Pfusch in Mercedes Werksniederlassungs-Werkstatt
Hallo,
bei einem ''Versuch", die schwer zugängliche Glühkerze an Zylinder Nr. 5 meines E 250 Diesel zu wechseln, und zwar entgegen der Reparaturvorschrift, also ohne die zwingend erforderliche vorherige Demontage der Ansaugbrücke und des Ölfiltergehäuses, hat der angeblich gute Mechaniker prompt die Glühkerze abgeschert. Jetzt soll ich die Kosten des Ab- und Anbaus des Zylinderkopfes und die Gewindereparatur bezahlen.
Leider gibt es bei der hiesigen Mercedes Niederlassung kein Spezialwerkzeug mehr und man vergibt die Motorreparaturen, wohl älterer Mercedes, an eine Fremdfirma. Merkwürdigerweise sind Mercedes-Mechaniker und der Inhaber der außerhäusigen Werkstatt miteinander sehr gut bekannt. Ich habe mittlerweile den Inhaber der Fremdfirma ausfindig gemacht und mich mit ihm ausgetauscht. Verblüffender Weise haben besagter Mercedes Mechaniker und der Inhaber der Fremdfirma italienische Namen und auch italienische Wurzeln. - Zufall? Aber das soll um Gottes willen nichts heißen!
Wer kennt ähnliche Fälle?
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre eventuelle Feedbacks im Voraus.
Mit freundlichem Gruß
Bugattist
Beste Antwort im Thema
Anhand der Schilderung des TE würde ich den Ausbau(versuch) als nicht fachgerecht bezeichnen, somit dürfte die Werkstatt haften. Einem Meister sollte auch bekannt sein, dass beim Ausdrehen von Glühkerzen das Bruchdrehmoment niemals überschritten werden darf. Wie man richtig an sowas rangeht, und mit Reibahle und GK-Fett Problemen vorbeugt, steht zB hier ab S. 15/Tipps für die Werkstatt beschrieben. Ich empfehle dem TE sich nochmals bei der Geschäftsleitung um kostenlose Nachbesserung zu bemühen und sich ggf. einen Rechtsanwalt zu nehmen.
84 Antworten
Also sorry Mark, aber das sehe ich anders.
Der Auftrag war Glühkerze wechseln - und nicht Kopf abnehmen und ausbohren. Wenn das erforderlich werden könnte, dann warnt man den Kunden davor dass das passieren kann.
Sobald durch die Reperatur für den Kunden unerwartet hohe Folgekosten entstehen könnten hat ein Mechaniker mit seiner Arbeit aufzuhören und dem Kunden bescheidzugeben, um das weitere Vorangenen zu besprechen.
Ihn da vor vollendete Tatsachen zu stellen, also ein Auto was nun ohne größeren Aufwand nicht mehr fährt, das ist absolut nicht vertretbar.
Schon gar nicht wenn das nicht die Dorfwerkstatt ist, die weiß dass der Kunde das sowieso durchführen lassen will, sondern Mercedes Benz.
Besonders peinlich wird es, wenn die Reperatur ggf. Durch unsachgemäße Arbeit der Werkstatt entstanden ist.
Das ist erstmal viel Rederei um das Thema: Aber hochinteressant wird es dann, wenn der Streit darum entbrennt, wer die Orgie nun zu zahlen hat.
Findige Leute die nicht wie wir hier viel mit Altauto am Hut haben, könnten da ganz schnell auf die Idee kommen eine Anzeige wegen Sachbeschädigung ins Haus flattern zu lassen.
Und da man son Käse nicht will spricht man da einfach vorher drüber und hält auch während der Reperatur Rücksprache, um so nen Mist wegen ner simplen Glühkerze von vornherein auszuschließen.
Mal unabhängig von wie das rechtlich geregelt ist, gebietet einem das schon der gesunde Menschenverstand.
Ab einem bestimmten Alter ist ein Fahrzeug meist besser in der spezialisierten freien Fachwerkstatt aufgehoben. Man muss ein bisschen suchen, doch eigentlich sollte sich da (fast) immer jemand fnden....
In den offziellen Markenwerkstätten kennt man sich doch heute in sehr vielen Fällen garnicht mehr mit der Technik von vor 10 oder 20 Jahre aus und die entsprechenden Werkzeuge gibt es auch ggf. nicht mehr.
