ForumPassat B6
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Passat
  6. Passat B6
  7. Passat CC Motorschaden nach nur 2 Wochen und ca. 1200 Km

Passat CC Motorschaden nach nur 2 Wochen und ca. 1200 Km

Themenstarteram 4. März 2009 um 21:46

Ich habe mir einen Passat CC 1,8 TSI DSG 7 gekauft und habe bereits nach 2 Wochen einen Motorschaden! Ich bin sehr entsetzt und möchte mir Meinungen anderer einholen. Damit Ihr wisst, worum es geht werde ich detalliert schreiben was passiert ist und halte Euch auf dem laufenden.

Ich muss dazu erwähnen, dass ich meinen Passat CC in Belgien gekauft habe und die Garantie auch in Belgien abgewickelt wird. Natürlich ist mein Französisch nicht besonders gut. Bevor irgendwelche Fragen kommen, ich wohne und arbeite in Belgien und somit war diese Entscheidung für mich naheliegend.

 

Garantiefall Passat CC 1,8 TSI DSG 7

• Fahrzeug am 29.09.2008 beim Freundlichen (Belgien) bestellt

• Fahrzeug am 13.02.2009 beim Freundlichen (Belgien) abgeholt

• Fahrzeug die ersten 1000 Km nie höher als 3000 Umdrehungen gefahren

• Nach den ersten 1000 Km gelegentlich über 3000 Umdrehungen gefahren

• Ein Tag vor Defekt komische Geräusche beim fahren bemerkt (lauter als gewohnt)

• Fahrzeug bleibt am 27.02.2009 mit ca. 1200 Km nach dem Anfahren (Schrittgeschwindigkeit) stehen und meldet dass der Motor überprüft werden soll. Fahrzeug geht nicht mehr an.

• Beim Freundlichen (Belgien) Schaden gemeldet => Dieser hat mich an die Servicehotline gewiesen.

• Anruf bei VAG Brüssel. Diese haben mir einen Abschleppdienst organisiert. Der Freundliche war laut VAG Brüssel nicht gewillt das Fahrzeug um 17:30 Uhr noch auf Ihrem Hof entgegenzunehmen. Erst nach einem Gespräch mit meinem Verkäufer war dies Möglich.

• Ich musste 125,00 EUR Abschleppkosten vorstrecken, die mir am 02.03.2009 erstattet werden sollten.

• Durch die lange Abwicklung der Abschlepp- und Transportarbeiten konnte ich mir keinen Leihwagen mehr organisieren

• Mein Verkäufer hat sich darum bemüht mir nach 18:15 Uhr ein Fahrzeug über das Wochenenden (ohne Km Beschränkung) zu besorgen. Mir wurde ein dreckiger VW Golf 6 über das Wochenende zur Verfügung gestellt.

• Am 02.03.2009 habe ich beim Händler angefragt welchen Schaden das Fahrzeug hat. Die Diagnose war, dass ein Teil am Motor bei der Fertigung nicht richtig festgeschraubt war. Dieses Teil sollte ausgetauscht werde.

• Ich wollte am 02.03.2009 meine Auslagen (125 EUR Abschleppkosten) erstattet haben. Mir wurde versichert, dass dies bei Übergabe des Fahrzeugs am 03.03.2009 gemacht wird. Ich durfte/sollte den VW Golf 6 noch einen weiteren Tag behalten.

• Am 03.03.2009 habe ich beim Händler angerufen um zu fragen ob mein Passat CC repariert und zur Abholung beriet steht. Mir wurde gesagt, dass das Teil noch nicht eingetroffen ist und dass ich am 04.03.2009 nochmal anrufen soll.

• Am 04.03.2009 habe ich erneut beim Freundlichen (Belgien) angerufen. Mir wurde gesagt, dass bei der Reparatur weitere Schäden festgestellt wurden. Nun sind zwei Kolben defekt und der Motor muss komplett ausgetauscht werden.

