Passat B8 Jahreswagen wurde nachlackiert
Moin,
wollte mal eure Meinung zu folgendem Sachverhalt hören: Habe mir vor 3 Wochen einen Passat B8 als Jahreswagen von einem VW-Händler mit Werksgarantie gekauft. Fahrzeug ist lauf Kaufvertrag "unfallfrei". Nun ist mir beim Waschen des Autos aufgefallen, dass die rechte hintere Tür sowie das hintere Seitenteil nachlackiert wurde und zwar schlecht: entlang der sog. Tornadolinie ist eine spür- und sichtbare Lackkante und an der Türinnenseite löst sich im Bereich des Lackansatzes der Klarlack. Es ist auf den ersten Blick nicht sichtbar, aber es fällt auf wenn man den Lack in der Sonne mit der Originallackierung vergleicht, die Fläche ist "orangenhautartiger" (nennt man das so?). So jetzt habe ich erstmal bei einem anderen VW-Händler die Lackdicke nachmessen lassen, sie ist an allen nachlackierten Flächen im Toleranzbereich der Originallackierung, es wurde also nirgends gespachtelt, der Meister meinte, dass es sich wahrscheinlich um "Schönheitsnachlackierungen" handeln würde, er bestätigte aber, dass die Lackierung "nicht optimal" ausgeführt wurde und dass man dies bei "deepblack-perleffekt" auch schwer hinbekommen würde. Also, bevor ich mich jetzt mit dem Verkäufer in Verbindung setze, bitte ich um einen Rat: Dass die Lackierung nachgebessert werden muss steht für mich außer Frage, sollte ich aber zusätzlich eine Wertminderung geltend machen können? Oder sollte ich vorab grundsätzlich das Fahrzeug einem Gutachter vorstellen bevor ich mit dem Verkäufer spreche? Für Ratschläge wäre ich dankbar!
Beste Antwort im Thema
Ärgere dich nicht! dass war schon OK was du gemacht hast. Immerhin spart man für so eine Auto auch einige Zeit und will dann auch seine Freude damit haben. Ich hätte das auch reklamiert. Des weiteren ist es auch gut, dass es noch Leute mit Rückgrat gibt, die sich nicht alles gefallen lassen. Rückgradlose gibt es eh genug 😉
47 Antworten
Wenn die Nachlackierung fachgerecht gemacht wird, sollte da kein Unterschied zur Werkslackierung sein. Auch Neuwagen werden wie gesagt z.T. nachlackiert und zwar noch im Werk. Solange es keine Unfallinstandsetzung ist, entsteht dadurch eigentlich kein Nachteil und auch keine Wertminderung.
Zitat:
@johnny ramone schrieb am 21. November 2021 um 12:17:25 Uhr:
Wenn die Nachlackierung fachgerecht gemacht wird, sollte da kein Unterschied zur Werkslackierung sein. Auch Neuwagen werden wie gesagt z.T. nachlackiert und zwar noch im Werk. Solange es keine Unfallinstandsetzung ist, entsteht dadurch eigentlich kein Nachteil und auch keine Wertminderung.
Selbst wenn dem so wäre, dann muss der Wagen trotzdem für eine Woche in die Werkstatt und ich muss zusehen, wie ich zur Arbeit komme.
Lieber hätte ich den Wagen eine Woche später abgeholt und keine Lackschäden entdecken müssen!
Ärgerlich und nachvollziehbar. Es ändert aber nichts an der Tatsache das der Händler nachbessern darf. Selbst bei der Abholung eines Neuwagens müsstest du mit dieser Tatsache leben, wenn nachgebessert werden muss.
Einzig und allein das dir dazu kein Leihwagen zur Verfügung gestellt wird, halte ich für einen schlechten Service.