Passt Zafira OPC-Lenkrad beim Signum

Opel Vectra C

Ich habe noch von meinem Zafira B ein OPC-Lenkrad. Würde es gerne in meinen Signum, Bj. 2007, einbauen lassen.

Meine Opel-Werkstatt weiß es nicht, ob es passt. Kann mir da jemand weiter helfen?

Vieln Dank schon mal

PS 100

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von ulridos


http://www.buzer.de/gesetz/5386/a74095.htm
(4) Die §§ 7 bis 22 Abs. 2, die §§ 23, 27 und 28 des Gesetzes sind nicht anzuwenden auf das Aufbewahren, das Verwenden (bestimmungsgemäßes, automatisches Auslösen der Airbag- oder Gurtstraffereinheit des Fahrzeugs), den Erwerb, das Verbringen und das Überlassen von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1, wenn diese in einem Fahrzeug oder Fahrzeugteilen fest eingebaut sind.

Auch hier wieder !Fahrzeugteile !!!!! Diesmal sogar mit §

aber ist wohl irrelevant ????

Ich habe dir oben so weit zugestimmt, das dieser Teil des Paragraphen etwas unglücklich formuliert ist. Bestimmungsgemäße Verwendung eines Airbags ist, wenn er im Fahrzeug eingebaut ist, oder halt in den Fahrzeugteilen (Lenkrad, Sitz etc.). Einen Sitz dürftest du im Notfall noch ausbauen und tauschen, sofern du ihn 1:1 wechselst. Airbag aus dem alten in den neuen Sitz bauen darfst du nicht. Lenkrad dürftest du in gleicher Weise tauschen, ABER im Normalfalle muss erst der Airbag raus, damit das Lenkrad runter geht. Würdest du die Lenkstange hinten abflexen, dürftest du auch das Lenkrad tauschen, allerdings bezweifle ich, dass du das nachher wieder ordentlich verschweißt bekommst 😉

Man muss bei den Gesetzen auch ein wenig den Kopf bemühen, ich habe mir gestern Abend auch die Paragraphen durchgelesen und wenn alles so einfach wäre, wie du es hinstellst, dann würde es a) keine Pflicht für einen Airbagschein geben, b) wären Anleitungen zum Ein-/ Ausbau nicht generell in den meisten Foren verboten und c) würde ich diese Diskussion nicht mit dir führen 😉

Mir geht es nicht darum, was du machst, von mir aus kannst du am Tag deine Airbags 10x ausbauen, ich habe auch schon 1-2 raus geholt, so ist es ja nicht... aber offiziell ist es verboten.

Wie gesagt, wir drehen uns im Kreis, du zitierst mir den Paragraphen, den ich dir gestern schon gezeigt habe, nur interpretierst du die Worte anders als ich. Wer nun wirklich Recht hat, kann uns wohl nur ein Jurist sagen... wobei ich es an deiner Stelle nicht wirklich drauf ankommen lassen würde 😉 Generell stellen zwar einige meine Aussagen in Frage, ich behaupte aber nichts, was ich so nicht belegen kann. Wenn mein Diskussionspartner die Gesetze nicht richtig interpretiert, ist das nicht mein Fehler, sondern ein Verständnisproblem auf der Gegenseite.

So, nun habe wirklich fertig mit diese Thema... weil sinnlose Diskussion, wir drehen uns im Kreise! 🙄

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Jetzt kommt wieder die Moralprädigt mit dem Airbag. Ein Laie, .....
Ich kann es nicht mehr hören.

Es geht um eine klare Frage und nicht um moralische Sachen die schon x-mal diskutiert wurde.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von toba79


Jetzt kommt wieder die Moralprädigt mit dem Airbag. Ein Laie, .....
Ich kann es nicht mehr hören.

Es geht um eine klare Frage und nicht um moralische Sachen die schon x-mal diskutiert wurde.

MfG

Weist Du wenn es nur um dein Leben geht fahr an den nächsten Baum. Und es ist beileibe keine Moralishce Frage. Hier sind jedoch evtl. auch andere unbeteiligte Personen betroffen und da hört der Bastel Ehrgeiz auf. Nicht umsonst sind Airbag Arbeiten per Gesetzt nur vom autorisierten Fachmann erlaubt. Und das ist gut so.

