Parkender Roller wurde angefahren, Fahrerflucht - Wie sollte man vorgehen?
Moin Moin Zusammen,
mein Roller wurde nach Augenzeugen angefahren und ist dabei umgefallen. Der Augenzeuge hat es der Polizei gemeldet, welche mir anschließend einen Brief eingeworfen hat - Kennzeichen ist bekannt. Laut denen sind äußerlich keine Schäden zu erkennen, sollte mir etwas auffallen, soll ich mich bei der Dienststelle melden.
Wie würdet ihr nun vorgehen? Grundsätzlich sehe ich von Außen tatsächlich keinen Schaden. Nur mag ja beispielsweise der Lenkanschlag, welchen man so von außen nicht erkennt, einen abbekommen haben.
Wie geht man denn nun vor? Oder würdet ihr es einfach dabei belassen?
Danke Euch!
96 Antworten
Zitat:
@gordonairdail schrieb am 21. November 2023 um 14:28:27 Uhr:
Jeder der schuldhaft "etwas" anfährt, hat ausreichende Sorge zu tragen, daß seine Schuldhaftigkeit behördlich mit Tatschilderung und seiner Identität angezeigt wird. Nur ein Telefonat zu führen, reicht im strittigen Fall nicht aus und könnte als nicht gegeben angesehen werden.
1. Es geht nicht um die Schuld sondern um die Beteiligung an einem Unfall
2. Zumindest eine Notiz wird der Polizist immer machen
3. Wenn man korrekt schildert, dass man gewartet hat und der andere Fahrer nicht bekannt ist, wird der Polizist eine Notiz machen, den anderen Halter selber über den Vorfall zu informieren. Und gespeichert werden solche Anrufe in jedem Fall.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 21. November 2023 um 16:23:06 Uhr:
Und gespeichert werden solche Anrufe in jedem Fall.
Nicht wenn du auf der normalen Leitung anrufst, sondern nur über die 110.
Ja dann setzen wir mal unverhältnismäßige Vertrauen bei Anrufen bei der Polizei, mehr denn im Vergleich zu Anderen und insbesondere zu anderen Behörden.
Hier zu widersprechen hat wohl keinen Zweck, da es ja eine Wahrscheinlichkeit gibt, daß alles wie es beabsichtigt ist, auch festgehalten wird
Natürlich geht um Schuld im strafrechtlichen Sinne, wenn mit meinem Auto etwas angefahren habe, was mehr oder weniger beschädigt wurde.
Verhalte ich mich im gegebenen Fall nicht richtig, könnten bei nachher aufkommenden Streitigkeiten auch versicherungs-
bedingte Schwierigkeiten auf mich zukommen.
Also man kann sich so oder so verhalten, als Verursacher für einen Schaden steht man immer in Pflicht. Bei nicht nachweisbaren korrekten Verhalten kann das zu straf- wie auch zivilrechtlichen (natürlich auch versicherungsregulierenden) Problemen führen, die man nicht gerne hätte.
Moin Moin !
Zitat:
Aber wahrscheinlich meintest du das ganz anders, ich habe das falsch verstanden und wir reden die ganze Zeit aneinander vorbei.
Ich hoffe wir sind uns wenigstens einig darin, dass wenn ich ein Fahrzeug anfahre, ich auf jeden Fall warte und idealerweise die Polizei hinzuziehe, auch wenn ich glaube dass kein Schaden entstanden ist
ganz genau so meine ich das ! Aber damit widersprichst du dir doch selber, oder habe ich dich die ganze zeit missverstanden?
Zitat:
... wenn ich ein Fahrzeug anfahre, ich auf jeden Fall warte .........., auch wenn ich glaube dass kein Schaden entstanden ist
Das ist genau der Punkt! Wenn kein Schaden entstanden ist , ist es kein Unfall, da sind wir uns einig. Nur kann der Verursacher nicht entscheiden , ob ein Schaden entstanden ist. Nehmen wir doch mal jetzt hier den umgefahrenen Roller. Bereits der kleinste Kratzer ist immer ein Schaden , der über der Bagatellgrenze liegt.
Aber es kann ja auch sein , dass der Roller nicht nagelneu , sondern schon etwas älter ist und vor dem Anstoss schon einige Kratzer aufwies. Jetzt kommst du und sagst , ich habe keinen Schaden angerichtet, etwaige Kratzer waren doch schon vorher vorhanden. Schon kommt ein Gutachter ins Spiel.