• Am 04.03.2009 bin ich zum Händler gefahren um mir ein Bild von der Sachlage zu machen. Mir wurde gesagt, dass der Motor bereits bestellt wurde und dieser erst in der darauf folgenden Woche ausgetauscht werden kann. Als ich persönliche Gegenstände aus meinem Fahrzeug holen wollte, hat ein Mitarbeiter meines Freundlichen die Türen geöffnet ohne dass der Motor angeschlossen war.

=> Problem an dieser Tatsache ist, dass die Türen rahmenlos sind und beim Betätigen des Türgriffs die Fenster um einige cm abgesenkt werden.

Dadurch gingen die Türen schwerer auf und haben nicht richtig geschlossen. Als ich dies beobachtete, habe ich sofort darum gebeten, dass die Batterie an geklemmt wird und alle Fenster um einige cm runter gefahren werden. Mir wurde versichert, dass dies am 05.03.2009 gemacht wird. Ich wollte evtl. erweiterte Schäden verhindern.

• Am 04.03.2009 habe ich den VW Golf 6 abgeben dürfen/sollen um einen Passat (Bj 2008) zu empfangen. Auch dieser war sehr dreckig und hat einen unangenehmen Duft im Innenraum, was ich erst bei der Heimfahrt bemerkt habe.

• Durch meine Unzufriedenheit, dass ein etwa 2 Wochen altes Auto mit etwa 1200 Km bereits ein Motorschaden hat, habe ich direkt bei VW in Wolfsburg angerufen. Der Herr mit dem ich gesprochen habe hat mir lediglich sagen können, dass VW das Recht hat einen Schaden 2 mal zu beheben. Er kann mir auch nicht weiter helfen, da in dieser Instanz der Händler mein Ansprechpartner ist. Er muss mir entgegenkommen oder auch nicht, aber dass ist kein Problem von VW direkt.

Ich dachte allerdings, dass wenn ich ein Auto von VW kaufe, der Konzern ein offenes Ohr hat und mir evtl. besser helfen kann als ein Händler, der in dieser Phase (Garantie) nur eine Mittelinstanz ist. Wie ich mitbekommen habe hat der Freundliche mit VW Brüssel Kontakt aufgenommen und diese wiederrum mit VW in Deutschland.

 

Fragen von meiner Seite:

- Kann ich von meinem Vertrag zurück treten?

- Kann ich evtl. ein neues Auto verlangen?

- Habe ich das Recht auf eine Garantieverlängerung (in etwa 3 – 4 Wochen mehr, da ein neuer Motor eingebaut wurde)

- Habe ich das Recht auf eine detaillierte Auflistung der Arbeitsschritte und Beschreibung des Defekts/der Defekte?

- Kann ich eine Art Entgegenkommen erwarten, sowas wie eine Garantieverlängerung, kostenlose Serviceleistungen oder ähnliches da ich nach extrem kurzer Zeit (etwa 2 Wochen) einen Totalausfall durch Motorschaden habe.

- Habe ich evtl. eine Wertminderung dadurch, dass ich schon so früh einen Austausch des Motors habe?

Ich habe das Befürchten, dass ich noch mehr Schwierigkeiten mit diesem Fahrzeug habe, wenn schon nach so kurzer Zeit Probleme auftauchen. Es ist weder mein Verschulden, dass das Fahrzeug defekt ist noch dass des Freundlichen. Ich sehe das Verschulden direkt bei VW, denn ich erlaube mir zu behaupten, dass wenn ich ca. 43000 EUR für ein Fahrzeug bezahle, dass es einwandfrei ist. Wenn ich erfahren muss, dass Teile nicht richtig festgeschraubt wurden, macht mich das schon nachdenklich. Was könnte noch alles kaputt gehen oder locker werden. Besonders wenn ich auf der Autobahn unterwegs bin, bin nicht nur ich gefährdet.

