Parkschaden
Hallo!
Habe heute nach der Arbeit einen Parkschaden bei meinem 3-er bemerkt. Der Verursacher hat sich leider unbemerkt aus dem Staub gemacht. Habe zwar Vollkasko, aber mit 700 € Selbstbehalt.
Kann mir jemand sagen, wie teuer in etwa eine Reparatur kommt.
Bin Euch für Antworten sehr dankbar, LG Gerhard.
32 Antworten
Der Kotflügel sieht auf dem Bild nur angeschabt aus. Die tür hat ne Delle, meine ich.
Die hintere auch? Wenn man die Lackreste nach der Bürokratie abpoliert, sieht man mehr.
Zitat:
Original geschrieben von HM120D
Das muss nicht sein...Zitat:
Original geschrieben von gerhard1313
Ist es eventuell sinnvoller, das Auto einzutauschen? Schliesslich ist es ja ab nun, auch nach Reparatur, ein "Unfallauto" mit entsprechender Wertminderung.
Ein "Unfallauto" ist es erst, wenn tragende Teile beschädigt wurden (z.B. die Seitenschweller). Auf dem Bild ist das nicht unbedingt zu sehen.
Hatte auch einen Schaden bei einem meiner alten BMW´s wo die komplette beifahrertür getauscht werden musst und die Werstatt hat ausdrücklich gesagt, dass trotz des Schadens das Auto nicht als Unfallwagen zählt.
......
Sehe ich anders. Schäden weit über 1.000,- € müssen i.d.R. beim Weiterverkauf angegeben werden. Durch Lackdickemessung kann man solchen Schaden auch schnell festellen. Ein Käufer wird immer hier einen Abzug vornehmen. Hier sind 3 Teile betroffen. Anders wäre z.B. eine Schramme an der Heckschürze. Die lässt sich einfach sogra in Originallackierung tauschen.
Puh... zunächst mal mein Mitgefühl an den TE!
Hier sind so viele Einzelschrammen drauf, blaue und weisse Farbe (Grundierung?), teilweise kreuzend, so dass ich mich Frage, ob der Verursacher hier ein paar mal hin und her gefahren ist... Sowas kriegt man doch mit einmal nicht Aufpassen nicht hin. Wow...
zum Schaden:
Vordertür und Hintertür sehen für mich in der Struktur beschädigt aus. Die werden wohl getauscht werden müssen. Dazu Lackierung von drei Teilen.
Ich denke, hier wirst du mit 2000 Euro nicht hinkommen. Würde mal eher auf 3000+ tippen.
Zitat:
Original geschrieben von HM120D
Das muss nicht sein...
das IST es aber!
Zitat:
Ein "Unfallauto" ist es erst, wenn tragende Teile beschädigt wurden (z.B. die Seitenschweller).
hier solltest du dich mal besser informieren!
das fahrzeug ist bereits bei deutlich kleineren schäden schon nichtmehr 'unfallfrei'...
...und spätestens bei überschreiten der bagatellschadengrenze von ~750€ ist es ein unfallfahrzeug, unabhängig davon, ob tragende teile beschädigt wurden oder nicht!
...darunter ist es zwar nicht zwangsläufig ein 'unfallfahrzeug' aber nach definition im kaufvertrag auch nichtmehr 'unfallfrei'!
Zitat:
Original geschrieben von hansi2004
Sehe ich anders. Schäden weit über 1.000,- € müssen i.d.R. beim Weiterverkauf angegeben werden.
dann verkauf mal ein fahrzeug mit einem schaden von 900€ wie z.b. einem nachlackierten hinteren seitenteil als unfallfrei und warte ab ob der käufer das rausfindet...
...viel spaß bei der anschließenden rückabwicklung das kaufes! 😰
Unfallfrei - nicht unfallfrei ist doch vollkommen wurst. Wenn man die Schadenshöhe und den Umfang im Kaufvertrag korrekt angibt, ist das nicht wertmindernd und stört niemanden. Welches Auto hat denn in seinen ersten drei Jahren keine Blessuren aufgesammelt?
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
...ist nicht wertmindernd und stört niemanden.
ob ein Auto einen vorschaden hatte oder nicht, wirkt sich sehrwohl auf den Kaufpreis, sowie die anzahl der potenziellen käufer aus!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
hier solltest du dich mal besser informieren!
das Fahrzeug ist bereits bei deutlich kleineren schäden schon nichtmehr 'unfallfrei'...
vielleicht solltest du dich besser informieren?
Die Eigenschaft 'unfallfrei' und 'Unfallfahrzeug' sind nämlich nicht komplemetär - und zwar auch nach Rechtsprechung.
Ein Wagen, der nicht unfallfrei ist ist also nicht zwingend per Definition ein Unfallfahrzeug.
Man sollte auch keine 'Unfallfreiheit' zusichern. Aber das Fahrzeug muss nicht als Unfallfahrzeug angeboten werden - denn es ist wahrscheinlich keines! (hängt von den konkreten Schaden ab, aber es sieht ersteinmal nicht so aus)
Darüber hinaus müssen Reperaturen nicht beworben werden - man darf nur keine falschen Angaben machen. So ist das weglassen der Information durchaus OK, wogegen die Angabe, dass keine Lackschäden beseitigt wurden - wenn in Wirklichkeit welche ausgeführt wurden - natürlich ein Problem ist.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
dann verkauf mal ein fahrzeug mit einem schaden von 900€ wie z.b. einem nachlackierten hinteren seitenteil als unfallfrei und warte ab ob der käufer das rausfindet......viel spaß bei der anschließenden rückabwicklung das kaufes! 😰
viel Spass beim Nachweis, dass das Teil nicht im Werk bereits nachlackiert wurde...
