Persönliche Konfrontation mit Verkehrsteilnehmer

Hallo Motor-Talker,

ich hatte heute eine unangenehme Situation. Ich bin in einen Supermarktparkplatz abgebogen habe die Kurve etwas weiter genommen, so dass mein Hintermann wohl innen an mir vorbei schlüpfen wollte. Er hat sich jedoch verschätzt und musste dann bremsen, um mir nicht reinzufahren. Ich habe davon nichts mitbekommen, oder besser gesagt, mir ist das nicht als ungewöhnlich aufgefallen. Jedoch ist er mir schon einige Zeit vorher durch dichtes auffahren aufgefallen.

Obwohl es eigentlich unwichtig ist habe ich die Situation in Paint gemalt. Ich bin die blaue Linie, mein Gegenpart die Rote Linie.

Ich habe dann mein Auto am Parkplatz abgestellt und mir einen Einkaufswagen geholt. Im Supermarkteingang hat der Herr mich gefragt, ob ich der Fahrer des blauen Wagens bin. Als ich das nichtsahnend bejahte wurde er gleich aggressiv und aufbrausend.

"Was fällt dir ein? Ich musste wegen dir voll bremsen, um einen Unfall zu vermeiden. Bist du bescheuert?"Dazu eindeutige aggressive Gesten und Rumgefuchtel.

Ich habe ihm gesagt, dass ich keine Ahnung habe was er will, wovon er spricht und er mich mit seinem Schmarrn in Ruhe lassen soll. Als ich mich umdrehte und wegging ist er völlig ausgetickt, hat mich von hinten gegen das Regal gestoßen und mir wieder irgendwas "erzählt" (Dir zeig ich schon was ich will, du bist doch bescheuert, etc. - ich kann das nicht alles wiederholen, den Inhalt habe ich bereits wiedergegeben).

Ich habe dann versucht etwas "Sicherheitsabstand" herzustellen und ihm gesagt, dass ich die Polizei anrufe und mit ihm nicht diskutiere. Dann ist er mir wieder hinterher gerannt und wollte dass wir das "draußen unter uns klären, dann zeig ich dir was wir alles rufen können".

Der Supermakt war relativ leer, die anderen Kunden haben das allerdings gekonnt ignoriert (Soviel zum Thema Zivilcourage). Ich könnte allerdings nicht ausschließen, dass ich hier als Unbeteiligter mich eingemischt hätte, gibt ja doch nur Ärger, siehe Dominik Brunner. Ich glaube seine Frau/Freundin hat ihn dann etwas zur Seite gezogen, jedenfalls war er eine Zeit lang in anderen Regalgängen unterwegs. An der Kasse bin ich ihn dann wieder begegnet, dann ist er wieder ausgetickt und hat mich beschimpft. Als ich ihm dann wieder sagte, er soll sich nicht lächerlich machen und mir meine Ruhe lassen sagte er noch, er dass er auch die Polizei rufen kann, seine Frau kann das ja bezeugen und für den Schubser habe ich ja sowieso keine Zeugen. Ich habe dann nur noch erwidert, ob er weiß, dass Supermärkte Video überwacht sind. Alles in allem ziemlich primitiv und lästig, aber doch ärgerlich.

Ich möchte das auch gar nicht dramatisieren, außer einem Stoß von hinten und Regalberührung ist im Prinzip nichts gewesen, trotzdem gibt mir das ganze zu Denken. Ich bin kein Riese und kein Muskelprotz sondern normal gebaut. 179 cm bei 70 KG, habe aber auch keine Kampfsporterfahrung und könnte mich nicht systematisch verteidigen, nur instinktiv.

Wie verhält man sich in so einer Situation richtig? Ich denke, selbst wenn man das Abbiegen vorher als falscher Spurwechsel oder sonst irgendwas auslegen möchte, ist das doch höchstens eine Ordungswidrigkeit mit ~30 € bestraft und interessiert sowieso keinen. Ich möchte nochmal darauf hinweisen, dass das Abbiegen meiner Meinung nach völlig Ok war. Ich muss ja vorher schauen, in welche Parkreihe ich reinfahre und mit 30 km/h in den Parkplatz schiessen ist auch schlecht. Selbst wenn Ordnungswidrigkeit, rechtfertigt dass doch keine Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung, was weiß ich.

