Passat B8 Modelljahr 2017 Neuerungen
Welche Neuerungen bringt das kommende 2017er Modelljahr im Passat B8. Ich habe leider nicht viel dazu gefunden. Wer hat mehr Infos?
Beste Antwort im Thema
ich dachte hier geht es um die Neurungen zum MJ 2017....
263 Antworten
Zitat:
@martinp85 schrieb am 7. Mai 2016 um 20:34:20 Uhr:
Zitat:
@ubersoldat schrieb am 6. Mai 2016 um 12:49:41 Uhr:
Richtig. Eingaben am Navi sollten so oder so nicht während der Fahrt gemacht werden.
So ein Unfug. Alles was nicht gefahrlos während der Fahrt bedient werden kann, ist schlichtweg eine Fehlkonstruktion.
Für Holzköpfe wie Dich braucht es also immer erst ein Gerichtsurteil um sich beim Fahren auf das Fahren zu konzentrieren.
https://www.berlin.de/.../...er%C3%A4tw%C3%A4hrendderfahrtbediene.html
Zitat:
Wer beim Fahren an seinem Navigationsgerät hantiert und dabei einen Auffahrunfall verursacht, handelt grob fahrlässig und muss laut Gericht deshalb für den Schaden voll aufkommen.
Wird es außer von Änderungen bei der Ausstattung her eventuell noch Änderungen vom Design des Wagens geben oder kommt sodass nur mit einer komplett neuen Modellreihe?
Zitat:
@ubersoldat schrieb am 8. Mai 2016 um 00:26:24 Uhr:
Für Holzköpfe wie Dich braucht es also immer erst ein Gerichtsurteil um sich beim Fahren auf das Fahren zu konzentrieren.https://www.berlin.de/.../...er%C3%A4tw%C3%A4hrendderfahrtbediene.html
Zitat:
@ubersoldat schrieb am 8. Mai 2016 um 00:26:24 Uhr:
Zitat:
Wer beim Fahren an seinem Navigationsgerät hantiert und dabei einen Auffahrunfall verursacht, handelt grob fahrlässig und muss laut Gericht deshalb für den Schaden voll aufkommen.
Du hast nicht kapiert, dass sich dieses Gerichtsurteil auf mobile Navis bezieht, oder?
Die Bedienung von fix ab Werk eingebauten Navis ist ebenso wie die Bedienung des Radios stets straffrei.
Sorry, das musste ich noch richtigstellen, jetzt back to topic.
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Zitat:
@Olliiee schrieb am 8. Mai 2016 um 11:06:49 Uhr:
Wird es außer von Änderungen bei der Ausstattung her eventuell noch Änderungen vom Design des Wagens geben oder kommt sodass nur mit einer komplett neuen Modellreihe?
Designänderungen kommen denke ich frühestens zur großen Produktpflege (GP, auch Facelift genannt).
Habe mir heute den neuen Tiguan angesehen. Da standen zwei Stück mit CM und DM. Beide in 8 Zoll. Ist wohl nur eine Frage der Zeit, wann der Passat das auch so bekommt.
Quentin
Zitat:
@quentin20 schrieb am 9. Mai 2016 um 16:56:10 Uhr:
Habe mir heute den neuen Tiguan angesehen. Da standen zwei Stück mit CM und DM. Beide in 8 Zoll. Ist wohl nur eine Frage der Zeit, wann der Passat das auch so bekommt.
Quentin
Logisch. Ich denke ab KW 45/16 könnte es soweit sein.
Zitat:
@martinp85 schrieb am 8. Mai 2016 um 11:38:20 Uhr:
Zitat:
@ubersoldat schrieb am 8. Mai 2016 um 00:26:24 Uhr:
Für Holzköpfe wie Dich braucht es also immer erst ein Gerichtsurteil um sich beim Fahren auf das Fahren zu konzentrieren.https://www.berlin.de/.../...er%C3%A4tw%C3%A4hrendderfahrtbediene.html
Zitat:
@martinp85 schrieb am 8. Mai 2016 um 11:38:20 Uhr:
Zitat:
@ubersoldat schrieb am 8. Mai 2016 um 00:26:24 Uhr:
Du hast nicht kapiert, dass sich dieses Gerichtsurteil auf mobile Navis bezieht, oder?
Die Bedienung von fix ab Werk eingebauten Navis ist ebenso wie die Bedienung des Radios stets straffrei.Sorry, das musste ich noch richtigstellen, jetzt back to topic.