Das erklärt auch weshalb kein FOH diese Arbeiten durchführt, bzw. Auskünfte erteilt ob es möglich ist oder nicht. Der müßte nämlich dafür haften.

Und zur Bezeichnung Lai, das trifft wohl ehe auf dich zu, ich weiß was ich tue und darf.

UNO

Zitat:

Original geschrieben von toba79


Jetzt kommt wieder die Moralprädigt mit dem Airbag.

Hi,

was Du privat machst, ist völlig egal, aber ein öffentliche Anleitung zu Arbeiten an Airbagsystemen ist hier bei MT unerwünscht:

Zitat:

jede Arbeit an einem Airbag oder Gurtstraffersystem ist für Privatpersonen verboten.
Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.
Siehe hier § 4 Abs.3 und 4
Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachlundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang. Da hier im Forum aber nur Privatpersonen lt. Nutzungsbedingungen etwas anbieten dürfen, kann der gewerblche Background ausgeschlossen werden und somit ist auch dort keine Erlaubnis mehr gegeben.
Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

Halte dich bitte an diese Spielregeln, die Du bei deiner Anmeldung bei MT ausdrücklich akzeptiert hast.

MfG

globalwalker

Wo bitte hab ich hier eine öffentliche Anleitung gegeben?

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Ich wollte hier keinesfalls eine Moralpredigt abgeben, lediglich den entspr. Hinweis, bevor dazu die Frage kommt, ob man sowas selbst machen kann. Das vorweg.

Ich bin eben der Meinung dass man hier den Hinweis schon geben sollte, dass das Arbeiten am Airbag-System nur von autorisiertem Fachpersonal durchgeführt werden darf. Wenn der TE unbedingt selber schrauben will, soll ers tun, ich sage dazu nur, dass die Adapterplatte gewechselt werden muss. Mehr nicht. Wie wo was? Das müsste er dann besser beim FOH erfragen (oder besser noch, machen lassen).

Das hat mit Moralpredigt nichts zu tun. Die wäre erst, wenn ich anfangen würde, ob er das mit seim Gewissen vereinbaren kann. Dies ist aber nicht das Thema. Rechtlich gesehen, darf er am Airbag nichts selbst machen. Da muss ich dem Mod. vollstens zustimmen!

Zum Thema zurück, Es muss im Lenkrad selbst die Adapterplatte für LFB und Hupe getauscht werden, da der LFB Kabelbaum mit dieser Verbunden ist. Das Wechseln des Lenkrads selbst kann man beim FOH machen lassen, kostet ned so viel.

Hi ...

@ Mod(s)
Mir habt Ihr letztens auch schon einen Beitrag mit Airbags dichtgemacht .
Ich verstehe auch , daß man da einen Hinweis drauf bringt zweck Sprengstoff etc und daß das nur was ist für Leute die Wissen was Sie da tun .

Aber deshalb die komplette Diskussion darüber zu verbieten finde ich Quatsch .
Das ist nur ein passives Sicherheitselement .

Wenn Die Leute hier an aktiven Elementen wie Bremsen und Achsen etc herumschrauben wird nicht zu gemacht ??? Hier ist das Gefährdungspotential um ein vielfaches größer ... auch für unbeteiligte .....
Ich sehe da ehrlich gesagt keine Logik .... 😉

Solltet Ihr im Team mal überdenken

Der pyrotechnische Schädelaufprallschutzsack 😁

Zitat:

Wer mit Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Unterklasse T1 - beziehungsweise nach neuer Bezeichnung der Kategorie P1 - im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit umgeht, ohne diese jedoch zu zünden (z.B. beim Ein- und Ausbau in Kfz-Werkstätten), benötigt hierzu keine Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz. Voraussetzung für diese Befreiung von der Erlaubnispflicht ist jedoch, dass der Umgang durch geschultes Personal erfolgt.
Wenn Sie als Arbeitgeber erstmals in Ihrem Betrieb mit Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Unterklasse T1 (beziehungsweise der Kategorie P1) umgehen lassen, müssen Sie dies schriftlich anzeigen

Zitat:

Original geschrieben von ulridos



Ich sehe da ehrlich gesagt keine Logik .... 😉

Ich schon. Arbeiten an Bremsen sind per Gesetz nicht verboten. Arbeiten an Airbagsystemen für Privatpersonen schon. Somit greifen an der Stelle die NUBs.

