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Partikeltest zum 01.01.23? Macht es Sinn, oder ein neuer Griff in die Geldbörse?

Moin. Wie ich gelesen habe, packen sie uns Dieselfahrer mal wieder in die Tasche: Bei einer HU nach dem kommenden Neujahrstag müssen wir einen Feinstaubpartikeltest machen lassen. Das kostet natürlich wieder Geld. Meine Frage und der Anlass dieses threads: Habt Ihr Erfahrungen, dass Partikelfilter defekt sind OHNE das eine Fehlermeldung im Steuergerät erkennbar ist? Damit wäre also die Unsinnigkeit dieses Tests geklärt.

Ich sehe das analog zum CO-Test bei einem altem Vergaser-Motorrad: Es wird im Standgas gemessen, wo das Gemisch durch die verschleißfreie Leerlaufdüse bereitet wird. Somit ist dieser CO-Test völliger Unsinn, denn nur im Teillastbereich sind Bauteile involviert, die im Verschleißfall eine Gemischanreicherung verursachen. Dies zu testen erfordert aber einen Leistungsprüfstand, der unbezahlbar ist. Es ist hier also wieder ein D-typischer Eiertanz, wir sind Weltmeister im Kompromiss und auch im Beschiss.

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77 Antworten

Zitat:

@Amen schrieb am 5. Juni 2022 um 10:16:39 Uhr:


Fakt ist doch, dass bei jedem Diesel aelter als grob gesagt 6 - 8 Jahren auf der Autobahn bei jedem soliden Tritt aufs Gas die bekannte schwarze Wolke kommt. Warum das so ist, ist völlig egal, sie sollten halt aus dem Verkehr gezogen werden.

An sich sollten alle Fzg RDE getestet werden bei jeder HU.

Dann fahre ich auf anderen Autobahnen als Du.

Zitat:

@Amen schrieb am 5. Juni 2022 um 10:16:39 Uhr:


Fakt ist doch, dass bei jedem Diesel aelter als grob gesagt 6 - 8 Jahren auf der Autobahn bei jedem soliden Tritt aufs Gas die bekannte schwarze Wolke kommt. Warum das so ist, ist völlig egal, sie sollten halt aus dem Verkehr gezogen werden.

Käse, ohne DPF war das völlig normal. 6-8 jährige Diesel sollte aber durchgehend einen haben.

Gruß Metalhead

@Amen

Mag sein nur ehrlich gesagt will ich das nicht bezahlen.

Ich finde ja sogar seit Euro 4 die AU eine Frechheit ein System welches sich selbst überwacht wird dann extern erneut gestestet und warum weil die Werkstätten sich beschwert haben das sie die teuren testgeräte nicht lang genug einsetzen konnten wie angesagt.

Wenn es dazu dient, die 'Schlauen' mit DPF OFF aus dem Verkehr zu ziehen, ist so ein Test zu begrüßen.

Es nur bei Euro 6 Maschinen zu machen ist nicht viel gewonnen. Das sind überwiegend neuere Fahrzeuge mit Original DPF. Sinnvoller wäre Euro 4 und Euro 5 zu kontrollieren.

Zitat:

@angler1971 schrieb am 6. Juni 2022 um 12:53:29 Uhr:


Wenn es dazu dient, die 'Schlauen' mit DPF OFF aus dem Verkehr zu ziehen, ist so ein Test zu begrüßen.

Es nur bei Euro 6 Maschinen zu machen ist nicht viel gewonnen. Das sind überwiegend neuere Fahrzeuge mit Original DPF. Sinnvoller wäre Euro 4 und Euro 5 zu kontrollieren.

Nochmal: Bei Euro5 und Euro4 Motoren gibt es hinsichtlich der Partikelzahl gar keine Vorschrift, deren Einhaltung man kontrollieren könnte. Es gibt dort kein „zu viel“ weil kein Grenzwert existiert. Daher wäre diese Prüfung sinnbefreit.

@Matsches das ist mir schon bewusst.
Die echte Frage ist, warum gibt es zu Euro 4/5 keine Vorschrift.

Zitat:

@angler1971 schrieb am 7. Juni 2022 um 08:24:28 Uhr:


@Matsches das ist mir schon bewusst.
Die echte Frage ist, warum gibt es zu Euro 4/5 keine Vorschrift.

