Passt Zafira OPC-Lenkrad beim Signum
Ich habe noch von meinem Zafira B ein OPC-Lenkrad. Würde es gerne in meinen Signum, Bj. 2007, einbauen lassen.
Meine Opel-Werkstatt weiß es nicht, ob es passt. Kann mir da jemand weiter helfen?
Vieln Dank schon mal
PS 100
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von ulridos
http://www.buzer.de/gesetz/5386/a74095.htm
(4) Die §§ 7 bis 22 Abs. 2, die §§ 23, 27 und 28 des Gesetzes sind nicht anzuwenden auf das Aufbewahren, das Verwenden (bestimmungsgemäßes, automatisches Auslösen der Airbag- oder Gurtstraffereinheit des Fahrzeugs), den Erwerb, das Verbringen und das Überlassen von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1, wenn diese in einem Fahrzeug oder Fahrzeugteilen fest eingebaut sind.Auch hier wieder !Fahrzeugteile !!!!! Diesmal sogar mit §
aber ist wohl irrelevant ????
Ich habe dir oben so weit zugestimmt, das dieser Teil des Paragraphen etwas unglücklich formuliert ist. Bestimmungsgemäße Verwendung eines Airbags ist, wenn er im Fahrzeug eingebaut ist, oder halt in den Fahrzeugteilen (Lenkrad, Sitz etc.). Einen Sitz dürftest du im Notfall noch ausbauen und tauschen, sofern du ihn 1:1 wechselst. Airbag aus dem alten in den neuen Sitz bauen darfst du nicht. Lenkrad dürftest du in gleicher Weise tauschen, ABER im Normalfalle muss erst der Airbag raus, damit das Lenkrad runter geht. Würdest du die Lenkstange hinten abflexen, dürftest du auch das Lenkrad tauschen, allerdings bezweifle ich, dass du das nachher wieder ordentlich verschweißt bekommst 😉
Man muss bei den Gesetzen auch ein wenig den Kopf bemühen, ich habe mir gestern Abend auch die Paragraphen durchgelesen und wenn alles so einfach wäre, wie du es hinstellst, dann würde es a) keine Pflicht für einen Airbagschein geben, b) wären Anleitungen zum Ein-/ Ausbau nicht generell in den meisten Foren verboten und c) würde ich diese Diskussion nicht mit dir führen 😉
Mir geht es nicht darum, was du machst, von mir aus kannst du am Tag deine Airbags 10x ausbauen, ich habe auch schon 1-2 raus geholt, so ist es ja nicht... aber offiziell ist es verboten.
Wie gesagt, wir drehen uns im Kreis, du zitierst mir den Paragraphen, den ich dir gestern schon gezeigt habe, nur interpretierst du die Worte anders als ich. Wer nun wirklich Recht hat, kann uns wohl nur ein Jurist sagen... wobei ich es an deiner Stelle nicht wirklich drauf ankommen lassen würde 😉 Generell stellen zwar einige meine Aussagen in Frage, ich behaupte aber nichts, was ich so nicht belegen kann. Wenn mein Diskussionspartner die Gesetze nicht richtig interpretiert, ist das nicht mein Fehler, sondern ein Verständnisproblem auf der Gegenseite.
So, nun habe wirklich fertig mit diese Thema... weil sinnlose Diskussion, wir drehen uns im Kreise! 🙄
50 Antworten
Du hast selbst zitiert
"Fahrzeugteile mit fest eingebauten pyrotechnischen Gegenständen T1 dürfen auch an/von Privatpersonen erworben und/oder abgegeben werden"
Da steht nicht Fahrzeug , sondern ausdrücklich Fahrzeugteile !!!! und einige auch aufgeführt
DAs kannste jetzt nicht wegdiskutieren 😉
Zitat:
Original geschrieben von ulridos
"Fahrzeugteile mit fest eingebauten pyrotechnischen Gegenständen T1 dürfen auch an/von Privatpersonen erworben und/oder abgegeben werden"Da steht nicht Fahrzeug , sondern ausdrücklich Fahrzeugteile !!!! und einige auch aufgeführt
Das ist selten dämlich ausgedrückt im Gesetz, aber wir leben ja schließlich in Deutschland 🙄 Airbags dürfen nicht frei verkauft werden, egal ob im Lenkrad oder einzeln, egal ob von privat oder gewerblich.