Vielleicht interpretiere ich zu viel in einen Motorschaden, aber ich sehe da eine Kette an Unanhemlichkeiten die auf mich zu kommen. Ich moechte nur erfahren was meine Rechte und Pflichte sind.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 4. März 2009 um 21:46

Ich habe mir einen Passat CC 1,8 TSI DSG 7 gekauft und habe bereits nach 2 Wochen einen Motorschaden! Ich bin sehr entsetzt und möchte mir Meinungen anderer einholen. Damit Ihr wisst, worum es geht werde ich detalliert schreiben was passiert ist und halte Euch auf dem laufenden.

Ich muss dazu erwähnen, dass ich meinen Passat CC in Belgien gekauft habe und die Garantie auch in Belgien abgewickelt wird. Natürlich ist mein Französisch nicht besonders gut. Bevor irgendwelche Fragen kommen, ich wohne und arbeite in Belgien und somit war diese Entscheidung für mich naheliegend.

 

Garantiefall Passat CC 1,8 TSI DSG 7

• Fahrzeug am 29.09.2008 beim Freundlichen (Belgien) bestellt

• Fahrzeug am 13.02.2009 beim Freundlichen (Belgien) abgeholt

• Fahrzeug die ersten 1000 Km nie höher als 3000 Umdrehungen gefahren

• Nach den ersten 1000 Km gelegentlich über 3000 Umdrehungen gefahren

• Ein Tag vor Defekt komische Geräusche beim fahren bemerkt (lauter als gewohnt)

• Fahrzeug bleibt am 27.02.2009 mit ca. 1200 Km nach dem Anfahren (Schrittgeschwindigkeit) stehen und meldet dass der Motor überprüft werden soll. Fahrzeug geht nicht mehr an.

• Beim Freundlichen (Belgien) Schaden gemeldet => Dieser hat mich an die Servicehotline gewiesen.

• Anruf bei VAG Brüssel. Diese haben mir einen Abschleppdienst organisiert. Der Freundliche war laut VAG Brüssel nicht gewillt das Fahrzeug um 17:30 Uhr noch auf Ihrem Hof entgegenzunehmen. Erst nach einem Gespräch mit meinem Verkäufer war dies Möglich.

• Ich musste 125,00 EUR Abschleppkosten vorstrecken, die mir am 02.03.2009 erstattet werden sollten.

• Durch die lange Abwicklung der Abschlepp- und Transportarbeiten konnte ich mir keinen Leihwagen mehr organisieren

• Mein Verkäufer hat sich darum bemüht mir nach 18:15 Uhr ein Fahrzeug über das Wochenenden (ohne Km Beschränkung) zu besorgen. Mir wurde ein dreckiger VW Golf 6 über das Wochenende zur Verfügung gestellt.

• Am 02.03.2009 habe ich beim Händler angefragt welchen Schaden das Fahrzeug hat. Die Diagnose war, dass ein Teil am Motor bei der Fertigung nicht richtig festgeschraubt war. Dieses Teil sollte ausgetauscht werde.

• Ich wollte am 02.03.2009 meine Auslagen (125 EUR Abschleppkosten) erstattet haben. Mir wurde versichert, dass dies bei Übergabe des Fahrzeugs am 03.03.2009 gemacht wird. Ich durfte/sollte den VW Golf 6 noch einen weiteren Tag behalten.

• Am 03.03.2009 habe ich beim Händler angerufen um zu fragen ob mein Passat CC repariert und zur Abholung beriet steht. Mir wurde gesagt, dass das Teil noch nicht eingetroffen ist und dass ich am 04.03.2009 nochmal anrufen soll.

• Am 04.03.2009 habe ich erneut beim Freundlichen (Belgien) angerufen. Mir wurde gesagt, dass bei der Reparatur weitere Schäden festgestellt wurden. Nun sind zwei Kolben defekt und der Motor muss komplett ausgetauscht werden.