Zitat:

Original geschrieben von globalwalker



Zitat:

Original geschrieben von toba79


Jetzt kommt wieder die Moralprädigt mit dem Airbag.
Hi,

was Du privat machst, ist völlig egal, aber ein öffentliche Anleitung zu Arbeiten an Airbagsystemen ist hier bei MT unerwünscht:

Zitat:

Original geschrieben von globalwalker



Zitat:

jede Arbeit an einem Airbag oder Gurtstraffersystem ist für Privatpersonen verboten.
Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.
Siehe hier § 4 Abs.3 und 4
Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachlundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang. Da hier im Forum aber nur Privatpersonen lt. Nutzungsbedingungen etwas anbieten dürfen, kann der gewerblche Background ausgeschlossen werden und somit ist auch dort keine Erlaubnis mehr gegeben.
Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

Halte dich bitte an diese Spielregeln, die Du bei deiner Anmeldung bei MT ausdrücklich akzeptiert hast.

MfG

globalwalker

Zitat:

Original geschrieben von globalwalker



Zitat:

Original geschrieben von ulridos



Ich sehe da ehrlich gesagt keine Logik .... 😉
Ich schon. Arbeiten an Bremsen sind per Gesetz nicht verboten. Arbeiten an Airbagsystemen für Privatpersonen schon. Somit greifen an der Stelle die NUBs.

Da es keinen "DANKE" Button gibt, eben auf diesem Wege:

Mir exakt aus der Seele gesprochen.

Ich bin Entwickler von den Sprengdingern hinterm Unfallkissen. Und der MOD hat absolut recht: es ist von Gesetzes wegen verboten, außerhalb der zum gewerblichen Umgang erlaubten Umfänge an den pyrotechnischen Gasgeneratoren zu hantieren.
Mir ist es zum gewerblichen Zweck erlaubt, mit scharfen Airbags zu hantieren, diese zu transportieren, zu lagern und zu verbringen.

Aber ein Ausbau des Airbags wegen Lenkradwechsel ist mir NICHT erlaubt!

man muß hier immer unterscheiden zwischen beruflicher und privater Tätigkeit .

Zeig mir jemand das Gesetz, welches mir verbietet meinen Airbag , mein Lenkrad, meinen Sitz auszubauen und zu zerlegen .

Jeder Sattler , Jeder Lackierer, Jeder KArosseriebauer macht sich danach täglich strafbar , da er bei seinen täglichen Arbeiten mit dem Zeugs in Kontakt kommt .... 😉

Auch das hier schonmal gelesen ??
http://www.motor-talk.de/.../...d-die-rechtlichen-folgen-t1084209.html

Wirkliche Vorschriften/Regeln findet man immer nur für den gewerblichen Umgang mit Airbags .... nie für den privaten Umgang .... das sind nunmal 2 verschiedene Paar Schuhe

(als Beispiel :
§ 7 Erlaubnis
(1) Wer gewerbsmäßig, selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung oder eines land- oder forstwirtschaftlichen
Betriebes oder bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern
1. mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen will oder
2. den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen betreiben will,
bedarf der Erlaubnis.
(2... )

http://www.reutlingen.de/746?view=publish&item=service&id=1021

Ich mache das nicht gewerbsmäßig, also gelten/greifen obige §/Vorschriften für mich nicht ....

Es sind 2 verschiedenen Dinge ... ob irgendetwas gesetzl. verboten ist

oder ein Mod Hausrecht umsetzt . (Bin selbst einer in anderem Autoforum)

Einfach immer zu behaupten "ist verboten" ohne Quellen ist schön einfach ( und das mache ich als Mod auch nicht 🙂 )

Auch hier :
http://komnet.nrw.de/.../danz?...

Privatperson darf ausdrücklich ein Lenkrad oder Sitz mit Airbag ausbauen und sogar weitergeben 😉

Logische Schlußfolgerung : ich darf es auch aus und einbauen .