Firmen die einen Mitarbeiter mit Airbagschein haben, dürfen bei Unfallinstandsetzung o.ä. einen Airbag im Werk bestellen und verbauen... unverbaut an einen Kunden weitergeben ist verboten. Gebrauchte Airbags müssen generell vernichtet werden, egal ob privat oder gewerblich.
Kumpel von mir arbeitet beim Lackierer und musste extra einen Airbagschein machen, die haben 3 Mitarbeiter, die da dran rum hantieren dürfen, der Rest muss die Finger still halten. Natürlich gibt es überall schwarze Schafe, die auch den letzten Praktikant an den Dingern rumhantieren lassen...
dann findest Du bei ebay aktuell einige hundert illegale Auktionen 😉 und ebay unternimmt nichts dagegen .... glaubst Du doch auch selbst nicht .
Ebay war mal ganz restriktiv was das anbieten von Airbags angeht ... nun ist es der größte Hehlermarkt für Airbags ???
Ich denke mal, deren Rechtsabteilung legt die Gesetzte eher aus wie ich .... 🙂
auch Du schreibst einfach wieder "....ist verboten..." gib mir doch bitte einen Link wo steht das mir als Privatmann das verboten ist .... ohne Quellenangabe kann man viel behaupten...
Es ist wohl eher so , daß nur der gewerbliche Umgang gesetzlich geregelt ist ( da kommen dann auch schnell größere Mengen Sprengstoff zusammen ) aber für den privaten Umgang gibts keine REgeln ....
Zitat:
Original geschrieben von ulridos
auch Du schreibst einfach wieder "....ist verboten..." gib mir doch bitte einen Link wo steht das mir als Privatmann das verboten ist .... ohne Quellenangabe kann man viel behaupten...
Falls
diese Quellenicht ausreicht, male ich dir gerne auch noch Bildchen. Du hast oben quasi selbst den Gesetzestext zitiert, interpretierst aber das rein, was du selbst glauben willst 🙄
Hiernoch mal der von dir zitierte Text mit Einzelnormen unterlegt.
Zitat:
Verantwortlichen Personen dürfen ihre Tätigkeit nur ausüben, wenn sie einen behördlichen Befähigungsschein besitzen.
Heißt also deiner Meinung nach du brauchst als KFZ Mechaniker tagsüber einen Airbagschein und abends darfst du privat die Airbags aus dem Vectra bauen und sie mit ins Bett nehmen zum kuscheln?!
Anderes Beispiel zum Sprengstoff im weitesten Sinne:
Laut ADR Bestimmungen Kapitel 3.4, Absatz 3.4.1.2 darfst du nur max. 30Kg brutto an Druckgaspackungen (Spraydosen) im KFZ transportieren. Je nach LQ Klasse (unter Punkt 3.4.6), darf man mehr oder weniger davon im KFZ mitführen... WD 40 kennt sicher jeder, laut Datenblatt , unter 14.3, Transportgefahrenklassen steht bei "Sondervorschriften" die Klasse "LQ2". Wenn wir jetzt wieder zur Tabelle der ADR Verordnung switchen, werden wir sehen: "Ups, ich darf ja Legal nur 1L WD40 im Auto mitführen!?" 2 750ml Dosen sind ein Verstoß gegen die ADR Vorschriften! Strafen in dieser Sache darfst du dir gerne selbst ergoogeln, das würde jetzt das Thema noch weiter abdriften lassen. Fakt ist, auch mit 5 Dosen Deo aus dem Angebot kannst du schon gegen die ADR Bestimmungen verstoßen, kommt wie gesagt auf die LQ Klasse an. 😉
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von ulridos
dann findest Du bei ebay aktuell einige hundert illegale Auktionen 😉 und ebay unternimmt nichts dagegen .... glaubst Du doch auch selbst nicht .
Was ich glaube, steht hier nicht zu Diskussion. Davon abgesehen ist Rechtsauslegung keine Glaubensfrage.
