ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Passat Anhänger ziehen???

Passat Anhänger ziehen???

Themenstarteram 18. September 2010 um 17:42

Hallo zusammen,

ich fahre einen Passat 3b Leergewicht von 1435kg, habe FS-klasse B und will einen Anhänger mit zul. Gesamtgewicht von 2000kg ziehen darf ich das oder nicht?

Zusammen überschreite ich ja nicht 3500kg Gesamtgewicht.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von mauriboy05

Doch, das Leergewicht des PKW könnte geringer als das zGG des AH sein. Außerdem könntest du die zul. AH-Last am PKW überschritten haben.

notting

PS: zGG ist immer inkl. max. zul. Beladung.

 

das weis ich doch^^

also mein zafira b wiegt leer etwas mehr als 1700 kg und laut schein dürfte ich einen hänger bis 1600 ziehen!aber dies nur mit dem FS BE!

mein zgg 2295 (auto)+1200kg (anhänger) sind genau 3495kg zgg zusammen daher 5 kilo spielraum !

Bitte die Zitier-Funktion benutzen bzw. -Tags im Editor entspr. setzen, damit erkennbar ist, was auf deinem Mist gewachsen ist und was auf dem von jemand anderes.

notting

54 weitere Antworten
Ähnliche Themen
54 Antworten

Darfst Du nicht.

Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten.

Mit der Führerscheinklasse B darfst du ohnehin maximal 750 kg schwere Anhänger ziehen. Für mehr brauchst du die Klasse BE. UND das passende Fahrzeug.

Hallole zusammen

Da liegt Du völlig falsch. dieses Fahrzeug hat eine

Anhängelast von gebremst etwa 1,5 To max, bei

dem Leergewicht sogar weniger .

Schau in Deine Fahrzeugpapiere da steht

" Anhänger gebremst sowie ungebremst. "

Du darfst diesen Anhänger ziehen wenn die

tatsächliche Last unter der in den Papieren

angegebenen Anhängelast liegt . Da kann

der Anhänger durchaus mehr vertragen aber

zulässig ist es eben nur wenn Du die Gewichte

einhälst.

Mobile Kontrollen : Polizeifahrzeuge des

technischen Dienstes haben Häuffig eine

Plattenwaage dabei und können vor Ort

wiegen.

Eine Streife kann diesen technischen Dienst

kurzfristig anfordern und Die sind sehr schnell.

Eine Überschreitung von 10 % wird häuffig

geduldet , darüber hinaus ist der Lappen

schnell mal Vier wochen in der Reinigung.

Also lass es.

Grund sind übrigends nicht nur die

Fahrzeuggewichte sondern auch und

überwiegend die Bremssysteme und

Fahrwerke der Fahrzeuge die diese

Überbelastung auf längeren Gefällestrecken

nicht verkraften.

Der 35 i Allrad hat soweit mir bekannt ist die

zwei tonnen oder zumindest 1,8 to Anhängelast.

und versuch uns nicht zu erklären das der die

gleiche Bremse hat. Letztlich steht in den

Papieren was gilt. Jol.

Zitat:

Original geschrieben von Warmmilchtrinke

Mit der Führerscheinklasse B darfst du ohnehin maximal 750 kg schwere Anhänger ziehen. Für mehr brauchst du die Klasse BE. UND das passende Fahrzeug.

So pauschal ist das falsch.

Um zu errechnen, was erlaubt ist, braucht man drei Angaben: a) die Leermasse des Zugfahrzeugs , b) die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs und c) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers.

Erlaubt ist die Fahrt mit Klasse B, wenn c maximal so groß wie ist a und b + c maximal 3500 kg ergibt. Ausnahme: c maximal 750 kg ist bei jedem B-Zugfahrzeug erlaubt.

Zitat:

Original geschrieben von Warmmilchtrinke

Mit der Führerscheinklasse B darfst du ohnehin maximal 750 kg schwere Anhänger ziehen. Für mehr brauchst du die Klasse BE. UND das passende Fahrzeug.

Da verstehe ich Wikipedia aber anders:

"Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse oder als Zug bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeuges)"

D.h. AH >750kg geht schon, wenn das Leergewicht des Zugfahrzeugs hoch genug ist und das Gespann die 3,5t zGG nicht überschreitet.

