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Passat Anhänger ziehen???

Themenstarteram 18. September 2010 um 17:42

Hallo zusammen,

ich fahre einen Passat 3b Leergewicht von 1435kg, habe FS-klasse B und will einen Anhänger mit zul. Gesamtgewicht von 2000kg ziehen darf ich das oder nicht?

Zusammen überschreite ich ja nicht 3500kg Gesamtgewicht.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von mauriboy05

Doch, das Leergewicht des PKW könnte geringer als das zGG des AH sein. Außerdem könntest du die zul. AH-Last am PKW überschritten haben.

notting

PS: zGG ist immer inkl. max. zul. Beladung.

 

das weis ich doch^^

also mein zafira b wiegt leer etwas mehr als 1700 kg und laut schein dürfte ich einen hänger bis 1600 ziehen!aber dies nur mit dem FS BE!

mein zgg 2295 (auto)+1200kg (anhänger) sind genau 3495kg zgg zusammen daher 5 kilo spielraum !

Bitte die Zitier-Funktion benutzen bzw. -Tags im Editor entspr. setzen, damit erkennbar ist, was auf deinem Mist gewachsen ist und was auf dem von jemand anderes.

notting

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Zitat:

Original geschrieben von Schyschka

glaube mir ich habe schon Recht, das ist mein Job und nicht auf der Ausbildungsschiene als Fahrlehrer, sondern auf der anderen Seite.

Aber nicht auf der Seite der Juristen.

Die Begrenzung der Gesamtmasse des Zuges mit 3,5 Tonnen ist eine übergeordnete Anforderung, deren Wirkung absolut ist: Ja man darf immer 750 kg anhängen, sofern ... §6 Abs.1 FZV.

Die 750 kg sind mit den "mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs" mit einem "oder" verbunden, somit sind beide Nennungen völlig gleichwertig.

Wäre die Angabe "750 kg" für eine Überschreitung der 3,5 Tonnen zulässig, dann wären auch das "zulässige Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs" für eine Überschreitung der 3,5 Tonnen völlig zulässig, es gibt durch das "oder" eine uneingeschränkte Gleichwertigkeit in der Aufzählung.

Das nachfolgende "sofern" ist eine ganz klare Beschränkung aller vorher genannten Bedingungen.

Also ich bin Techniker und kein Jurist, ich kann dir nur sagen wie es gelehrt wird im Land NRW, hier sind alle damit beschäftigen Stellen auf dem Standpunkt wie ich es geschrieben habe! Aber ich verstehe wie du es meinst bin aber weder Jurist noch Deutschlehrer, meine Freundin hat Deutsch auf Magister studiert und ist auch deiner Meinung, ich werde mir mal Montag die Mühe machen, dies unserem Konzernweit tätigen FeV-Chef zu geben, er ist ausgebildeter Fahrlehrer und studierter Jurist im Fachgebiet Straßenverkehrsrecht und sollte es hoffentlich 100% tig wissen...

ich melde mich die Tage dazu noch, da es mich auch sehr interessiert.

EDIT: meine Freundin hat ihre Meinung geändert, nachdem sie sich mehrmals den Satz durchgelesen hat, sie ist der Meinung das sich das sofern nur auf den Satz nach dem oder bezieht?!?! Ich habe da keine Ahnung da ich in Deutsch nie so gut war!

Also zumindest in meinem Gebiet, wo ich als aaS Fahrerlaubnisprüfungen durchführe, darf man mit einem B-Führerschein zu dem 3500-kg-Kraftfahrzeug unbeschadet einen Anhänger von 750kg anhängen. Alles andere ist Wortklauberei eines Juristen (?) und nicht gängige Praxis. Ich glaube nämlich nicht, daß die uns ausbildenden Fachleute, das sind teilweise auch externe Juristen, diesbezüglich was Falsches erzählen.

Gruß Gardiner

danke Gardiner habe schon fast an meiner Fachkompetenz gezweifelt^^

aber wenn man den Text durchliest kann man da echt dran zweifeln, wie es wirklich gemeint/gedacht ist.

Zitat:

Original geschrieben von gardiner

..., wo ich als aaS ...

... Wortklauberei eines Juristen ...

... daß die uns ausbildenden Fachleute, ...

... diesbezüglich was Falsches erzählen.

:D

Das ist nichts Neues. Die gleiche Nummer, wie bei den einspurigen Quads.

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka

 

EDIT: meine Freundin hat ihre Meinung geändert, nachdem sie sich mehrmals den Satz durchgelesen hat, sie ist der Meinung das sich das sofern nur auf den Satz nach dem oder bezieht?!?! Ich habe da keine Ahnung da ich in Deutsch nie so gut war!

Die Formuöiering des Klammertextes ist rein formal gesehen nicht eindeutig und kann wie folgt interpretiert werden

 

auch mit Anhänger

- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder

- mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse

des Zugfahrzeugs,

 

sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt

 

oder

 

2.

auch mit Anhänger

- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder

- mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse

des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt.

