Pfusch in Mercedes Werksniederlassungs-Werkstatt

Mercedes E-Klasse W124

Hallo,

bei einem ''Versuch", die schwer zugängliche Glühkerze an Zylinder Nr. 5 meines E 250 Diesel zu wechseln, und zwar entgegen der Reparaturvorschrift, also ohne die zwingend erforderliche vorherige Demontage der Ansaugbrücke und des Ölfiltergehäuses, hat der angeblich gute Mechaniker prompt die Glühkerze abgeschert. Jetzt soll ich die Kosten des Ab- und Anbaus des Zylinderkopfes und die Gewindereparatur bezahlen.
Leider gibt es bei der hiesigen Mercedes Niederlassung kein Spezialwerkzeug mehr und man vergibt die Motorreparaturen, wohl älterer Mercedes, an eine Fremdfirma. Merkwürdigerweise sind Mercedes-Mechaniker und der Inhaber der außerhäusigen Werkstatt miteinander sehr gut bekannt. Ich habe mittlerweile den Inhaber der Fremdfirma ausfindig gemacht und mich mit ihm ausgetauscht. Verblüffender Weise haben besagter Mercedes Mechaniker und der Inhaber der Fremdfirma italienische Namen und auch italienische Wurzeln. - Zufall? Aber das soll um Gottes willen nichts heißen!

Wer kennt ähnliche Fälle?

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre eventuelle Feedbacks im Voraus.

Mit freundlichem Gruß
Bugattist

Beste Antwort im Thema

Anhand der Schilderung des TE würde ich den Ausbau(versuch) als nicht fachgerecht bezeichnen, somit dürfte die Werkstatt haften. Einem Meister sollte auch bekannt sein, dass beim Ausdrehen von Glühkerzen das Bruchdrehmoment niemals überschritten werden darf. Wie man richtig an sowas rangeht, und mit Reibahle und GK-Fett Problemen vorbeugt, steht zB hier ab S. 15/Tipps für die Werkstatt beschrieben. Ich empfehle dem TE sich nochmals bei der Geschäftsleitung um kostenlose Nachbesserung zu bemühen und sich ggf. einen Rechtsanwalt zu nehmen.

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Zitat:

Original geschrieben von thensch


Der Unterschied ist aber daß die Kerze vorher ganz war und hinterher abgerissen.

Genau das ist eben die falsche Ansicht.

Die Kerze war vorher schon kaputt. Zwar am Stück, aber schon alleine dadurch das sie im Kopf festgegammelt war, fachlich kaputt.

[quoteAber genau das ist doch der Punkt. Die Werkstatt muß das vorher mit dem Kunden klären, bzw ihn über die Risiken informieren. Sonst kommt es eben zu diesen Problemen.Und genau dass MUSS eine Werkstatt im juristischen Sinne eben nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Mark-86



Und genau dass MUSS eine Werkstatt im juristischen Sinne eben nicht.

Genau die Normenkette der Du das entnimmst hätte ich gerne vorgelegt.

Bzw. Du hast recht. Hinweisen muss die Werkstatt nicht. Es ist nur fraglich, welche Ansprüche der Kunde durch diese Unterlassung geltend machen kann.

Was ich an dem Fall nicht verstehe:

- Wolf.o hat es auf Seite 1 als Anhang angelegt, es gibt doch eine klare Anweisung von Daimler selbst, wie bei dem Fehler zu verfahren ist und da steht doch Glasklar, dass der Kopf dafür nichtmehr demontiert werden muss!

Das muss doch wesentlich billiger sein, als eine Demontage des Kopfes??? 😕

Da verstehe ich nicht, warum die Werkstatt da nicht von alleine das Spezialwerkzeug verwendet?