Auch hier steht das so: http://www.fahrschule-123.de/fuehrerscheinklassen/klasse_b.php

notting

@ jol:

meehster hat recht - er darf es mit Klasse B nicht, für einen 2t Anhänger müsste er BE haben...

meehster hat es richtig erklärt.

Man muß bei dieser Frage die führerscheinrechtlichen Bedingungen streng von den Zulassungsrechtlichen trennen.

Zulassungsrechtlich zählt beim Hänger das tatsächliche Gewicht,Führerscheinrechtlich dummerweise aber die Daten aus den Zulassungsbescheinigungen.

Bei Leergewicht des Zugfahrzeugs von 1435kg darf der Hänger bei Führerscheinklasse "B" ein Gesamtgewicht von max 1435kg haben,hätte er 1436kg zulässiges Gesamtgewicht benötigt man "BE" und ist wegen fahrens ohne gültige Fahrererlaubnis dran.

 

Ungebremste Hänger interessieren Führerscheinrechtlich kein Stück,die kann man auch an Fahrzeuge hängen die ein zulässiges Gesamtgewicht von 3500kg haben.

 

Ist doch schön wenn man noch den "3" hat:D

Für alle Anderen die regelmässig gebremste Hänger ziehen wollen oder müssen ist der "BE" quasi Pflicht da man dann nicht mehr viel zu rechnen hat und nicht ständig Gefahr läuft eine Straftat zu begehen.

Zitat:

Original geschrieben von Warmmilchtrinke

Mit der Führerscheinklasse B darfst du ohnehin maximal 750 kg schwere Anhänger ziehen. Für mehr brauchst du die Klasse BE. UND das passende Fahrzeug.

Falsch.

Er darf z.b. einen 1.200 kg Anhänger ziehen.

 

Zitat:

Um zu errechnen, was erlaubt ist, braucht man drei Angaben: a) die Leermasse des Zugfahrzeugs , b) die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs und c) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers.

Erlaubt ist die Fahrt mit Klasse B, wenn c maximal so groß wie ist a und b + c maximal 3500 kg ergibt. Ausnahme: c maximal 750 kg ist bei jedem B-Zugfahrzeug erlaubt.

a) 1.450 kg

b) ca. 1.900 kg

c) 1.200 kg

c 1.200 < a 1.450 - ok.

b 1.900 + c 1.200 < 3.500 - ok.

Ein 1,2t Anhänger ist somit so ziemlich das maximale der Gefühle.. (was für mich z.b. reicht, deswegen hab ich auch nur B gemacht und nicht BE, ich fahre vielleicht 1x im Jahr mit Anhänger wenn überhaupt).

Zitat:

Original geschrieben von Warmmilchtrinke

Mit der Führerscheinklasse B darfst du ohnehin maximal 750 kg schwere Anhänger ziehen.

Nicht maximal sondern mindestens.

Maßgeblich ist das Leergewicht des Zugfahrzeugs. Bei der Klasse B darf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht größer als das Leergewicht des Zugfahrzeugs sein.

Jedoch sind immer mindestens 750 kg als zGG des Anhängers zulässig, selbst wenn das Leergewicht des Zugfahrzeugs geringer sein sollte.

 

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Man muß bei dieser Frage die führerscheinrechtlichen Bedingungen streng von den Zulassungsrechtlichen trennen.

Zulassungsrechtlich zählt beim Hänger das tatsächliche Gewicht,...

Richtig.

Überschreitet das tatsächliche Gewicht die zulässigen Gewichte, dann handelt es sich um "überladen".

 

Zitat:

Führerscheinrechtlich dummerweise aber die Daten aus den Zulassungsbescheinigungen.

So dumm ist das nicht.

Niemand kennt die tatsächlichen Gewichte, aber Leer- wie auch zGG sind aus den Fahrzeugpapieren erkennbar und auch für den Fahrer sofort nachvollziehbar, ob er fahrerlaubnisrechtlich darf oder nicht.

Eine Orientierung an den tatsächlichen Gewichten würde zwangsweise ein Nachwiegen vor Fahrtbeginn bedeuten und wäre nicht zumutbar.

 

Dass sich daraus dann gewisse "Merkwürdigkeiten" konstruieren lassen, mag sein. Sollte aber nicht verführen lassen, diese "Lücke" auch aktiv zu nutzen.

