Parkplätze bewirtschaften lassen?
Wir sind ein Dienstleister mit gemieteten Parkplätzen in einem Gebiet, in dem es an Parkmöglichkeiten mangelt. Trotz deutlicher Beschilderung werden unsere Plätze häufig von Fremdparkern blockiert. Eine Mitarbeiterin hat die Idee vorgeschlagen, die Firma "Parksmart" zu kontaktieren, die sich um das Freiräumen der Parkplätze kümmern könnte. Ich habe im Internet nach der Firma gesucht, aber leider keine aussagekräftigen Bewertungen oder Erfahrungen gefunden.
Mir ist wichtig, dass die Parkplätze schnell freigeräumt werden und dass die Halter der abgeschleppten Fahrzeuge nicht übermäßig geschröpft werden. Es sollte alles fair und im Rahmen bleiben. Falls jemand von seinen Erfahrungen berichten kann, würde ich mich freuen, zu erfahren, wie ihr das handhabt.
Liebe Grüße!
183 Antworten
Parkkralle an meinem Auto, auch wenn unberechtigt geparkt, durch Privatperson = Anzeige wegen Nötigung.
Hatte ja letztes Jahr das Thema wegen meines Motorrades auf einem Parkplatz, welcher sich nachträglich als privater Parkplatz herausgestellt hat. Da hat der Besitzer des Parkplatzes mein Motorrad mit einem Schloss abgeschlossen und seine Nummer hinterlassen.
So eine Aktion würde zukünftig definitiv eine Anzeige zur Folge haben. Wäre er nicht zuhause gewesen und hätte gleich aufgeschlossen, wäre das damals bereits ein Thema gewesen.
Geht für mich in die gleiche Richtung wie Auto zuparken.
Zitat:
@StrichAchtundSo schrieb am 18. September 2024 um 16:02:16 Uhr:
Andere Umstände, andere Urteile. irgendwann wollte einer wegfahren, ging aber nicht wegen Parkkralle, dann schaut's anders aus. Außerdem gibt es beim lockpicking layer den Hack für so manche Parkkralle
Oder ne Flex, oder was auch immer. Ich denke, wir schweifen wir vom eigentlichen gewerblichen Thema des Threads ab.
Ich habe vor Jahren ne Parkkralle beim lokalen Schlüsseldienst www.erbse-hamburg.de
geholt und wenn nötig, kommt diese zum Einsatz.
Zitat:
@ClausHH schrieb am 18. September 2024 um 15:56:11 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 18. September 2024 um 15:49:35 Uhr:
Wenn bereits das Zuparken als Nötigung angesehen wird, dürfte das Anbringen einer Parkkralle den Tatbestand wohl auch erfüllen. Das Echo wäre dann ein Strafverfahren.Darüber urteilte der BGH bereits vor Jahren. Als Nötigung gilt es nur, wenn Parkkrallen allein zum Zwecke des Abkassierens angebracht werden.
M.W. hat der BGH damals den Unternehmer freigesprochen, weil er einem Verbotsirrtum unterlegen wäre. Ob das Anbringen einer Parkkralle (warum eigentlich, so wird die Besitzstörung doch nur verlängert) strafbar ist, ist abschließend noch nicht geklärt, eine rechtliche Grauzone.
Zitat:
@dobifan schrieb am 18. September 2024 um 16:31:46 Uhr:
Parkkralle an meinem Auto, auch wenn unberechtigt geparkt, durch Privatperson = Anzeige wegen Nötigung.
Hatte ja letztes Jahr das Thema wegen meines Motorrades auf einem Parkplatz, welcher sich nachträglich als privater Parkplatz herausgestellt hat. Da hat der Besitzer des Parkplatzes mein Motorrad mit einem Schloss abgeschlossen und seine Nummer hinterlassen.
So eine Aktion würde zukünftig definitiv eine Anzeige zur Folge haben. Wäre er nicht zuhause gewesen und hätte gleich aufgeschlossen, wäre das damals bereits ein Thema gewesen.
Geht für mich in die gleiche Richtung wie Auto zuparken.
Es geht hier aber nicht um private Parkplätze, sondern um gewerblich genutzte.
Steht bei uns ein Fremdparker vor dem Tor, sind die Betriebsabläufe gestört und uns entstehen Kosten bzw. Verluste.
Was soll eine Anzeige wegen Nötigung bringen? Damit parkst Du weder gratis, noch kommst schneller weg. Das hatten wir einmal. Die Beamten lächelten, ließen den aufregten und ausfallend werdenden Fahrzeugführer zur Belohnung noch ins Röhrchen pusten und wir hatten die Personalien für Strafanzeige und Schadensersatzklage. Das war zum Glück die Ausnahme. Meist bleibt es beim kurzen Gespräch mit Entschuldigung und manchmal ist eben der Abschleppdienst schneller am Auto.