Zu Ebay lese man
hierin der Ebay Hilfe:
Zitat:
Es ist verboten, radioaktive Stoffe, Giftstoffe, Explosivstoffe und andere gesundheitsschädliche Chemikalien auf eBay anzubieten. Dies gilt auch für Chemikalien, die zur Herstellung explosiver oder anderer gesundheitsschädlicher Stoffe geeignet und bestimmt sind. Es ist verboten, Feuerwerkskörper der Klassen II, III und IV sowie pyrotechnische Gegenstände für technische Zwecke (Klasse T1 und T2) anzubieten.
PS: Viel Freude beim raussuchen der verbotenen Auktionen, vielleicht mildert die Meldung bei Ebay den gerade hier entstandenen Frust ein wenig 😉
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Was ich glaube, steht hier nicht zu Diskussion. Davon abgesehen ist Rechtsauslegung keine Glaubensfrage.Zitat:
Original geschrieben von ulridos
dann findest Du bei ebay aktuell einige hundert illegale Auktionen 😉 und ebay unternimmt nichts dagegen .... glaubst Du doch auch selbst nicht .
das überlasse ich auch gern den Rechtsverdrehern 😉 die sind sich auch oft genug uneinig ....
Trotzdem hat mir hier noch niemand einen $$ liefern können wo steht, dass das Privatschrauben da verbietet .
Ebenso wird man §§ vergebens suchen, die das Private schrauben an Bremsen erlauben ... oder verbieten ... es ist einfach nicht geregelt .
Von den Verfechtern von " ist verboten " habe ich bisher nicht einen einzigen §§ geliefert bekommen ... aber die von mir gelieferten Belege werden weggewischt ???
Ich bin hier nun erstmal raus ... werde das aber beobachten ob jemand was handfestes nachliefert .... bisher sehe ich nur Behauptungen ...
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Zu Ebay lese man hier in der Ebay Hilfe:
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
PS: Viel Freude beim raussuchen der verbotenen Auktionen, vielleicht mildert die Meldung bei Ebay den gerade hier entstandenen Frust ein wenig 😉Zitat:
Es ist verboten, radioaktive Stoffe, Giftstoffe, Explosivstoffe und andere gesundheitsschädliche Chemikalien auf eBay anzubieten. Dies gilt auch für Chemikalien, die zur Herstellung explosiver oder anderer gesundheitsschädlicher Stoffe geeignet und bestimmt sind. Es ist verboten, Feuerwerkskörper der Klassen II, III und IV sowie pyrotechnische Gegenstände für technische Zwecke (Klasse T1 und T2) anzubieten.
ach ja ... geht Fix
einfach Airbag und ein Automodell eingeben .... ebay muß blind sein ....
http://www.ebay.de/sch/i.html?...
Versuch mal ein Re2 Spiel da einzustellen 😁
Zitat:
Original geschrieben von ulridos
Von den Verfechtern von " ist verboten " habe ich bisher nicht einen einzigen §§ geliefert bekommen ... aber die von mir gelieferten Belege werden weggewischt ???
Sorry, entweder bist du ein ganz trolliges Kerlchen und geilst dich hier dran auf, oder du standest bei der Verteilung der Suppe mit Intelligenz wirklich bemittleidenswerterweise mit einer Gabel da?! 😕
Hättest du oben bei meinem Wikipedia Link mal weiter auf den Link "Sprengstoffgesetz in Deutschland" geklickt, wäre dir beim lesen sicher
dies hieraufgefallen.
Zitat:
Der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen im privaten Bereich ist nur Personen erlaubt, die eine Erlaubnis nach § 27 SprengG besitzen. Typische Beispiele für den privaten Umgang sind:
Böllerschießen
Wiederladen von Munition
VorderladerschießenDie Erlaubnis berechtigt zum Erwerb, Transport, Verwenden und Aufbewahren der explosionsgefährlichen Stoffe. Die Einfuhr und auch jedwedes Bearbeiten der Stoffe ist nicht erlaubt. Verboten ist auch das Herstellen von explosionsgefährlichen Stoffen.