Ab einer gewissen Überladung ist die Fahrt ohnehin zu Ende und besteht dann noch der Verdacht, dass hier vorsätzlich diese Lücke genutzt wird, zB. ein zu schweres Fahrzeug auf einem zu leichten, aber gerade noch für B passenden Transportanhänger benutzt wird, dann bleibt es trotzdem ein Fahren ohne Fahrerlaubnis.

 

Zitat:

Ungebremste Hänger interessieren Führerscheinrechtlich kein Stück,die kann man auch an Fahrzeuge hängen die ein zulässiges Gesamtgewicht von 3500kg haben.

Das ist so nicht richtig.

Es ist zwar fahrerlaubnisrechtlich völlig uninteressant, ob ein Anhänger gebremst ist oder nicht, aber die 3,5 Tonnen für die zulässige Gesamtmasse des Zuges (zGG Zugfahrzeug plus zGG des Anhängers) bleiben uneingeschränkt bestehen.

Diese Sichtweise, dass man immer mindestens 750 kg an ein Zugfahrzeug hängen darf, ist falsch. Die min. 750 kg beziehen sich ausschließlich auf die Begrenzung durch das Leergewicht des Zugfahrzeugs (genau in dem Absatz ist sie als Ausnahme aufgeführt), jedoch nicht auf die Obergrenze von 3,5 Tonnen des gesamten Zuges, die ist absolut.

Ein Zugfahrzeug mit einem zGG von 3.490 kg und ein Fahrer mit Erlaubnisklasse B darf noch einen Anhänger mit einem zGG von 10 kg ziehen, bei 11 kg zGG oder mehr des Anhängers ist BE notwendig oder es liegt ein Fahren ohne Fahrerlaubnis vor.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Zitat:

Original geschrieben von Warmmilchtrinke

Mit der Führerscheinklasse B darfst du ohnehin maximal 750 kg schwere Anhänger ziehen.

Nicht maximal sondern mindestens.

Maßgeblich ist das Leergewicht des Zugfahrzeugs. Bei der Klasse B darf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht größer als das Leergewicht des Zugfahrzeugs sein.

Jedoch sind immer mindestens 750 kg als zGG des Anhängers zulässig, selbst wenn das Leergewicht des Zugfahrzeugs geringer sein sollte.

"Mindestens" ist aber auch falsch, weil ich darf ja auch einen Anhänger mit 300 kg zGG ziehen.

Zitat:

Original geschrieben von yo-chi

Zitat:

Jedoch sind immer mindestens 750 kg als zGG des Anhängers zulässig, selbst wenn das Leergewicht des Zugfahrzeugs geringer sein sollte.

"Mindestens" ist aber auch falsch, weil ich darf ja auch einen Anhänger mit 300 kg zGG ziehen.

Wo steht, dass Du musst?

Du darfst sie mindestens anhängen, jedoch unter Berücksichtigung der max. 3,5 Tonnen für das zGG des gesamten Zuges.

hier mal ein paar schöne Beispiele: Klasse B und BE Ich glaube das poste ich alle 2 Monate, schade das niemand die Suche benutzt!

750 geht immer auch über 3500 Zug GG maximal 3500kg zGG Zugfahrzeug plus 750 kg Anhänger macht 4250 kg und das mit Klasse B, ansonsten wie bereits erklärt kommt es auf das Leergewicht vom Zug-Fz. und dem zGG des Anh. an unter die 3,5 t beachten!

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka

750 geht immer auch über 3500 Zug GG maximal 3500kg zGG Zugfahrzeug plus 750 kg Anhänger macht 4250 kg und das mit Klasse B,

Nein !

Klasse B

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt).

Quelle: http://www.verkehrsportal.de/.../fahrerlaubnisklassen.php#Klasse_B

du musst den Satz richtige lesen, da er verirrend geschrieben ist!

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz, dies bezieht sich auf die Fahrzeuge alleine also maximal 3.500 kg, jetzt kommt was man noch dazu haben darf!!! auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg, der letzte Teilabschnitt bezieht sich dann auf schwerere Anhänger wenn sie das Leergewicht das Zugfahrzeuges nicht übersteigen! oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt)

glaube mir, das ist mein Job und nicht auf der Ausbildungsschiene als Fahrlehrer, sondern auf der anderen Seite quasi hinten rechts!

Ähnliche Themen