Weil man

1). Noch nicht so weit war, dass es möglich war die Partikelmenge zu messen

oder

2). Sich die Politik aus Bequemlichkeitsgründen die Beschlussvorlagen von der Automobilindustrie hat schreiben lassen.

Such Dir eins aus.

Suchwörter:
Partikel
Partikelanzahl PN
Partikelanzahlmessung
Partikelanzahlzählung
Partikelanzahlkonzentration

Hallo zusammen,

der Einführungstermin 01.01.2023 zur Partikelmessung im Rahmen der Abgasuntersuchung wird offiziell spätestens im Dezember 2022 ausgesetzt - nicht aufgehoben.

Mit einem neuen Einführungstermin ist etwa ab Mitte 2023 zu rechnen.

Dann ist an allen Diesel-Fahrzeugen ab Euro 6/VI (alle Prüfverfahren z. B. NEFZ / WLTP / alle Fahrzeugtypen) eine Partikelmessung im Rahmen der Abgasuntersuchung ( AU ) / Hauptuntersuchung ( HU ) durchzuführen.

Zitat:

Die Prüfprozedur wurde von der BASt (Bundesaufsicht für Straßenwesen) in einer Studie in 2019 verifiziert. Nach einer kurzen Drehzahlerhöhung zur definierten Öffnung des AGR (Abgasrückführventil) wird im Leerlauf aus drei 30 Sekunden langen Messphasen der Mittelwert ermittelt. Liegt dieser unterhalb 250.000 Partikel/cm3, hat das Fahrzeug bestanden. Unterschreitet der Messwert bei der ersten Messphase den Wert von 50.000 Partikel/cm3, wird die Messung bereits nach der ersten Messphase beendet (Fast Pass).

Wenn die gemessene Partikelanzahl oberhalb des akzeptierten Grenzwerts 250.000 Partikel/cm3 liegt, ist die Abgasuntersuchung nicht bestanden.

Defekte oder manipulierte Dieselpartikelfilter generieren Messwerte, die den Grenzwert um ein vielfaches übersteigen.

LG, Walter

Hallo zusammen,

bei der Partikelmessung im Rahmen der AU werden auch defekte oder manipulierte AGR-Ventile identifiziert:

Zitat:

Anfang

Nach der Temperaturkonditionierung des Fahrzeuges und einer Stabilisierungsphase im Leerlauf sowie Messung der Partikelanzahl in der Umgebungsluft wird die Messung manuell gestartet. Über den Zeitraum von 60 Sekunden wird der PN-Wert aufgezeichnet. Die Messwerte werden bei der Beurteilung des Abgases nicht berücksichtigt. Sie dienen bei der Auswertung dazu Rückschlüsse auf eine Regelung des AGR-Ventils ziehen zu können.

Die danach zu erfolgende Drehzahlanhebung (bei PKW auf ca. 1500 bis 2000 U/min) ist erforderlich, um Messungen mit einem geschlossenen Abgasrückführventil zu vermeiden (Taximode). Einige Motoren sind so ausgelegt, dass bei längerer Zeit im Leerlauf das AGR-Ventil schließt, um eine Versottung der Bauteile zu vermeiden. Durch die Schließung des AGR-Ventils erhöht sich aufgrund des höheren Sauerstoffanteils im Brennraum die Stickoxidkonzentration und die Partikelemissionen werden abgesenkt. In einer Studie konnte der Zusammenhang einer solchen AGR-Applikation und den damit abgesenkten PN-Emissionen nachgewiesen werden.

Zitat:

Ende

Denn nach der Drehzahlanhebung und geöffnetem AGR-Ventil wird ein höherer PN-Wert gemessen als vorher, oder eben nicht, wenn die Steuerung des AGR-Ventils defekt oder manipuliert worden ist.

Ergänzung: Wechselwirkung NOx-Reduzierung:

Mit der offenen AGR werden Abgase (mit Wasserdampf (H2O) und Kohlendioxid (CO2) sogenannte dreiatomige Gase) der Verbrennung zugeführt. Aufgrund deren höheren Wärmekapazität nehmen sie während der Verbrennung mehr Wärme auf. Dadurch kann mit AGR die Verbrennungstemperatur gesenkt werden, was wiederum zu einer reduzierten NOx-Bildung führt.

