Peinlich > Auto beim Händler gestohlen
Kein Witz !!!
Ich war heute bei meinem freundlichen, dort bekam ich mit, das bei Ihm ein Auto, welches ein Kunde dort (zur Reparatur) abgab, einfach weg war, "gestohlen". Der Meister meinte "sehr peinlich ist uns noch nie passiert", jedoch kümmern (Anzeige etc.) müsse sich der Kunde selber darum.
naja wenn weiter nix ist !!!
Golfi66
43 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Selbst darum muß sich die Werkstatt kümmern.
Wenn der Halter/Fahrer den Wagen abholen will, muß die Werkstatt belegen können, daß der Wagen gestohlen wurde. Wie will sie aber den Diebstahl belegen ohne eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei?
edit,
die Sache ist unangenehm für die Werkstatt.
Auf ''seinem'' Werksgelände wurde etwas entwendet.
Nicht aus der Garage des Kunden.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Selbst darum muß sich die Werkstatt kümmern.
Wenn der Halter/Fahrer den Wagen abholen will, muß die Werkstatt belegen können, daß der Wagen gestohlen wurde. Wie will sie aber den Diebstahl belegen ohne eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei?
Denke schon das der Besitzer eine Anzeige über den Diebstahl machen muß (ist ja seines) und die Werkstatt aber auch eine macht da es auf Ihrem Grundstück entwendet wurde.
Wenn es eine gute Werkstatt ist wird die sich schon mit dem Kunden einig !
Golfi66
Zitat:
Original geschrieben von Golfi66
Denke schon das der Besitzer eine Anzeige über den Diebstahl machen muß (ist ja seines) und die Werkstatt aber auch eine macht da es auf Ihrem Grundstück entwendet wurde.
Es muß nur eine Diebstahlsanzeige erstattet werden. Und dafür ist derjenige zuständig, in dessen Obhut sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Diebstahls befand.
Zitat:
Original geschrieben von Golfi66
Denke schon das der Besitzer eine Anzeige über den Diebstahl machen muß (ist ja seines) und die Werkstatt aber auch eine macht da es auf Ihrem Grundstück entwendet wurde.
Wenn es eine gute Werkstatt ist wird die sich schon mit dem Kunden einig !
Golfi66
Über was sollen die sich jetzt einig werden, Golfi66.
Welche Versicherung aufkommen muss, wer zuerst bei der Polizei
anruft. So wie Dus anfänglich beschreiben hast, ist die Sachlage klar. Ende.
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Zitat:
Original geschrieben von bvb09uwe
Der wird die Hütte auch nicht abreißen...
Der Kunde wird sowieso mehr daran interessiert sein, den Wert des gestohlenen Fahrzeuges ersetzt zu bekommen...😉
da kann der händler aber auch nix zu...
aber was passiert denn wen es gestohlen wurde und nie wieder auftaucht?
Kriegt er dann das Geld wieder oder das gleiche auto?
meinem Nachbarn wurde mal der 3er GTI geklaut, Geld bekam er so nach 10 Wochen mal zu sehen, und es war verdammt wenig, er wollt deswegen auch nicht sagen wie viel man Ihm gab.
Golfi66
Zitat:
Original geschrieben von ugi-style
da kann der händler aber auch nix zu...
aber was passiert denn wen es gestohlen wurde und nie wieder auftaucht?
Kriegt er dann das Geld wieder oder das gleiche auto?
Das gleiche Auto mit Sicherheit nicht, wurde ja gestohlen.
Er bekommt vermutlich den Zeitwert für
sein ''Gestohlenes'', sollte es nach 4 Wochen nicht mehr
auftauchen.
Zitat:
Original geschrieben von Golfi66
meinem Nachbarn wurde mal der 3er GTI geklaut, Geld bekam er so nach 10 Wochen mal zu sehen, und es war verdammt wenig...
Bei älteren Fahrzeugen kann der Zeitwert schon mal weit unter dem ideellen Wert liegen....
vielleicht bekommt der Besitzer ein Auto zum Vorzugspreis vom Freundlichem,
mich würde Interessieren was ist in der Zwischenzeit, stellt der freundliche da ein Leihfahrzeug zur Verfügung ?
oder nur Wanderschuhe !
Golfi66
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Es muß nur eine Diebstahlsanzeige erstattet werden. Und dafür ist derjenige zuständig, in dessen Obhut sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Diebstahls befand.
Ein Pkw-Diebstahl ist strafrechtlich ein Vergehenstatbestand nach §§242, 243 StGB. Da ist kein Bürger in der Pflicht - anders die Polizei, wenn sie davon erfährt (§168 StPO).
Die meisten Eigentumsdelikte werden eh nur angezeigt, weil es die Versicherungen verlangen.