Oder der Roller hat absolut keinen erkennbaren Schaden genommen , jeder würde seinen Kopf dafür verwetten , das kein Schaden passiert sein kann , warum auch immer. Was aber ausser dem (nicht anwesenden) Besitzer niemand weiss, im Fach unter der Sitzbank hat der Fahrer gerade ein Überraschungsgeschenk zum Hochzeitstag für seine Frau verstaut , und zwar die Porzellanfigur, die seine Frau seit langem beim Antiquitätenhändler bewundert hat , aber aufgrund des hohen Preises nicht kaufen wollte. Jetzt bist du womöglich sogar guten Gewissens weggefahren , aber der Geschädigte bleibt auf seinem Schaden sitzen.
Mfg Volker
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Zitat:
@schreyhalz schrieb am 21. November 2023 um 16:42:50 Uhr:
Moin Moin !
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 21. November 2023 um 16:42:50 Uhr:
Zitat:
Aber wahrscheinlich meintest du das ganz anders, ich habe das falsch verstanden und wir reden die ganze Zeit aneinander vorbei.
Ich hoffe wir sind uns wenigstens einig darin, dass wenn ich ein Fahrzeug anfahre, ich auf jeden Fall warte und idealerweise die Polizei hinzuziehe, auch wenn ich glaube dass kein Schaden entstanden ist
ganz genau so meine ich das ! Aber damit widersprichst du dir doch selber, oder habe ich dich die ganze zeit missverstanden?
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 21. November 2023 um 16:42:50 Uhr:
Zitat:
.
Ich bin raus. Das wird nichts mehr
Einmal noch.
Es geht die ganze Zeit darum, ob es verboten ist sich zu entfernen, wenn ich als Verursacher glaube und überzeugt davon bin, dass kein Schaden entstanden ist. Und da ist völlig egal ob ich Laie bin oder nicht. Ich bin davon überzeugt und fahre guten Gewissens weg. Und das ist nunmal nicht verboten.Das kann natürlich Folgen für mich haben, wenn festgestellt wird, dass doch ein Schaden entstanden ist. Wurde hier aber schon erwähnt. Anzeige 142 u.s.w.
Im schlimmsten Fall allerdings erwischt mich keiner und der Geschädigte bleibt auf seinem Schaden sitzen.Das Wegfahren im guten Glauben dass nichts passiert ist, ist nicht verboten. Sollte man nur nicht machen, um eben zu verhindern, dass wenn man sich geirrt hat, der Geschädigte die Folgen zu tragen hat.
Und das war jetzt wirklich das letzte Mal, dass ich das wiederhole.
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 21. November 2023 um 16:42:50 Uhr:
Bereits der kleinste Kratzer ist immer ein Schaden , der über der Bagatellgrenze liegt.
Nein. Als Bagatellgrenze wird üblicherweise eine Schadenhöhe von 750€ angenommen...nicht jeder Kratzer kostet soviel & selbst der Neupreis des ein oder anderen Fahrzeugs ist da nur wenig höher....
https://carmara-handel.de/.../?...
Zitat:
Was aber ausser dem (nicht anwesenden) Besitzer niemand weiss, im Fach unter der Sitzbank hat der Fahrer gerade ein Überraschungsgeschenk
das muss man auch nicht wissen es reicht 30min zu warten & das Ereignis zu melden. Tut man das ist man zumindest aus dem Fahrerfluchtbereich raus.
Es wird hier ständig die Meldepflicht /Unfallflucht mit der Selbsteinschätzung und /oder der Höhe des Schadens verwechselt.
Wann wer was feststellt ist erstmal völlig unerheblich sondern nur das es greifbare Adressen gibt.
& ja selbstverständlich schätzt der Verursacher vor Ort den Schaden für sich ein wenn niemand als Geschädigter auffindbar ist, genauso wie das auch später der Geschädigte tun wird.
Zitat:
@AS60 schrieb am 21. November 2023 um 16:50:10 Uhr:
Und das war jetzt wirklich das letzte Mal, dass ich das wiederhole.
es war schon verständlich was du sagen wolltest 😉
Und das war jetzt wirklich das letzte Mal, dass ich das wiederhole.
