Pilot Assist, adaptiver Tempomat, Spurhalteassistent

Volvo V90 P

Ich habe mir die Info auf der Volvoseite zu Pilot Assist durchgelesen (http://support.volvocars.com/.../owners-manual.aspx?...). Demnach ist Pilot Assist eine Kombination aus adaptivem Tempomat (acc) und Spurhalteassistent. Richtig?

Dann weiter: Ein Umschalten mittels links/rechts-Tasten auf dem Lenkrad schaltet den Spurhalteassistenten ein oder aus. Soweit korrekt?

Und wenn ja: Habe ich den Spurhalteassistenten (d. h. Lenkeingriff und Spurverlassenswarnung) auch, wenn Pilot Assist nicht aktiv ist? Also wenn ich normal fahre, ohne dass ich den Tempomat bemühen wollen würde?

Beste Antwort im Thema

Hallo snooker81,
Pilot Assistent und Spurhalteassistent sind zwei ähnliche aber unterschiedliche Funktionen. Der Spurhalteassistent ist, wenn du willst, immer an egal ob PA aktiviert ist. Der spricht an wenn du an den Fahrbahnrand kommst und warnt dich durch vibrieren und führt das Fahrzeug ggf. durch Lenkeingriff wieder in die richtige Spur. Der PA hält das Fahrzeug durch Lenkeingriff selbstständig in der Mitte der Fahrbahn und funktioniert immer in Verbindung mit ACC. Mit den links / rechts Tasten schaltest du zwischen ACC und PA hin und her wobei PA nur bis 139 km/h aktiv ist.

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Zitat:

@B.Engel2013 schrieb am 18. Mai 2017 um 13:38:20 Uhr:


Und deshalb ist die offizielle Regelung auch realitätsfern und führt nur zu Unsicherheiten.

Wäre sie nicht, wenn man sich dran halten würde und nicht rücksichtslos fährt.

Die meistens Menschen fahren doch mach dem Motto "hauptsache ich".

Da ist es egal, dass jemand gezwungen wird, 100kmh runterzubremsen, nur damit man selber nicht 10 kmh bremsen muss, um ihn vorbeizulassen.

Diese Typen, die schon anfangen zu blinken wenn ich noch nicht an ihnen vorbei bin würde ich am liebsten aus den Karren zerren ...

Ist mir doch sch... egal was es da angeblich für Regelungen geben soll, wer blinkt zieht auch raus gilt für 99% der mir bekannten Fälle und ich habe zu oft im ABS stehen dürfen, das mich die Herzchen die viel zu früh blinken komplett auf die Palme brachten.

Das Blinken beim Abbiegen unterscheidet sich eigentlich nicht von dem beim Spurwechsel.
Es bedeutet die Ankündigung einer Absicht und nicht eine Vollzugsmeldung.
Eigenartigerweise wird das von vielen anders gesehen, sie scheren mit dem ersten Blinken aus oder Blinken erst unmittelbar an der Einmündung in die sie abbiegen wollen. Beides ist nicht nur falsch sondern teilweise irritierend bis gefährlich.
Man könnte/sollte das beherzigen, auch wenn es vielen "sch...egal" ist, dass so die Regel lautet. Sie hat gute Gründe finde ich.

Keine Panik Jungs. Die, die meinen im Recht zu sein, und damit hier wahrscheinlich im Recht verteufelt werden, sind es aber nicht.

Zitat:

(4) 1-Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. 2-Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden, eingehalten werden. 3-Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. 4-Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.
(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

StVO §5

Also, wer überholen möchte muss das anzeigen und dafür blinken. Man darf aber nur überholen, wenn das gefahrlos (für andere) möglich ist. Ist dies nicht, darf man nicht überholen, ist auch nichts mit dem Blinken.

