Passat B9 Probleme, Fehlermeldungen, Bugs, etc.

VW Passat B9

Die ersten Kilometer sind um, Probleme (Unwissenheit?) tauchen auf. Hier bei mir mal:

  • ACC, Front Assist, Lane Assist, Travel Assist, etc. funktionieren nach kurzer Pause, Motorstop, nicht mehr
  • AirPlay (iPhone) verbindet sich erst nach ein paar Minuten fahren (,WLAN im Entertainmentsystem einschalten’ oder so)

Ich hab für die 2 Probleme noch nicht wirklich Abhilfe gefunden, die Offline Fahrassistenten waren nur 1x, aber ärgerlich, das AirPlay Problem sehr oft.

Vielleicht habt ihr Tips oder berichtet hier selbst von Kinderkrankheiten, Fehlern und Montagsmodellen.

1475 Antworten

Ja, das Problem mit den Videos kenne ich auch. Ich habe einmal ein Video aufgenommen, aber dann hieß es, dass ich wegen des Virenschutzes meinen USB-Stick nicht an deren PC anschließen dürfe. Der Tipp war, am besten einen Laptop mitzubringen. Das habe ich dann tatsächlich gemacht und das Video vor Ort vorgeführt. Allerdings musste das Auto danach in der Werkstatt bleiben, weil es auf einmal als verkehrsunsicher eingestuft wurde.

Einen Ersatzwagen habe ich bisher immer kostenlos bekommen, allerdings hatte ich auch immer einen Wartungs- und Verschleißvertrag für meine Fahrzeuge. Im VW-Zentrum war es damals meistens ein VW UP oder VW Polo, was für mich völlig in Ordnung war. Seit über zwei Jahren bin ich bei einem Händler, der sich direkt in der Nähe meiner Arbeit befindet. Dort ist der Service noch bequemer: Mein Auto wird abgeholt oder mir wird ein kostenloser Ersatzwagen (bisher Audi A6, VW ID.5 oder Passat B8) direkt vor die Tür gestellt, falls die Reparatur länger dauert. Dieser Service wird vom Autohaus aktiv beworben und ist weder kostenpflichtig noch muss er extra gebucht werden.

Üblich ist, dass die Vertragshäuser von VW ein jährliches Kontingent über Euromobil bekommen für Ersatzmobilität im
Rahmen von Garantie,- oder Gewährleistungsaufenthalten.
Bei meinem Servicestützpunkt war dieses Kontingent nun zum Dezember verbraucht.

Die Vertragspartner können dann wohl frei entscheiden, welchem Kunden Sie den Ersatzwagen unentgeltlich geben und wem nicht.

„Eigene“ Kunden werden da den Kunden gegenüber i.d.R. bevorzugt, welche bsp. einen Firmenwagen geleast haben über eine andere Gesellschaft und nur bei ihrem örtlichen VW-Partner zum Service gehen.

So ist zumindest bei mir.

Ich habe jetzt auch diskutieren müssen a la „VW schafft es nicht, zugesagte Eigenschaften einzuhalten und ein fehlerfreies Produkt auszuliefern, also bezahle ich nicht für meine Ersatzmobilität“. Aber wie gesagt, bei VW sieht man das anders und kostenfreie Ersatzmobilität ist nicht die Regel.

Frage zur Müdigkeitswarnung: Ich erhalte ab und zu beim Starten des Wagens die Meldung die Müdigkeitswarnung sei nicht verfügbar. Nach ein paar Minuten verschwindet diese Warnung. Alle anderen Systeme sind verfügbar.
Weiß jemand woran das liegen könnte? Also welche Bedingung könnte nicht erfüllt sein, damit das System diese Warnung ausspielt?

…..Update durchführen bei Freundlichen.

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Zitat:

@its_a_passerati schrieb am 11. Dezember 2024 um 11:04:45 Uhr:


Aber wie gesagt, bei VW sieht man das anders und kostenfreie Ersatzmobilität ist nicht die Regel.

Der Punkt ist: Alle reden immer nur über Garantie. Der Vertragspartner ist aber i.d.R. der ausliefernde Händler. Und der hat Sachmängel im Rahmen der Gewährleistung zu beheben und dabei alle Kosten zu tragen, welche im Zusammenhang mit der Mängelbeseitigung stehen. Und alle Kosten, heißt wirklich alle Kosten.

Nur: Sachmängelhaftung und Gewährleistung ist bei Vertragswerkstätten scheinbar ein Unwort, da versucht man sich (verständlicherweise) immer über die Herstellergarantie rauszuwinden.

Aber: Nur weil‘s eine Garantie des Herstellers gibt, verliert man ja nicht die normalen kaufvertraglichen Rechte.