Das ist falsch. Im Urteil ist davon nichts zu lesen. Hier wird auch nochmal klargestellt, dass es egal ist ob fest eingebaut oder nicht: http://www.kasten-pichler.de/.../af_2010_2_53_53.pdf
Zitat:
Dem Einwand des Fahrers, dass ihm die Nutzung des Navigationsgerätes aufgrund seiner straßenverkehrsrechtlichen Zulassung zur Nutzung in einem Pkw stets erlaubt sein müsse, erteilten sie damit eine deutliche Absage.
"Das Benutzen eines Mobiltelefons während der Fahrt ist bußgeldbewährt, auch wenn man es als Navigationsgerät benutzt. Das Benutzen von eingebauten oder mobilen Navigationsgeräten hingegen nicht."
Das heißt, es ist nicht verboten solange man dabei noch im Straßenverkehr aufmerksam ist. Wenn man das nicht ist, spielt es keine Rolle ob man ein Navi bedient, Brotzeit gemacht oder sonst irgendeinen Unsinn angestellt hat - dann ist man immer verantwortlich. Somit bezieht sich das Urteil auf das Erfordernis der Aufmerksamkeit im Straßenverkehr und in keiner Weise auf eine konkrete Strafe für das Bedienen des Navis.
Und es ändert nichts an der Tatsache, dass die Bedienung aller im Auto eingebauten System völlig legal ist. Es ändert auch nichts an meinem Standpunkt, dass ich alles was völlig legal bedient werden darf, aber durch sein kompliziertes Bedienkonzept sehr viel Aufmerksamkeit erfordert, als Fehlkonstruktion betrachte - weil es im Auto nix taugt.
Können wir das jetzt endlich beenden?
Zitat:
@martinp85 schrieb am 9. Mai 2016 um 17:19:30 Uhr:
"Das Benutzen eines Mobiltelefons während der Fahrt ist bußgeldbewährt, auch wenn man es als Navigationsgerät benutzt. Das Benutzen von eingebauten oder mobilen Navigationsgeräten hingegen nicht."Das heißt, es ist nicht verboten solange man dabei noch im Straßenverkehr aufmerksam ist. Wenn man das nicht ist, spielt es keine Rolle ob man ein Navi bedient, Brotzeit gemacht oder sonst irgendeinen Unsinn angestellt hat - dann ist man immer verantwortlich. Somit bezieht sich das Urteil auf das Erfordernis der Aufmerksamkeit im Straßenverkehr und in keiner Weise auf eine konkrete Strafe für das Bedienen des Navis.
Und es ändert nichts an der Tatsache, dass die Bedienung aller im Auto eingebauten System völlig legal ist. Es ändert auch nichts an meinem Standpunkt, dass ich alles was völlig legal bedient werden darf, aber durch sein kompliziertes Bedienkonzept sehr viel Aufmerksamkeit erfordert, als Fehlkonstruktion betrachte - weil es im Auto nix taugt.
Können wir das jetzt endlich beenden?
Hast du den Link überhaupt aangeschaut? Hier geht es um Schadenerstaz, nicht um Strafen. Zivilprozess. Auch wenn die Bedienung eines Navis nicht strafbewehrt ist, kann man durchaus seinen Versicherungsschutz durch Bedienung des Navis verlieren.
Das Urteil beziehtr sich eben doch konkret auf die Bedienung des Navis, dadurch kam ja die Pflichtverlettzung zu Stande.
Nochmal, es geht um Schadenersatz, nicht Strafe (was das auch immer sein soll).
Thema kann eigentlich zu, oder... Preisliste ist draußen, kein 8" DM, kein LTE bei der Business Freispreche... Und auch keine QI Ladeschale... Also vielleicht in der KW45...
Warum KW 45 ?
Kommt dann schon Modelljahr 2018 ?
..... mein 2017ervPassat ist noch gar nicht gebaut und in 5 Monaten gehört er schon zum "alten Eisen" ?
Wenigstens habe ich Navi Pro, dann muss ich mich nicht so ärgern, wenn das kleinere Navi auch einen größeren Bildschirm bekommt.
Wann kommt wohl die erste große GP1? (Nach da. 4 Jahren Bauzeit?)
KW 22 neues Modell.
KW 45 Modellpflege, großes Update quasi, die ganzen Verbesserungen oder Verschlimmbesserungen, selten große Features.
Mal eine Frage, vielleicht weiß hier jemand schon was. Hab den 92 kW mit DSG bestellt, aber im MJ2017 scheint es den nicht mehr zu geben. Auf die AB warte ich noch. Bekomme ich dann noch den 92er oder 110?