Pfusch in Mercedes Werksniederlassungs-Werkstatt

Mercedes E-Klasse W124

Hallo,

bei einem ''Versuch", die schwer zugängliche Glühkerze an Zylinder Nr. 5 meines E 250 Diesel zu wechseln, und zwar entgegen der Reparaturvorschrift, also ohne die zwingend erforderliche vorherige Demontage der Ansaugbrücke und des Ölfiltergehäuses, hat der angeblich gute Mechaniker prompt die Glühkerze abgeschert. Jetzt soll ich die Kosten des Ab- und Anbaus des Zylinderkopfes und die Gewindereparatur bezahlen.
Leider gibt es bei der hiesigen Mercedes Niederlassung kein Spezialwerkzeug mehr und man vergibt die Motorreparaturen, wohl älterer Mercedes, an eine Fremdfirma. Merkwürdigerweise sind Mercedes-Mechaniker und der Inhaber der außerhäusigen Werkstatt miteinander sehr gut bekannt. Ich habe mittlerweile den Inhaber der Fremdfirma ausfindig gemacht und mich mit ihm ausgetauscht. Verblüffender Weise haben besagter Mercedes Mechaniker und der Inhaber der Fremdfirma italienische Namen und auch italienische Wurzeln. - Zufall? Aber das soll um Gottes willen nichts heißen!

Wer kennt ähnliche Fälle?

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre eventuelle Feedbacks im Voraus.

Mit freundlichem Gruß
Bugattist

Beste Antwort im Thema

Anhand der Schilderung des TE würde ich den Ausbau(versuch) als nicht fachgerecht bezeichnen, somit dürfte die Werkstatt haften. Einem Meister sollte auch bekannt sein, dass beim Ausdrehen von Glühkerzen das Bruchdrehmoment niemals überschritten werden darf. Wie man richtig an sowas rangeht, und mit Reibahle und GK-Fett Problemen vorbeugt, steht zB hier ab S. 15/Tipps für die Werkstatt beschrieben. Ich empfehle dem TE sich nochmals bei der Geschäftsleitung um kostenlose Nachbesserung zu bemühen und sich ggf. einen Rechtsanwalt zu nehmen.

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Also normalerweise zahlt die Niederlassung...bin selbst KFZ-Mechatroniker beim Stern allerdings LKW, aber rechtlich wird es da wohl keine Unterschiede geben. Arbeitskollege hat einen Zylinderkopf falsch eingespannt und dann ist dieser beim Abschleifen kaputt gegangen Niederlassung musste die Kosten tragen. Der Kunde hat nur die normalen Kosten der ZKD bezahlt.

Es gibt ja auch sowas wie eine Liste auf der steht welcher Mitarbeiter die Niederlassung schon mit wie viel € belastet hat... zumindest hier bei mir.
Wenn ich eine Schraube aufmache und sie reißt ab, kann ich die Schuld ja wohl kaum auf den Kunden schieben...

Gruß Stef

Und ich kann dir sagen, dass wenn du eine Schraube aufmachst und sie abreißt, die Frage ist warum.
Wenn du die verkehrt herum gedreht hast, zahlt die NL. Wenn der Mitarbeiter den Kopf falsch gespannt hat, zahlt die NL. Warum? Weil das Dummheit des Mechanikers ist.

Wenn du die Schraube aber abreißt, weil sie festgerostet ist, ist das wie mit der Glühkerze.
Das ist das Problem des Kunden, weil das die Schraube und das Gewinde des Kunden ist und das war nunmal fest gerostet, dafür kann kein Mechaniker was.

Was meine Einstellung angeht, habe ich noch gar nichts dazu geschrieben.
Ich habe zum Konkreten Sachverhalt und zur allgemeinen Rechtslage Stellung genommen, aber ausdrücklich auch nicht zur konkreten Rechtslage.

Ich würde einen Kunden IMMER vorher auf die Risiken aufmerksam machen und ICH würde mir auch größte Mühe geben, KEINE Kerze ab zu reißen. Aber, das bin eben nur ich, und ich kann ja nicht überall sein.
Eigentlich reißt niemand der logisch denkt eine Kerze freiwillig ab. Aber manchmal geht es eben nicht anders.

Zitat:

Original geschrieben von W201Freak


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Wenn ich eine Schraube aufmache und sie reißt ab, kann ich die Schuld ja wohl kaum auf den Kunden schieben...

Gruß Stef

Aber wenn die "Schraube" z. B.ein Stehblzen vom Auspuffkrümmer ist und beim Lösen abreißt und zwar bündig mit dem Zylinderkpf, wer zahlt dann das Ausbohren usw.?

Letztendlich muß der Kunde den Zeitaufwand zahlen.

Zitat:

Wenn ich eine Schraube aufmache und sie reißt ab, kann ich die Schuld ja wohl kaum auf den Kunden schieben...

