Passat B8 Jahreswagen wurde nachlackiert
Moin,
wollte mal eure Meinung zu folgendem Sachverhalt hören: Habe mir vor 3 Wochen einen Passat B8 als Jahreswagen von einem VW-Händler mit Werksgarantie gekauft. Fahrzeug ist lauf Kaufvertrag "unfallfrei". Nun ist mir beim Waschen des Autos aufgefallen, dass die rechte hintere Tür sowie das hintere Seitenteil nachlackiert wurde und zwar schlecht: entlang der sog. Tornadolinie ist eine spür- und sichtbare Lackkante und an der Türinnenseite löst sich im Bereich des Lackansatzes der Klarlack. Es ist auf den ersten Blick nicht sichtbar, aber es fällt auf wenn man den Lack in der Sonne mit der Originallackierung vergleicht, die Fläche ist "orangenhautartiger" (nennt man das so?). So jetzt habe ich erstmal bei einem anderen VW-Händler die Lackdicke nachmessen lassen, sie ist an allen nachlackierten Flächen im Toleranzbereich der Originallackierung, es wurde also nirgends gespachtelt, der Meister meinte, dass es sich wahrscheinlich um "Schönheitsnachlackierungen" handeln würde, er bestätigte aber, dass die Lackierung "nicht optimal" ausgeführt wurde und dass man dies bei "deepblack-perleffekt" auch schwer hinbekommen würde. Also, bevor ich mich jetzt mit dem Verkäufer in Verbindung setze, bitte ich um einen Rat: Dass die Lackierung nachgebessert werden muss steht für mich außer Frage, sollte ich aber zusätzlich eine Wertminderung geltend machen können? Oder sollte ich vorab grundsätzlich das Fahrzeug einem Gutachter vorstellen bevor ich mit dem Verkäufer spreche? Für Ratschläge wäre ich dankbar!
Beste Antwort im Thema
Ärgere dich nicht! dass war schon OK was du gemacht hast. Immerhin spart man für so eine Auto auch einige Zeit und will dann auch seine Freude damit haben. Ich hätte das auch reklamiert. Des weiteren ist es auch gut, dass es noch Leute mit Rückgrat gibt, die sich nicht alles gefallen lassen. Rückgradlose gibt es eh genug 😉
47 Antworten
@Escort0815 da brauch ich nicht träumen. Das ist so! Wenn dir das dein Händler damals so erklärt hat, hat der vieleicht geträumt. Es ist schwer aber definitiv möglich. An meinem silbernen Citigo ist auch ein Unfallschaden nachlackiert worden. Man sieht absolut nichts. Und Silber ist zum lackieren die schlimmste Farbe.
Zurück zum Thema:
Das sieht absolut unprofessionell aus und sollte unbedingt ausgebessert werden. Das Bild ist jetzt nicht sehr deutlich, wenn da aber wirklich so ein starker Farbunterschied ist, ist dass eine absolute Katastrophe.
absolut falsch sind einige Aussagen bzgl. Unfallfreiheit bei Nachlackierung! Habe diesbezüglich Gerichts Urteil aus erster und zweiter Instanz von 2016 vorliegen (Fahrzeug von BMW NL).
1. Ein Fahrzeug mit Nachlackierung ist NICHT unfallfrei
2. Es handelt sich (trozdem) NICHT um einen Unfall Wagen.
Also unfallfrei ungleich Unfall Wagen.
Wert Minderung ist ca. 10% vom Reparatur Preis.
Halbwissen ist hier kontraproduktiv, jede Nachlackierung MUSS angegeben werden.
Es liegt also im Ermessen des TE, ob und was er akzeptiert.
Grundsätzlich ist die Geschichte aber doch total schräg.
Gibt das Auto wegen der Heckstossstange ab und der Händler lackiert sämtliche Kratzer rund um das Auto oder was?
Das alleine ist doch eher fragwürdig. Oder wieso sollten die einfach so nen Kratzer, den sie finden, beilackieren??
Zitat:
@domingo1001 schrieb am 26. Februar 2018 um 18:29:07 Uhr:
absolut falsch sind einige Aussagen bzgl. Unfallfreiheit bei Nachlackierung! Habe diesbezüglich Gerichts Urteil aus erster und zweiter Instanz von 2016 vorliegen (Fahrzeug von BMW NL).
1. Ein Fahrzeug mit Nachlackierung ist NICHT unfallfrei
2. Es handelt sich (trozdem) NICHT um einen Unfall Wagen.Also unfallfrei ungleich Unfall Wagen.
Wert Minderung ist ca. 10% vom Reparatur Preis.
Halbwissen ist hier kontraproduktiv, jede Nachlackierung MUSS angegeben werden.
Es liegt also im Ermessen des TE, ob und was er akzeptiert.
Die Unterscheidung "nicht unfallfrei" aber gleichzeitig kein Unfallwagen ist natürlich eine juristische Spitzfindigkeit. Bzgl. der Pflicht zur Angabe einer Nachlackierung: Eine Nachlackierung ist nicht IMMER ein Mangel und MUSS nicht zwangsläufig vom Verkäufer angegeben werden. Es kommt auf den Umfang und den genauen Einzelfall an. In Gerichtsverhandlungen wird hier auch nicht immer einheitlich geurteilt.
Hier zum Nachlesen:
https://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../Ähnliche Themen
Hallo,
ich habe letzte Woche meinen B8 in Oryxweiß Perlmutteffekt abgeholt.