LG, Walter

In den Kommentaren von einem YT Kanal (Kuhnt Fahrzeugtechnik) hat einer geschrieben dass in Belgien oder Holland die Partikelanzahl bereits bei der AU gemessen wird und paar Autos nicht durchgekommen sind und das bei einem Grenzwert für die Untersuchung der höher ist als bei uns glaube ich mich zu erinnern. Die MKL war angeblich nicht an.

Wird für Besitzer von entsprechenden Fahrzeugen ein ziemlich heikles Thema, vor allem wenn mehr Fahrverbote für Euro4 Diesel wie in München kommen, da dann Euro4 Diesel zum weiterfahren uninteressanter werden aber bei neueren die AU eine größere Zitterpartie wird.

Die andere Frage ist ob die Filter durchlässig werden, weil dann eine Reinigung für mein Verständnis nichts bringen würde.

Es macht Sinn und ist ein Griff in die Geldbörse!! Eigentlich kann der Käufer nichts dafür, daß unter Umständen sein Fahrzeug nicht die Werte einhält. Deshalb ist eigentlich der Hersteller, der das Fahrzeug so konstruiert hat, das die Werte immer eingehalten werden, derjenige der die Kosten tragen müßte und nicht der Käufer. Ist eigentlich die Aufgabe des KBA die Flotte stichprobenartig zu prüfen und dann dem Hersteller auf die Füße zu treten. Fehler im System oder das Überschreiten der regelbaren Grenzen kann ja eine Kontrollleuchte anzeigen.

Moin

Erstmal wird es noch eine Weile dauern ehe die Partikel gezählt werde,
weil es gibt ja keine ausreichende Zahl Geräte/Meßtechnik
damit es überall angewendet werden kann !

nicht nur die Fahrzeugproduktion wird durch die Chip-Krise gehemmt,
auch andere artverwandte Dinge brauchen Chip,s .

Normal war mal früher bei Einführung des SCR-System,s
eine Vorraussetzung dieses System ,
das das SCR-System 7 Jahre funkionieren muß.
das bezog sich aber auch die "Umwandlungsrate" durch den SCR-Kat.

der DPF was dann die Partikel macht ist eine andere Wiese und
kann bei manchen Fahrzeugen einzeln getauscht werden!

mfG

Der neue Starttermin für die Partikelanzahlmessung während der Abgasuntersuchung (AU) bei Dieselfahrzeugen ab Euro 6 ist voraussichtlich jetzt der 1. Juli 2023.

https://www.autoservicepraxis.de/.../...startet-am-1-juli-2023-3365572

Eingeführt wird die Messung der Partikelanzahl für Fahrzeuge mit Dieselmotor ab der Emissionsklasse Euro 6/VI im Rahmen der wiederkehrenden Untersuchungen von Fahrzeugen gem. § 29 StVZO und dem damit verbundenen Pflichtuntersuchungspunkt des Motormanagement- / Abgasreinigungssystems.

Fünf bzw. rechnerisch sieben Gerätehersteller haben die Zulassung für die Herstellung von Partikelanzahlmessgeräten durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig erhalten, sieben weitere haben Anträge gestellt.

Die in § 37 Absatz (5) Nummer 2 des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) vorgeschriebene Eichung ohne befristete Eichfrist der Partikelanzahlmessgeräte ist nur noch bei deren Inverkehrbringung erforderlich.

Daher ist nach einer Justierung, Wartung und/oder Instandsetzung nur noch eine Kalibrierung durch eines der aktuell sieben anerkannten Kalibrierlabore notwendig und dokumentiert den Nachweis des Kalibrierergebnisses anhand eines Kalibrierscheines oder -aufklebers. Die Kalibrierung der Partikelzähler ist jährlich erforderlich.

Im Rahmen der AU wird also künftig festgestellt, ob und wie effizient der jeweilige Dieselpartikelfilter arbeitet. Eine herkömmliche Trübungsmessung wie bei Euro 4 und Euro 5 Fahrzeugen reicht ab 2023 für NEFZ- und WLTP-Euro-6-Fahrzeuge nicht mehr aus.

Für die Partikelanzahlmessung hat die Physikalisch-Technische-Bundesanstalt (PTB) zwei verschiedene Messtechnologien zugelassen:

• Condensation Particle Counting (CPC)
Die Partikel werden mithilfe des Alkohols Isopropanol vergrößert und anschließend direkt gezählt. Mehr Infos zur CPC-Messmethode

• Diffusion Charging (DC)
Die Partikel werden elektrisch beladen und auf einem Gitter gesammelt. Über einen gemessenen Stromwert wird die Partikelanzahl ermittelt.

