Parkrempler an meinem Auto
Moin,
jemand ist beim Parken gegen mein Auto gefahren. Da mein Auto finanziert ist und noch nicht komplett abbezahlt, verlangt die gegnerische Versicherung, dass ich eine Erlaubnis von meiner Bank hole, damit sie mir das Geld überweisen und ich mich selbst um die Reparatur kümmere.
Hab jetzt mit der VW Bank gesprochen und die sagen, dass ich zuerst das Auto reparieren lassen muss und die gegnerische Versicherung zahlt das Geld an VW und die überweisen es der Werkstatt. Somit sehe ich kein Geld.
Ich bin aber der Meinung, dass ich das Recht habe das Geld zu bekommen und mich selbst um die Reparatur kümmern kann. VW sagt, weil das Auto finanziert ist, gehört es noch denen. Das ist aber Falsch, soweit ich informiert bin. Ich hatte vor paar Jahren einen ähnlichen Fall mit einem finanzierten Golf 6 und da wurde mir das Geld sofort überwiesen.
Kennt sich da jemand genauer aus?
LG ali
21 Antworten
Da muss ich dir Recht geben, nur ist es heute so dass Vertragswerkstätten bei freien Werkstatätten die Fzg.s richten lassen um noch am Std .Lohn zu verdienen. Und was hast du davon dass die Rechnung nur von einer Vertragswerkstatt geschrieben ist.
Ich spreche aus Erfahrung
mfg wobi
Zitat:
@Karlos83 schrieb am 8. März 2016 um 17:48:12 Uhr:
Es ist nichtmal geklärt welche Art der Finanzierung gewählt wurde.
Ich denke mal Leasing.
Beim Leasing bist nicht du der Eigentümer sondern die Bank. Also wird dir die Bank sagen wie der Schaden reguliert wird.
Und die Porsche Bank schickt dich immer zu einer vertragswerkstätte
Bei einer Kreditfinanzierung wärst du der Eigentümer und kannst selbst entscheiden.
Also ich hatte mal einen ähnlichen Fall mit meinem Finanzierten Golf 6 da hab ich die kompletten 3400€ was der Gutachter aufgeschrieben hat überwiesen bekommen. Und mein GTI ist jetzt auch normal finanziert mit Schlussrate und kein Leasing. Ich möchte das Auto auch nach der Finanzierung behalten.
Ich hab die gegnerische Versicherung angerufen und die haben mich gefragt ob das Fahrzeug finanziert ist, war mein Fehler dass ich ja gesagt habe. Aber trotzdem müssen dir mir das doch überweisen.
Seh ich auch so. So bist Halter und somit für die Schadensregulierung verantwortlich. Nachdem die VW Bank keine garantierte Rückzahlungsvereinbarung abgibt, kann es ihnen auch egal sein wenn Dein Wagen dann einen niedrigeren Wert hat. Wenn Du ihn verkaufen willst, dann eben für weniger als errechnet.
Ich denke die Versicherung liegt hier falsch, oder versucht sich so wie auch immer um Kosten zu drücken.
Ok danke euch allen erstmal für die Hilfe. Ich guck mal was passiert ansonsten geh ich zu meinem Anwalt
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Hm. Was ist denn so schlimm wenn man zu VW geht? Es wird doch bezahlt. Geht es wirklich um ein paar Euro, vielleicht 300 in dem Fall, die man dann für sich als Aufwandsentschädigung hat? Wird doch alles bezahlt, der Wagen ist wieder okay und gut ist.... Der entstandene Schaden wurde dann behoben, vw kann nicht meckern bei einer VW Werkstatt und fertig. Ist doch alles gut?
Und ich denke bei Leasing ist das halt so.
Gruss
Zitat:
@ali88 schrieb am 8. März 2016 um 19:29:15 Uhr:
Ok danke euch allen erstmal für die Hilfe. Ich guck mal was passiert ansonsten geh ich zu meinem Anwalt
Gehe direkt zum RA. Die Gegner-Versicherung muß den Anwalt so oder so bezahlen, wenn die Schuld unstrittig ist. Dann bekommst du auch das was dir zu steht.
Wenn ich das schon wieder lese, was dir die Versicherung gesagt hat, dann versucht die Versicherung dich zu beschubsen und es wird ewig dauern, bis du den Schaden (wie auch immer das aussehen mag) ausgeglichen bekommst. Ich weiß nicht welche Versicherung bei dir abrechnen soll, aber ich habe das schon zweimal bei früheren Fahrzeugen durch, ich nehme keine Rücksicht mehr und schalte immer einen Rechtsverdreher ein, wenn ich zweifelsfrei unschuldig bin.
Was spricht dagegen, das Auto VW zu geben und eine Abtrittserklärung zu unterschreiben?
Oder war der Plan mit dem ausbezahlten Betrag, nach der Reparatur in der freien Werkstatt, Profit zu machen?
Dann ist die Reparatur VW nicht das Mittel der Wahl...
Übrigens: So einfach scheint das mit den Anwaltskosten nicht zu sein, obwohl die Schuldfrage eindeutig geklärt war...
Ich bin auf 1.000€ Anwaltskosten sitzen geblieben, da die Versicherung die nicht bezahlt hat und der Unfallgegner sich arm rechnen wird...
Klage läuft (auf meine Kosten)...
Als Assi hat man schon ein leichtes Leben... Das nächste Mal frage ich vor einer Klage nach den wirtschaftlichen Verhältnissen meines Gegenübers... 😛