• Am 04.03.2009 bin ich zum Händler gefahren um mir ein Bild von der Sachlage zu machen. Mir wurde gesagt, dass der Motor bereits bestellt wurde und dieser erst in der darauf folgenden Woche ausgetauscht werden kann. Als ich persönliche Gegenstände aus meinem Fahrzeug holen wollte, hat ein Mitarbeiter meines Freundlichen die Türen geöffnet ohne dass der Motor angeschlossen war.

=> Problem an dieser Tatsache ist, dass die Türen rahmenlos sind und beim Betätigen des Türgriffs die Fenster um einige cm abgesenkt werden.

Dadurch gingen die Türen schwerer auf und haben nicht richtig geschlossen. Als ich dies beobachtete, habe ich sofort darum gebeten, dass die Batterie an geklemmt wird und alle Fenster um einige cm runter gefahren werden. Mir wurde versichert, dass dies am 05.03.2009 gemacht wird. Ich wollte evtl. erweiterte Schäden verhindern.

• Am 04.03.2009 habe ich den VW Golf 6 abgeben dürfen/sollen um einen Passat (Bj 2008) zu empfangen. Auch dieser war sehr dreckig und hat einen unangenehmen Duft im Innenraum, was ich erst bei der Heimfahrt bemerkt habe.

• Durch meine Unzufriedenheit, dass ein etwa 2 Wochen altes Auto mit etwa 1200 Km bereits ein Motorschaden hat, habe ich direkt bei VW in Wolfsburg angerufen. Der Herr mit dem ich gesprochen habe hat mir lediglich sagen können, dass VW das Recht hat einen Schaden 2 mal zu beheben. Er kann mir auch nicht weiter helfen, da in dieser Instanz der Händler mein Ansprechpartner ist. Er muss mir entgegenkommen oder auch nicht, aber dass ist kein Problem von VW direkt.

Ich dachte allerdings, dass wenn ich ein Auto von VW kaufe, der Konzern ein offenes Ohr hat und mir evtl. besser helfen kann als ein Händler, der in dieser Phase (Garantie) nur eine Mittelinstanz ist. Wie ich mitbekommen habe hat der Freundliche mit VW Brüssel Kontakt aufgenommen und diese wiederrum mit VW in Deutschland.

 

Fragen von meiner Seite:

- Kann ich von meinem Vertrag zurück treten?

- Kann ich evtl. ein neues Auto verlangen?

- Habe ich das Recht auf eine Garantieverlängerung (in etwa 3 – 4 Wochen mehr, da ein neuer Motor eingebaut wurde)

- Habe ich das Recht auf eine detaillierte Auflistung der Arbeitsschritte und Beschreibung des Defekts/der Defekte?

- Kann ich eine Art Entgegenkommen erwarten, sowas wie eine Garantieverlängerung, kostenlose Serviceleistungen oder ähnliches da ich nach extrem kurzer Zeit (etwa 2 Wochen) einen Totalausfall durch Motorschaden habe.

- Habe ich evtl. eine Wertminderung dadurch, dass ich schon so früh einen Austausch des Motors habe?

Ich habe das Befürchten, dass ich noch mehr Schwierigkeiten mit diesem Fahrzeug habe, wenn schon nach so kurzer Zeit Probleme auftauchen. Es ist weder mein Verschulden, dass das Fahrzeug defekt ist noch dass des Freundlichen. Ich sehe das Verschulden direkt bei VW, denn ich erlaube mir zu behaupten, dass wenn ich ca. 43000 EUR für ein Fahrzeug bezahle, dass es einwandfrei ist. Wenn ich erfahren muss, dass Teile nicht richtig festgeschraubt wurden, macht mich das schon nachdenklich. Was könnte noch alles kaputt gehen oder locker werden. Besonders wenn ich auf der Autobahn unterwegs bin, bin nicht nur ich gefährdet.

Vielleicht interpretiere ich zu viel in einen Motorschaden, aber ich sehe da eine Kette an Unanhemlichkeiten die auf mich zu kommen. Ich moechte nur erfahren was meine Rechte und Pflichte sind.