Mfg Johannes

Wie soll man sich das in der Praxis vorstellen? Der Arbeiter am Wagen muß merken, daß beim Ausdrehversuch die üblichen (nicht genormten!) Kräfte überschritten werden müßten. Er muß seinen Chef um Rat fragen, der wiederum sollte, nach Ansicht vieler hier, den Auftraggeber in Kenntnis setzen und dessen Entscheidung einholen? Ist das praxisnah, wenn solange die teuere Arbeitsstelle blockiert ist? Wenn der Kunde die Kerzen gewechselt haben wollte, und jetzt auf Nachfrage immer noch will? Der Mechaniker wendet höhere Kräfte auf, die Kerze schert ab. Wer steht jetzt in der Verantwortung? Was bringt also das verlangte Vorher-Informieren? Oder der Kunde lehnt ab, holt den Wagen mit vier neuen und einer defekten Kerze wieder ab und probiert das Herausdrehen selber?
Oder die Werkstatt verlangt, daß der Kunde an den Arbeitsplatz kommt und den Schlüssel selber weiter dreht als die Werkstatt es sich traut? ;-)
Ich finde keine Möglichkeit, der Werkstatt das Thema geldlich aufzubürden, weil sie nicht vorsätzlich falsch, sondern wohl nur "üblich" gehandelt haben. Klar ist das eine ärgerliche Überraschung, hoffentlich findet man im Gespräch eine Lösung, sprich Beteiligung an den zusätzlichen Arbeitskosten durch die Werkstatt!

Das hab ich noch gefunden:
http://www.mb-treff.de/.../index.php }>
" Achtung: Die große Gefahr bei der Geschichte ist die, daß beim Versuch, die Glühkerzen herauszudrehen, sie sehr oft abbrechen/abreißen. Dann verbleibt der Rest im Motorblock und eine Reparatur ist sehr kostenträchtig.
TIP: Eine Woche vor Ausbau ein Rostlösemittel in den Glühkerzenschacht spritzen. Habe ich von jemand anderem erfahren und weiß nicht, ob es nützlich ist (aber es schadet wohl nicht). Ich habe es so gemacht.

Vorgehen Ausbau der Glühkerzen:
Motor sehr heiß fahren, dann gehen die Glühkerzen besser raus. "

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Wie siehts eigentlich aus, wenn man den Kopf rund um die Glühkerzen vor ausbau vorsichtig mit dem Brenner erwärmen würde?

Zitat:

Original geschrieben von Mercedes_GD300



Zitat:

Original geschrieben von Mark-86



Und genau dass MUSS eine Werkstatt im juristischen Sinne eben nicht.
Genau die Normenkette der Du das entnimmst hätte ich gerne vorgelegt.
Bzw. Du hast recht. Hinweisen muss die Werkstatt nicht. Es ist nur fraglich, welche Ansprüche der Kunde durch diese Unterlassung geltend machen kann.

Siehst du. Du hast da die Rechtsstaatlichen Grundprinzipien nicht verstanden. Es gibt hier Gesetze und in denen stehen die Rechte und die Pflichten der Menschen. Es gibt keine Pflicht, den Kunden auf solche eventuellen Folgen hin zu weisen. Demnach braucht er es nicht. Es gibt kein Gesetz, in dem steht, was jemand nicht muss, / nicht braucht, sondern nur Gesetze was jemand zu tun oder zu unterlassen hat.

Sonst müssten wir ja alles mögliche in Gesetze schreiben, zum Beispiel dass du wärend du über die Straße gehst nicht in der Nase popeln musst. Gibt es deiner Logik nach kein Gesetz welches dir erlaubt, den Finger beim über die Straße gehen aus der Nase zu lassen, könnte man dich ja deiner Logik nach dafür bestrafen ^^

Klappt so nicht.

Ansprüche des Kunden aus Unterlassung der Aufklärung gibt es nicht, schon alleine weil dem Kunden durch das Abreißen der Kerze kein Schaden entsteht.
Die Kerze ist im allgemeinen Sinne vorher ja schon festgegammelt gewesen und damit kaputt. Selbst wenn sie noch als Glühkerze funktioniert hat, tut sie das auch hinterher noch. Sie reißt ja nicht im eigentlichen Sinne ab, sondern nur der Teil mit dem 6-Kant schert vor dem Gewinde ab. Die Funktion soweit sie vorher noch funktionierte ist dadurch auch hinterher nicht beeinträchtigt.

