Parkplätze bewirtschaften lassen?

Wir sind ein Dienstleister mit gemieteten Parkplätzen in einem Gebiet, in dem es an Parkmöglichkeiten mangelt. Trotz deutlicher Beschilderung werden unsere Plätze häufig von Fremdparkern blockiert. Eine Mitarbeiterin hat die Idee vorgeschlagen, die Firma "Parksmart" zu kontaktieren, die sich um das Freiräumen der Parkplätze kümmern könnte. Ich habe im Internet nach der Firma gesucht, aber leider keine aussagekräftigen Bewertungen oder Erfahrungen gefunden.

Mir ist wichtig, dass die Parkplätze schnell freigeräumt werden und dass die Halter der abgeschleppten Fahrzeuge nicht übermäßig geschröpft werden. Es sollte alles fair und im Rahmen bleiben. Falls jemand von seinen Erfahrungen berichten kann, würde ich mich freuen, zu erfahren, wie ihr das handhabt.

Liebe Grüße!

183 Antworten

Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 19. September 2024 um 23:36:46 Uhr:



Steht jemand unberechtigt auf meinem Parkplatz, schädigt er mich. Ich verschaffe mir mein Recht mit Hilfe eines Services, der ortsübliche Kosten von dem Schädige erhebt.

Eben. Ich will meinen Parkplatz freihaben. Da ist es mir völlig egal, was das den Blockierer kostet.

Dem TE ist es aber nicht egal. Er will also waschen lassen und dabei nicht naß werden.😁

Vielleicht betrachtet ihr das zu sehr aus der Perspektive eines Privatmanns ("ich, mein Parkplatz, Punkt."😉, dem die Meinung anderer egal ist.

Der TE ist aber Unternehmer und möchte möglicherweise auf den Ruf seiner Firma achten. Auch wenn er vollkommen zu Recht abschleppen lässt und es den Betroffenen nur die üblichen Kosten verursacht, werden sich die überwiegend ärgern und tendenziell schlecht über seine Firma reden.

Wenn es so ist, hätte ich Verständnis, dass er nicht nur stur sein Recht durchsetzen will, sondern möglichst schonend vorgehen.

@Spielstephan
Sollen die Parkplätze "nur" für deine Mitarbeiter freigehalten werden? Oder könnte ein dort abgestelltes Auto schlimmstenfalls einem (potentiellen) Kunden gehören?

Zitat:

Wir sind ein Dienstleister mit gemieteten Parkplätzen in einem Gebiet, in dem es an Parkmöglichkeiten mangelt.

Man könnte die eindeutige Beschilderung noch verbessern wie hier abgebildet:
https://punkt-linden.de/92180/abschlepper-per-app-bestellen/

Wer dann noch da parkt, dann weiß ich auch nicht....

Ursache und Wirkung umzukehren und, auch aus Sicht eines Unternehmens, den Schädiger über das Maß zu schonen, kann auch nicht sinnvoll sein. Mit Maß sind dabei die gerechtfertigten Kosten gemeint, ohne sich zu bereichern.

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Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 20. September 2024 um 13:03:54 Uhr:


Man könnte die eindeutige Beschilderung noch verbessern wie hier abgebildet:
https://punkt-linden.de/92180/abschlepper-per-app-bestellen/

Wer dann noch da parkt, dann weiß ich auch nicht....

Mit so einem Mäusekino erreichst Du nur, dass das Unternehmen seine Einnahmen maximiert. Die Parkplätze hält das nicht frei.

Das hier ist auch interessant https://www.test.de/.../

Es gibt wohl Urteile, die besagen, weil dem Stellplatzbesitzer mit dem Abschlepp App Modell keine Kosten entstanden sind, muss auch der Abgeschleppte keine Kosten tragen

Und einer der Inhaber der Abschlepporganisierer ist nur durch juristische Winkelzüge (würde falsch beraten) einer Strafe entkommen.

So ganz astrein läuft's dann wohl doch nicht immer ab. Klar man muss immer erst vor Gericht ziehen wenn Fakten geschaffen wurden um möglicherweise in eine bessere Position zu kommen.