Ergo: Die Regel wird oft falsch ausgelegt. Ist keine Lücke da, darf ich nicht überholen/ausscheren wollen. dann gibt es auch keinen Blinker. Damit ist die Regel von MB max. so auszulegen, dass der Wagen ein ausscheren verhindert, wenn der Fahrer aus seiner Sicht richtigerweise ausscheren wollte. Eine Interpretation: Ich blinke mal, bis der Wagen die Lücke findet wäre auch rechtswidrig.

Wir dürfen also:
a) festhalten, dass das von MB nur eingeschränkt richtig ist und hilft.
b) Die "Herzchen" (Zitat Stelen) es falsch machen.
c) Ein richtiger Überholassistent nicht mit dem Lenkstockhebel fürs Blinken 1:1 kombiniert sein sollte, es sei denn, dass er das Blinken unterbindet, wenn es nicht das Ausscheren vom Wagen als falsch angesehen wird.

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Zitat:

@huckelbuck schrieb am 18. Mai 2017 um 14:48:52 Uhr:


Das Blinken beim Abbiegen unterscheidet sich eigentlich nicht von dem beim Spurwechsel.
Es bedeutet die Ankündigung einer Absicht und nicht eine Vollzugsmeldung.
Eigenartigerweise wird das von vielen anders gesehen, sie scheren mit dem ersten Blinken aus oder Blinken erst unmittelbar an der Einmündung in die sie abbiegen wollen. Beides ist nicht nur falsch sondern teilweise irritierend bis gefährlich.
Man könnte/sollte das beherzigen, auch wenn es vielen "sch...egal" ist, dass so die Regel lautet. Sie hat gute Gründe finde ich.

Das Blinken zum Anzeigen des Abbiegens ist ja auch etwas anderes und doch das Gleiche. es zeigt eine Willensäusserung zur Änderung an. Und sollte rechtzeitig erfolgen und nur dann, wenn es geht und erlaubt ist. Überträgt man das aufs Ausscheren, wird die Sache logisch. 😉

Man darf ja auch nicht verkehrt herum in die Einbahnstraße, nur weil man blinkt. 😁😁

Ich denke wir sollten auch Mehr- und Einspurige Strassen unterscheiden. Will ich auf einer Landstrasse abbiegen blinke ich auch sehr früh, damit der hinter mir fahrende rechtzeitig weiß, das sich mein Tempo demnächst ändern wird und besonders beim Linksbabbiegen, das er nicht meine Temporeduktion als Einladung zum Überholen mißversteht.

Auf der Autobahn blinke ich erst dann wenn ich eine passende Lücke entdeckt habe und der Wagen vor der Lücke an mir vorbei ist.

Zitat:

@Langer02 schrieb am 18. Mai 2017 um 12:45:22 Uhr:


Ich muss mich bei PA2 auf der Autobahn ca. alle 500m am Lenkrad aktiv bemerkbar machen. Ist das bei Euch auch so?

Nein, 500m sind zu kurz. Ich weiß jetzt die Entfernung nicht, aber ich muß mich ca. aller 30 Sekunden einmal "melden"

Zitat:

@stelen schrieb am 18. Mai 2017 um 15:02:11 Uhr:


Ich denke wir sollten auch Mehr- und Einspurige Strassen unterscheiden. Will ich auf einer Landstrasse abbiegen blinke ich auch sehr früh, damit der hinter mir fahrende rechtzeitig weiß, das sich mein Tempo demnächst ändern wird und besonders beim Linksbabbiegen, das er nicht meine Temporeduktion als Einladung zum Überholen mißversteht.

Auf der Autobahn blinke ich erst dann wenn ich eine passende Lücke entdeckt habe und der Wagen vor der Lücke an mir vorbei ist.

Meine Kritik bezog sich auch auf die Autobahn. Auf Landstraßen bin ich auch ein Freund vom frühen Blinken.