20% aller Fahrzeuge werden nämlich bereits im Werk nachlackiert. (z.B. wegen Produktionsfehlern) Daher ist ein nachlackiertes Teil bestenfalls ein Indiz, aber kein Nachweis für eine offenbarungspflichtige Beschädigung. Da gibt es andere Dinge, die Aussagekräftiger sind.
Im Übrigen stellst du dir das mit der Rückabwicklung etwas zu einfach vor...
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
....
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
dann verkauf mal ein fahrzeug mit einem schaden von 900€ wie z.b. einem nachlackierten hinteren seitenteil als unfallfrei und warte ab ob der käufer das rausfindet...Zitat:
Original geschrieben von hansi2004
Sehe ich anders. Schäden weit über 1.000,- € müssen i.d.R. beim Weiterverkauf angegeben werden....viel spaß bei der anschließenden rückabwicklung das kaufes! 😰
Ich sprach nicht vom "Seitenteil" und auch nicht von einem Auffahrunfall hinten.
Ein Fzg, an dem z.B. wg eines Kratzer (z.B. durch Einkaufswagen Supermarkt) die Kunststoffheckschürze in Originallackierung getauscht wurde, ist
kein"Unfallfahrzeug". Schon garnicht ein Fall für eine "Rückabwicklung".
Letztlich kommt es aber auf den Einzelfall an. Und wenn der Käufer fragt, muss man ihm natürlich wahrheitsgemäß antworten.
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
Unfallfrei - nicht unfallfrei ist doch vollkommen wurst. Wenn man die Schadenshöhe und den Umfang im Kaufvertrag korrekt angibt, ist das nicht wertmindernd und stört niemanden. Welches Auto hat denn in seinen ersten drei Jahren keine Blessuren aufgesammelt?
Das kommt auf die Reperatur an. Wenn der Stoßfänger ein Loch hatte oder gerissen war, dann aber komplett getauscht wurde, so ist das in meinen Augen nicht wertmindernd.
Wenn aber die Türen ausgebault wurden, gespachtelt wurden und dann neu lackiert wurden, dann ist das durchaus wertmindernd.
Zitat:
Original geschrieben von StefanSch123
Das kommt auf die Reperatur an. Wenn der Stoßfänger ein Loch hatte oder gerissen war, dann aber komplett getauscht wurde, so ist das in meinen Augen nicht wertmindernd.Wenn aber die Türen ausgebault wurden, gespachtelt wurden und dann neu lackiert wurden, dann ist das durchaus wertmindernd.
Sowas wird in einem guten Gutachten entsprechend ausgewiesen. Eine getauschte Stossstange ist um gerade mal 150 EUR wertmindernd.
Zitat:
Original geschrieben von HM120D
Ein Wagen, der nicht unfallfrei ist ist also nicht zwingend per Definition ein Unfallfahrzeug.
nichts anderes habe ich doch geschrieben... 🙄
Zitat:
viel Spass beim Nachweis, dass das Teil nicht im Werk bereits nachlackiert wurde...
...
Im Übrigen stellst du dir das mit der Rückabwicklung etwas zu einfach vor...
das ist für den käufer nicht relevant ob der wagen bereits beim händler nachlackiert wurde oder nicht...
der käufer kann sich, wenn unfallfreiheit im kaufvertrag zugesichert wurde, darauf berufen...
...wie/ob der verkäufer dann die sache mit dem händler regelt ist sache des verkäufers, aber nicht die des käufers!
Zitat:
Original geschrieben von hansi2004
...ist kein "Unfallfahrzeug".
WO habe ich etwas von "unfallfahrzeug" geschrieben?! 😕
du solltest schon genau lesen, was ich schreibe - denn der teufel steckt hier im detail! 😰
ich schrieb "verkauf als unfallfrei"...
Habe nun einen Kostenvoranschlag für die Reparatur. Es wurde der schlimmste Fall mit Tausch beider Türen berechnet, wodurch sich eine Summe von ca. 4300 € ergibt.
Bin nun wirklich heilfroh, eine Kasko zu haben.
Mit Türenwechsel kommt das locker hin. Autoschäden sind immer schweineteuer, wenn man nicht gerade einen 15 Jahre alten Polo fährt.
Hoffentlich findet man den Verursacher!
Zitat:
Original geschrieben von StefanSch123
Hoffentlich findet man den Verursacher!
Den wird man nicht finden, weil man ihn gar nicht erst sucht......
Mein Auto hat mal jemand am Stoßfänger gestreift, als er in die vor mir liegende Ausfahrt fuhr bzw. heraus fuhr. Natürlich lag auch kein Zettel an der Scheibe. Der Lack am Stoßfänger war teilweise bis zum Plastik weggekratzt. Mit Smartrepair habe ich damals 300 Euro aus eigener Tasche bezahlt.
Der Schaden von gerhard1313 ist deutlich größer. Der Unfallverursacher muss das mitbekommen haben. Das ist kein kleiner Parkrempler!