Hier wird wohl auch mit viel Phantasie bewirtschaftet

https://www.bz-berlin.de/berlin/treptow-koepenick/parkplatz-strafe

Also in der Einfahrt stehen bleiben und in aller Ruhe das Kleingedrukte auf dem Schild lesen und dann direkt Rückwärts raus wenn man dort nicht Parken möchte.
Schon interessant das beim Überfahren der Schwarz/Gelben Bodenschwellerdingens das Parken beginnt.
Die Frage ist ob man das von da aus erkennen kann ob Platz zum Parken vorhanden ist oder nicht bzw. lt Artikel geeigneter Stellplatz.

Ich versteh jetzt den angeblichen Verstoß nicht.
Wenn man sich hier den Text auf dem Schild ansehe, dann stellt sich mir die Frage gegen was verstoßen wurde.

Es wurde weder gehalten, noch geparkt. Und es gibt keinen Beweis für Parken oder halten.
Mithin konnte auch kein Vertrag zustande kommen, weil keine Nutzung stattfand.

Theoretisch müsste dann jeder "Befahrer" 30,- Grundparkgebühr + den Obulus für die Mindestparkdauer zahlen ... geiles Geschäftsmodell.

Zitat:

@StrichAchtundSo schrieb am 24. Oktober 2024 um 10:38:07 Uhr:


Hier wird wohl auch mit viel Phantasie bewirtschaftet

https://www.bz-berlin.de/berlin/treptow-koepenick/parkplatz-strafe

Wer sowas zahlt ist selber schuld, solln die Einklagen wenn die was wollen.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 24. Oktober 2024 um 14:49:45 Uhr:


Es wurde weder gehalten, noch geparkt. Und es gibt keinen Beweis für Parken oder halten.
Mithin konnte auch kein Vertrag zustande kommen, weil keine Nutzung stattfand.

Und selbst wenn man geparkt hat ... Kunden dürfen bis zu 2 Stunden parken! Erst darüber werden 30€ fällig (wenn ich das Kleingedrückte richtig entziffer). Oder muß ich als Kunde in einem der ladenlokale etwa mein Kennzeichen in die Kasse tippen damit das Systemw eiß das ich kunde war ... auch wenn ich nichts gekauft habe?

Zumindest scheint die Parkscheiben Überwachung recht schnell zuzuschlagen

https://...rte.getraenke-hoffmann.de/.../semmelweisstra%C3%9Fe-102

"Joern K
28.8.2024
1 von 5
Einmal für exakt 8 Minuten geparkt, ohne Parkscheibe. 30 Euro Strafe von der Parkdepot GmbH. Nie wieder Getränke-Hoffmann, was für eine üble Abzockerei. Auch wenn es nicht von Getränke-Hoffmann selbst kommt, wer so einen Partner auf seine Kunden loslässt, hat es nicht besser verdient. Ich gebe mein Geld nicht mehr im Wegedorncenter aus."

Zitat:

@ktown schrieb am 24. Oktober 2024 um 14:29:11 Uhr:


Ich versteh jetzt den angeblichen Verstoß nicht.
Wenn man sich hier den Text auf dem Schild ansehe, dann stellt sich mir die Frage gegen was verstoßen wurde.

Man sieht ja, dass die Beschilderung gegenüber deinem Foto etwas geändert wurde. Laut Betreiber soll gelten: "Schon durch die Einfahrt komme ein Parkraumnutzungsvertrag zustande."

Das Ganze ist natürlich ziemlicher Unsinn und würde vor Gericht so nie durchgehen. Bei denjenigen, die "nur kurz" gehalten haben, sieht das etwas anders aus, aber wer tatsächlich nur reinfährt, keinen geeigneten Platz findet und daraufhin wieder rausfährt, der hat auch nichts zu zahlen.

Was ich nie verstehen werde, ist die Art und Weise, wie man mit solchen Forderungen dann umgeht: Der Herr "hat zwar inzwischen die 30 Euro überwiesen, prüft aber noch rechtliche Schritte". Naja, viel Spaß beim Prüfen.

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