Zitat:

@danfried schrieb am 18. Mai 2017 um 16:01:04 Uhr:



Zitat:

@Langer02 schrieb am 18. Mai 2017 um 12:45:22 Uhr:


Ich muss mich bei PA2 auf der Autobahn ca. alle 500m am Lenkrad aktiv bemerkbar machen. Ist das bei Euch auch so?

Nein, 500m sind zu kurz. Ich weiß jetzt die Entfernung nicht, aber ich muß mich ca. aller 30 Sekunden einmal "melden"

Wer weiß, wie schnell (langsam)

@Langer02

unterwegs ist. 😁

Ich habe gestern mal etwas für mich eher unlogisches ergründen wollen.

Mir war schon sehr oft aufgefallen, das PA2 an manchen Tagen problemlos lenkt, auch wenn die beiden Linien des LKA nach grau sind. Bei anderen Gelegenheiten will das Lenkrad partout nicht grün werden, obschon zwei fette weisse Linien deren Erkennung anzeigen sollten.

Dazu dann noch das seltsame Verhalten, das der LKA anschlägt wenn PA2 lustig über eine Linie fährt.

Ich war bisher davon ausgegangen, das PA2 eine Verknüpfung von ACC und LKA darstellt, da hatte ich mich aber getäuscht.

Ich habe gestern einfach mal den LKA ausgeschaltet und bin trotzdem wie gewohnt mit grünem Lenkrad vom PA2 Chauffiert worden. Offensichtlich fährt der PA2 mit einer eigenen Sensorik, die vom LKA unabhängig ist und auch etwas schlechter arbeitet, denn bisher schlug der LKA immer Alarm, wenn PA2 mit grünem Lenkrad eine Markierung überführt.

@gseum: Wenn 30 s das normale Intervall sind das bei 500 m Weg ... exakt 60 km/h 😰 😁.

Zitat:

@stelen schrieb am 18. Mai 2017 um 14:31:25 Uhr:


Diese Typen, die schon anfangen zu blinken wenn ich noch nicht an ihnen vorbei bin würde ich am liebsten aus den Karren zerren ...

Ist mir doch sch... egal was es da angeblich für Regelungen geben soll, wer blinkt zieht auch raus gilt für 99% der mir bekannten Fälle und ich habe zu oft im ABS stehen dürfen, das mich die Herzchen die viel zu früh blinken komplett auf die Palme brachten.

Genau dieses Verhalten aber wendet der MB Überhplassisten an, wenn ich das richtig verstanden habe.

Im Grunde ist der Blinker auf der BAB nur für das Verfolgerfahrzeug auf der selben Spur wichtig. Ausser man versteht ihn als Bitte an die Fahrer auf der linken Spur, einen doch ausscheren zu lassen. Und da liegt der Hase im Pfeffer, weil der Linksspurfahrer mit dem Stress konfrontiert wird, dass der Rechtsspurfahrer sich diese Bitte einfach nimmt.

Genau, wenn der Assistent wirklich den Blinker so nutzt wie beschrieben ist das echter Müll.

Nur weil es sich nahezu eingebürgert hat, regelwidrig mit dem ersten Blinkimpuls die Spur zu wechseln, kann man dem Assi kaum vorwerfen, dass er sich nicht ebenso regelwidrig verhält sondern auf korrektes und damit regelkonformes Verhalten programmiert wurde.

Zitat:

@gseum schrieb am 18. Mai 2017 um 21:55:16 Uhr:



Zitat:

@danfried schrieb am 18. Mai 2017 um 16:01:04 Uhr:


Nein, 500m sind zu kurz. Ich weiß jetzt die Entfernung nicht, aber ich muß mich ca. aller 30 Sekunden einmal "melden"

Wer weiß, wie schnell (langsam) @Langer02 unterwegs ist. 😁

Ich 🙂 Es waren in Österreich auf einer wunderbaren mautpflichtigen Autobahn ca. 130km/h, bei 500m also umgerechnet knapp alle 15 Sek. wollte mich das Lenkrad des Dicken "spüren".

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