Passt Zafira OPC-Lenkrad beim Signum

Opel Vectra C

Ich habe noch von meinem Zafira B ein OPC-Lenkrad. Würde es gerne in meinen Signum, Bj. 2007, einbauen lassen.

Meine Opel-Werkstatt weiß es nicht, ob es passt. Kann mir da jemand weiter helfen?

Vieln Dank schon mal

PS 100

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Zitat:

Original geschrieben von ulridos


http://www.buzer.de/gesetz/5386/a74095.htm
(4) Die §§ 7 bis 22 Abs. 2, die §§ 23, 27 und 28 des Gesetzes sind nicht anzuwenden auf das Aufbewahren, das Verwenden (bestimmungsgemäßes, automatisches Auslösen der Airbag- oder Gurtstraffereinheit des Fahrzeugs), den Erwerb, das Verbringen und das Überlassen von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1, wenn diese in einem Fahrzeug oder Fahrzeugteilen fest eingebaut sind.

Auch hier wieder !Fahrzeugteile !!!!! Diesmal sogar mit §

aber ist wohl irrelevant ????

Ich habe dir oben so weit zugestimmt, das dieser Teil des Paragraphen etwas unglücklich formuliert ist. Bestimmungsgemäße Verwendung eines Airbags ist, wenn er im Fahrzeug eingebaut ist, oder halt in den Fahrzeugteilen (Lenkrad, Sitz etc.). Einen Sitz dürftest du im Notfall noch ausbauen und tauschen, sofern du ihn 1:1 wechselst. Airbag aus dem alten in den neuen Sitz bauen darfst du nicht. Lenkrad dürftest du in gleicher Weise tauschen, ABER im Normalfalle muss erst der Airbag raus, damit das Lenkrad runter geht. Würdest du die Lenkstange hinten abflexen, dürftest du auch das Lenkrad tauschen, allerdings bezweifle ich, dass du das nachher wieder ordentlich verschweißt bekommst 😉

Man muss bei den Gesetzen auch ein wenig den Kopf bemühen, ich habe mir gestern Abend auch die Paragraphen durchgelesen und wenn alles so einfach wäre, wie du es hinstellst, dann würde es a) keine Pflicht für einen Airbagschein geben, b) wären Anleitungen zum Ein-/ Ausbau nicht generell in den meisten Foren verboten und c) würde ich diese Diskussion nicht mit dir führen 😉

Mir geht es nicht darum, was du machst, von mir aus kannst du am Tag deine Airbags 10x ausbauen, ich habe auch schon 1-2 raus geholt, so ist es ja nicht... aber offiziell ist es verboten.

Wie gesagt, wir drehen uns im Kreis, du zitierst mir den Paragraphen, den ich dir gestern schon gezeigt habe, nur interpretierst du die Worte anders als ich. Wer nun wirklich Recht hat, kann uns wohl nur ein Jurist sagen... wobei ich es an deiner Stelle nicht wirklich drauf ankommen lassen würde 😉 Generell stellen zwar einige meine Aussagen in Frage, ich behaupte aber nichts, was ich so nicht belegen kann. Wenn mein Diskussionspartner die Gesetze nicht richtig interpretiert, ist das nicht mein Fehler, sondern ein Verständnisproblem auf der Gegenseite.

So, nun habe wirklich fertig mit diese Thema... weil sinnlose Diskussion, wir drehen uns im Kreise! 🙄

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Zitat:

Original geschrieben von toba79


Eine geile Diskusion. Wo bleiben denn die Kommentare der Mods???????? Ich werd gleich angemacht, weil ich mal "nen normalen Satz"(angeblich ja Öffentliche Anleitung. 😕😕😕) schreibe, und hier geht es um weit mehr und keiner sagt was. Schon lustig, aber halt MT.

tja ... vom Ursprungsthema komplett abgeglitten ... aber das ursprüngliche Problem ist ja geklärt 😉

Aber hier steht doch nichts unerlaubtes ?!?

Darf man in MT nicht diskutieren ???

@ulridos: Ist ja nix neues hier, 90% der Themen hier gehen am Ursprung vorbei, weil Leute mit Halbwissen irgendwelchen Käse schreiben und schon gehts los, bla, bla, bla.

Beim Bremsenwechsel (was teilweise schwieriger ist und sicherheitsrelevanter ist) sagt keine Sau was, und beim Luftsackthema (Batterie abklemmen, ne Stunde warten und dann max 2 Stecker tauschen) gehts hier voll ab.

Wird immer schlimmer 🙄

Zitat:

Original geschrieben von ulridos


wenn wir nun hier mit Beleidigungen anfangen müssen .... frage ich mich eher wo es an Intelligenz fehlt .

