Passat mit Anhänger, Traktionsprobleme?

VW Passat B6/3C

Wie verhält sich der 3C mit einem Anhänger (Wohnwagen 2000kg). Man hört hier ja, das der 170ps schon ohne Hänger kräftig durchdrehen soll. Bringt er also noch genügend Traktion auf die Strasse, man muß ja auch mal am Berg oder auf sandiger Strasse anfahren können. Sagt mir jetzt bitte nicht, nimm doch den 4Motion, denn den gibt es leider nicht mit 170ps. Und wer hat Erfahrungen mit Anhänger und DSG?
Ich könnte mein 170PS DSG Highline seit gestern abholen, hatte diesen zwar im Januar storniert, aber mein Händler hat den Wagen weiter laufen lassen. Jetzt rief er mich an und teilte mir mit, das der Wagen eingetroffen ist und ich den Wagen noch nehmen könne. Würde ich auch sofort machen, wären da nicht die Zweifel mit dem Anhängerbetrieb.

29 Antworten

Interessanter thread da ich vielleicht auch mal ein schweres Boot ziehen will.
Ich habe die Erfahrung (im Gew. bereich bis 1400kg mit G IV 115 PS) gemacht, dass moderne Autos bis ans Limit problemlos ziehen können. Die Gewichte sind immer durch die Bremsen bedingt! Schaut mal was die (gleich grossen) Japaner (Avensis, Mazda 6er, Honda accord) ziehen dürfen: so viel wie ein Golf!

Daher würde ich mal die einzigen echten Erfahrungen hier werten (WoWa mit 2100kg und Boot sogar an der Rampe 1600kg): Kein Problem.

Mit DSG und 170 PS sollten 2000kg kein Problem sein. Niveauregulierung wäre nicht falsch und zulässiges Gespanngesamtgewicht beachten. Aber wo bekommt man noch die Eintragung bis 8%/10% her?

Alex

Das ein 170 PS Diesel so einen Hänger gezogen bekommt
ist ja wohl klar. Das ist ja auch nicht das Problem.
Das Problem ist WIE er das gezogen bekommt!

Hinzu kommt, dass das DSG über keinen idealen Wärmehaushalt
verfügt.

Ich kann nur nochmal sagen:

Hecktriebler oder Allradler mit einem vernünftigen Automatikgetriebe. Dann wird man auch noch lange und viel Freude an seinem Wagen haben.

Zitat:

Original geschrieben von Amen


Interessanter thread da ich vielleicht auch mal ein schweres Boot ziehen will.
Ich habe die Erfahrung (im Gew. bereich bis 1400kg mit G IV 115 PS) gemacht, dass moderne Autos bis ans Limit problemlos ziehen können. Die Gewichte sind immer durch die Bremsen bedingt! Schaut mal was die (gleich grossen) Japaner (Avensis, Mazda 6er, Honda accord) ziehen dürfen: so viel wie ein Golf!

Daher würde ich mal die einzigen echten Erfahrungen hier werten (WoWa mit 2100kg und Boot sogar an der Rampe 1600kg): Kein Problem.

Mit DSG und 170 PS sollten 2000kg kein Problem sein. Niveauregulierung wäre nicht falsch und zulässiges Gespanngesamtgewicht beachten. Aber wo bekommt man noch die Eintragung bis 8%/10% her?

Alex

Hallo,

meines Wissens nach gibt es keine Eintragungen bezügl. 8/12%. Offensichtlich ist das nur ein Hinweis für den Halter des Fahrzeuges, ansonsten habe ich bislang noch nie etwas über spezielle Eintragungen, wo auch immer, gesehen.

Das Gesamtzuggewicht des Passat Variant ist lt. Aussage Zeitschrift caravaning (per email an mich) unbeschränkt.

In meinem Fall hiesse das: zul. Gesamtgewicht Passat Variant HL 2.0TDI DSG = 2170kg plus 1700kg Wohnwagen: 3870kg Gesamtzuggewicht.

Maximal ist dann aber bei 8% und 2000kg Anhängelast ein Gesamtzuggewicht von legal 4170kg zu erreichen.