Der Kunde hat nicht die Schuld, sondern die Schuld hat die festgerostete Schraube.

Das ist EIGENTUM des Kunden und für die Folgen dessen haftet auch der Kunde.

Anders ist es nur, wenn z.B. das ganze ein Garantiefall ist, was aber bei unseren Autos im Regelfall nicht der Fall ist.

Wenn eure Niederlassung so geil drauf ist, das ihr die Schuld auf euch nehmt, wenn ihr was abreißt, dann sag mir bitte welche das ist.

Ich möchte dich dann künftig nur noch Glühkerzen an Dieseln wechseln lassen, davon gibt es genug.
Ihr wäret die erste Werkstatt welche festgerostete Schrauben auf die eigene Kappe nimmt 😉

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Ein Kunde der nach allen Regeln der Kunst abkassiert wurde ist sauer, kommt meistens nie wieder und erzählt seine schlechten Erfahrungen weiter...

Ein Kunde der zufrieden ist kommt wieder, bringt womöglich über Jahre Umsatz, empfiehlt die Werkstatt weiter ...

aber manche Chefs werden es wohl nie lernen - haben nur das Geld im Kopf und es wirkt sich genau ins Gegenteil aus

übrigens: negative Erfahrungen sprechen sich 7x mehr rum als positive

Zitat:

Original geschrieben von W124-250D-KWG


Ein Kunde der nach allen Regeln der Kunst abkassiert wurde ist sauer, kommt meistens nie wieder und erzählt seine schlechten Erfahrungen weiter...

Ein Kunde der zufrieden ist kommt wieder, bringt womöglich über Jahre Umsatz, empfiehlt die Werkstatt weiter ...

aber manche Chefs werden es wohl nie lernen - haben nur das Geld im Kopf und es wirkt sich genau ins Gegenteil aus

übrigens: negative Erfahrungen sprechen sich 7x mehr rum als positive

Da hast du Recht, nur ist das n ganz anderes Thema.

Um bei solch heiklen Arbeiten die Kundenzufriedenheit zu erhalten, sollte man den Kunden vorher auf dei Risiken und Möglichen Kosten hinweisen oder die Arbeit seihen lassen.

Das ändert aber nichts an der Rechtslage.

Ich hatte grade noch eine Diskusion mit einem Meister, der hat mir erklärt:

Zitat:

Man macht das, was der Kunde will, denn der Kunde ist König.
Wenn der Kunde sagt, sein Auspuff ist kaputt und er will einen neuen Auspuff, dann will er einen neuen Auspuff. Also tauscht man den Auspuff. Wenn der Krümmer kaputt ist, merkt man das vieleicht an, aber wenn der Kunde immernoch meint, sein Auspuff ist kaputt, tauscht man den Auspuff, weil der Kunde das so will. Hinterher kann man dem Kunden dann noch einen neuen Auspuffkrümmer verkaufen

Das ist rechtlich nicht zu beanstanden, weil der Kunde einen Auspuff bestellt hat und bekommen hat.

Dann gibt es eben gute Werkstätten, die erkennen, dass der Kunde der ausdrücklich einen Auspuff verlangt, eigentlich gar keinen Auspuff haben will. Der will ein Problem gelöst haben. Dazu muss man dem Kunden gelegentlich erklären, was überhaupt sein Problem ist, das er Unrecht hat und andere scheiss Diagnosen gestellt haben, etc. Ist manchmal sicherlich nervig, löst aber am Ende vieleicht das Problem von dem Kunden und das ist es ja, was der Kunde will. Ein Problem gelöst haben.
Da könnte der Kunder verlangen was er will, eine GUTE WERKSTATT würde in dem Falle NIEMALS einen Auspuff verkaufen, sondern den Kunden lieber fortschicken, als Blödsinn zu machen.

Das unterscheidet eine Werkstatt von einer guten Werkstatt.

Nebenbei: Statistisch hat jeder 2. Bundesbürger ein Auto, mit 7x kommst du im Leben nicht hin. Jeder unzufriedene Kunde reißt mindestens 10 mit und macht bei ca. 50 Kunden / potentiellen Kunden schlechte Werbung.

Zitat:

Original geschrieben von Mark-86



Zitat:

Wenn ich eine Schraube aufmache und sie reißt ab, kann ich die Schuld ja wohl kaum auf den Kunden schieben...

Der Kunde hat nicht die Schuld, sondern die Schuld hat die festgerostete Schraube.
Das ist EIGENTUM des Kunden und für die Folgen dessen haftet auch der Kunde.
Anders ist es nur, wenn z.B. das ganze ein Garantiefall ist, was aber bei unseren Autos im Regelfall nicht der Fall ist.