Der Straßenverkehr kommt mir immer aggressiver vor. Wie kann ich mich davor schützen, nach dem Parken irgendwelche bösen Überraschungen zu erleben? Eines ist mir heute wieder klar geworden, im Zweifel schaut jeder zur Seite und geht 2 Regalreihen weiter. In den öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Sicherheitslage ebenfalls katastrophal, ist es in der heutigen Zeit generell ratsam Selbstverteidigungskurse zu belegen? Pfefferspray besorgen? Oder versuchen, solchen Eskalationen aus dem Weg zu gehen? Wobei ich das heute auch versucht habe. Ich bin mir aber ziemlich sicher, in einer anderen Situation (Abgelegene Örtlichkeit, keine "Zeugen", seine Alte nicht dabei die ihn beruhigt) hätte der wohl nicht so lange gezögert, da hülfe auch kein Deeskalieren.

Beispiel
Beste Antwort im Thema

Was hat das mit Waschlappen zu tun? Ich seh das als staerke wenn ich andere ganz ruhig abblitzen lasse😉

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Kannst du, allerdings kann er einklagen, daß man diese nachweislich vernichtet und je nach dem welche Strafe schwerer wiegt, kann es vor Gericht als nicht verwertbar eingestuft werden...

Machen würde ich es trotzdem 🙂

HTC

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 11. Juni 2017 um 13:46:37 Uhr:


Ich hab eine Dash Cam im Auto - ( Bitte jetzt keine Diskussion ob erlaubt oder nicht )
Dann kam einer auf die glorreiche Idee ( weil ich den Parkplatz benutzt habe den er wohl haben wollte und ich nicht wie er erwartet hatte, daran vorbeigefahren bin ) ganz dicht neben mir zu parken damit ich nicht aussteigen konnte.
Als ich Ihn darauf hingewiesen habe hat er doch glatt behauptet ich hätte nach Ihm dort geparkt .....
Ein Fingerzeig auf die Kamera und er ist wieder eingestiegen und weggefahren.

Ich wär einfach stehen geblieben. Was willst Du mit deiner tollen Kamera da schon machen.

Na filmen, was denn sonst 🙂

Und danach auf Youtube hochladen...

HTC

Und dann? Leute mit ner Dashcam sind mir zuwider, da würd ich geringe Strafen in Kauf nehmen wenn ich sie ärgern konnte. Und was über mich auf Youtube zu sehen wäre, wär mir eh egal. Social Media geht mir am Allerwertesten vorbei. 😎

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Zitat:

@HTC schrieb am 14. Juni 2017 um 16:42:35 Uhr:


Kannst du, allerdings kann er einklagen, daß man diese nachweislich vernichtet und je nach dem welche Strafe schwerer wiegt, kann es vor Gericht als nicht verwertbar eingestuft werden...

Machen würde ich es trotzdem 🙂

HTC

Diese Abwägung findet nur statt, wenn die Aufnahmen

nicht

anlassbezogen waren. Also typischerweise wenn es um Aufnahmen mit einer Dashcam geht.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 10. Juni 2017 um 12:53:00 Uhr:


Bei ungewollter Konfrontation Öffentlichkeit herstellen. Also irgendeinen Passanten, Kunden, Mitarbeiter herzlich und mit beliebigem Vornamen ansprechen.
...
Wenn Du zurückschubst bist Du der Agressor, wenn dann noch ein Messer im Spiel ist, hast Du das provoziert.

der Tipp mit der Öffentlichkeit ist gut, sowas wird auch allgemein von der Polizei empfohlen. Es ist halt nicht jeder in der Lage, einer körperlichen Konfrontation Stand zu halten - sowas birgt ungeahnte Risiken.

Allerdings - deine Auslassung mit dem Aggressor ist völlig falsch. In dem Moment, wo der böse Autofahrer den TE in das Regal gestossen hat, hat er einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff gegen diesen begangen.

Wenn der TE gewollt und gekonnt hätte, dann hätte er von seinem Recht auf Selbverteidigung Gebrauch machen dürfen - auch indem er dem Angreifer "ein paar auf die Glocke haut". Die Verteidigung darf allerdings nicht unverhältnismäßig sein. Jedoch wird dabei auch die persönliche Situation des Verteidigers gewürdigt. Eine kleine zierliche Frau hat andere Freiheitsgrade als ein ausgebildeteter ATK-Kämpfer, wenn es zu einem bleibenden körperlichen Schaden beim Angreifer kommt.

Zitat:

BGB §227
(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.
(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Aber ich will hier keine Werbung dafür machen, einen Angriff mit einem Gegenangriff zu beantworten. Man muss das für sich realistisch abschätzen. Das im Forum schneller behauptet wird, man würde mal draufhauen, als man es in der Realität wirklich tut, sollte jedem klar sein. Theorie und Praxis eben :-) Ich hätte grundsätzlich in der Situation (=Stoss ins Regal) auch zugelangt, es sei denn der Angreifer hat 2m / 140 kg.