17 weitere Antworten
Ähnliche Themen
17 Antworten

Hallo Taco3,

bei dieser Sachlage kann ich dir zur Wahrung deiner Rechte nur empfehlen, sofort einen Anwalt deines Vertrauens zu Rate zu ziehen.

Ich habe auch schon einige unerfreuliche Dinge mit VW/Audi erleben müssen (Zwei Rechtsstreitigkeiten habe ich vor Gericht gewonnen) und weiß daher wie das läuft. Du wirst hingehalten, vertröstet usw.

Erkundige dich nach deinen Rechten und es wird dann besser für dich laufen, als wenn du es nicht tun würdest. Viel Erfolg!

Grüßle

VC

Themenstarteram 4. März 2009 um 22:15

Hi vectracarlo,

Ich bin dabei mich schlau zu machen welche Rechte ich habe, nur ist bei meiner Rechtschutz keine Verkehrsrechtschutz dabei (hab ich damals wohl für unwichtig erachtet...). Möglicherweise deckt das die ADAC Plus Europa Mitgliedschaft ja ab. Also werde ich dass erstmal selber tragen müssen bis/falls ich gewinne. Hast du irgendwelche hilfreichen Infos für mich, die mich weiter bringen?

Ich muss natürlich bedenken, dass in Belgien die Rechtslage evtl. anders als in Deutschland ist, wobei das Auto in Deutschland gebaut und exportiert wurde...! Wenn, dann klage ich ja gegen VW Deutschland oder?!

Zitat:

Original geschrieben von Taco3

[...]

Fragen von meiner Seite:

- Kann ich von meinem Vertrag zurück treten?

- Kann ich evtl. ein neues Auto verlangen?

- Habe ich das Recht auf eine Garantieverlängerung (in etwa 3 – 4 Wochen mehr, da ein neuer Motor eingebaut wurde)

- Habe ich das Recht auf eine detaillierte Auflistung der Arbeitsschritte und Beschreibung des Defekts/der Defekte?

- Kann ich eine Art Entgegenkommen erwarten, sowas wie eine Garantieverlängerung, kostenlose Serviceleistungen oder ähnliches da ich nach extrem kurzer Zeit (etwa 2 Wochen) einen Totalausfall durch Motorschaden habe.

- Habe ich evtl. eine Wertminderung dadurch, dass ich schon so früh einen Austausch des Motors habe?

[...]

Bei einem Kaufvertrag nach deutschem Recht:

-Rücktritt vom Vertrag: NEIN. Der HÄNDLER 2 oder 3 Reparaturversuche "frei" - erst danach kann ggf. vom Vertrag zurückgetreten werden, wenn der Mangel nicht beseitigt ist.

-Neues Auto: NEIN. Der HÄNDLER hat 2 oder 3 Reparaturversuche "frei" - erst danach kann ggf. ein mängelfreies Fahrzeug als Alternative ins Gespräch gebracht werden, wenn der Mangel nicht beseitigt ist (als Alternative zu 1)

-Garantieverlängerung: NEIN. Warum auch? Du hast ja schon einen neuen Motor ;) Auf die Reparatur hast Du Gewährleistung.

-Auflistung der Defekte: ? Vermutlich wirst Du da wenig Möglichkeiten haben, wenn der Händler das nicht will ;)

-Erwarten kannst Du viel. Einen Rechtsanspruch hast Du darauf aber nicht. Jedoch einen Anspruch auf Erstattung der für Dich entstandenen Aufwände, die relativ gering sein dürften, da Du bereits einen kostenlosen Ersatzwagen gestellt bekommen hast.

-Wertsteigerung meinst Du sicher. Dein neuer Motor hat ja schliesslich eine um 1200km geringere Laufleistung als dein alter Motor hätte. Die Reparatur (Teiletausch) wird ja sicher fachgerecht durchgeführt werden.