Übrigens...Niveauregulierung sollte selbstverständlich sein, wenn man einen Wohnwagen oder anderen Anhänger regelmässig ziehen will.

gruss

19FC

Ich dachte eigentlich, dass gerade bei der DSG Version das "Auto Hold" automatisch mitgeliefert wird. Hiermit sollte doch viel Zeit und Gefühl für das Anfahren an Steigungen zur Verfügung stehen. Oder hab ich da was verpasst?

Michael

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Zitat:

Original geschrieben von 19FC


Hallo,
meines Wissens nach gibt es keine Eintragungen bezügl. 8/12%. Offensichtlich ist das nur ein Hinweis für den Halter des Fahrzeuges, ansonsten habe ich bislang noch nie etwas über spezielle Eintragungen, wo auch immer, gesehen.
Das Gesamtzuggewicht des Passat Variant ist lt. Aussage Zeitschrift caravaning (per email an mich) unbeschränkt.
In meinem Fall hiesse das: zul. Gesamtgewicht Passat Variant HL 2.0TDI DSG = 2170kg plus 1700kg Wohnwagen: 3870kg Gesamtzuggewicht.
Maximal ist dann aber bei 8% und 2000kg Anhängelast ein Gesamtzuggewicht von legal 4170kg zu erreichen.
Übrigens...Niveauregulierung sollte selbstverständlich sein, wenn man einen Wohnwagen oder anderen Anhänger regelmässig ziehen will.
gruss
19FC

Im alten Fahrzeugschein stand der Wert bei den zusätzlichen Eintragungen (wie andere Reifengrössen, Abweichungen beim Leergewicht etc. pp). Damit war man auf der sicheren Seite. Aber mit den EU-Papieren? Da könnte es dann Probleme beim Wiegen geben, wenn man nichts vorzuweisen hat.

Alex

Hallo,
wer sollte wann wo wiegen? Doch nur in der Urlaubssaison an der Autobahn, und wenn man das zul. Gewicht vom Wohnwagen und Zugwagen einhaelt, dann ist doch sowieso alles O.K.?Oder?
Hat denn schon jemals jemand eine Wiegekontrolle an 8 oder 12%igen Steigungen erlebt?
Ich habe noch (in den letzten 10 Jahren) von niemanden gehoert.
gruss
19FC

als regelmäßiger Anhängerfahrer (2000Kg - 2 Pferde) kann ich nur sagen, daß der mein 140PS super damit läuft. Fahrgebiet ist hier die Eifel. Man fährt halt nicht mit Kavalierstarts an und mit Vollgas bergauf in die Kurve. Besser sind auch die früher gefahrenen Pajeros und Terano nicht gewesen, ausser halt im Gelände.Der Wagen liegt sehr gut, läuft sehr gleichmäßig und ist vom Spritverbrauch auch mit Anhänger in Ordnung (ca. 9l/100KM)

Gruß
Thomas

Hallo tomh1,
das beruhigt mich etwas. Auch wenn ein sehr kurzer Pferdeanhänger wesentlich bessere Nachlaufeigenschaften hat (ausser wenn die Pferde mal wieder nervös sind) als ein doch mehr zum Pendeln neigender 7,5m Wohnwagen. Doch auch das sollte mit der Niveauregulierung und der Gespannstablisierung an meinem Passat Variant ausgeglichen werden.
gruss
19FC

Zitat:

Original geschrieben von 19FC


Hallo,
wer sollte wann wo wiegen? Doch nur in der Urlaubssaison an der Autobahn, und wenn man das zul. Gewicht vom Wohnwagen und Zugwagen einhaelt, dann ist doch sowieso alles O.K.?Oder?
Hat denn schon jemals jemand eine Wiegekontrolle an 8 oder 12%igen Steigungen erlebt?
Ich habe noch (in den letzten 10 Jahren) von niemanden gehoert.
gruss
19FC

Natürlich wiegt keiner an den Steigungen. Eingetragen ist aber der Basiswert von 1800kg (ohne Steigungsangabe meines Wissens). Also wird auch im Flachland der nette Grüne deinen 2000kg Anhänger abkoppeln lassen - schliesslich weiss er nichts von der 2000kg Zulassung bis 8% (steht nicht mehr in den Papieren). DAS ist das Problem.