Wenn eure Niederlassung so geil drauf ist, das ihr die Schuld auf euch nehmt, wenn ihr was abreißt, dann sag mir bitte welche das ist.

Ich möchte dich dann künftig nur noch Glühkerzen an Dieseln wechseln lassen, davon gibt es genug.
Ihr wäret die erste Werkstatt welche festgerostete Schrauben auf die eigene Kappe nimmt 😉

Schön wäre es, wenn diese Werkstatt auch Fremdfahrzeuge reparieren würde.

Dann käme ich stets mit Problemfällen, wie festsitzenden Stehbolzen für den Auspuffkrümmer vorbei.😕🙂

Man kann auch alle Aussagen so hinbiegen wie man sie selbst braucht.

Mal davon abgesehen habe ich ja gesagt LKW nicht PKW😉

Zitat:

Original geschrieben von Mark-86



Ich würde einen Kunden IMMER vorher auf die Risiken aufmerksam machen und ICH würde mir auch größte Mühe geben, KEINE Kerze ab zu reißen. Aber, das bin eben nur ich, und ich kann ja nicht überall sein.
Eigentlich reißt niemand der logisch denkt eine Kerze freiwillig ab. Aber manchmal geht es eben nicht anders.

und um nichts weiter geht das doch.

Der Kunde geht da hin und erwartet n paar Kröten für 5 Glühkerzen zahlen zu müssen. Und erfährt den nächsten Tag dass der Kopp ggf runtermuss.

Seine Einwilligung, diese deutlich höheren Kosten im Zweifelsfalle zu tragen hat er nämlich NIE gegeben, was im Zweifelsfalle entscheidend ist, da er Eigentümer ist, und die Entscheidungsgewalt bei ihm liegt.

Und wenn dann noch nicht geklärt ist, ob der Mechaniker die Werksvorschriften eingehalten hat, dann sieht es ganz schnell ganz schlecht für die Werkstatt aus.

Und im Zweifel is da auch nich gesagt wer das zahlen muss. So einfach is das nicht.

Zitat:

Seine Einwilligung, diese deutlich höheren Kosten im Zweifelsfalle zu tragen hat er nämlich NIE gegeben, was im Zweifelsfalle entscheidend ist, da er Eigentümer ist, und die Entscheidungsgewalt bei ihm liegt.

Und wenn dann noch nicht geklärt ist, ob der Mechaniker die Werksvorschriften eingehalten hat, dann sieht es ganz schnell ganz schlecht für die Werkstatt aus.

Die Einwillung muss der Kunde auch nicht geben, er kann seine Karre mit abgerissener Kerze selbstverständlich jeder Zeit wieder mitnehmen, ggfls. nach dem er die Rechnung bezahlt hat. (Siehe §647BGB, sonst bekommt er seine Karre nämlich nicht wieder)

Zitat:

Und wenn dann noch nicht geklärt ist, ob der Mechaniker die Werksvorschriften eingehalten hat, dann sieht es ganz schnell ganz schlecht für die Werkstatt aus.

Das braucht auch nicht geklärt zu werden. Wenn der Kunde Schadensersatz auf Grund mangelhafter Arbeit fordert, muss er neben den Schaden auch die Verantwortung des Verursachers nachweisen.

Das heist, kann der Kunde nicht nachweisen dass die Werkstatt geschlampt hat, bleibt er auf dem Schaden sitzen.

Die Werkstatt braucht da gar nichts zu klären.

Der Unterschied ist aber daß die Kerze vorher ganz war und hinterher abgerissen. Jemand anders hätte die Kerze evtl. rausbekommen, ohne sie abzureißen. Also ist es doch klar, wenn die Werkstatt vorher nicht darüber informiert, daß die Kerze abreißen kann, trägt sie die Schuld dafür, denn der Auftrag heißt schließlich Kerzen wechseln und nicht abreißen.

Im Endeffekt ist es auch wenig sinnvoll darüber zu diskutieren.

Fakt ist, dass die Glühkerze so oder so abgerissen wäre, und der Kopp dann so oder so hätte bearbeitet werden müssen.

Aber die Werkstatt hätte diese Unklarheiten und Unannehmlichkeiten die nu aufgetreten sind einfach im Vorab ausschließen können. Thema zwischenmenschliche Ebene fernab der Motortechnik.

Zitat:

Original geschrieben von thensch


Der Unterschied ist aber daß die Kerze vorher ganz war und hinterher abgerissen. Jemand anders hätte die Kerze evtl. rausbekommen, ohne sie abzureißen. Also ist es doch klar, wenn die Werkstatt vorher nicht darüber informiert, daß die Kerze abreißen kann, trägt sie die Schuld dafür, denn der Auftrag heißt schließlich Kerzen wechseln und nicht abreißen.