Beispiel:
* Bosch Einspritzanlage K-Jetronic/KE-Jetronic: "millionenfach" verbaut, heute total "exotisch", O-Ton Mercedes-Werkstatt "das ist alte Technk, da gehen wir nicht ran" ... aber immer noch besser so als "rangehen" und dann total verpfuschen für teuer Geld
*Hydropneumatische Niveauregulierung beim 190E 2.5-16: da hat Mercedes bei mir 2 Wochen rumgesucht und getestet, dann ein Teil für ca. 300 EUR ausgetauscht. Fehler war immer noch da. Nach Reklamation und weiteren Diagnosen wurde dann Teil für 120 EUR ersetzt.. das war´s dann. Immerhin wurde mir der erste Versuch gutgeschrieben. Aber ich habe gemerkt, die haben davon wirklich keine Ahnung mehr, das ist in dem Sinne kein böser Wille...
Anders hier:
Der Vorbestzer hat einen neuen Mittel- und Endschalldämpfer verbaut oder verbauen lassen, Zubehörteil, aber ordentlich, jedoch leider eher unordentlich verbaut... Das Ding hängt etwas schief und schlägt u.a. bei Bodenwellen an. Bei Mercedes fand man die ganze Konstruktion "Schrott" und wollte mir neue Original-Teile für ca. 900 EUR verkaufen...! Wären sicherlich auch "schöner" gewesen, aber nicht nötig. Beim Spezialisten wurde das Teil enfach nur korrekt angebracht, fertig.
Also, ältere Liebhaberfahrzeuge gehören auch beim Service in Liebhaberhände 😉
Guten Tag Mark-86,
nun aber ... fühle ich mich ein wenig „schief angesprochen", da mein 124/II E 250 T Diesel einer der letzten gebauten (Bj. 1996) ist. UND: Grüne Umweltplakette durch Nachrüstung! An meinem Auto ist nichts vergammelt, im Gegenteil haben oft Monteure geäußert, daß mein Fahrzeug wie ein Jahreswagen sei, also in gutem gepflegten Zustand. Selbst der TÜV - Mann hat bei der HU 2011 geäußert: "Der Wagen ist ja wirklich ausnehmend gut in Schuß. Das Auto ist werkstattgepflegt von besagter Mercedes Niederlassung. Bisher wurden alle Glühkerzen bereits einmal gewechselt. Hinweis: Sie haben sicher überlesen, daß der Monteur wie mit Hebammenfingern nach Gefühl die Nuß mit Kreuzgelenk, mit linkem Arm, unter die Ansaugbrücke hindurchgreifend, geführt hat, ohne den notwendigen Abbau von Ansaugbrücke und des Ölfiltergehäuses.
Gruß
Bugattist
Kopie an Moderator
Ähnliche Themen
Such such such....
Ja, hier hab ich sie: die Rechnung vom Austausch fünfer Glühkerzen im Dezember 2011. 2 Glühkerzen waren festgegammelt. (Zylinder 3 und 5) Der Werkstattmeister von der freien Werkstatt in Musselkanaal (Niederlande), die hauptsächlich Mercedes machen, hat mich angerufen und aufgeklärt wie er jetzt vorgehen möchte (ausbohren), was dabei passieren könnte (schief bohren, Kopf im Eimer), und was die ganze Geschichte ungefähr kosten würde (viel) 😁
Zum Glück hat es mit dem Bohren geklappt. Abends Auto wieder abgeholt. (Versucht so gut wie möglich zu übersetzen)
- Arbeitsstunden 420,00
- 5 Glühkerzen 110,90 (sind wohl aus Gold) 😁
- Leckleitungen 6,00
- Endstopp 4,05
- Wischwasser 4,95
- Umweltzuschlag 3,00
- Kleinkram div. 2,00
- MwSt. über 125,90 23,92
- MwSt. über 425,00 80,75
Gesamt 655,57
Viel Geld! Aber was soll man sonst machen? Hab mich da auch nicht wirklich aufgeregt. Mein Auto, und ich weiß nicht wann die Glühkerzen zum letzten Mal gewechselt wurden.
@GD300: ich glaube dass ich diese Aufstellung schon irgendwann im Dezember versprochen hatte. Hat ein bisschen länger gedauert. Sorry!
Gruß
Wido
Anhand der Schilderung des TE würde ich den Ausbau(versuch) als nicht fachgerecht bezeichnen, somit dürfte die Werkstatt haften. Einem Meister sollte auch bekannt sein, dass beim Ausdrehen von Glühkerzen das Bruchdrehmoment niemals überschritten werden darf. Wie man richtig an sowas rangeht, und mit Reibahle und GK-Fett Problemen vorbeugt, steht zB hier ab S. 15/Tipps für die Werkstatt beschrieben. Ich empfehle dem TE sich nochmals bei der Geschäftsleitung um kostenlose Nachbesserung zu bemühen und sich ggf. einen Rechtsanwalt zu nehmen.
@mark-86
dein beitrag vom 18.04.2012, 23:43uhr
du bist alles - aber garantiert kein auto"flüsterer"
solltest du aus der branche sein, belegt dieser beitrag die vielbesprochene arroganz von werkstätten...