Juristisch gesehen fällt der Airbag unter Sprengstoff,
hiernachzulesen!
wenn wir nun hier mit Beleidigungen anfangen müssen .... frage ich mich eher wo es an Intelligenz fehlt .
Lies Deine eigenen Links und begreife : es geht wieder um Betriebe und "Beschäftigte" also gewerblichen Umgang
"Entwicklung und Produktion von Sicherheitseinrichtungen in Fahrzeugen wie zum Beispiel Airbags"
falle ich nicht drunter ....
Bestätigt also das von mir oben geschriebene
Zitat:
Original geschrieben von ulridos
...es geht wieder um Betriebe und "Beschäftigte" also gewerblichen Umgang...
Eben. Weil der Umgang mit diesen Stoffen Privatpersonen bis auf die geschilderten Ausnahmen verboten ist.
Eine geile Diskusion. Wo bleiben denn die Kommentare der Mods???????? Ich werd gleich angemacht, weil ich mal "nen normalen Satz"(angeblich ja Öffentliche Anleitung. 😕😕😕) schreibe, und hier geht es um weit mehr und keiner sagt was. Schon lustig, aber halt MT.
Zitat:
Original geschrieben von toba79
Ich werd gleich angemacht, weil ich mal "nen normalen Satz"(angeblich ja Öffentliche Anleitung. 😕😕😕) schreibe...
Naja, du hast hier die Moral ins Spiel gebracht, und damit hat das Thema ja nun 'rein garnichts zu tun. 😉
cool, hier gehts au zur sache, rofl
bremsen, ah, die braucht doch keiner. wechsel auf andere bremsen... und dann mit 250 auf en stauende zu... da brauch man net den airbag, da braucht man bremsen!
Zitat:
Original geschrieben von UNO-1960
Das erklärt auch weshalb kein FOH diese Arbeiten durchführt
jut, dass es im tis bis ins detail beschrieben is und kein warnhinweis steht, muss von experte gewechselt und darf nit in werkstatt gewechselt werdn
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Eben. Weil der Umgang mit diesen Stoffen Privatpersonen bis auf die geschilderten Ausnahmen verboten ist.Zitat:
Original geschrieben von ulridos
...es geht wieder um Betriebe und "Beschäftigte" also gewerblichen Umgang...
...... da steht "typische Beispiele " und betrifft mehr die Schießwarte von Schützenvereinen etc . ... aber BEispiele ist nicht erschöpfend
Das ist dann auch ne Auslegung des Gesetztes .... für alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist , gilt automatisch "verboten" ????
DAnn möchte ich hier nicht mehr leben 😉
Und bitte .... nimm das hier niemand als persönliche Herausforderung/Angriff ... ich will niemanden etwas böses .
Mir ist es wirklich an einer sachlichen Diskussion gelegen .... warum sollte ein Mod so etwas schließen ??
Und glaub mir .... nur weil die Hersteller das einbauen gebrauchter Airbags untersagen ist es nicht automatisch gesetzlich verboten ....
Hier wird zu viel Halbwissen vermischt und eine Meinungssuppe gekocht ....
Aber ich denke das wird man in einem technischen Forum wohl nicht zu einem vernünftigen Ergebnis bringen . Diese zusammengemischte Gesetzesbrühe kann wahrscheinlich nichtmals ein Anwalt auseinanderklamüsern ...
Selbst in Fachbüchern steht häufig "verboten" ohne gesetzliche Quellen auzuzeigen .
Auch die Definition " geschultes Personal" ist schwammig wie sonst was ....
Solange mir da niemand einen § nennen kann wo drin steht " Privatleute dürfen Ihren Sitz oder Lenkrad nicht ausbauen" o.ä bleibts für mich dabei .... es ist nicht geregelt
Dasselbe gilt auch für arbeiten an Bremsen am Auto , wie ich Eingangs schon erwähnte ... nirgendwo steht, daß Privatleute daran schrauben dürfen .... nirgendwo steht dass sie es nicht dürfen . Auch da ist der Umgang nur im gewerblichen Bereich geregelt ... und teilweise nichtmal durch Gesetze, sondern durch Handwerksrecht ...
und beides ist bei unsachgemäßen Umgang gefährlich .