Die Kerze wäre sowohl vorher als auch hinterher im Regelfall nur durch Ausbohren heraus zu bekommen.

Zitat:

TIP: Eine Woche vor Ausbau ein Rostlösemittel in den Glühkerzenschacht spritzen. Habe ich von jemand anderem erfahren und weiß nicht, ob es nützlich ist (aber es schadet wohl nicht). Ich habe es so gemacht.

Vorgehen Ausbau der Glühkerzen:
Motor sehr heiß fahren, dann gehen die Glühkerzen besser raus. "

Das mit dem Rostlöser bringt nicht wirklich viel. Das Gewinde ist eigentlich unproblematisch, die Kerze selbst brennt sich durch Ölkohle im Kerzenschacht fest, da kommt dein Rostlöser durch das Gewinde niemals an.

Das mit dem warmfahren ist eine gute Idee.

Zitat:

Wie siehts eigentlich aus, wenn man den Kopf rund um die Glühkerzen vor ausbau vorsichtig mit dem Brenner erwärmen würde?

So warm, dass du die Ölkohle um die Kerze gelöst bekommst, kannst du den Kopf mitm Brenner gar nicht machen, eher reißt er dir oder schmilzt oder alles drumherum brennt ab.

Zitat:

- Wolf.o hat es auf Seite 1 als Anhang angelegt, es gibt doch eine klare Anweisung von Daimler selbst, wie bei dem Fehler zu verfahren ist und da steht doch Glasklar, dass der Kopf dafür nichtmehr demontiert werden muss!

Also, ich habe es noch einmal gelesen, kann das aber nicht finden.

Und ich lese es jetzt grade noch einmal, und kann deine Aussage immer noch nicht finden.

Entweder bin ich zu blöde, oder ...
Da steht, dass der bisherige "Austausch" von Zylinderköpfen nicht mehr notwendig ist.
Austausch ist abbauen, wegschmeißen, neuen Kopf montieren.

Das ist ein Ausbohrwerkzeug. Da steht aber nicht bei, dass der Zylinderkopf zum Ausbohren nicht mehr demontiert werden muss. Mit dem dollen Werkzeug kommt man immer noch nicht an den letzten Zylinder ran, weil da in eingebautem Zustand nun einmal kein Platz ist.
Nur darum gehts eigentlich auch.

Früher hat man Zylinderköpfe mit abgerissenen Glühkerzen fortgeworden und neue montiert 😉

Mark, so sehr ich Deine Beiträge stets schätze, hier liegst Du nicht unbedingt richtig.

Unsere rechtsstaatlichen Grundprinzipien (wenn wir schon die Öffrechtskeule hier schwingen) zielen vorallem auf die Schutzbedürftigkeit und pflichten von Leuten ab.

Fraglich ist, wer in diesem Sachverhalt schutzwürdig ist, und ob wer gegen seine pflichten verstoßen hat.

Und da wir hier nicht mehr preußisches Landrecht anwenden werden Fälle in unseren Gesetzen abstrakt behandelt, und nicht mehr konkret. Daher muss subsumiert werden, und da gibt es IMMER mehr als eine Möglichkeit.

Da ist zu klären ob dem Kunden ein Schaden entstanden ist..... Ob der Mechaniker gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen hat, in dem er ohne Aufklärung des Kunden das Risiko eingegangen ist, mit eingetretenem Erfolg....... usw usf. §§277, 280 BGB empfehlen sich da gelesen zu werden.

(Ich hoffe ich betreibe hier keine Rechtsbeugung, nur das bescheidene Wissen von nunmehr 7 Monaten Studium)

Es ist natürlich noch größerer Unsinn wegen einer bekloppten Glühkerze so einen Terz zu veranstalten, aber es könnte den TS natürlich interessieren ob es sich "lohnt" bei Mercedes noch mal ein klares Wort zu sprechen.