Du kannst dir gerne einen Anwalt nehmen, aber da wird nichts bei heraus kommen und deine Beru Vorschrift ist auch recht uninteressant.
Es zählt bei Mercedes die Werksvorschrift und die sagt "rausdrehen".
Da gibt es keine Bruchdrehmomentsangabe zumal die Kerzen gar nicht brechen, sondern abscheren. Es gibt auch keine Angabe zur Dehn & Streckgrenze und kein Sonderwerkzeug dafür.
Die Kerzen sind schlicht und einfach heraus zu schrauben, fertig.
Wenn eine Kerze abreißt, weil sie Festgegammelt ist, hat das nichts mit Aroganz zu tun, sondern damit dass es schlicht und einfach EURE festgegammelte Kerze ist.
Der Mechaniker kann nichts dafür und nichts dagegen, reißt eine Kerze ab, reißt sie eben ab. Was soll er daran ändern?
Es steht auch hier nirgendwo, das ungefragter Weise ein Zylinderkopf abgebaut wurde und da tausende von Euros an unangekündigten Kosten produziert wurden.
Es steht auch nirgendwo, dass das Auto nicht mehr fahrfähig ist, der fährt auch mit ner Glühkerze zu wenig.
Es hat sich auch der Zustand vorher / nachher nicht im wesentlichen verschlimmert.
Der Kunde hatte eine festgegammelte defekte Glühkerze und daraus ist nun eine abgerissene, defekte Glühkerze geworden. Das ist das Risiko des Kunden und das trägt er alleine und nicht der Mechaniker. Die Forderung auf Kosten der Werkstatt den Kopf ab zu bauen, aus zu bohren und wieder zu montieren ist aberwitzig. Da kann man ruhig einen Rechtsanwalt bemühen, einziger Erfolg ist das man viel Zeit verplämpert, seine Rechtsschutzversicherung unnötig belastet und sich in der Werkstatt nicht mehr sehen zu lassen braucht. Selbst wenn das zum Gutachten kommt, etc. wird der Gutachter nur feststellen, was ich schon sagte, nämlich dass die Kerze im Kopf festgegammelt war.
@ivan: Was du brauchst oder nicht interessiert mich nicht.
Wie man das Problem handelt mag ich dir nach dem du schon schreibst dass ich keine Ahnung habe und sinnloses Zeug schreibe, auch nicht mehr schreiben.
Du kannst mit 100€ überweisen und deine Adresse mitteilen, dann schreib ich dir wie man Glühkerzen ohne Abbau des Kopfes entfernen kann auf n Blatt Papier, hefte dir die Rechnung dran und dann kannst du es lesen.
Bitte nicht falsch verstehen......Du hast in allen Punkten recht. Aber: Es kostet den Mechaniker keinen Cent vorher auf die Risiken hinzuweisen. Der hat davon auszugehen dass der Kunde vom Thema Auto rein gar nix versteht, der Experte is schließlich er. Wenn vorher schon in einem Satz drauf hingewiesen wurde erspart das son Quark wie hier jetzt.
Und sorry, aber es is kein Geheimnis dass bei den 60Xern gerne die Glühkerzen gerne abscheren. Wenn ich das als Mechaniker sowieso weiß, den Kunden nicht auf Risiken hinweise, und dann die Werksvorschrift nicht einhalte und mich dadurch erst ins Kreuzfeuer stelle habe ich als Mechaniker eigentlich alles falsch gemacht was ich hätte falsch machen können.
Dass der nix dafür kann dass die Kerze abgebrochen is muss man nicht erwähnen. Aber der Ton macht nunmal die Musik. Und die zwei Sätze sind nicht zu viel verlangt.
Die sollen auch keine Koppreperatur bezahlen, die sollen einfach n gutes Gesamtpaket abliefern, dazu gehört auch die Kommunikation. Wer mit nem 124er zu ner Vertragswerkstatt geht kann das schlicht erwarten.
Also zumindest bei Niederlassungen und Vertragshändlern hier lernen sich Mechaniker und Kunden eher selten kennen.
Man gibt das Auto in der Kundenannahme zum Reparaturauftrag ab und dort sitzen nicht einmal zwingend Mechaniker, sondern auch gerne Kaufleute / Verkäufer, aber im Regelfall solche die schon seit Jahren keinen Schraubenschlüssel mehr in der Hand hatten.
Das ist eben das "schöne" bei Mercedes.
Man trinkt seinen Kaffe in einem schönen Verkaufsraum wärend sich hinten in der Werkstatt jemand um die Drecksarbeit kümmert. Wer dann im Endeffekt die Arbeit gemacht hat, weis man hinterher oft garnicht, kennt nicht einmal den Namen.