Mich stört nur ein wenig die Stimmung hier, dass die Einstellung sich auch körperlich wehren zu dürfen per se aszozial und verwerflich wäre. Mir kommt es jedenfalls so vor.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 14. Juni 2017 um 16:51:44 Uhr:



Zitat:

@HTC schrieb am 14. Juni 2017 um 16:42:35 Uhr:


Kannst du, allerdings kann er einklagen, daß man diese nachweislich vernichtet und je nach dem welche Strafe schwerer wiegt, kann es vor Gericht als nicht verwertbar eingestuft werden...

Machen würde ich es trotzdem 🙂

HTC


Diese Abwägung findet nur statt, wenn die Aufnahmen nicht anlassbezogen waren. Also typischerweise wenn es um Aufnahmen mit einer Dashcam geht.

Sry, hab keine belegbaren Urteile oder Gesetze dazu gefunden (Jedenfalls nicht für Privatpersonen, bei Gesetzesorganen sieht es da leicht anders aus). Ich komme immer wieder auf diese Aussage in verschiedenen Ausführungen:

https://ggr-law.com/.../

Somit heißt das erstmal, wenn nicht anders belegt, Keine Aufnahmen ohne deren Einverständnis.

HTC

Vorsichtig mit der Gegenwehr. Soweit mir bekannt darf man (vorausgesetzt man ist körperlich dazu im Stande) nur einmal innerhalb einer kurzen Zeitperiode "zulangen".

Wird ein Angriff mit sagen wir mal 10 Schläge beantwortet, kann man dafür haftbar gemacht werden...

Deswegen wird es hier nicht unbedingt empfohlen und als "ok" bezeichnet, weil es unter Umständen sehr zum Nachteil des Opfers ausgelegt werden kann. Von der Wahrscheinlichkeit eines unglücklichen Totschlags ganz zu schweigen...

HTC

Es gibt keine absolute Zahl an wehrhaften Handlungen. Es geht IMMER um die Verhältnismäßigkeit.

Notwehr ist per Gesetz das Beenden eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs. Jegliche Handlung die über das Beenden hinausgeht ist halt unzulässig. Ergo mich schubst jemand und dreht sich um und geht weg, darf ich ihn nicht schlagen, da kein gegenwärtiger Angriff mehr vorliegt. Mich schubst jemand und geht weiter auf mich los, darf ich das mittels der mir zur Verfügung stehenden Mitteln unterbinden. Aber halt nur unterbinden.

Davon unabhängig ist die Jedermannfestnahme nach § 127 I StPO separat zu sehen. Da man ja ein gewisses Interesse an einer Strafverfolgung nach einem Körperverletzungsdelikt haben kann. Also ist hier ein Festhalten nach begangener Straftat natürlich auch legitim.

Zitat:

@dermondeoreiter schrieb am 15. Juni 2017 um 14:01:39 Uhr:


Mich stört nur ein wenig die Stimmung hier, dass die Einstellung sich auch körperlich wehren zu dürfen per se aszozial und verwerflich wäre. Mir kommt es jedenfalls so vor.

Sehe ich nicht so. Es ist schlicht sicherer, sich nicht körperlich wehren zu müssen, weil man es geschafft hat, sich das Spiel mit der Körperlichkeit nicht aufnötigen zu lassen. Selbst ein routinierter Kampfsportler wird das so halten, weil der beste Kampf immer der ist, der nicht ausgetragen wurde.

Selbst diese simplen Techniken der Deeskalation sollte man üben, damit man sie parat hat, im Fall der Fälle. Das ist eines der häufigsten Missverständnisse, wenn es um Kurse zur Selbstverteidigung geht (Sportvereine, VHS ...). Wichtigster Bestandteil ist Deeskalation, kein Jackie-Chan Crashkurs.

Zumal man, egal wie man körperlich ausgestattet ist, nie weiß, bei wem es sich bei dem etwaigen Gegenüber handelt. Es gibt immer einen besseren, schnelleren, stärkeren. Das im Rahmen einer körperlichen Auseinandersetzung herauszufinden ist äußerst unglücklich.

Aufgrund unserer Intelligenz sollten wir uns auf so eine Auseinandersetzung sobald sie vermeidbar ist, nicht einlassen.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 15. Juni 2017 um 16:20:40 Uhr:


Es geht IMMER um die Verhältnismäßigkeit.

Falls du Notwehrhandlungen meinst: Da gibt es keine geforderte Verhältnismäßigkeit, wie der Angriff abzuwehren ist.

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