Alex

Hallo,

nun möchte ich auch zu ein paar Punkten, die hier angesprochen wurden, Stellung nehne.

Thema Wiegen. Ich fahre seit über 20 Jahren mit Wohnwagen und bin noch nie kontrolliert worden. Wenn Kontrolle, dann sicherlich die vorhandenen Daten d.h. zulässige Anhängelast, Gespanngewicht etc.

Thema Nachlaufeigenschaften. Länge läuft. Das gilt auch für Anhänger. Ein langer Wohnwagen, richtig bepackt mit größtmöglicher Stützlast schaukelt sich nicht leichter auf als ein kurzer Pferdewagen.

Thema Niveauregulierung. Eine Niveauregulierung verbessert die Traktion höchstens minimal. Man braucht nur die Scheinwerfer nicht so doll verstellen und die Federung schlägt hinten evtl nicht durch.

Thema Gewichtsbelastung. Der PKW wird zusätzlich mit der Stützlast belastet. Meist 85 kg. Diese 85 kg dürfen dann weniger an Gepäck geladen werden. Durch die Hebelwirkung wirken sich diese 85 kg aber etwas "schwerer" aus, als Gepäck.

Thema Antriebskonzept für Zugwagen. Natürlich ist Allrad besser als Hinterrad- und der wiederum besser als Vorderadantrieb. Allerdings würde ich bei der Entscheidung davon ausgehen, was ich 52 Wochen im Jahr brauche. Für drei Wochen Wohnwagenfahrt, möglichst noch über europäische Autobahnen, reicht mit der Vorderradantrieb. Man stellt sich mit der Fahrweise darauf ein. Wenn ich also zu dem Schluss komme, dass der 170 PS Passat für 49 Wochen das beste Auto ist, würde ich eher über einen leichteren Wohnwagen nachdenken.

Ich fahre mit einem 7,35 m langen, 1300 kg schweren WW und Vorderradantrieb. Habe darauf geachtet, einen möglichts leichten WW mit großer Zuladung und nur einer Achse zu kaufen. Nach meiner Erfahrung gibt es nämlich weniger Probleme auf der Fahrt, als nachher auf dem Campingplatz, wenn man den WW per Hand bei nicht ebenem Gelände auf die Parzelle schieben oder ihn auf der Stelle wenden muss.

Viele Grüße

Dandy

Hallo dandy,

1300kg Leergewicht ( bei 7,35m ?) oder max. Gewicht incl. Ladung?
Meiner hatte 2000kg mit 2-Achsen und war von Hand auf CP's sowieso nicht zu bewegen, abgesehen davon dass ich bei der Reservierung von einigen CP-Betreibern schlichtweg ausgelacht wurde dass ich mit so einem durch die Gegend fahre wo der doch nicht einmal durch die Einfahrt passen wuerde geschweige denn auf die Stellplaetze.
Jetzt habe ich einen 1-Achser mit max. 1700kg (Leergewicht 1350kg) mit 7,60m.
Da ich statt wie bisher 8-9 Wochen nur noch max 4 Wochen unterwegs bin ist der Passat natuerlich fuer den Rest des Jahres die bessere Wahl.
Ansonsten werde ich trotz 350kg Zuladung und weiteren 300kg im Passat keine Limits ueberschreiten, aber leider doch recht nahe an der Grenze des Moeglichen sein.
gruss
19FC

@19FC

Hallo

Ich fahre einen Knaus Südwind, Baujahr 1991. Reisefertiges Leergewicht mit Wasser und Gas 1040 kg. Urspr. Gesamtgewicht 1200kg, aufgelastet auf 1300, Tempo 100 Freigabe (war auch wichtig). Aufbaulänge 6 m mit Deichsel 7,35.

Habe natürlich keine Mikrowelle eingebaut, keinen Backofen und keine Abzugshaube. Sonst aber alles drin.