Es handelt sich um einen Jahreswagen mit knapp 5TKM, welcher ohne Beschädigungen/Mängeln blind von mir bestellt worden ist.
Bei der Abholung wurden mehrere Lackschäden im Bereich der linken A-Säule festgestellt, was auch dokumentiert worden ist und von einer VW-Werkstatt behoben werden soll.
Die VW-Werkstatt möchte das ganze linke Seitenteil lackieren, es können wohl Farbunterschiede zu sehen sein, aber eine Wertminderung gibt es angeblich keine.
Eine Rückabwicklung vom Kaufvertrag wurde bereits abgelehnt und es gibt auch keine Rückerstattung.
Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich hier? Ich möchte kein nachlackiertes Auto haben.
Dann würde ich an deiner Stelle vom Kauf eines Gebrauchtwagens generell absehen, wenn eine Nachlackierung für dich ein absolutes Ausschlusskriterium ist.
Ich sehe hier (natürlich keine Rechtsberatung meinerseits) kaum Möglichkeiten. Der Verkäufer hat die Möglichkeit zur Nachbesserung, die er ja auch angeboten hat.
Zitat:
@SMC schrieb am 20. November 2021 um 17:15:24 Uhr:
Hallo,ich habe letzte Woche meinen B8 in Oryxweiß Perlmutteffekt abgeholt.
Es handelt sich um einen Jahreswagen mit knapp 5TKM, welcher ohne Beschädigungen/Mängeln blind von mir bestellt worden ist.
Bei der Abholung wurden mehrere Lackschäden im Bereich der linken A-Säule festgestellt, was auch dokumentiert worden ist und von einer VW-Werkstatt behoben werden soll.
Die VW-Werkstatt möchte das ganze linke Seitenteil lackieren, es können wohl Farbunterschiede zu sehen sein, aber eine Wertminderung gibt es angeblich keine.
Eine Rückabwicklung vom Kaufvertrag wurde bereits abgelehnt und es gibt auch keine Rückerstattung.
Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich hier? Ich möchte kein nachlackiertes Auto haben.
Wenn die das gut machen sieht man da nix… mein Oryxweiß wurde auch schon am Stoßfänger lackiert , da sieht man null Unterschied
Ich wäre da erstmal locker und würde die mal machen lassen
Der Händler meinte, man könnte einen Farbunterschied sehen, man müsse es beim Weiterverkauf angeben und es kommt zu einer Wertminderung!
Laut Kaufvertrag habe ich ein unbeschädigtes Fahrzeug mit originalem Lack gekauft.
Das Fahrzeug muss für eine Woche in die Werkstatt und selbst ein Leihwagen soll nicht übernommen werden.
Ich bin nicht gerade sehr erfreut über diesen Kauf und das Verhalten von VW!
Ja das ist jetzt nicht perfekt gelaufen, aber wie gesagt wenn die das gut machen wirst du da auch ein schickes Auto haben. Und Wertminderung ist halt auch so ne Sache ich denke es ist ein Unterschied ob wegen einem Kratzer lackiert wurde oder weil das Seitenteil neu eingeschweißt wurde…
Also bei meiner Freundin haben sie vier Versuche benötigt, bis die Farbe der Frontschürze einigermaßen passte (nicht perfekt, je nach Lichteinfall immer noch leicht andere Reflexion).
Hätte da auch Bauchweh, vor allem wenn man Wert auf das Aussehen und Optik legt.
Aussage war übrigens: Dessen muss man sich bei dieser Farbwahl bewusst sein, dass Nachlackierungen je nach Lichteinfall anders sein können - Stand der Technik (Standardsatz wenn sie was nicht auf die Reihe bringen). Wir mussten dann mit Anwalt drohen, dass überhaupt weitere Versuche unternommen wurden. Ein Grund warum wir nicht mehr bei dem VW Autohaus sind...
Naja, ich werde dann wohl mal zum Anwalt gehen.
Ich bin nicht bereit drauf zu zahlen, bzw. eine Wertminderung in Kauf zu nehmen.
Das Auto hat 45k€ gekostet und in ein paar Jahren will ich vielleicht wieder verkaufen. Ausserdem werde ich mich jeden Tag aufregen, wenn ich einen Farbunterschied feststellen muß...
@SMC dokumentiere den Schaden mittels Fotos, damit kannst du einer Wertminderung entgegen wirken, da es ja keine Unfalllackierung ist. Soweit ich mitbekommen habe kann es sogar sein, dass Neuwagen teilweise nachlackiert werden vor bzw. im Zuge der Auslieferung!
Zitat:
@cki77 schrieb am 21. November 2021 um 11:24:09 Uhr:
Ich frage mich, wenn du so hohe Ansprüche stellst und es um 45k geht, du blind bestellst?
Ist es ein hoher Anspruch, wenn man keinen Lackschaden bzw. keine Nachlackierung bei einem fast neuen Auto wünscht?
Der Wagen war bei einem Sachverständigen, es wurden keine Beschädigungen deklariert.
Ausserdem war keine Besichtigung möglich...
Nein, das ist o.k, trotzdem würde ich bei einer solchen Ausgabe mir das vorher schon anschauen, geht das nicht, sollen sie ihr Auto behalten. Ich kenne VW, und wie du geschrieben hast, machen sie es dir jetzt nicht einfach……….