Passat Anhänger ziehen???
Hallo zusammen,
ich fahre einen Passat 3b Leergewicht von 1435kg, habe FS-klasse B und will einen Anhänger mit zul. Gesamtgewicht von 2000kg ziehen darf ich das oder nicht?
Zusammen überschreite ich ja nicht 3500kg Gesamtgewicht.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von mauriboy05
Doch, das Leergewicht des PKW könnte geringer als das zGG des AH sein. Außerdem könntest du die zul. AH-Last am PKW überschritten haben.notting
PS: zGG ist immer inkl. max. zul. Beladung.
das weis ich doch^^
also mein zafira b wiegt leer etwas mehr als 1700 kg und laut schein dürfte ich einen hänger bis 1600 ziehen!aber dies nur mit dem FS BE!mein zgg 2295 (auto)+1200kg (anhänger) sind genau 3495kg zgg zusammen daher 5 kilo spielraum !
Bitte die Zitier-Funktion benutzen bzw. -Tags im Editor entspr. setzen, damit erkennbar ist, was auf deinem Mist gewachsen ist und was auf dem von jemand anderes.
notting
54 Antworten
Richtig. Einen leeren Hänger mit zGM 2000 kg habe ich schon legal mit einem alten Fiat Panda gezogen.
Wobei bei der FS-Klasse 3 der Anhänger nur eine Achse haben darf (oder 2 Achsen, die weniger als einen Meter voneinander entfernt sind). Diese Beschränkung gibt es bei den neuen FS-Klassen ja nicht.
Zitat:
Wolf-Dietmar schrieb am 26. Februar 2019 um 14:53:17 Uhr:
Darf ich mich mal anhängen und fragen, ob ich mit Führerscheinklasse 3 und einem Passat B5 125PS (kein 4-Rad) einen 2 Tonnen Anhänger (Tieflader + VW Bus) ziehen kann und darf? Technisch und rechtlich.Hintergrund dazu ist, ob ich mein VW T3 Wohnmobil mit einem Tieflader und Passat B5 abschleppen könnte?
Hi.
1. Der 2to-Anhänger wäre überladen.
2. Die Anhängelast des Passat B5 wäre überschritten (du hast doch den Fahrzeugschein zur Hand und nicht wir?!)
3. So'n T3 WoMo, also mit Ausbau, wiegt doch schon gut 1,9-2to. Dann noch der Anhänger mit 500-600kg Eigengewicht - sind das mal eben 2,5to. Die Frage, ob das noch erlaubt wäre, klärt sich somit hoffentlich von selbst?!
4. Da ich den Glauben an die Menschheit in Teilen durch V&S verloren habe:
Zitat:
Die Frage, ob das noch erlaubt wäre, klärt sich somit hoffentlich von selbst?!
NEIN es wäre nicht mehr erlaubt!
5. ja FAHRERLAUBNISrechtlich darfst du mit deinem Führerschein einen 2to-Anhänger hinter deinem Passat ziehen (wenn auch, vermutlich, nicht ausladen)
6. ABSCHLEPPEN, so wie du schreibst, ist ja nochmal was komplett anderes wie auf einem Anhänger ziehen. ABschleppen dürftest du den T3 tatsächlich mit dem Passat, weil dabei keine Anhängelasten gelten. (Führerschein ebenso; Klasse "B" genügt). Dafür muss der T3 aber angemeldet und liegengeblieben sein.
(7. SCHLEPPEN im Unterschied, d.h. von einem Ort zu einem anderen z.B. mit einer Abschleppstange ziehen, bedarf einer Schleppgenehmigung -> da musste bei deiner Zulassungsstelle o.ä. fragen)
Anscheinend reicht es nicht, weil der Autotrailer schon um 600kg wiegt. Der Bus liegt bei netto ca. 1,6t plus Westfalia Ausstattung und Zubehör. vielleicht sind es dann 1,8t. 2,0 t darf der Passat anhängen.
Schade. (War jetzt mit dem letzten Beitrag zeitlich überschnitten.)
Nachdem ich im letzten Urlaub beinahe liegen geblieben bin, 600km weit weg, suche ich "händeringend" nach einer Notlösung den Bus zurück zu holen, ohne den ADAC dabei unterstützen zu müssen (weil ich die mafiösen Strukturen nicht mag).
Deswegen der Ansatz mit KFZ und Trailer.
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Dann solltest Du dich der Werkstattmafia ausliefern und den T3 vor dem Urlaub anständig durchreparieren, um später erheblichere Kosten zu vermeiden. Anschließend musst Du dich der Versicherungsmafia ausliefern und den (Auslands)Schutzbrief in der Kfz-Versicherung einbinden.
Dem habe ich mich schon gekonnt entzogen, indem ich den Ventiltrieb unterwegs repariert habe und auf 3 1/2 Zylindern noch zurück gekommen bin.