Hallo, guten abend,

ich bin nun wirklich nicht oft der gleichen Meinung wie Mark; aber hier hat er -vom Kern seiner Aussage her- tatsächlich Recht.

@thensch: wenn die Kerze vorher "ganz" war, braucht man sie auch nicht tauschen; oder?
Der Auftrag lautete "kaputte Glühkerze wechseln". Wenn alles gut läuft, schraubt man die alte Kerze raus und die neue wieder rein. Wenn die alte Kerze aber festgegammelt ist (kommt durchaus häufig vor) und sich nicht einfach so rausdrehen lässt, steht der Mechaniker vor einem Problem- wie weit kann ich gehen? Probiere ich es weiter, oder höre ich auf? Und DAFÜR gibt es absolut KEINE Richtwerte... wer will denn behaupten, das ER die Kerze doch rausbekommen hätte???
Natürlich muß die Werkstatt den Kunden vorher über die Risiken informieren; aber kein Kunde wird sagen "hören sie bitte vorher auf". Wozu auch? Die Kerze ist von der Funktion her sowieso kaputt- da ist es wirklich egal, ob sie "am Stück" oder "abgeschert" im Kopf sitzt... glühen tut sie so oder so nicht mehr.
Ich mache den Job jetzt seit rund dreissig Jahren- viele Probleme habe ich durch Erfahrung lösen können, und trotzdem geht doch immer mal wieder etwas schief; es reissen Schrauben ab, obwohl man sämtliche Tricks angewendet hat die man kennt und wo es sonst immer funktioniert hat.
Ist das dann die Schuld der Werkstatt?
Welche Alternativen gibt es denn?
Soll der Mech etwa sagen "ich trau mich nicht, es noch fester zu probieren"?
DEN Kommentar des Kunden möchte ich auch nicht hören; noch dazu würde es nichts an der Situation ändern, das die (sowieso) kaputte Kerze immer noch im Kopf steckt...

Bitte nicht immer pauschal auf die Werkstätten schimpfen! Sicherlich gibt es da genug schwarze Schafe; aber im vorliegenden Fall muß der Sachverhalt etwas differenzierter betrachtet werden.

Gruß von einem Profi-Schrauber, der auch schon -unbeabsichtigt- Glühkerzen beim rausschrauben
abgeschert hat.... :-(

Zitat:

Dann gibt es eben gute Werkstätten, die erkennen, dass der Kunde der ausdrücklich einen Auspuff verlangt, eigentlich gar keinen Auspuff haben will. Der will ein Problem gelöst haben. Dazu muss man dem Kunden gelegentlich erklären, was überhaupt sein Problem ist, das er Unrecht hat und andere scheiss Diagnosen gestellt haben, etc. Ist manchmal sicherlich nervig, löst aber am Ende vieleicht das Problem von dem Kunden und das ist es ja, was der Kunde will. Ein Problem gelöst haben.
Da könnte der Kunder verlangen was er will, eine GUTE WERKSTATT würde in dem Falle NIEMALS einen Auspuff verkaufen, sondern den Kunden lieber fortschicken, als Blödsinn zu machen.

Das unterscheidet eine Werkstatt von einer guten Werkstatt.

das ist natürlich völlig richtig

Zitat:

Original geschrieben von Peanut65


Natürlich muß die Werkstatt den Kunden vorher über die Risiken informieren; aber kein Kunde wird sagen "hören sie bitte vorher auf". Wozu auch? Die Kerze ist von der Funktion her sowieso kaputt- da ist es wirklich egal, ob sie "am Stück" oder "abgeschert" im Kopf sitzt... glühen tut sie so oder so nicht mehr.
Ich mache den Job jetzt seit rund dreissig Jahren- viele Probleme habe ich durch Erfahrung lösen können, und trotzdem geht doch immer mal wieder etwas schief; es reissen Schrauben ab, obwohl man sämtliche Tricks angewendet hat die man kennt und wo es sonst immer funktioniert hat.
Ist das dann die Schuld der Werkstatt?
Welche Alternativen gibt es denn?
Soll der Mech etwa sagen "ich trau mich nicht, es noch fester zu probieren"?

Aber genau das ist doch der Punkt. Die Werkstatt muß das vorher mit dem Kunden klären, bzw ihn über die Risiken informieren. Sonst kommt es eben zu diesen Problemen.

Wenn der Auftrag nun heißt alle 5 Glühkerzen zu wechseln, sind nicht zwingend alle defekt und die Sache bekommt eine ganz neue Brisanz.

Zitat:

Original geschrieben von Peanut65


DEN Kommentar des Kunden möchte ich auch nicht hören; noch dazu würde es nichts an der Situation ändern, das die (sowieso) kaputte Kerze immer noch im Kopf steckt...

Ob der Kommentar des Kunden, nun den Kopf demontieren zu lassen, besser ist. 😉

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