 

Im ersten Fall bezieht sich die Einschränkzung "sofern" auf beide Strichaufzählungen, im zweiten Fall nur auf die zweite Strichaufzählung.

 

Ich tendiere zur Ansicht der Germanistin, nämlich dass vom Sprachlichen und Inhaltlichen her die Nr. 2  zutreffend ist.

 

O.

am 19. September 2010 um 22:15

Soweit ich es von der Fahrschule noch in Erinnerung habe, ist Auslegung 2 die Richtige. Jedenfalls hatten wir damals gelernt, dass ein Anhänger unter 750kg immer geht, folglich auch bei einem Zugfahrzeug mit z.B. 3t zulässiger Gesamtmasse.

Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass die komischen Buchstabenführerscheine es nicht zulassen, einen unbeladenen 2,5-to-Anhänger mit 600kg Leergewicht zu ziehen? Zumindest, wenn man keinen Q7 fährt?

Das stellt tatsächlich nur auf die mögliche Zuladung und das Leegewicht des Fahrzeugs ab?

Zitat:

Original geschrieben von Lewellyn

Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass die komischen Buchstabenführerscheine es nicht zulassen, einen unbeladenen 2,5-to-Anhänger mit 600kg Leergewicht zu ziehen? Zumindest, wenn man keinen Q7 fährt?

Das stellt tatsächlich nur auf die mögliche Zuladung und das Leegewicht des Fahrzeugs ab?

Nö, hast du falsch verstanden. Es geht nur um den B, also den "Standard-PKW-FS". Mit BE (setzt B voraus bzw. ist bei der dt. FS-Kl. 3 dabei) darf der AH prinzipiell schwerer als das ziehende Fahrzeug sein, Hauptsache man beachtet die Werte für das zGG des AH, die in der Zulassungsbescheinigung Teil I des ziehenden Fahrzeugs stehen und überlädt den AH nicht.

notting

guden,

also ich hab einen anhänger mit 1200kg zgg und mein auto hat ein zgg von 2295 kg so bin ich genau bei einem zgg von 3495 kg und habe 5 kilo platz! ;)

somit kann mir keiner was anhaben mit dem führerschein klasse B! ;)

lg andy

Zitat:

Original geschrieben von mauriboy05

guden,

also ich hab einen anhänger mit 1200kg zgg und mein auto hat ein zgg von 2295 kg so bin ich genau bei einem zgg von 3495 kg und habe 5 kilo platz! ;)

somit kann mir keiner was anhaben mit dem führerschein klasse B! ;)

lg andy

Doch, das Leergewicht des PKW könnte geringer als das zGG des AH sein. Außerdem könntest du die zul. AH-Last am PKW überschritten haben.

notting

PS: zGG ist immer inkl. max. zul. Beladung.

Doch, das Leergewicht des PKW könnte geringer als das zGG des AH sein. Außerdem könntest du die zul. AH-Last am PKW überschritten haben.

notting

PS: zGG ist immer inkl. max. zul. Beladung.

 

das weis ich doch^^

also mein zafira b wiegt leer etwas mehr als 1700 kg und laut schein dürfte ich einen hänger bis 1600 ziehen!aber dies nur mit dem FS BE!

mein zgg 2295 (auto)+1200kg (anhänger) sind genau 3495kg zgg zusammen daher 5 kilo spielraum !

 

Zitat:

Original geschrieben von mauriboy05

Doch, das Leergewicht des PKW könnte geringer als das zGG des AH sein. Außerdem könntest du die zul. AH-Last am PKW überschritten haben.

notting

PS: zGG ist immer inkl. max. zul. Beladung.

 

das weis ich doch^^

also mein zafira b wiegt leer etwas mehr als 1700 kg und laut schein dürfte ich einen hänger bis 1600 ziehen!aber dies nur mit dem FS BE!

mein zgg 2295 (auto)+1200kg (anhänger) sind genau 3495kg zgg zusammen daher 5 kilo spielraum !

Bitte die Zitier-Funktion benutzen bzw. -Tags im Editor entspr. setzen, damit erkennbar ist, was auf deinem Mist gewachsen ist und was auf dem von jemand anderes.

notting

Darf ich mich mal anhängen und fragen, ob ich mit Führerscheinklasse 3 und einem Passat B5 125PS (kein 4-Rad) einen 2 Tonnen Anhänger (Tieflader + VW Bus) ziehen kann und darf? Technisch und rechtlich.

Hintergrund dazu ist, ob ich mein VW T3 Wohnmobil mit einem Tieflader und Passat B5 abschleppen könnte?

Fahrerlaubnisrechtlich kein Problem.

Ob es dies mit dem T3 machbar ist, sollte man an Hand der zul. Anhängelast klären. Es wird auf jeden Fall arg Eng.

Der 2 to. Anhänger ist nicht das Problem sondern das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers bzw. des Gespanns.

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