Alles in allem sind die Aussagen von mir natürlich nur aus meiner Erinnerung wiedergegeben und können in Details von den Fakten auch abweichen. Ohne Anwalt wirst Du wenig Möglichkeiten haben irgendwie eine Entschädigung herauszuhandeln. Der Händler scheint ja auch nur bedingt motiviert zu sein, den Kunden wirklich zufriedenzustellen, nach diesem durchaus ärgerlichen Vorfall mit einem "Premium"-Produkt von VW.

am 4. März 2009 um 22:24

Zitat:

Original geschrieben von Taco3

Hi vectracarlo,

Ich bin dabei mich schlau zu machen welche Rechte ich habe, nur ist bei meiner Rechtschutz keine Verkehrsrechtschutz dabei (hab ich damals wohl für unwichtig erachtet...). Möglicherweise deckt das die ADAC Plus

ich denke für die sache brauchst du eine Vertragsrechtsschutz, die Verkehrsrechtschutz hätte damit nix zu tun

viel Glück

Gruss Jan

@taco3:

Soweit ich weiß ist Gerichtsstand immer das Land, indem man den Wagen gekauft hat, in deinem Fall also Belgien. Das hat zwar grundsätzlich etwas andere Gesetze und Rechte, aber was Verbraucherrechte anbelangt gab es ja in den letzten 10 Jahren eine deutliche Vereinheitlichung. Die Verbraucherrechte sind gestärkt worden.

Der Verkäufer hat das Recht auf Nachbesserung, wie oft weiß ich nicht genau, das ist aber stark zu Gunsten des Verbrauchers ausgelegt.

Ich hatte damal Ärger mit einem "Montagsauto", dutzende Mängel, einfach unglaublich, der Werksingenieur sagte immer: Das liegt im Toleranzbereich, das ist Stand der Technik, die Lackgarantie gilt nicht um die Antenne bla bla bla....

Ich rate dir zu einem Fachanwalt, der soll dich beraten.

Grüße VC

Themenstarteram 4. März 2009 um 22:28

@ NEO,

Danke für die ausführliche Antwort.

- Garantieverlängerung => Damit meinte ich, ob ich dann die volle Garantiezeit auf den neuen Motor bekommen sollte oder nur die Garantiezeit auf das Fahrzeug ab Auslieferung.

- Auflistung der Defekt => Ich hätte gerne etwas handfestes, wenn wieder etwas passiert und das auf diesen Vorfall zurückzuführen wäre. (Möglicherweise nach der Garantiezeit)

- Dachte schon das ich Wertminderung meine, denn wenn ich das Fahrzeug einmal verkaufen will, denke ich dass das einen potenziellen Käufer abschrecken könnte. Wenn ich keine entsprechenden Papiere von der Werkstatt bekomme, kann das tausende Gründe haben weshalb der Motor getauscht wurde. Wie soll ich dann beweisen, dass das ein Werksfehler war?

 

Wie bereits erwähnt, ich will nicht mehr als mir zusteht. Ich will allerdings nicht in einigen Jahren das Nachsehen haben, bloss weil ich jetzt nicht nachgehackt habe.

Themenstarteram 4. März 2009 um 22:36

@ vectracarlo,

Ich werde mich bei belgischen Kollegen mal schlau machen und sehen was die für hilfreiche tipps für mich haben. Kann ich auch noch einen Rechtsanwalt einschalten wenn ich das Fahrzeug von der Reperatur bekomme? Gibt es da eine Frist in der ich mich bewegen muss? Denke ich muss dann einen Rechtsanwalt in Belgien suchen und da will ich mich nicht Hals über Kopf hineinstürzen. Da möchte ich schon auf Hilfe der Kollegen und Freunde hier in Belgien zurückgreifen.

Themenstarteram 4. März 2009 um 22:43

@ Jan,

Ist das echt so...? Greift da der Vertragsrechtschutz? Das muss ich nochmal mit meinem Rechtschutz prüfen, denn da habe ich heute bereits angerufen und die haben mir gesagt, dass das über Verkehrsrechtschutz läuft.

