Parkrempler wie teuer?
Tolles Neujahrsgeschenk vom nachbarn. Geht natürlich über seine Versicherrung. Aber hat vielleicht jemand eine Idee was das kostet zu lackieren?
Betrifft die untere Hälfte der Fahrertür. Und ein Stück vom Radlauf.
Bei 303400 km befürchte ich hier einen wirtschaftlichen Totalschaden.
48 Antworten
Servus,
Zitat:
@Michelico schrieb am 31. Dezember 2022 um 20:58:46 Uhr:
Fahren muss ich ihn noch ca. 2 Jahre wegen bestehendem Kredit.
Das musst Du jetzt mir erklären.
Gruß
fordfuchs
Zitat:
@fordfuchs schrieb am 31. Dezember 2022 um 21:10:14 Uhr:
Servus,
Zitat:
@fordfuchs schrieb am 31. Dezember 2022 um 21:10:14 Uhr:
Zitat:
@Michelico schrieb am 31. Dezember 2022 um 20:58:46 Uhr:
Fahren muss ich ihn noch ca. 2 Jahre wegen bestehendem Kredit.Das musst Du jetzt mir erklären.
Gruß
fordfuchs
Na erst mal alten Kredit abbezahlen bevor ich ein neues Auto finanziere. Bzw. mein Ford ist abbezahlt aber der meiner Frau noch nicht.
Ich schließe mich da fordfuchs an hatte mal hinten rechts ungefähr gleiche Stelle eine kleine Delle von einem Reh. Das war vor 8 Jahren und kostete damals schon 2800 Euro. Da war aber noch keine Tür etc dabei. Ich würde das denke ich auch eher ohne Gutachter machen. Sonst hast einen eingetragenen Totalschaden. Ich weiß zwar nicht wie das in Deutschland ist. Aber in Österreich kann man so ein Auto nur noch verschrotten oder solange fahren bis er auseinanderfällt weil sobald er abgemeldet wurde nicht wieder angemeldet werden kann.
Ich würde es fach- und sachgerecht über den meinen FFH des geringsten Misstrauens reparieren lassen. Der weiß genau was zu tuen ist und die Rechnung geht eh an die gegnerische Versicherung. 🙂
Dann ist das Fahrzeug wieder optimal hergestellt und es gibt auch keine Problem in 2 Jahren, wenn der Wagen verkauft werden soll. Ob man dies als Unfallwagen angeben muss? ansonsten erhältst du eh eine Wertminderung ausgezahlt. Denke an einen Ersatzwagen während der Reparaturzeit.
Alle anderen Minimalreparaturen schlagen zumindest beim Verkauf zurück. Bei einer Auszahlung der Schadenssumme gibt es eh nur alles ohne Märchensteuer. Das alleine kann schon den gedachten Profit zunichte machen.
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Zitat:
@JoergFB schrieb am 1. Januar 2023 um 09:01:36 Uhr:
Ich würde es fach- und sachgerecht über den meinen FFH des geringsten Misstrauens reparieren lassen. Der weiß genau was zu tuen ist und die Rechnung geht eh an die gegnerische Versicherung. 🙂
Dann ist das Fahrzeug wieder optimal hergestellt und es gibt auch keine Problem in 2 Jahren, wenn der Wagen verkauft werden soll. Ob man dies als Unfallwagen angeben muss? ansonsten erhältst du eh eine Wertminderung ausgezahlt. Denke an einen Ersatzwagen während der Reparaturzeit.Alle anderen Minimalreparaturen schlagen zumindest beim Verkauf zurück. Bei einer Auszahlung der Schadenssumme gibt es eh nur alles ohne Märchensteuer. Das alleine kann schon den gedachten Profit zunichte machen.
Aber kann die Versicherrung dann nicht sagen zahlen wir nicht weil Auto nur die Hälfte wert?
Servus,
also eine Wertminderung wird hier sicherlich nicht mehr ausbezahlt werden.
Erstens können die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen und zweitens bekommt man selbst bei einer Reparatur hier max. nur den Wiederbeschaffungsaufwand (Differenzbetrag aus Wiederbeschaffungswert - Restwert) erstattet.
Ich muss meine Aussage von gestern zurück nehmen was das Gutachten betrifft.
Ohne Gutachten wird es ja nicht gehen, da ja ggf. hier ein Totalschaden vorliegt und hierfür der Wiederbeschaffungswert und Restwert des Fahrzeuges von einem Sachverständigen ermittelt werden muss.
Gruß
fordfuchs
Zitat:
@Michelico schrieb am 1. Januar 2023 um 10:32:30 Uhr:
Aber kann die Versicherrung dann nicht sagen zahlen wir nicht weil Auto nur die Hälfte wert?
Was ist die Mühle denn noch reel wert, ohne den Schaden betrachtet? Sprich wie alt, wieviel KM?
Wie hoch wären denn die Wiederbeschaffungskosten, eines gleichwertigen Fahrzeugs?
Hier könnte dann ggf. auch die 130% Geschichte noch zum tragen kommen.
Sogar 2011er EB/100 bei angemessenen KM-Stand werden noch mit 4-5.000,-€ (VK) gehandelt. Händler-EK dürfte allerdings weit darunter liegen (Letzter Preis 😁 😰)
Es könnte gut sein, das zur Zeit der Restwert deutlich höher ist als noch vor 2 Jahren. Da kann eine fachgerechte Reparatur im finanziellen Rahmen sein.