Meine persönliche Meinung zu dem Thema:

Wir fahren hier alle alte Autos, und sind da alle mehr oder weniger freizeitlich dran interessiert. Alte Autos gehen auch dann und wann mal kaputt, dann muss das halt gemacht werden. Und das eine Reperatur ohne Nebenbaustellen erledigt werden kann ist auch ziemlich selten. Das ist auch alles normal, deswegen ist es nunmal n altes Auto.

Aber wenn man nun wegen so einer Banalität zum Freundlichen geht und da verhältnismäßig viel Geld lässt, dann kann man menschlich und servicetechnisch erwarten, dass:
a) Mercedes über Risiken aufklärt
b) Mercedes sich an Vorschriften hält
c) Mercedes bei Unklarheiten Rücksprache hält.

Wenn die sich an alle 3 punkte halten könnten die gerne alle 5 Glühkerzen abreißen, dann habe ich das ok dazu gegeben. Aber wenn dann am nächsten Tag herauskommt, dass das eigentlich sehr häufig passiert, und man mir die Risiken verschwiegen hat, dann würde ich mich meiner Entscheidungsgewalt beraubt fühlen. Und genau Das ist nunmal der punkt.

Von der technischen Seite her hast Du völlig Recht. Die Glühkerze wäre todsicher auch nach Bearbeitung und prozedere nach Werksvorschrift abgerissen. Aber ob das Ding dann den Tag abgerissen wird oder doch etwas später, die Entscheidung treffe ich als Eigentümer doch sehr gerne selber.

Und von daher habe ich kein Verständnis dafür dass die Herren dort so blöd sind, sich diesem Kreuzfeuer hier auszusetzen. So lange is das doch noch nich her dass die täglich Glühkerzen gewechselt haben. Da versteh ich einfach nicht warum die so blöd sind und sich durch schlechte Kommunikation so ans eigene Bein pinkeln.

Und ich verstehe immer noch nicht, W A S kommuniziert werden soll. Über höhere Gefahren aufklären? Dem Kunden von der Reparatur abraten? Wie ich das sehe, ich das Scheitern menschlicher Bemühungen dauerhafter Bestandteil unserer Exitenz. W O V O R soll der Kunde gewarnt werden? Muß der Kunde schriftlich erklären, die Belehrungen erhalten und verstanden zu haben? Sollte man bei der Auftragserteilung einen Rechtsbeistand hinzuziehen? Das verläßt aber dann ganz heftig die normale zwischenmenschliche Ebene!

Siehe U. S. A. Die Inverkehrbringer müssen Warnhinweise aussprechen, weil Leute die Fahrzeughersteller verklagen, wenn der Fahrer eines Wohnmobiles während der Fahrt (!) nach hinten geht, um Kaffee zu kochen und dabei der Wagen havariert. Geht's noch???

So Freunde, jetz muß ich mich da auch noch einklinken, nachdem ich mich durch diese 4 Seiten manchmal erstaunt, manchmal amüsiert - und dann wieder mal entsetzt durchgelesen habe...

Ich sage nur soviel zu dem Thema (hatte letzten Dezember auch "Glühkerzenwechsel" beim kleinen 220D), daß mich mein jetziger "Hinterhofschrauber", 30 Jahre beim "Freundlichen" Werkstattmeister gewesen, und nun im Ruhestand - sehr wohl darüber aufgeklärt hat, daß Glühkerzen nunmal abreißen KÖNNEN...!!! Ich gab mein Okay, daraufhin legte er los. Ging eh alles gut, Motor auf seinen Rat hin vorher schön heiß gefahren 😎

ABER - ohne meine Einwilligung (zum Thema Abreiß-Risiko und evtl. Folgekosten) hätte er keine der 4 Kerzen angerührt!
Und - das ist jetzt meine ganz persönliche Meinung - SO, und nicht anders gehört sich das! Erst recht bei einer renommierten DB Werksvertretung!