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Moin,
bin gerade hierüber gestolpert und habe überlegt, ob die neuere Variante der Parkraumbewirtschaft über Kameraerfassung helfen könnte. Ist zwar auch für "Geschäfte mit Öffnungszeiten" gedacht, hat aber im Ansatz schon Dinge wie Vermietung nach Feierabend, Überwachung von Mitarbeiterplätzen etc. auf dem Homepage. Vielleicht können die etwas Tragfähiges bieten. Bei uns ist das https://www.fairparken.com/kamerabasierte-parkraumbewirtschaftung
Fragen kostet ja nix...
Grüße, Ulfert
Zitat:
@ClausHH schrieb am 18. September 2024 um 18:20:47 Uhr:
Zitat:
@dobifan schrieb am 18. September 2024 um 16:31:46 Uhr:
Parkkralle an meinem Auto, auch wenn unberechtigt geparkt, durch Privatperson = Anzeige wegen Nötigung.
Hatte ja letztes Jahr das Thema wegen meines Motorrades auf einem Parkplatz, welcher sich nachträglich als privater Parkplatz herausgestellt hat. Da hat der Besitzer des Parkplatzes mein Motorrad mit einem Schloss abgeschlossen und seine Nummer hinterlassen.
So eine Aktion würde zukünftig definitiv eine Anzeige zur Folge haben. Wäre er nicht zuhause gewesen und hätte gleich aufgeschlossen, wäre das damals bereits ein Thema gewesen.
Geht für mich in die gleiche Richtung wie Auto zuparken.Es geht hier aber nicht um private Parkplätze, sondern um gewerblich genutzte.
Steht bei uns ein Fremdparker vor dem Tor, sind die Betriebsabläufe gestört und uns entstehen Kosten bzw. Verluste.
Was soll eine Anzeige wegen Nötigung bringen? Damit parkst Du weder gratis, noch kommst schneller weg. Das hatten wir einmal. Die Beamten lächelten, ließen den aufregten und ausfallend werdenden Fahrzeugführer zur Belohnung noch ins Röhrchen pusten und wir hatten die Personalien für Strafanzeige und Schadensersatzklage. Das war zum Glück die Ausnahme. Meist bleibt es beim kurzen Gespräch mit Entschuldigung und manchmal ist eben der Abschleppdienst schneller am Auto.
Ich dachte es geht um privates und öffentliches Recht. Und klar beim Gewerbe ist immer ein Millionenausfall zu vermuten wenn jemand privat auf ein Firmenparkplatz parkt. Es könnte ja ein russischer Oligarch eine Yacht bestellen wollen...wait
[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]
Magst Du wieder sachlich werden? Oder einfach nur gratis falsch parken?
Der Beitragstitel und Inhalt sind eindeutig.
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 18. September 2024 um 15:16:30 Uhr:
-Grundlagen sind Paragraphen 858, 859, 860 Strafgesetzbuch.
Äh, das wohl kaum...
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 18. Sept. 2024 um 15:16:30 Uhr:
-Grundlagen sind Paragraphen 858, 859, 860 Strafgesetzbuch.
... glaube nicht. Eher 858 ff. BGB (Verbotene Eigenmacht / Besitzstörung und Selbsthilfe hiergegen).
*Klugscheiß aus
Das StGB wird evtl. relevant, wenn doch kein Fall verbotener Eigenmacht vorlag und die Selbsthilfe "irrtümlich" angewandt wurde.
Zumal der genannte Abschlepper ziemliche Mondpreise nimmt.
[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]
Korrekt. Natürlich BGB. Habs "blind" aus dem Artikel übernommen.
Mondpreise scheinen es nicht zu sein. Wie erwähnt betragen die Abschleppkosten wenn das OA abschleppt 308 EUR. Das OA dürfte eher nicht nur immer einem Abschleppdienst beauftragen.Die 335 EUR liegen da völlig im Rahmen dessen was es in der Stadt/Region eben kostet.
Aber ist ja auch nicht Problem eines Auftraggebers sondern eines des Falschparkers.
Ab welcher Summe wäre es denn berechtigt bzw. wann fängt der Wucher an?
Für den einen sind 300€ sehr viel und andere merken nicht mal wenn 300€ fehlen.
Strafe sollte abschrecken, anscheinend ist der Druck nicht ausreichend.
Es geht doch nicht um Strafe.
Steht jemand unberechtigt auf meinem Parkplatz, schädigt er mich. Ich verschaffe mir mein Recht mit Hilfe eines Services, der ortsübliche Kosten von dem
Schädige erhebt. Wenn es dem nicht passt, soll er sich mit dem Service auseinandersetzen. Offenbar wissen die, was sie tun und ich hab kaum Aufwand.
Man stellt sein Auto nicht auf fremde Parkplätze. Punkt. Meine Meinung!
@Heizölheizer absolute Zustimmung.