In der Realität ist aber das Problem: Diskussionen zwecklos, im Zweifel gehste halt zu Fuss nach Hause oder zahlst den Leihwagen.

Gut auf den Punkt gebracht!

@ZweihunderD

den leihwagen muss der ausführende betrieb nicht kostenlos zur verfügung stellen...das kann man drehen, wie man will...es wäre nur ein entgegenkommen...

Zitat:

@garfield126 schrieb am 11. Dezember 2024 um 17:05:42 Uhr:


den leihwagen muss der ausführende betrieb nicht kostenlos zur verfügung stellen...das kann man drehen, wie man will...es wäre nur ein entgegenkommen...

Nur richtig, wenn der ausführende Betrieb nicht der Verkäufer ist…

Ansonsten gilt § 439 Abs. 2 BGB:

Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Du zahlst ja auch nicht die Amazon-Rücksendung aus eigener Tasche, oder?

garantiegeber ist vw und vw "verpflichtet" Dich bei "fehlfunktion" einen "nächstgelegenen autorisierten vw servicepartner" aufzusuchen...was Du zitiert hast, hat ja nicht mit mobilität zu tun...vw zahlt nur die beseitigung der fehlfkt....

was das bsp mit einer amazon rücksendung zu tun hat, erschließt sich mir nicht..

Du bekommst von Amazon ja für die Dauer der Reparatur auch kein Ersatzgerät. Wenn die denn überhaupt mal was reparieren lassen würden.

Maximal kann man aus dem Paragrafen wohl einen Taxiservice ableiten, oder?

Hier bei Voets gab es mal Fahrscheine für den ÖPNV...😁...keine Ahnung ob das noch so ist, ich fahr zu diesem abgehobenen S...laden nicht mehr.

Zitat:

@garfield126 schrieb am 11. Dezember 2024 um 17:40:16 Uhr:


garantiegeber ist vw und vw "verpflichtet" Dich bei "fehlfunktion" einen "nächstgelegenen autorisierten vw servicepartner" aufzusuchen...was Du zitiert hast, hat ja nicht mit mobilität zu tun...vw zahlt nur die beseitigung der fehlfkt....

was das bsp mit einer amazon rücksendung zu tun hat, erschließt sich mir nicht..

Weil‘s stinknormales Kaufrecht ist, da gibt’s keine Sonderregelung für Fahrzeuge. Natürlich kannst Du dann nicht zu einem x-beliebigen Händler fahren um die Ansprüche geltend zu machen, sondern nur zum Verkäufer.

Garantie und Gewährleistung (Sachmängelhaftung) sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.

Zum Amazon Beispiel: Du kaufst einen Fernseher von Samsung (VW Passat) bei Amazon (VW Händler XY). Der Fernseher (VW Passat) ist innerhalb der ersten zwei Jahre ab Kauf defekt. Du bittest Amazon (VW Händler) den Mangel zu beseitigen. Aufgrund der Größe des Gerätes geht das nur per Spedition. Jetzt sagt Dir Amazon (VW Händler): Ne sorry, in dem Garantiebedingungen von Samsung (Volkswagen) steht, Speditionskosten sind Dein Problem… Würden wohl die wenigsten akzeptieren, weil‘s halt totaler Mumpitz ist… Nur beim Auto wird da so rumgeeiert. Klar, das Gewährleistungsrisiko versucht der Händler über Herstellergarantie zu minimieren, was ja auch erstmal legitim ist.

Natürlich kannst Du mit dem defekten Auto zu irgendeinem beliebigen Händler fahren. Nur der hat mit der kaufrechlichen Mängelbeseitigung nix am Hut. Der ist verpflichtet, für den Hersteller Garantiearbeiten zu erledigen. Da musst Du dann halt die Garantiebedingungen (keine kostenlose Ersatzmobilität) akzeptieren.

Beim Leasing hat diese Rechte der LG übrigens an den Leasingnehmer abgetreten, insofern auch da kein Unterschied.

Abgehoben sind sie leider fast alle.

Mein derzeitiger (seit 2014) Freundlicher absolut nicht. Familienbetrieb (Skoda seit 1977)

Zitat:

@Gareth schrieb am 11. Dezember 2024 um 18:01:09 Uhr:


Maximal kann man aus dem Paragrafen wohl einen Taxiservice ableiten, oder?

Klar, kein Problem. Taxigutschein geht. Und Kosten für Hin-/Rückfahrt. Oder der Mietwagen.

Einen Punkt hast du an der Stelle aber: wochenlang einen Mietwagen, kannst du daraus erst mal nicht ableiten. Nach einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung, kommt aber durchaus Schadensersatz infrage. Kosten für einen angemessenen Mietwagen. Zum Beispiel.

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