Lg, Mani

@Mercedes300GD:

Welches Risiko?
Meiner Ansicht nach ist durch das Abreißen der Kerze gar kein Schaden entstanden.
Die war vorher schon festgefressen und ist es hinterher auch noch, also worin steht der Kunde nun schlechter?

Ja Mark, jetzt sind wir bei der Auslegung 😉 Kann man in beide Richtungen argumentieren.
Näheres später, mobil tippt es sich schlecht.

Deswegen sach ich ja dass das nicht so einfach ist.

Ja, wie gesagt, eine Verschlechterung der Sache ist für den Kunden nicht eingetreten.
Einzig weis er nun, dass er die Kerzen nur durch ausbohren demontiert bekommt.

Den Arbeitslohn hat er natürlich zu ersetzen, weil seine kaputten Sachen diesen verursacht haben und dafür trägt der Kunde logischerweise die Verantwortung.

Wir drehen uns argumentatorisch im Kreis!

Hallo 124er Fahrer

nun muß ich als Leidtragender doch noch einmal auf die Angelegenheit zurückkommen:

1. Es bestand kein Vertragsverhältnis. Es wurde ohne meine Unterschrift ein Auftrag angelegt, sonst läuft ja nichts. Abgesprochen war lediglich: Falls die merkwürdigen Symptome der Vorglühkontrolle (Bis dahin waren die Glühkerzen alle in Ordnung) durch einen probeweisen Austausch des Zeitrelais behoben sind, dann Zeitrelais zu berechnen, und das war‘s.
2. In der Werkstatt angekommen, prüfte jedoch der Mechaniker an den Steckerpinnen nochmals die Glühkerzen und stellte fest, Glühkerze an Zylinder 5 sei defekt.
3. Ohne meinen Auftrag schaute er am Lager nach, ob Glühkerze vorhanden.
4. Glühkerze war da und wir kamen überein, daß vorher alles abgebaut werden müsse. (Ansaugbrücke, Ansaugrohre und Ölfiltergehäuse) Man komme sonst nicht dran. Außerdem sieht man nichts von den Glühkerzen, weil sie sich unter, von den Ansaugrohren verdeckt, befinden.
5. Der Mechaniker begann jedoch – ich traute mir nichts zu sagen, denn er müsse ja wissen was er als Fachmann verantworten kann, zu „werkeln“. Wie mit Hebammenfingern führte der Mechaniker seinen linken Arm unter den Ansaugkrümmer bis er die Glühkerze mit den Fingern ertastete, um mit rechter Hand durch einen kleinen Spalt neben dem 5. Ansaugrohr hindurchgeführte Knarrenverlängerung mit Kreuzgelenk, mit linker Hand, ohne etwas zu sehen mit Fühlen auf die Glühkerze anzusetzen. Er hatte dabei sichtlich Mühe, denn mehrmals und immer wieder sah ich zu, wie er von der Glühkerze abzurutschen schien, weil das Kreuzgelenk bei zu steilem Winkel abknickt
6. Schließlich sagte er, da komme etwas … Da war die Glühkerze abgerissen.
7. Darauf sagte er zu meinem Ersrtaunen flapsig, Glühkerze sei abgeschert, Kopf müsse runter, um ausbohren zu können, koste zweitausend EUR.
Förmlich geplättet wandte ich mich an den Teammeister, der nur sagte, es sei schon mal vorgekommen, daß eine Glühkerze abgeschert sei. Man hätte das schon mal gehabt.
Ich war ja während der ganzen Prozedur anwesend und hatte dabei „pelzige Zähne“.
Ich wette, daß die Glühkerze weder festgegammelt war, noch sonstwie korrodiert und hätte sich bei vorschriftsmäßigem Abbau der Aggregate, um sie auch mit den Augen und nicht nur mit dem Gefühl wahrnehmen lassen, mühelos hätte herausschrauben lassen.
Aber – was nützt das alles, wenn der Mechaniker einfach schweigt und nicht zugibt, daß er die besagten Teile vorher hätte abbauen müssen, um die Glühkerze auch zu sehen.

Bugattist

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