Durchrepariert ist er immer, aber 40 Jahre und Rumstehen sind nicht 100%ig durchschaubar.
Und das mein anderes Auto jetzt keine 2,5 t ziehen kann ist Schicksal und (noch) keiner anderen Mafiastruktur anlastbar.
Das der ADAC, nachdem ich vor zig Jahren schnell ausgetreten bin, heute immer noch keine Steuern als "Club" bezahlt, da kann ich nichts dran ändern. Also keine Panik 😉
Zitat:
@v8.lover schrieb am 26. Februar 2019 um 17:57:12 Uhr:
...
(7. SCHLEPPEN im Unterschied, d.h. von einem Ort zu einem anderen z.B. mit einer Abschleppstange ziehen, bedarf einer Schleppgenehmigung -> da musste bei deiner Zulassungsstelle o.ä. fragen)
Ich glaub das kannste gleich vergessen. Abschleppen nur bis zur nächsten Werkstatt, und Sondergenehmigungen gibt es fast nie.
Zitat:
@Wolf-Dietmar schrieb am 26. Februar 2019 um 18:01:07 Uhr:
ohne den ADAC dabei unterstützen zu müssen
Darf nur der ADAC Autos transportieren?
Es gibt etliche Transporteure, für die solch etwas tägliches Geschäft ist und die nichts mit dem ADAC zu tun haben, was hält dich davon ab einen Spediteur deiner Wahl zu beauftragen?
Zitat:
@CV626 schrieb am 26. Februar 2019 um 16:03:45 Uhr:
Wobei bei der FS-Klasse 3 der Anhänger nur eine Achse haben darf (oder 2 Achsen, die weniger als einen Meter voneinander entfernt sind).
Auch wenn der TE noch einen Führerschein hat in dem die Klasse 3 ausgewiesen ist hat er doch in Wirklichkeit u.A. die Klasse BE, und die hat keine Beschränkung der Anzahl der Achsen. (für den TE greift auch die Begrenzung der Anhänger-zGM auf 3,5 t nicht, die für neuere Klassen BE gilt).
Ein Umtausch auf den Kartenführerschein ist seit dem 19. Januar 2013 nicht mehr notwendig um in den Genuss der neuen Regeln zu kommen (siehe §6(6) FeV).
Wenn du Sorge hast, mit dem T3 im Urlaub liegenzubleiben, hänge doch den Autotrailer (bzw. einen passenden, auf den der T3 auch darf) an den T3. Falls du liegenbleibst, muss nur jemand mit ausreichendem Zugfahrzeug kommen 😉
Hi!
Dieser Irrsinn mit den Anhängern in der EU ist für mich schwer nachvollziehbar.
An einem Mercedes S210 320 CDI mit ca. 1.900 Kg hatte ich oft einen 600 Kg Doppelachshänger mit einem W126 o.ä.(1.95t) hintendran. Das Gespann war illegal, lief aber einwandfrei. Mit diesem Auto und dem genannten Hänger fuhr ich auch mal einen VW T4 mit Hochdach und überkompletter Campingsausrüstung, Pannenfahrzeug, voll mit Urlaubsgepäck beladen von Italien nach Deutschland. Ich vermute, Händer und Bus kamen in Richtung 3.5t. Da fuhr ich dann auch nur 120. Mit einem PKW hintendrauf waren 140 problemlos möglich.
In den USA erlebte ich dann einen Ford F350 Pickup, der legal 8 Tonnen ziehen darf. Das Auto wiegt keine 3t.
Ebenso wie die 100 auf Landstraßen sind die EU-Anhängerregeln Relikte aus früheren Zeiten, als ein Passat hinten Trommelbremsen und vorne Bremsscheiben hatte, die unter 13" Felgen passen mussten.
HC
Naja. Die 100 auf Landstraßen sind ebensowenig ein "Relikt" wie Tempo 50 innerorts. Beides hat sich im Lauf der Zeit bewährt, und es gibt wenn dann eher Gründe, das Limit zu senken, aber sicher keine Rechtfertigung, es anzuheben.
Zitat:
@CV626 schrieb am 1. März 2019 um 10:05:26 Uhr:
Naja. Die 100 auf Landstraßen sind ebensowenig ein "Relikt" wie Tempo 50 innerorts. Beides hat sich im Lauf der Zeit bewährt, und es gibt wenn dann eher Gründe, das Limit zu senken, aber sicher keine Rechtfertigung, es anzuheben.
Du hast wohl vergessen, dass erst vor einigen Jahren die TL-Erhöhung (auch) für PKW mit AH von 80 auf 100km/h (allerdings nur AB und Kraftfahrstr.) in eine dauerhafte Regelung übergegangen ist. IMHO bezog sich der Vorposter auf den du dich wohl beziehst genau darauf.
notting