Passat 3C - Blinker als Standlichtfunktion
Hallo.
Ich möchte mir die Blinker als Standlicht codieren.
Kann mir jemand sagen wo ich das Häckchen rein machen soll?
Dazu sollen sie auch noch 15% Gedimmt sein.....
Würde mich über Antworten freuen.
MFG
46 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Tekueper
@ sunshinekannst du mal bitte genau sagen wo du den text gefunden hast bzw. n link auf den entsprechenden gesetzestext posten? habe gegoogelt wie n bekloppter ... hab deinen "6 irgendwas paragraphen nicht finden können ... evtl. n schreibfehler?
lieben gruß und frohes neues
Hab hier mal was dazu gefunden... Weis nicht ob dir das was nützt....
Klick hier
hm, der paragraph stimmt leider nicht ganz. Aber dafür sagt absatz 6 aus das seitenmarkierungsleuchten hinten rot sein dürfen, wenn sie eine einheit mit der schlussleuchte bilden. Cool. Nur der rote blinker stört an den ami rl dann noch.
moin an alle ...
ich habe mal den tüv direkt angeschrieben, ob das mit den blinkern als sml so zulässig ist. n konkretes ja oder nein habe ich nicht bekommen, lediglich folgende email hat er mir geschrieben:
Zitat
Die Seitenmarkierungsleuchten (SML) müssen gelbes ("orangefarbiges"😉 Licht abstrahlen. Sie dürfen nicht tiefer als 250 mm und nicht höher als 1500 mm über der Fahrbahn angebracht werden.
Die vorderste SML darf nicht mehr als 3,0 m vom vordersten Punkt des Umrisses, die hinterste SML nicht mehr als 1,0 m vom hintersten Punkt des Umrisses entfernt angebracht sein. Der Abstand zwischen den SML darf nicht mehr als 3,0 m betragen.
Die SML müssen nach vorn und hinten jeweils unter einem Winkel von 45 Grad sichtbar sein.
Leider habe ich diese tage mein fahrzeug nicht selbst zur verfügung, daher meine frage an euch: hat das schonmal jemand nachgemessen an einem "normalen" fahrwerk? werden diese mindestanforderungen eingehalten??
lieben gruß und schönes wochenende
hab noch was bekommen
zitat
die Nutzung der SML als Fahrtrichtungsanzeiger (FRA) wäre nur zulässig, wenn dies in der Bauartgenehmigung der SML genehmigt wurde. Üblicherweise ist es jedoch meistens so, dass die vorderen oder hinteren FRA so gestaltet werden (sozusagen als "Eckleuchte"😉, dass sie zusätzlich als SML geprüft und zugelassen sind.
Es sit selbstverständlich zulässig, dass eine SML einen größeren Sichtbarkeitswinkel als den Mindestwert von 45 Grad aufweist.
langsam blicke ich nicht mehr durch, ob beim 3c blinker und sml in einem gehäuse erlaubt ist ???
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hallo zusammen, habe jetzt mal n aussagekräftiges statement bekommen und werde mein vorhaben wohl doch begraben.
ZITAT:
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage. Gerne antworten wir Ihnen:
Der von Ihnen vorgetragene Umbauwunsch ist zwar interessant argumentiert,
ab leider nicht zulässig.
Bei dem von Ihnen angeführten Absatz der ECE R48
<zitat>6.18.7 Elektrische Schaltung
Bei Fahrzeugen der Klassen M1 und N1, die kürzer als 6 m sind, dürfen
gelbe Seitenmarkierungsleuchten auch Blinklicht ausstrahlen, sofern sie
synchron und mit derselben Frequenz wie die Fahrtrichtungsanzeiger
auf derselben Seite des Fahrzeugs blinken.</zitat>
geht es darum, ob eine Seitenmarkierungsleuchte ("SML"😉 im Fall des
"Blinkens" auch "Blinklicht" abstrahlen darf. Dies ist durch den von Ihnen
zitierten
Absatz gedeckt.
Nicht zulässig ist es jedoch, eine vom Leuchtenhersteller nicht für die
Funktion als SML vorgesehene und entsprechend gekennzeichnete Blinkleuchte
durch Veränderung (mechanisch, z.B. durch Änderung des Lampensockels oder
elektronisch) als SML zu verwenden.