Wenn also hier eine Anzeige erstattet werden soll - was bei Pkw Diebstahl ohnehin dringenst ratsam ist - ist in erster Linie der Fahrzeughalter in der Pflicht. Nur er ist der - strafrechtlcih gesehen - Geschädigte. Mitarbeiter eines Autohauses sind hier allenfalls Zeugen. Natürlich kann das Autohaus selbst auch Geschädigter sein - wenn z.B. in die Werkstatt (Verkaufsraum) eingebrochen wurde. Wird aber - egal wie - ein Kundenfahrzeug gestohlen, bleibt der Halter letztlich in der Pflicht.
Welche Versicherung für den Schaden eintritt, dürfte wohl den Umständen abhängen. Wenn ein Kunde nachts sein Auto vor den Laden stellt und es dort geklaut wird, wird wohl kaum die Versicherung des Autohauses dafür aufkommen.
Bei einem Einbruch in die Räumlichkeiten sieht's dann schon wieder anders aus...
Die Ansichten hier gehen ja ganz schön auseinander.
Ich gebe also einen Gegenstand, und das ist ein Auto ja
auch ''nur'' zur Reparatur.
Dort wird es gestohlen und somit ist der Halter alleinverantwortlich.
Glaube kaum, das dies so in Ordnung ist.
Gebe meinen ''Hose'' zur Reinigung oder zur Änderschneiderei, wird gestohlen.
Soll ich dann zur Polizei gehen und sagen meine Hose wurde
in der Reinigung gestohlen und meine Haftpflicht soll für den Schaden aufkommen?
Kann ich micht vorstellen.
Der ''Thread-Starter'' soll uns da mal auf dem laufenden halten,
wie die Sache ausgehen wird.
Zitat:
Original geschrieben von bvb09uwe
Wenn also hier eine Anzeige erstattet werden soll - was bei Pkw Diebstahl ohnehin dringenst ratsam ist - ist in erster Linie der Fahrzeughalter in der Pflicht.
Und wie könnte sich dann z.B. eine Werkstatt von dem Verdacht der Unterschlagung befreien? Ist zwar sehr hypotetisch, aber es mag ja durchaus Kunden geben, die diesen Verdacht hegen könnten.
Hallo,
ist mir vor Jahren passiert.Mein Alfa wurde beim Händler aus der Werkstatt gestohlen.Rechtlich ganz klar: nach Übergabe des Fahrzeugschlüssels haftet der Händler in vollem Umfang.Sowohl der Händler als auch der Fahrzeugbesitzer müssen den Diebstahl sofort der Polizei und der Versicherung melden.Das schützt auch vor weiteren Schwierigkeiten,z.Bsp. wenn mit dem gestohlenen Auto anschließend Straftaten begangen werden,so wie in meinem Fall.Dann kann man nur hoffen,daß der Wagen nie wieder auftaucht.In meinem Fall fand die Polizei den Wagen wieder an einer Autobahnraststätte: Tankdeckel aufgebrochen,kapitaler Motorschaden,Innenraum (helles Leder) durch Fingerabdruckpuder
der Polizei nicht mehr zu reinigen.TOTALSCHADEN. Bezahlt hat keiner,da der Wagen nach 10 Tagen wiedergefunden wurde.
Zitat:
Original geschrieben von Josi2
Hallo,
ist mir vor Jahren passiert.Mein Alfa wurde beim Händler aus der Werkstatt gestohlen.Rechtlich ganz klar: nach Übergabe des Fahrzeugschlüssels haftet der Händler in vollem Umfang.Sowohl der Händler als auch der Fahrzeugbesitzer müssen den Diebstahl sofort der Polizei und der Versicherung melden.Das schützt auch vor weiteren Schwierigkeiten,z.Bsp. wenn mit dem gestohlenen Auto anschließend Straftaten begangen werden,so wie in meinem Fall.Dann kann man nur hoffen,daß der Wagen nie wieder auftaucht.In meinem Fall fand die Polizei den Wagen wieder an einer Autobahnraststätte: Tankdeckel aufgebrochen,kapitaler Motorschaden,Innenraum (helles Leder) durch Fingerabdruckpuder
der Polizei nicht mehr zu reinigen.TOTALSCHADEN. Bezahlt hat keiner,da der Wagen nach 10 Tagen wiedergefunden wurde.
absolut Ärgerlich, auch wenn du Vollkasko hättest, Vandalismus wird generell nicht bezahlt, und bei Vollkasko bezahlst du eh zurück über die nachher höheren Prozente.
Mit dem auf dem laufendem halten geht wohl schlecht, hatte dies ja nur mitbekommen durch ein geführtes Telefonat des Meisters, wenn ich den gut kennen würde, würde er mir vielleicht später mehr darüber sagen, so aber mit Sicherheit nicht.
Golfi66