Wer auf direkte Kommunikation mit einem Mechaniker steht, sollte sein Glück vieleicht lieber in der freien Werkstatt ohne Verkaufsraum suchen. Da sieht es natürlich gerne nicht so aus wie bei Mercedes, man muss gerne aufpassen dass man sich nicht dreckig macht, darf aber auch öfter in die Werkstatt und direkt mit den Leuten an der Basis sprechen.
Das man darauf das eine Glühkerze abreißen könnte, hätte hinweisen können, ist richtig, aber vieleicht hat der Verkäufer das einfach nicht gewusst. Das kann man ihm kaum ankreiden, das Werkstattsystem sagt bei "Reparaturauftrag Glühkerze" dem Automobilkaufmann der davor sitzt nicht automatisch "Kunden auf eventuelle Abrissgefahr hinweisen".
Es ist aber auch nicht SOO tragisch, weil sich dadurch der Zustand des Autos nicht wirklich verschlechtert hat.
Ist ja jetzt nicht so, dass das Auto nicht mehr fährt, schlechter fährt oder schlechter anspringt oder es irgendeinen anderen Nachteil mit sich bringt, aus einer festgegangenen kaputten Kerze eine abgerissene kaputte Kerze zu machen.
Das sehe ich nun wirklich nicht so. Ich hab schließlich nicht den Auftrag gegeben, die Kerzen abzureißen, sonder sie zu wechseln. Der Mechaniker hätte ja aufhören können, bevor sie abreißt, oder einfach vorsichtiger oder anders vorgehen.
Eine Information des Kunden vorher ist sowieso Pflicht. Ansonsten gilt wenn die Kerze jetzt abgerissen ist und das vorher nicht der Fall war, hat die Werkstatt das verpfuscht.
Zitat:
Original geschrieben von Mark-86
Das kann man ihm kaum ankreiden, das Werkstattsystem sagt bei "Reparaturauftrag Glühkerze" dem Automobilkaufmann der davor sitzt nicht automatisch "Kunden auf eventuelle Abrissgefahr hinweisen".
Dann ist das wohl ein gravierender Fehler von Mercedes für den die auf aufkommen müssen.
Wenn man schon Mercedes Werksvorschriften bemüht, sollte man diese auch verstehen. Mit "rausdrehen" ist nämlich fachgerechtes Rausdrehen nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks in Verbindung mit der notwendigen Sorgfalt gemeint und nicht das was irgendein Laie oder leider auch dieser Mechaniker(meister) darunter zu verstehen glaubt. Im übrigen braucht man sehr wohl ein Sonderwerkzeug, welches aber auch im freien Handel überall erhältlich ist: einen Drehmomentschlüssel.
Zitat:
Eine Information des Kunden vorher ist sowieso Pflicht. Ansonsten gilt wenn die Kerze jetzt abgerissen ist und das vorher nicht der Fall war, hat die Werkstatt das verpfuscht.
Die Information an den Kunden ist eben keine Pflicht. Es ist nett, wenn sie einem das sagen, aber aus welcher Grundlage gibt es eine Verpflichtung?
Zitat:
Der Mechaniker hätte ja aufhören können, bevor sie abreißt, oder einfach vorsichtiger oder anders vorgehen.
Nö. Der Mechaniker kann gar nicht wissen, wann die Kerze abreißt, da es dazu keine Streckdrehmomente gibt und dass nirgendwo gefordert wird und darüber hinaus auch technisch gar nicht möglich ist, dies zu errechnen. Sicher gibt es Mechaniker die das fühlen können, aber darauf hat man als Kunde keinen zwingenden Anspruch.
Zitat:
Mit "rausdrehen" ist nämlich fachgerechtes Rausdrehen nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks in Verbindung mit der notwendigen Sorgfalt gemeint
Genau. Ist die Kerze dann zu fest, reißt sie eben ab.
Zitat:
Im übrigen braucht man sehr wohl ein Sonderwerkzeug, welches aber auch im freien Handel überall erhältlich ist: einen Drehmomentschlüssel.
Auch das ist falsch. Es gibt kein maximales Drehmoment welches bei der Demontage der Glühkerze aufgewendet werden darf.
Ihr könnt hier diskutieren bis ihr schwarz werdet, die Nummer mit den abgerissenen Glühkerzen zahlt der Kunde.
Da könnt ihr Anwälte, Gutachter und Gerichte beschäftigen und euch das noch so abstrus zusammenbasteln, wie man der Werkstatt den eigenen Schrott anhängen kann, aber es wird euch nichts bringen.
Die Nummer zahlt der Kunde.
Die Einstellung entspricht genau der Art von Werkstattmitarbeiter, warum man zweimal in dessen Werkstatt geht! Das erste und das letzte mal!