Lies Deine eigenen Links und begreife : es geht wieder um Betriebe und "Beschäftigte" also gewerblichen Umgang

Wenn man gefühlte 1.000 Links bringt und du immer noch in den Krümeln deine eigenen Weisheiten rein interpretierst, dann darf ich sehr wohl an vorhandener Intelligenz zweifeln. Folgendes habe ich oben schon zitiert und verlinkt:

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter


Der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen im privaten Bereich ist nur Personen erlaubt, die eine Erlaubnis nach § 27 SprengG besitzen. Typische Beispiele für den privaten Umgang sind:

Explosionsgefährlichet Stoffe darfst du auch als Privatperson nur mit der Erlaubnis nach §27 besitzen. Sogar für Böller z.B. brauchst du eine Genehmigung. Nur diese frei verkäuflichen Silvesterdinger darfst du nutzen wie du willst (an Silvester).

Da du als Privatperson keinen Sprengstoff besitzen darfst und ein Airbag gesetzlich Sprengstoff ist, darfst du ihn eben nicht besitzen, außer in der oben von dir selbst zitierten Ausnahme: Wenn der fest verbaut ist!

Hättest du meine Links oben etwas aufmerksamer gelesen und auch etwas dabei nachgedacht, wäre dir sicher die Erleuchtung gekommen. Im Sprengstoffgesetz steht unter §9 dass man dafür einen Fachkundenachweis braucht. In §27 steht, dass man diesen Nachweis auch als Person im nicht gewerblichen Bereich braucht, also Privat. Da aber auch dort nicht steht: "Ulridos darf unter gar keinen Umständen mit ausgebauten Airbags spielen!", wirst du eh wieder deine eigene Sichtweise hinein interpretieren und darauf beharren, dass mal es als Privatperson doch darf?!
Wie oben schon mal gesagt, su glaubst nicht wirklich, dass dein Chef als KFZ Mechaniker tagsüber sagt: "Mein Kleiner, pass auf, Messer, Schere, Airbag ist für kleine Kinder nichts, warte bis 17 Uhr!" Dann hast du Feierabend und darfst deiner Meinung nach freudig Airbag-Puzzle spielen?!?

Wie auch immer, die Diskussion ist mir jetzt echt zu doof, ich habe mir die Mühe gemacht und dir Links bzw. Beispiele gebracht, die du entweder nicht kapieren willst, oder du kommst aus Langeweile immer wieder mit fadenscheinigen Ausflüchten!? Alleine das Beispiel mit den WD40 Dosen sollte dir zu denken geben... wenn du im Discounter 2 Stück je 750ml aus dem Angebot mitnimmst, darfst du die als Privatperson schon nicht mehr im KFZ oder sonst wie transportieren, weil diese Dosen eben als "Druckgaspackung" gelten und somit unter das Sprengstoffgesetz fallen und der Transport unter das ADR Gesetz fällt. Bei unserem Teilehändler hier ist das seit einigen Jahren explizit auf den Rechnungen aufgeführt! In der Firma bekommen wir das Zeug im 12er Karton und dort sind rundum die ADR Aufkleber mit der UN-Nummer drauf...
Naja, ich bin hier raus, mehr Möglichkeiten habe ich leider nicht, da es wie gesagt für dich kein Gesetz gibt, wo der Airbag explizit genannt wird, weil in einem Teil steht, Airbag fällt unter Sprengstoff!

Nochmal ... es geht nicht darum an der Zündkapsel zu knabbern ... 😮

http://www.buzer.de/gesetz/5386/a74095.htm
(4) Die §§ 7 bis 22 Abs. 2, die §§ 23, 27 und 28 des Gesetzes sind nicht anzuwenden auf das Aufbewahren, das Verwenden (bestimmungsgemäßes, automatisches Auslösen der Airbag- oder Gurtstraffereinheit des Fahrzeugs), den Erwerb, das Verbringen und das Überlassen von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1, wenn diese in einem Fahrzeug oder Fahrzeugteilen fest eingebaut sind.

Auch hier wieder !Fahrzeugteile !!!!! Diesmal sogar mit §

aber ist wohl irrelevant ????

DA steht :"ulridos darf sein Lenkrad mit Airbag P1 anderen überlassen " !!!!
Weil eben die oben genannten § nicht anzuwenden sind wenn diese im Fahrzeug oder Fahrzeugteilen fest verbaut sind

Auch in anderen Foren wird sich immer wieder auf §7 und 27 berufen ..... ist aber eben nicht die ganze Wahrheit

Ach ja : Auch derjenige , der weiter oben die Ebay-Regeln zitiert hat , hat das entscheidende unterschlagen :

http://pages.ebay.de/.../hazardous-materials.html?...

"Pyrotechnik - was genau ist erlaubt bzw. verboten?

Erlaubt
Auf eBay.de dürfen angeboten werden:

Austauschlenkräder mit eingebautem Airbagmodul

Autotüren mit eingebautem Airbagmodul

ausbaufähige Sitze für Pkw und Kleinbusse mit Airbagmodul
....."

Wenn man entscheidende Aussagen beim diskutieren unterschlägt , macht man es sich wirklich zu leicht .....

