Passat CC Kauf - Zurücktretten? Bitte Hilfe

VW Passat B6/3C

Liebe User,

ich stehe vor einem ernsthaften Problem.
Ich überlege, ob ich vom Kauf meines CCs mit 170PS TDI mit Handschaltung zurücktretten soll.

Ich habe oft gelesen,dass nach der Inspektion die Leistung auf 140 PS gedrosselt wurde und möchte mit Sicherheit keinen CC mit 140 PS fahren. Die meisten berichteten davon,dass Sie aber dieses Problem im normalen Passat hatten,und das sowohl mit Common Rail dieses Problem aufgetaucht ist.

Ich habe noch 4 Tage,um von Vertrag zurückzutretten. Habe den CC vor knapp 2 Woche gekauft.

Was meint Ihr also,vom Vertrag zurücktretten oder nicht?

CC Fahrer,bitte meldet Euch zu Wort.

Vielen lieben Dank

Beste Antwort im Thema

Ja wenn, aber ich würde halt erstmal abwarten. Und wenn er dann zwei Zehntel mehr von 0-100 braucht und nur noch Tacho 230 rennt, was man ja eh fast nie fahren kann, wird mans auch überleben. Aber vom Kauf zurücktreten, weil man vom Hörensagen mitbekommen hat, dass wohl wahrscheinlich bei der nächsten Inspektion gedrosselt werden könnte, ist doch Kindergarten.

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Hallo
Habe mit meine 3C nur Ärger,ist ein Benziner.
Klappert wie ein Diesel beim Kaltstart.
Seit sechs Monaten Kämpfe ich schon das man das Abstellt.
Sogar mit Garantie will VW das nicht Reparieren.
Hab Anwalt genommen,jetzt wird Prozessiert.

Wenn du Probleme hast,ist es sehr schwer an sein Recht zu kommen.
Insbesondere bei VW.

Schönes Wochenende

Zitat:

Original geschrieben von Brando90


ich stehe vor einem ernsthaften Problem.
Ich überlege, ob ich vom Kauf meines CCs mit 170PS TDI mit Handschaltung zurücktretten soll.

Ich habe oft gelesen,dass nach der Inspektion die Leistung auf 140 PS gedrosselt wurde und möchte mit Sicherheit keinen CC mit 140 PS fahren. Die meisten berichteten davon,dass Sie aber dieses Problem im normalen Passat hatten,und das sowohl mit Common Rail dieses Problem aufgetaucht ist.

Ich habe noch 4 Tage,um von Vertrag zurückzutretten. Habe den CC vor knapp 2 Woche gekauft.

Was meint Ihr also,vom Vertrag zurücktretten oder nicht?

Auf welcher rechtlichen Grundlage hin willst du vom Vertrag zurücktreten? Wurde dein Fz. gedrosselt?

Gruß

@ Golfschlosser
ich denke er will vom 14-tägigen Wiederufsrecht gebrauch machen, sofern dies beim Autokaufvertrag rechtlich möglich ist.

Zitat:

Ich habe oft gelesen,dass nach der Inspektion die Leistung auf 140 PS gedrosselt wurde und möchte mit Sicherheit keinen CC mit 140 PS fahren. Die meisten berichteten davon,dass Sie aber dieses Problem im normalen Passat hatten,und das sowohl mit Common Rail dieses Problem aufgetaucht ist.

Mit dieser Behauptung/Vermutung, kann er nicht als Grund für ein Rücktritt angeben, dass verursacht höchstens Bauchmuskelkrämpfe beim Verkäufer.

Zitat:

Original geschrieben von grisu2501


@ Golfschlosser
ich denke er will vom 14-tägigen Wiederufsrecht gebrauch machen, sofern dies beim Autokaufvertrag rechtlich möglich ist.

Zitat:

Original geschrieben von grisu2501



Zitat:

Ich habe oft gelesen,dass nach der Inspektion die Leistung auf 140 PS gedrosselt wurde und möchte mit Sicherheit keinen CC mit 140 PS fahren. Die meisten berichteten davon,dass Sie aber dieses Problem im normalen Passat hatten,und das sowohl mit Common Rail dieses Problem aufgetaucht ist.

Mit dieser Behauptung/Vermutung, kann er nicht als Grund für ein Rücktritt angeben, dass verursacht höchstens Bauchmuskelkrämpfe beim Verkäufer.

Mein CC wurde nicht gedrosselt,jedoch sagen viele,dass nach der ersten Inspektion der Motor auf 140PS gedrosselt wird. Ich möchte einfach bei einrr Summe

von knapp 50.000€ nicht später sagen müssen,wie dumm ich eigentlich war.