Es handelt sich dabei um die Veränderung eines bauartgenehmigten Teils
(Erlöschen der BG) bzw. die unvorschriftsmäßige Verwendung. In der Folge
ist das
Fahrzeug anschließend unvorschriftsmäßig.
Auch wenn ein entsprechender Umbau "gut aussieht" handelt es sich bei
der "Nichtzulässigkeit" nicht nur um eine rechtsformale Spitzfindigkeit.
Frontblinker haben
im Wesentlichen die Aufgabe, Licht nach vorne abzustrahlen, sie dürfen
zusätzlich
auch seitliches Licht abstrahlen.
SML dürfen wie u.a. der Name schon sagt nur seitliches Licht abstrahlen.
Ohne
entsprechende konstruktive Maßnahmen bei der Gestaltung der Leuchte
(z.B. 5'er BMW E60/E61) kann diese Forderung nicht erfüllt werden.
Mit freundlichen Grüßen,
i. A. XXXXXXX
DEKRA Automobil GmbH
Betriebsmittel und Infosysteme / AP7
Handwerkstraße 15 * 70565 Stuttgart
eben, sagte ich doch 😁
Hi,
also ich habe 2 andere TÜV Meinungen gehört und die netten Leute
von der Rennleitung hatten nichts zu beanstanden.
Aber wahrscheinlich hören wir hier noch 107 andere Meinungen,
da ja jeder ein Rechtsexperte ist hierzulande....😁
Euer SunShine
....die SML´s kann man in wenigen Sekunden zurückcodieren, illegale Xenons allerdings
nicht.....?!?
Zitat:
Original geschrieben von SunShine31X
Hi,also ich habe 2 andere TÜV Meinungen gehört und die netten Leute
von der Rennleitung hatten nichts zu beanstanden.
Aber wahrscheinlich hören wir hier noch 107 andere Meinungen,
da ja jeder ein Rechtsexperte ist hierzulande....😁Euer SunShine
....die SML´s kann man in wenigen Sekunden zurückcodieren, illegale Xenons allerdings
nicht.....?!?
der dekra wirds wohl wissen und zudem ist dieses statement genau das, was schon von anfang an gesagt wurde.
wäre es legal, würden in europa wie in den usa alle mit blink/seitenmarkierungsleuchten fahren. ist es aber nicht. punkt!
sage ich nach diesem statement ja auch, obwohl ich auch gerne diese funktion nutzen würde :-(
... aber man muß auch mal ein NEIN akzeptieren können.
was nicht geht, geht halt nicht ...
Naja gehn tut es schon. Nur halt nicht legal.
Und ich denk mal nicht das dich die Helfer in Grün deswegen rausziehen! Es fahren soviel mit SMLs rum.
Vorm TÜV-Besuch dann halt mal kurz rauscodieren und danach wieder rein. 😉
Zitat:
Original geschrieben von ChrKoh
ist es aber nicht. punkt!
bingo!
der blinker hat nunmal beim passat NUR eine zulassung als blinker und NICHT als blinker UND sml....
was daran einige nicht verstehen können/wollen ist mir auch schleierhaft!
sicher, auch wenn es sehr weit hergeholt ist, aber stell dir mal vor: du hast n crash gebaut, dein fahrzeug kommt zum gutachter, und der stellt auf einmal fest, daß deine betriebserlaubnis erloschen ist und du das fahrzeug im öffentlichen straßenverkehr nicht hättest bewegen dürfen. die rennerei und den ärger mit der versicherung möchte ich mir ersparen. sicher ist das weit hergeholt, aber man muß mit allem rechnen und das risiko gehe ich persönlich nicht ein. muß jeder für sich selbst entscheiden. entweder etwas ist legal oder nicht.
und damit sollte auch gut sein jetzt, denn sunshine hat schon recht, irgendeinen findet man immer, der einem kfz-umbauten absegnet, und meinungen gibt es tausende. sollte lediglich n denkanstoß sein :-)
Zitat:
Original geschrieben von Tekueper
du hast n crash gebaut, dein fahrzeug kommt zum gutachter,
dazu braucht es keinen gutachter.....
da muss nur der andere sich etwas mit auskennen...
kan jemanden die codierung fur die blinker als standlicht, wie sie in VCDS steht, auf ein bild zetsen?
entschuldigung fur mein Deutsch, ich komme aus Belgien.
Ich wolte die codierung auch machen fur ein freund.
Ich habe die VCDS 10.6.0
Danke
Paul