Ich würde mir einen vertrauenswürdigen Gutachter suchen. Der kann die Schadenssumme schon schätzen, ehe er richtig tätig wird. Die machen das ja nicht erst kurze Zeit. Dann nach dem Gespräch das weitere Vorgehen überlegen.
me3
Der km-Stand wurd gleich bei Thread Eröffnung angegeben und ist 300.000 km. Dafür noch einen Käufer zu finden wird sehr schwer und da ist auch nix mit Händler VK von 4-5000 €.
Gruß
Agassizi
Händlerankaufswert wäre ca 2000-2500 Euro.
Händler Verkaufspreis läge um die 4000 bis 5000 Euro
Privatverkaufspreis ca 3000 bis 3500 Euro.
Aber mit den Kulometerstand kauft das Auto wohl keiner mehr
Servus,
was man machen kann ist, dass man dem Gutachter noch Rechnungen mitgibt über Reparaturen wo zuletzt am Fahrzeug noch durchgeführt wurden.
Zum Beispiel neue Kupplung, neue Reifen usw.
Das kann den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges noch etwas anheben, zu viel sollte man sich davon aber auch nicht erhoffen. Aber es kann unter Umständen im Falle des Falles dafür entscheidend sein, ob ein Totalschaden vorliegt oder nicht.
Ein unabhängiger Gutachter kalkuliert den Schaden so, dass soweit er es noch vertreten kann kein Totalschaden vorliegt.
Versicherungsnahe Gutachter kalkulieren in der Regel hingegen im Grenzfall so, dass das Fahrzeug bewusst platt gemacht wird weil es so der Versicherung billiger kommt.
Gruß
fordfuchs
Gutachter und sich die Reparatur auszahlen lassen, bisschen anschleifen und mit Lack/Klarlack für wenig Geld vor Rost schützen. Die Karre fährt man doch jetzt eh nur noch zu Ende, mir wäre das Aussehen relativ egal. So gesehen zahlt die Versicherung den aktuellen Marktwert im Privatverkaufsbereich und Du kannst den Wagen noch weiter nutzen - besser kann es bei alten Fhzg. nicht laufen...
So ist es
Zitat:
@fordfuchs schrieb am 1. Januar 2023 um 10:45:27 Uhr:
also eine Wertminderung wird hier sicherlich nicht mehr ausbezahlt werden.
Davon kann man ausgehen....
Zitat:
Erstens können die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen und zweitens bekommt man selbst bei einer Reparatur hier max. nur den Wiederbeschaffungsaufwand (Differenzbetrag aus Wiederbeschaffungswert - Restwert) erstattet.
Es sei denn man wendet die 130% Klausel an....
Dazu hatte ich schon etwas geschrieben wegen Zustand des Fahrzeugs usw.
Zitat:
Ich muss meine Aussage von gestern zurück nehmen was das Gutachten betrifft.
Ohne Gutachten wird es ja nicht gehen, da ja ggf. hier ein Totalschaden vorliegt und hierfür der Wiederbeschaffungswert und Restwert des Fahrzeuges von einem Sachverständigen ermittelt werden muss.
Ist ja nicht zwingend ein Totalschaden bei den heutigen Gebrauchtwagenpreisen.
Allerdings ist die Reparatursumme am ende So hoch das der Verursacher sicher eh nicht aus der eigenen Tasche zahlen will und die Versicherung dann etwas Plausibles als Vorlage will.
Alles in allem: Gutachter beauftragen und den dann zum weiteren Fortgang befragen.
Der Haus- und Hofgutachter den wir hier haben berät immer im Sinne des Kunden. Also auch in solchen Fällen wo es eng werden könnte immer die für den Kunden beste Variante.....
Zitat:
@fordfuchs schrieb am 1. Januar 2023 um 13:17:00 Uhr:
Versicherungsnahe Gutachter kalkulieren in der Regel hingegen im Grenzfall so, dass das Fahrzeug bewusst platt gemacht wird weil es so der Versicherung billiger kommt.
Das hatte ich ganz am Anfang ja auch schon geschrieben....
Zitat:
@TSB69 schrieb am 1. Januar 2023 um 15:05:45 Uhr:
Gutachter und sich die Reparatur auszahlen lassen, bisschen anschleifen und mit Lack/Klarlack für wenig Geld vor Rost schützen. Die Karre fährt man doch jetzt eh nur noch zu Ende, mir wäre das Aussehen relativ egal. So gesehen zahlt die Versicherung den aktuellen Marktwert im Privatverkaufsbereich und Du kannst den Wagen noch weiter nutzen - besser kann es bei alten Fhzg. nicht laufen...
So hatte ich das auch am Anfang schon genannt.
Egal wie, das Ding NIEMALS ohne Gutachter.....
Wie schon von anderen Nutzern geschrieben wurde: Entweder (eigener) Gutachter, oder Kostenvoranschlag von Ford.
An deiner Stelle würde ich den Schaden aber nicht reparieren lassen, sodern den Schaden auszahlen lassen (netto).
Der Wagen hat sein Leben quasi schon gelebt oder sogar überschritten, da würde ich das Geld eher für den nächsten Wagen oder für den Kredit nutzen.
Zur Not für kleines Geld selbst etwas ausbessern.