Ich berufe mich hier auf das 14 tägige Widerrufsrecht. Verkäufer sagte,dass man innerhalb dieses Zeitraums zurücktretten kann.

Probleme mit Herstellern hat man sicherlich überall,jedoch ist es eine andere Sache,wenn man etwas kauft und später etwas anderes bekommt.

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Dass der CR-Diesel um 30 PS gedrosselt wird ist doch totaler Schwachsinn.... 30 PS, man kanns auch übertreiben. Erstmal in Ruhe hier lesen... Mag sein, dass eine Drosselung vorgenommen wird, aber bestimmt nicht um 30PS...

Zitat:

Original geschrieben von vaclav


Dass der CR-Diesel um 30 PS gedrosselt wird ist doch totaler Schwachsinn.... 30 PS, man kanns auch übertreiben. Erstmal in Ruhe hier lesen... Mag sein, dass eine Drosselung vorgenommen wird, aber bestimmt nicht um 30PS...

Naja,aber wenn der Wums beim Sprinten schwächer wird und du die Höchstgeschwindigkeit plötzlich nicht mehr erreichst,wirst du dich bestimmt auch nicht darüber freuen,30ps

hin oder her.

Ja wenn, aber ich würde halt erstmal abwarten. Und wenn er dann zwei Zehntel mehr von 0-100 braucht und nur noch Tacho 230 rennt, was man ja eh fast nie fahren kann, wird mans auch überleben. Aber vom Kauf zurücktreten, weil man vom Hörensagen mitbekommen hat, dass wohl wahrscheinlich bei der nächsten Inspektion gedrosselt werden könnte, ist doch Kindergarten.

Ein "neuer" 3C/CC wird mit Sicherheit nicht "gedrosselt", er wird die neueste Softwareversion bereits drauf haben.  Ganz sicher!!!

Rücktrittsrecht 2 Wochen gibt es ansich nur bei fernabsatzgeschäften. bei Käufen vor ort muß das expliziet im Vertrag stehen, daß dein VK Dir einen Rücktritt einräumt.

Davon abgesehen halte ich deine Befürchtungen für unbegründet. Müsste ja dann zB auch im passat variant etc sein,

Zitat:

Original geschrieben von mm-bs


Rücktrittsrecht 2 Wochen gibt es ansich nur bei fernabsatzgeschäften. bei Käufen vor ort muß das expliziet im Vertrag stehen, daß dein VK Dir einen Rücktritt einräumt.

Davon abgesehen halte ich deine Befürchtungen für unbegründet. Müsste ja dann zB auch im passat variant etc sein,

Bei einer Finanzierung sollte es auch noch gehen...

Ich kaufe bzw. kaufe nicht einen Wagen wenn ich hier paar Meinungen lesen. Nene, echt nicht...

Man sollte meinen/glauben, dass alles was hier geschrieben etc. wird "immer" wahr ist und auf jeden VW, Opel, etc. trifft...

Schon mal nachgedacht, dass es viele, viele, viele und noch mehr Autos ohne wenn und aber gibt !?

Hier trifft es "fast immer" Einzelfälle...

So meine Meinung...

Zitat:

Original geschrieben von grisu2501


@ Golfschlosser
ich denke er will vom 14-tägigen Wiederufsrecht gebrauch machen, sofern dies beim Autokaufvertrag rechtlich möglich ist.

Zitat:

Original geschrieben von grisu2501



Zitat:

Ich habe oft gelesen,dass nach der Inspektion die Leistung auf 140 PS gedrosselt wurde und möchte mit Sicherheit keinen CC mit 140 PS fahren. Die meisten berichteten davon,dass Sie aber dieses Problem im normalen Passat hatten,und das sowohl mit Common Rail dieses Problem aufgetaucht ist.

Mit dieser Behauptung/Vermutung, kann er nicht als Grund für ein Rücktritt angeben, dass verursacht höchstens Bauchmuskelkrämpfe beim Verkäufer.

ist natürlich möglich,erst nachdem das 14 tätige rücktrittsrecht abgelaufen ist,geht der bestellte wagen in produktion

Kenne sogar Händler, die geben die Bestellung vorher gar nicht weiter, sie warten die 14 Tage erst ab...

Gleiche gilt bei finanzierten Gebrauchten, hier hält der Händler den Wagen oft 14 Tage noch zurück...

Es wohl einfach sein, den Vertrag dann aufzulösen etc.

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