Zitat:
es war schon verständlich was du sagen wolltest 😉
Anscheinend nicht für alle.
Also - die Höhe des Schadens spielt nun wirklich bei einer Unfallflucht, wenn sie denn vorliegt, keine Rolle.
Auch eine vorgenommene Wartezeit ist, wenn man keinen Zeugen hat, im gegebenen Fall nicht nachweisbar.
Also was bleibt, auf jeden Fall Meldung bei der Polizei, nach Möglichkeit persönlich.
Ein kleiner Kratzer, der von mir verursacht wird, den ein Zeuge im Geschehen an die Polizei oder den Geschädigten meldet und ich bin einfach davon gefahren, erfüllt den Tatbestand der Unfallflucht.
Zitat:
@gordonairdail [url=https://www.motor-talk.de/.../...sollte-man-vorgehen-t7556021.html?...]schrieb am 21. November 2023 um
Ein kleiner Kratzer, der von mir verursacht wird, den ein Zeuge im Geschehen an die Polizei oder den Geschädigten meldet und ich bin einfach davon gefahren, erfüllt den Tatbestand der Unfallflucht.
Nein noch lange nicht. Dazu muss man den Schaden bemerkt haben. Ging mir selber schon so als ich mit einem Möbeltransporter einen Spiegel "angeklappt" habe. In der Verhandlung wurde vom Gutachter eindeutig dargelegt das man weder ein Geräusch, geschweige denn eine Berührung bei der Fahrzeugmasse im Fahrzeuginneren bemerken konnte.
.. alleine das Anfahren, ohne gleichzeitige Schadenerkennung, verlangt in der Regel, daß der Betreffende sich bei dem
Betroffenen, dessen Besitz er angefahren hat, meldet und seine Identität ausweist. Und wenn das nicht möglich ist, vorsichtshalber die Polizei unterrichtet.
Dein Beispiel ist nicht nur ein Einzelfall, sondern kommt hier und da vor. Nur erstmal muß alles gegen Dich vorgerichtlich
verlaufen sein, sonst wäre es nicht zu einem Gerichtsverfahren mit Gutachter gekommen. In solchen Fällen, muß tatsächlich nachweisbar feststellbar sein, daß der Schädiger nicht in der Lage war, seine Schädigung wahrzunehmen.
Das ist natürlich nicht einfach und muß beweismäßig oder gutachterlich anerkannt werden.
Und dieses betrifft dann nur die Unfallflucht und nicht die zivilgerichtete Schadenregulierung.
Moin Moin !
Zitat:
Nein. Als Bagatellgrenze wird üblicherweise eine Schadenhöhe von 750€ angenommen..
Quatsch. Was du meinst , ist die oft übliche Grenze, bei der die Versicherung , die den Schaden regulieren muss, auf die Einschaltung eines Sachverständigen verzichtet und einen Kostenvoranschlag der Werkstatt akzeptiert.
Hier aber reden wir vom unerlaubten Entfernen vom Unfallort, da gelten natürlich völlig andere Massstäbe.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/fahrerflucht_bagatellschadenMfG Volker
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 23. November 2023 um 10:21:49 Uhr:
Hier aber reden wir vom unerlaubten Entfernen vom Unfallort,
AS60 hat es doch eigentlich gut erklärt das nicht alles zwangsläufig zusammengehört...irgendwann wirds doch mal ankommen ?
Zitat:
Was du meinst
Es geht hier nicht darum was ich meine sondern was du gesagt hast:
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 21. November 2023 um 16:42:50 Uhr:
Bereits der kleinste Kratzer ist immer ein Schaden , der über der Bagatellgrenze liegt.
Darauf bezieht sich meine Antwort mit der Höhe der Bagatellgrenze von 750 bis aktuell ca.1000€ & das ist korrekt. Was eine Versicherung dann macht oder nicht ist doch gar nicht Thema.
Das korrekteste wäre es doch einfach allen beteiligten Zeit und Geld zu sparen und es dabei belassen sofern kein Schaden feststellbar.
Moin Moin !
Zitat:
Darauf bezieht sich meine Antwort mit der Höhe der Bagatellgrenze von 750 bis aktuell ca.1000€ & das ist korrekt
Quatsch , die Antwort ist kompletter Blödsinn! Meinen Link lesen und verstehen!
MfG Volker