hallo,
kann scvpt's Ausführungen nur bestätigen.
Ich habe in den vergangenen 3 Jahren fast 20 PKW aus England importiert.
Folgendes Beachten:
1) Grenzversicherung beim ADAC abschließen. Dort verlangt man unter Umständen eine Kopie des englischen Fahrzeugbriefes, damit man die Fahrzeugdaten und das Kennzeichen in die Police eintragen kann. Also vom Verkäufer vorab mailen oder faxen lassen.
2) Ich hatte NIE Probleme mit der Polizei. Weder in England, noch auf dem Transit in Frankreich, Dänemark oder Holland. Ich hatte sogar einmal einen Unfall auf der Rückreise in Dänemark. Auch hier hatte ich keine Probleme. Weder mit der Polizei noch mit der gegnerischen Versicherung.
3) In jedem Fall einen schriftlichen Kaufvertrag mit dem englischen Verkäufer abschließen. Nehmt u.U einen fertigen englischsprachigen mit, denn ein Kaufvertrag ist in England eher unüblöch (vor allem beim Kauf von Privat). Auch die deutsche Zulassungstelle "liebt" Kaufverträge, speziell bei Importfahrzeugen.
4) Achtet darauf, daß der Wagen noch englische Steuer hat. Ansonsten könnte es Streß beim Zoll, z.B. am Hafen Dover, geben.
5) Bei der Ausreise bin ich 3 mal in Dover vom englischen Zoll kontrolliert worden. Fahrzeugkontrolle. Nie Probleme gehabt, hatte ja keine Drogen dabei ......
6) Bei der Ausweiskontrolle wurde ich in Dover 1x nach Papieren, Kaufvertrag und Versicherung gefragt. Ansonsten beschränkte sich die Konversation mit den englischen Zöllnern meist auf "Toller Wagen, was hast Du bezahlt? - Gute Fahrt."
7) Die englischen Kennzeichen müssen mit dem Auto mitgenommen werden. Die meisten deutschen Zulassungsstellen wollen diese bei der Zulassung sehen, manche behalten diese ein.
Also, macht Euch nicht mehr Streß, als notwendig. Spart Euch die Kosten für Trailer oder Kurzzeitkennzeichen. Die interessiert in England kein Mensch.
Ralf
Hallo Ralf,
danke für die Antwort. Das heisst ich habe das richtig verstanden?! Klingt gut.
Durch die Tax und Mot Sache scheint ein Import, sofern der Wagen diese beiden
Dinge noch besitzt, einfacher zu sein als z. B. aus Italien oder ähnliches...
Gruß
Jörg