Fahre meist 1700 km einfach an die Costa Brava. Hügelieger Campingplatz. Keine Probleme mit Traktion am Auto, höchsten mit meiner beim Schieben.

Gruß Dandy

Zitat:

Original geschrieben von Dandy46


Hallo,

nun möchte ich auch zu ein paar Punkten, die hier angesprochen wurden, Stellung nehne.

Thema Wiegen. Ich fahre seit über 20 Jahren mit Wohnwagen und bin noch nie kontrolliert worden. Wenn Kontrolle, dann sicherlich die vorhandenen Daten d.h. zulässige Anhängelast, Gespanngewicht etc.

Genau darum geht es doch. Der thread-Ersteller will einen WoWa mit 2000kg zGG ziehen und der Passi darf 2000kg nur bis 8%. In den neuen Papieren steht nur 1800kg. Wird nun der kontrollierende Polizist sagen: "Klar glaube ich ihnen, dass der Wowa nur bis 1885 kg beladen und so gestaut, dass exakt 85 kg Stützlast anliegen." ?

Er wird eher sagen 2000kg sei zu schwer, bitte nachweisen, dass entweder der Passi 2000kg ziehen darf, oder Wiegekarte, dass der WoWa nur das Gewicht hat (wenn er das dann glaubt, man kann ja immer nachladen). Und dann soll es trotzdem vorkommen, dass Überladung von Auto und Anhänger auf der Waage überprüft wird (auch wenn es Dir noch nie passiert ist, mir auch nicht).

Offenbar weiss auch niemand, wo die 8%-Angabe nun noch eingetragen wird.

Alex

@ Alex

Hallo,

also, wenn ein Polizist auf eine Passstraße mit mehr als 8% Steigung einen Passat mit 2000 kg Wohnwagen erwischt, kann er dem Fahrer die Weiterfahrt verbieten. Egal wie schwer der Wohnwagen effektiv ist, d.h. auch wenn er auf der Waage nur 1300 bringen würde.

Die 2000 kg Anhängelast sind nirgends eingetragen. Ist wahrscheinlich ein prozentualer Aufschlag von der Anhängelast bei 12%.

Mit Waage müsste dann kontrolliert werden

1. ob das tatsächliche Gewicht des Gespannes nicht über 3940kg liegt

2. ob das tatsächliche Gewicht des Passats inkl. Stützlast nicht über 2140 kg liegt.

3. ob das tatsächliche Gewicht des WW abzüglich der Stützlast nicht über 2000 kg liegt

4. ob die Achsen des PKW´s zu stark belastet sind (auch hierfür gibt es Gewichtsangaben)

5. ob die einzelnen Räder des WW zu stark belastet sind.

Für 3. gibt es glaub ich noch 10% Toleranz nach oben.

Also jede Menge zu Wiegen.

Die Hauptfrage war aber, glaub ich, ob man sich den 170 kaufen kann, wenn man einen WW mit 2000kg ziehen will.

Ich würde eher über den Wechsel des WW aus den schon genannten Gründen nachdenken.

Gruß

Dandy

Zitat:

Original geschrieben von Dandy46


@ Alex

Hallo,

also, wenn ein Polizist auf eine Passstraße mit mehr als 8% Steigung einen Passat mit 2000 kg Wohnwagen erwischt, kann er dem Fahrer die Weiterfahrt verbieten. Egal wie schwer der Wohnwagen effektiv ist, d.h. auch wenn er auf der Waage nur 1300 bringen würde.

Die 2000 kg Anhängelast sind nirgends eingetragen. Ist wahrscheinlich ein prozentualer Aufschlag von der Anhängelast bei 12%.

Bringt der Anhänger nur 1300kg, dann darf man fahren (es geht nach dem tatsächlichen GG).

Wenn es nicht mehr in den Papieren steht, darf man dann trotzdem bis 8% 2000kg fahren, weil:

Paragraph 42 STVZO

"Die gezogene Anhängelast darf bei

Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,

Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,

Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts

des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeigs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. ...." ?

Ich glaube der TE wollte eher ein anderes Auto als einen anderen WoWa... .

Alex

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