 

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Zitat:

Original geschrieben von ulridos


http://www.buzer.de/gesetz/5386/a74095.htm
(4) Die §§ 7 bis 22 Abs. 2, die §§ 23, 27 und 28 des Gesetzes sind nicht anzuwenden auf das Aufbewahren, das Verwenden (bestimmungsgemäßes, automatisches Auslösen der Airbag- oder Gurtstraffereinheit des Fahrzeugs), den Erwerb, das Verbringen und das Überlassen von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1, wenn diese in einem Fahrzeug oder Fahrzeugteilen fest eingebaut sind.

Auch hier wieder !Fahrzeugteile !!!!! Diesmal sogar mit §

aber ist wohl irrelevant ????

Ich habe dir oben so weit zugestimmt, das dieser Teil des Paragraphen etwas unglücklich formuliert ist. Bestimmungsgemäße Verwendung eines Airbags ist, wenn er im Fahrzeug eingebaut ist, oder halt in den Fahrzeugteilen (Lenkrad, Sitz etc.). Einen Sitz dürftest du im Notfall noch ausbauen und tauschen, sofern du ihn 1:1 wechselst. Airbag aus dem alten in den neuen Sitz bauen darfst du nicht. Lenkrad dürftest du in gleicher Weise tauschen, ABER im Normalfalle muss erst der Airbag raus, damit das Lenkrad runter geht. Würdest du die Lenkstange hinten abflexen, dürftest du auch das Lenkrad tauschen, allerdings bezweifle ich, dass du das nachher wieder ordentlich verschweißt bekommst 😉

Man muss bei den Gesetzen auch ein wenig den Kopf bemühen, ich habe mir gestern Abend auch die Paragraphen durchgelesen und wenn alles so einfach wäre, wie du es hinstellst, dann würde es a) keine Pflicht für einen Airbagschein geben, b) wären Anleitungen zum Ein-/ Ausbau nicht generell in den meisten Foren verboten und c) würde ich diese Diskussion nicht mit dir führen 😉

Mir geht es nicht darum, was du machst, von mir aus kannst du am Tag deine Airbags 10x ausbauen, ich habe auch schon 1-2 raus geholt, so ist es ja nicht... aber offiziell ist es verboten.

Wie gesagt, wir drehen uns im Kreis, du zitierst mir den Paragraphen, den ich dir gestern schon gezeigt habe, nur interpretierst du die Worte anders als ich. Wer nun wirklich Recht hat, kann uns wohl nur ein Jurist sagen... wobei ich es an deiner Stelle nicht wirklich drauf ankommen lassen würde 😉 Generell stellen zwar einige meine Aussagen in Frage, ich behaupte aber nichts, was ich so nicht belegen kann. Wenn mein Diskussionspartner die Gesetze nicht richtig interpretiert, ist das nicht mein Fehler, sondern ein Verständnisproblem auf der Gegenseite.

So, nun habe wirklich fertig mit diese Thema... weil sinnlose Diskussion, wir drehen uns im Kreise! 🙄

DAs habe ich oben ja auch schon geschrieben ...

Das ganze ist eine rechtliche Grauzone .... nicht eindeutig geregelt.

Aber es ist eben nicht ausdrücklich gesetzlich verboten , bzw. durch andere Gesetze wieder ausgehebelt .
u.U. gibts es noch zusätzliche EU-Regeln zum Umgang , die nationale Regeln wieder ausser Kraft setzen ..... (obwohl da gehts meist um Wiederverwertung)

Mir gehts halt darum , daß man beim Ausbau des Sitzes nicht gleich ein Gesetzesbrecher ist .... zumal man , wenn das alles soooooo verboten wäre nicht so einfach lösbare Steckverbindungen wählen sollte.

Auch ist der AB kein gesetzl. Vorgeschriebenes Sicherheitselement wie der Gurt .... also ist deaktivieren auch nicht verboten (aber auch nicht empfehlenswert)

Mit der Befähigungsbescheinigung .... ich glaube das ist auch eher ein Schutz für die Mitarbeiter 😉

Wenn ich sehe was für Blitzbirnen hier von den Schrottplätzen zu den Schulungen geschickt werden ( zugelassen sind Meister, Gesellen des KFZ-Handwerks und Personen mit Berufserfahrung... letzteres hebelt schon wieder alles aus, da der Chefffe diese bescheinigt....)
Die bekommen dann die Teilnahmebescheinigung ..... und genau die Typen siehst Du dann später auf Youtube sich gegenseitig durch die Luft schiessen ...

Verantwortungsbewusstsein kann man auch ohne Bescheinigung haben .... und das ist hier wohl am wichtigsten .

btw. Um das Lenkrad abzunehmen muß ich die Huptaste abnehmen , in welche der AB eingebaut ist ... habe also noch ein FAhrzeugteil .... 😉 (genau darauf habe ich Anfangs auch schon hingewiesen ) alles grau in grau ....
Solange nichts passiert interessiert es niemanden .... passiert was ....
Ist so ähnlich wie radfahren auf dem Gehweg ......

So long

ISt nun wirklich Ende für mich ... mein Krankenschein geht zu Ende .... 😁

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