Aber wenn die HAusregeln von MT sagen "Airbagdiskussion unerwünscht" , dann ist das wohl einfach so hinzunehmen
Wobei das immer wieder zu Problemen führen wird .... ab wann schraube ich für Euch am Airbag .... Lenkrad ja ?? Sitz nein ???
Dachhimmel abnehmen weil die KArosse knarscht ??? Da sitzen auch Aibags ...

Gurt ausbauen ???

An den KAbeln hinterm Armaturenbrett ein KAbel suchen um etwas anzuschließen ??? Da könnte ich auch was vom Airbag erwischen .... 😉

Irgendwo in der KArosse sitezn die Aulösesensoren .... teilweise im Motorraum .... darf ich bei den Autos die HAube nicht mehr öffnen ???

Solche Sachen führen halt ab und an dazu , die Regeln anpassen zu müssen .... oder man macht sich selbst unglaubwürdig ....

GAnz ehrlich ??: das lässt sich nicht mehr trennen

Ebay (haben die Regeln dazu auch etliche MAle geändert) ..... der HAndel mit Aibags war mal ausdrücklich untersagt ..... aber inzw werden Lenkräder mit Airbag und Sitzgarnituren mit Airbag en MAsse angeboten
Und seit Gewiss ... wenn der HAndel verboten wäre, dann gäbe es den so offen bei Ebay auch nicht 🙂

Und nun bau mir mal ein Lenkrad aus , ohne vorher den Airbag vom Lenkrad zu lösen 😉

Zitat:

Original geschrieben von ulridos


Auch hier :
http://komnet.nrw.de/.../danz?...

Privatperson darf ausdrücklich ein Lenkrad oder Sitz mit Airbag ausbauen und sogar weitergeben 😉

Logische Schlußfolgerung : ich darf es auch aus und einbauen .

Wie kommst du denn auf dieses schmale Brett? 😰

Das steht da weder drin noch läßt sich deine "logische Schlußfolgerung" daraus ziehen.

Jetzt geht diese Diskusion wieder los. Oh mann, hätt ich nur nix gesagt. 😠

Frage mich nur, warum man Airbags (auch lose) kaufen kann, wenn es so gefährlich ist.
Die würde sich wie schon gesagt, fast jeder Sattler und so strafbar machen, wenn er nen Airbag rausnimmt, um nen Sitz oder Lenkrad zu beziehen.

Man könnte einfach mal beim Themeninhalt bleiben und nicht jedesmal die gleichen Diskussionen anfangen.
Es ist doch jedem sein Ding, was er am Ende macht. Ich kenne so manch Mitarbeiter beim FOH die eine "Berechtigung" zum Umgang mit AB haben, die aber kaum vernünftig laufen können. Denen würd ich die Sache auch nicht anvertrauen.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von toba79


Frage mich nur, warum man Airbags (auch lose) kaufen kann, wenn es so gefährlich ist.

Als Privatperson darfst du die nicht kaufen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von ulridos


Auch hier :
http://komnet.nrw.de/.../danz?...

Privatperson darf ausdrücklich ein Lenkrad oder Sitz mit Airbag ausbauen und sogar weitergeben 😉

Logische Schlußfolgerung : ich darf es auch aus und einbauen .

Wie kommst du denn auf dieses schmale Brett? 😰

Das steht da weder drin noch läßt sich deine "logische Schlußfolgerung" daraus ziehen.

Habe ich diesen Satz völlig falsch verstanden ???

"Der Umgang mit solchen Gegenständen durch andere Personen (ungeschultes Personal, Privatleute, Kunden) ist nur dann von den o.a. Vorschriften weitestgehend befreit, wenn die pyrotechnischen Gegenstände T1 in Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen fest eingebaut sind (z. B. fertige Lenkräder, Lenksäulen, Sitze etc., § 4 Abs. 4 der 1.SprengV). Also: Fahrzeugteile mit fest eingebauten pyrotechnischen Gegenständen T1 dürfen auch an/von Privatpersonen erworben und/oder abgegeben werden."

Zitat:

Original geschrieben von ulridos


Also: Fahrzeugteile mit fest eingebauten pyrotechnischen Gegenständen T1 dürfen auch an/von Privatpersonen erworben und/oder abgegeben werden."

Nein, das bedeutet lediglich, daß die Fahrzeuge an Privatpersonen verkauft werden dürfen, wenn solche Systeme in den Fahrzeugen eingebaut sind.

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