Zitat:

Original geschrieben von Taco3

@ Jan,

Ist das echt so...? Greift da der Vertragsrechtschutz? Das muss ich nochmal mit meinem Rechtschutz prüfen, denn da habe ich heute bereits angerufen und die haben mir gesagt, dass das über Verkehrsrechtschutz läuft.

ADAC Verkehrsrechtsschutz würde sowas übernehmen. Haben mir auch schon die Unterstützung inkl. Vertretung im Prozess gegen meine Autowerkstatt im Falle einer überhöhten Reparaturrechung übernommen.

Themenstarteram 4. März 2009 um 22:52

@ NEO,

Das ist gut zu wissen, da wollte ich mich morgen mal erkundigen.

Also zumindest bei der Allianz ist das Handling so, das alles rund um das Auto über de Verkehrsrechtschutz abgedeckt ist.

 

Wenn Du verbindliche Informationen wünscht, die auch belastbar  und verbindlich sind, wirst Du um den kostenpflichtigen Beratungsbesuch bei einem Anwalt nicht hermkommen.

Alles andere ist hörensagen und kann Dich in die falsche Richtung dirigieren.

Du kannst allerdings auch noch abwarten, wie sich die Sache entwickelt, allerdings würde ich schon einmal alles protokollieren.

Gedächtnisprotokolle finden sehr oft bei Prozessen Anwendung und sind nicht zu unterschätzen, man vergisst sonst gerne mal das ein oder andere, wenn sich ein Verkettung unglücklicher Umstände ergibt.

Mit dem Leihwagen solltest Du Dich nicht so anstellen, ist meine Meinung. (Die haben nicht für jede Sekunde einen hochglanzpolierten Ersatz-Phaeton für den verwöhnten und ansprchsvollen VW-Kunden.

 

Gute Nacht

 

Latest

Themenstarteram 4. März 2009 um 23:13

@ Latest,

Meine Auflistung stammt aus einer Art Protokol. Wie du schon richtig sagt, wenn es drauf ankommt, sind alle wichtigen Fakten vergessen.

Ich stell mich nicht unbedingt an, was die Leihwagen angehen... Wollte nur ein sehr detallierte auflistung posten. Will den Freundlichen nicht schlecht reden, will aber auch keine Fakten unterschlagen.

 

@ all,

Finde es interessant, wie viele Forenmitglieder in so kurzer Zeit auf mein Posting geantwortet haben und nützliche Antworten geben konnten. Dafür möchte ich mich bereits jetzt schon mal bedanken. In anderen Beiträgen habe ich richtige Streitgespräche und Themenfremde Unterhaltungen verfolgen können.

Hoffe auf weitere hilfreiche tipps und Erfahrungen!

Themenstarteram 7. März 2009 um 19:02

Also habe gestern mit meiner Werkstatt gesprochen. Der neue Motor ist eingetroffen und nächste Woche wird er verbaut. Hatte leider noch keine Zeit mich mit dem ADAC in Verbindung zu setzen. Werde aber nun doch von meinem Händler ein detaillierte Reperaturbericht bekommen.

ADAC werde ich versuchen am Montag zu kontaktieren. Halte euch auf dem laufenden.

Themenstarteram 12. März 2009 um 21:40

Habe gestern meinen CC wieder abholen dürfen. Mir konnte aber keiner beweisen, dass der Motor nagel neu ist. Ich weis nicht ob das ein Austauschmotor (reparierter Motor) ist? Kann man das irgendwie überprüfen?

Ich bin zur Zeit beruflich zu beschäftigt und komme zu nichts, da ich zu spät heim komme. Ich hoffe ich schaffe es morgen mal ein paar Anrufe zu tätigen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Passat
  6. Passat B6
  7. Passat CC Motorschaden nach nur 2 Wochen und ca. 1200 Km