Die Partikelzählung wird in bereits bestehende AU-Prüfabläufe integriert. Die Partikelzählung erfolgt im Leerlauf, daher ist beim Messvorgang kein Anfahren der Abregeldrehzahl erforderlich. Der Messablauf und die Grenzwerte sind bei Pkw und Nfz dieselben.

Vorbereitung

• Motor läuft für 15 Sekunden im Leerlauf

• Drehzahlanhebung um min. 1000 U/min. für mind. 2 Sekunden. Diese kurze Anhebung der Drehzahl dient dazu das AGR-Ventil zu aktivieren.

• Beruhigungsphase, Motor läuft für 30 Sekunden im Leerlauf.
Messung der Partikelanzahl

Die anschließende Messung besteht aus maximal drei Abschnitten von je 30 Sekunden Dauer. Aus jedem dieser Abschnitte wird der Mittelwert der Partikelanzahl ermittelt.

Ist der Mittelwert des ersten Abschnitts kleiner oder gleich dem Grenzwert 50.000 cm3, dann ist die Prüfung bestanden.

Andernfalls werden zwei weitere 30-Sekunden Abschnitte gemessen und jeweils der Mittelwert ermittelt. Ist der Mittelwert aus allen drei Abschnitten dann kleiner oder gleich dem Grenzwert 250.000 cm3, dann ist die Prüfung bestanden.

Kann bei der OBD-Prüfung vor der Partikelmessung kein Kontakt zur Fahrzeugelektronik aufgebaut werden und ist somit kein Auslesen der Codes, Drehzahl und Temperatur möglich, können diese Werte mit einer alternativen Drehzahl- und Temperaturmessung durchgeführt werden. Werden etwa Sollwerte durch den Prüfer vor der Prüfung geändert, so sind diese im AU-Protokoll mit dem Zeichen # zu kennzeichnen.

Alle Fehler werden nach festgelegten Mängelcodes erfasst.

Ein unterer Grenzwert ist hier nicht vorgesehen. Eine Plausibilität gegenüber der Umgebungsluft wird nicht gefordert. Die Anzahl der bereits vorhandenen Partikel in der Raumluft liegt je nach Umgebung bei ca. 2000–4000 Partikel je cm3. Der Schadstoffausstoß bei intaktem und funktionierendem Partikelfilter und vollständig konditioniertem Fahrzeug beträgt ca. rund 200 – 300 Partikel je cm3. Bei intaktem Motormanagement- und Abgasreinigungssystem kann während der Prüfung der reale Ausstoß der Partikel im Abgasstrang nahezu gleich der Raumluft oder niedriger = besser sein.

Im Rahmen der Abgasuntersuchung (AU) ist für die Prüfung der Funktion der Abgasrückführung (AGR) eine Abfrage der Prüfbereitschaftstests und des Fehlerspeichers vorgesehen.

Bei der neuen Prüfung der Fahrzeuge mit Dieselmotor und EURO 6/VI steht die Funktionalität des Partikelfilters im Fokus. Der Partikelfilter hat die Aufgabe, die Partikel zurückzuhalten und die Rußpartikel bei entsprechender Temperatur in CO2 umzuwandeln. Ist diese Funktion nicht mehr gewährleistet, z.B. weil der Partikelfilter defekt, verschlissen oder nicht mehr vorhanden ist, so ist ein Ausstoß von deutlich mehr als 250.000 Partikel je cm3 messbar.

Sehr venünftig. Nur ein funktionierendes System sollte auf der Strasse sein und alte Diesel habe notorisch schlechte DPF. Ebenso werden deaktivierte AGR rausgefischt.

Es sollte klar sein, dass ein Prüstelle prüfen muss. Und das geschieht nun endlich.

Zitat:

@Amen schrieb am 25. April 2023 um 14:52:51 Uhr:


... Ebenso werden [...] rausgefischt.

Das ist nicht der Fall, denn ...

Zitat:

@WalterE200-97 schrieb am 14. November 2022 um 21:48:17 Uhr:


... nach der Drehzahlanhebung und geöffnetem AGR-Ventil wird ein höherer PN-Wert (Partikelanzahl) gemessen ...

... und deshalb wird kein unterer Grenzwert notwendig.

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